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Vollständige Version anzeigen : Deutsche Telekom täuscht ihre Anleger bewußt?



Michael Kann
24-04-2003, 08:18
Der Deutschen Telekom droht
massive Sammelklage

Verjährungsfrist läuft am 28.5.2003 aus

Darmstadt, 17.4.2003. Gegenüber führenden Telekom-
Verantwortlichen ist der Verdacht auf Emissionsbetrug erhoben
worden. Bestätigt sich dieser Verdacht, können Tausende von
Kleinanlegern auf Entschädigung hoffen.

Die Vorwürfe wurden u.a. von dem ARD Politikmagazin REPORT
insbesondere gegen den früheren Telekom-Chef Ron Sommer
aufgestellt, aber auch gegen die übrigen Vorstände der
Deutschen Telekom, die Aufsichtsräte und den maßgeblichen
Großaktionär der Deutschen Telekom, den Bund. (Quelle: u.a.
www.swr.de/presse/archiv/2003/02/03/2527)

Worum geht es dabei?

In der Report-Sendung am 3. Februar 2003, 21 Uhr, spricht der
Börsenexperte Prof. Wolfgang Gerke, Mitglied der
Börsensachverständigenkommission, den Verdacht aus, die 3.
Emission der Deutschen Telekom im Mai 2000 hätte so nicht
durchgeführt werden dürfen. Anleger seien bewusst nicht
ausreichend über die Lage des Unternehmens aufgeklärt worden.

Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 24.02.2003
berichtet, dass dem Vorstand der Deutschen Telekom AG bereits
1999 bekannt war, dass der aktuelle Aktienkurs des
Unternehmens nicht durch die voraussichtliche
Geschäftsentwicklung gedeckt war.

Tatsächlich verkaufte der Bund rund 230 Mio. Telekom-Aktien
aus dem Bestand der Kreditanstalt für Wiederaufbau und erzielte
damit ca. 15 Milliarden Euro. Der Kurs hat seitdem um ca. 85 %
nachgegeben.

Würde sich herausstellen, dass zum 3. Börsengang falsche
Angaben gemacht worden sind, könnte ein Anspruch der
Aktionäre unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung gegeben
sein. Allerdings unterliegen die Ansprüche auf Schadensersatz
der Verjährung, die spätestens am 28.05.2003 eintritt.

Um Kosten- und Misserfolgsrisiken eines solchen Prozesses zu
minimieren, hat sich die „Interessengemeinschaft
Telekomgeschädigter“ rund um Initiator Hans Hemmerich aus
Darmstadt gebildet. Diese will im Rahmen einer Sammelklage die
Auszahlung der Differenz zwischen Ausgabepreis und aktuellem
Wert der T-Aktien an die in der Interessengemeinschaft
organisierten Kleinanleger erreichen und dabei auch die
Rechtsschutzversicherungen der Kleinanleger in die Pflicht
nehmen.

Nähere Informationen hierzu sind unter
www.sammelklageverfahren.de erhältlich. Allerdings können sich
ausschließlich T-Aktienbesitzer, die ihre Aktien im Rahmen des 3.
Börsengangs Mitte 2000 erworben haben, an der Initiative
beteiligen. Wer diese Aktien bereits wieder verkauft hat, darf
dennoch auf die Differenz aus dem persönlichen Verkaufspreis
und dem Emissionskurs hoffen.

Als kleine Info für die Betroffenen!

Gruß
Mike

Lieschen
24-04-2003, 18:23
Für Interessenten : http://www.sdk.org/


Viel Erfolg

reno
24-04-2003, 19:21
Bin eigentl. schwer auf die Palme zu bringen, aber sobald es um die Telekom geht hört es auf und ich werd aggressiv!
V.a. bei so einem "Großverdiener" wie meiner einer:motz:


Der Kurs hat seitdem um ca. 85 %
Sehr richtig!