![Zitat](https://www.kampfkunst-board.info/forum/images/misc/quote_icon.png)
Zitat von
FireFlea
Wir hatten mehrere Heimschläfer (nach der Grundausbildung). Die kamen aus der Gegend und ich wüsste nicht, dass die eine besondere Zwangslage gehabt hätten.
Die hatten zwar eine Stube/Bett, waren aber kaum über Nacht da.
Dafür braucht man auch keine besondere Zwangslage, wie man auch dem Artikel entnehmen kann.
Umgangssprachlich wird allerdings auch ein Soldat als "Heimschläfer" bezeichnet, der zwar eine Stube mit Bett hat, es allerdings nicht benutzt, weil er so nahe an der Kaserne wohnt, dass er zu Hause übernachtet. Rechtlich gesehen nutzen diese Soldaten jedoch nur den "Ausgang bis zum Wecken" (bzw. Dienstbeginn), den praktisch jeder Bundeswehrsoldat hat,
Aber warum sollte man das Geld für die Unterkunft ausbezahlt bekommen, wenn die vorgehalten wird?