Vollständige Version anzeigen : Quarzsandhandschule - legal?
Splittfinger
29-11-2007, 14:12
Ist der Einsatz noch "legal" ???
cu
misterknifeguy
29-11-2007, 14:15
sind noch immer erhältlich die Teile(bei Ranger etc.)....also wohl auch legal(die Sandfüllung ist auch des öfteren als stich und schnitthemmend deklariert;))
naughty dog
30-11-2007, 07:47
Hallo zusammen,
zur Frage: legal oder illegal?
Grundsätzlich sind solche Einlagen in Handschuhen nicht verboten! Es gibt in verschiedenen Bundesländern allerdings Erlasse oder Verordnungen, die solche Handschuhe für den polizeilichen Einsatz, etc. verbieten.
Man sollte sich jedoch mal über die Konsequenzen solcher Handschuhe Gedanken machen. Wenn man jemanden mit Quarzsandhandschuhen schlägt, liegt man schneller im Bereich einer gefährlichen Körperverletzung (qualifizierte Straftat), als man gucken kann. Denn diese Handschuhe werden von Gerichten regelmäßig als "gefährlicher Gegenstand" eingestuft. Das macht dann schon einen Unterschied im Strafmaß.
Außerdem wird man schon Probleme zu bekommen, einen Richter davon zu überzeugen, daß man sich gar nicht schlagen wollte und den anderen gar nicht so schwer verletzen wollte, wenn man von vornherein Handschuhe mit Quarzsand übergezogen hat.
Mein Tipp für alle, die das unbedingt nötig haben: Motorradhandschuhe mit PROTECTOREN! Da ergibt sich nämlich schon aus dem Namen, daß die zum Schutz der eigenen Hand im Handschuh eingearbeitet sind und nicht, um einem Gegenüber noch mal hertiger eine mitgeben zu können. Da sollte man vor Gericht wesentlich besser mit darstehen (zwar auch nicht immer, aber die Wahrscheinlichkeit dürfte wesentlich höher sein).
So long,
naughty dog
Harrington
30-11-2007, 08:41
Hallo,
sieht aber schon ein wenig merkwürdig aus, mit Mopedhandschuhen an der Tür zu stehen, oder ?
Die Frage ist juristisch doch dann ähnlich wie bei den Quarzsandteilen, warum hat man solche Handschuhe bei der Arbeit an ?
Hallo zusammen,
zur Frage: legal oder illegal?
Grundsätzlich sind solche Einlagen in Handschuhen nicht verboten! Es gibt in verschiedenen Bundesländern allerdings Erlasse oder Verordnungen, die solche Handschuhe für den polizeilichen Einsatz, etc. verbieten.
Man sollte sich jedoch mal über die Konsequenzen solcher Handschuhe Gedanken machen. Wenn man jemanden mit Quarzsandhandschuhen schlägt, liegt man schneller im Bereich einer gefährlichen Körperverletzung (qualifizierte Straftat), als man gucken kann. Denn diese Handschuhe werden von Gerichten regelmäßig als "gefährlicher Gegenstand" eingestuft. Das macht dann schon einen Unterschied im Strafmaß.
Außerdem wird man schon Probleme zu bekommen, einen Richter davon zu überzeugen, daß man sich gar nicht schlagen wollte und den anderen gar nicht so schwer verletzen wollte, wenn man von vornherein Handschuhe mit Quarzsand übergezogen hat.
Mein Tipp für alle, die das unbedingt nötig haben: Motorradhandschuhe mit PROTECTOREN! Da ergibt sich nämlich schon aus dem Namen, daß die zum Schutz der eigenen Hand im Handschuh eingearbeitet sind und nicht, um einem Gegenüber noch mal hertiger eine mitgeben zu können. Da sollte man vor Gericht wesentlich besser mit darstehen (zwar auch nicht immer, aber die Wahrscheinlichkeit dürfte wesentlich höher sein).
So long,
naughty dog
Das ist nicht richtig. DAs BKA hat mit einem Feststellungsbeschluss entschieden, dass Quarzsandhandschuhe nicht als Waffe gelten und somit auch kein § 224 StGB gegeben ist.
Nach diesem Beschluss dient die entsprechende Füllung aussschießlich dazu die Hand zu schützen.
das bka kann nur etwas einstufen, entscheiden tut der richter.
Der Richter kann nicht entscheiden, dass etwas als Waffe zu gelten hat.
Das tut die dafür zuständige Behörde.
Er kann die Strafbemessung nach §223 höher ansetzen, als wenn man mit der blanken Fause geschlagen hätte, kann aber nicht in den §224 rutschen
aber er kann die handschuhe als gefährliches werkzeug einstufen, was die gleiche folge hat. springerstiefel gelten ja auch als gefährliches werkzeug
Dudeplanet
30-11-2007, 10:35
Es sind zwei verschiedene Paar (Hand-) Schuhe, ob etwas von vornherein als Waffe gilt, wie etwa eine Pistole, oder aber zu einer Waffe wird, wenn es so eingesetzt wird (Gußeisenbratpfanne, Kochmesser). Selbstverständlich kann somit auch der Quarzsandhandschuh, wenn in einer Prügelei eingesetzt, als Angriff mit einer gefährlichen Waffe gewertet werden.
Und jetzt mal zum eigentlichen Thema... wer will denn sowas haben?:confused:
misterknifeguy
30-11-2007, 10:37
ok. aber er kann die handschuhe als gefährliches werkzeug einstufen, was die gleiche folge hat. springerstiefel gelten ja auch als gefährliches werkzeug
Vollkommen richtig....
Leute, das was ihr behauptet ist nicht richtig.
Laut Definition ist ein Gefährliches Werkzeug jeder Gegenstand, der bei der konkreten Art der Benutzung und des Körperteils, auf den er angewendet wird, geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.
Laut BKA Beschluss ist die Verletzungsgefahr des Gegners durch die Verstärkung mit der Füllung nicht signifikant erhöht, somit fällt ein Tatbestandsmerkmal des § 224 weg, da es sich weder um ein gefährliches Werkzeug, noch um eine Waffe handelt.
Bei einem Stahlkappenverstärkten Schuh ist dies was anderes, da durch die Stahlplatte eine vollkommen andere Krafteinwirkung auf den Körper asugeht und man das so Werten könnte, als wenn man mit einer Stahlrute auf jemanden einschlägt.
technetium101
30-11-2007, 13:44
Nochmal die Ausgangsfrage:
Wer will sowas haben?
Worin seht ihr die Vorteile dieser Handschuhe?
Bei Polizei und Security sehe ich persönlich keinen Vorteil, wenn man solche Handschuhe anhat....
P.S.: Das BKA legt doch nicht abschließend fest, welche Gegenstände für den §224 StGB geeignet sind. Beispiel oben die Bratpfanne. Mit ihr kann man einen §224 StGB verwirklichen, sie wäre in dem Fall ein gefährliches Werkzeug. Trotzdem hat das BKA die Pfanne nicht als Waffe oder gef. Wz. eingeordnet. Gegenstände die das BKA nicht als Waffe einordnet können sehr wohl für den §224 StGB genutzt werden.
@Hauser hast du dazu mal nen Link?
Was das BKA sagt wäre mir, wenn ich als Richter zu entscheiden habe, was ein gefährlicher gegenstand ist, ziemlich egal. Da geh ich nach der Definition, und für mich ist die auf jeden Fall erfüllt. Da ist es auch völlig irrelevant, was das BKA sagt.
Lieber noch als diese BKA-Geschichte wäre mir dazu mal ein Urteil...
Edit: In Berlin wurden Quarzsandhandschuhe vor Gericht zuletzt gleich als Waffe iSd. § 224 StGB eingestuft... dacht ichs mir doch. Juris hilft...
misterknifeguy
30-11-2007, 14:32
Und was das BKA in den Feststellungsbescheiden so alles feststellt....ist manchmal einfach Kappes wie der Westfale sagt...der Feststellungsbescheid zum Scheckkartenmesser z.B den die da online haben...
@Twist: http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-handschuhe-tactical-gloves.pdf
Bitte mal den Link zu dem Gerichtsuteil.
@techneium: Du vegrleichst hier Äpfel mit Birnen. Es ist doch wohl etwas anderes, wenn man mit einer Bratpfanne, welche durchaus als Waffe eingestuft werden kann, als wenn man mit einem Handschuh, der eine Füllung hat, jemanden eins überzieht.
Die Behörde, welche nunmal auf Bundesebene die einzelnen Gegestände auf ihre gefährlichkeit hin überprüft ist das BKA.
Auch ein Gericht kann nicht nach Lust und Laune beschließen ob etwas als Waffe oder gefähliches Werkzeug zu gelten hat, dass ist nämlich gar nicht dessen Aufgabe.
Klar kann der Richter das ;)
Hast du nen Juris-Zugang? Ansonsten muss ich mal schaun, ob ichs woanders finde..
Edit: Keine Ahnung, wo es das sonst noch geben könnte.. hab hier auch nurn auszug. Wurde am Amtsgericht Tiergarten entschieden. Vielleicht mal innen dicken Kommentar schaun?
Klar kann der Richter das ;)
Hast du nen Juris-Zugang? Ansonsten muss ich mal schaun, ob ichs woanders finde..
Klar, verwerfen wir alle Zuständigkeiten, die Richter sind für alles da :rolleyes:
ER entscheidet aufgrund des gesamten Tatverlaufes und äußerlichen und situationsbedingten Gegebenheiten. Das er da zu einem SChluss kommen kann, dass der § 224 gegeben ist, mag sein, orientiert sich aber an vielen Faktoren und ändert nichts an der Tatsache, dass verstärkte Handschuhe im Grunde weder als Waffe noch als gefähliches Werkzeug gelten, dafür sind einfach keine Qualifizierungsmerkmale gegeben.
Ne, ich hab kein Juriszugang. Würd den Fall zu gerne sehen.
Was glaubst du denn, wer sagt, was ein gefährlicher Gegenstand iSd. § 224 ist?
Was glaubst du denn, von wem die Einteilungen vorgenommen wurden, die du in den Kommentaren findest?
Natürlich von den Richtern. Die sind für die Auslegung der Gesetze zuständig, NICHT das BKA. Dafür haben wir die Gewaltenteilung, und so solls auch schön bleiben.
Wenn es da Fragen gibt, holt man nen Sachverständigen und entscheidet dann nach dessen Aussage, aber es entscheidet trotzdem der Richter!
Wäre ja noch schöner...
Klar entscheidet der Richter, aber er entscheidet aufgrund von mehreren Faktoren.
Nochmal - Es ist nicht die Aufgabe des Richters div. Gegenstände zu klassifizieren, dass tut die dafür zuständige Behörde. Ein Richter hat überhautpt nicht die (Waffen-) SAchkunde um einen Gegenstand zu klassifizieren.
Er kann nur von anderen evtl. vorhandenen Qualifizierungsmerkmalen auf ein § 224 schließen.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die o.g. Handschuhe grundsätzlich keine Waffe/gefährlicher Gegenstand sind.
Er wird sich sicherlich nicht über den Beschluss von Sachverständigen hinwegsetzen, es sei denn er hat berechtigte Gründe dafür und deswegen interessiert mich auch der von dir erwähnte Fall.
Argh..
Nimm mal Google, such nach Bindungswirkung + Bundeskriminalamt + Feststellungsbescheid, dann hat du diverse Urteile, in denen klargestellt wird, dass solche für die Gerichte NICHT bindend sind.
Der Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamts vom [..] ist für die Strafgerichte, die nach Art. 20 Abs. 3, 97 GG an Gesetz und Recht gebunden sind, jedoch nicht verbindlich.
Der Beschluss hätte eine bestimmte Bindungswirkung, wenn er feststellt, dass die Handschuhe unter das Waffengesetz fallen und daher verboten sind - und wenn dann eine Anzeige wegen unerl. Waffenbesitz erfolgt.
Es gibt da aber KEINE Bindungswirkung für Fragen zB in der Auslegung des § 224 StGB
Argh..
Nimm mal Google, such nach Bindungswirkung + Bundeskriminalamt + Feststellungsbescheid, dann hat du diverse Urteile, in denen klargestellt wird, dass solche für die Gerichte NICHT bindend sind.
Der Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamts vom [..] ist für die
Strafgerichte, die nach Art. 20 Abs. 3, 97 GG an Gesetz und Recht gebunden sind, jedoch nicht verbindlich.
Hab ich ja auch gar nicht behauptet. Hier kam es nur so rüber, als ob Richter mal so div. Gegenstände klassifizieren. Das tun sie einfach nicht, sie können aber aufgrund äußeren Faktoren zu einem anderen Urteil kommen. Dies wird aber nicht die Regel sein.
Klar hast du das oben behauptet...
Ich glaube, du vermischst hier einfach Zuständigkeiten.
Das BKA kann bestimmen, dass etwas unters Waffengesetz fällt. Da hat aber nix mit den gefährlichen Werkzeugen iSd. § 224 zu tun. Und wenn ich mich richtig erinnere, schränkt das Waffengesetz noch nichtmal den Waffenbegriff des § 224 ein, der zwar für gewöhnlich mit dem Waffenbegriff iSd. Waffengesetzes gleichgesetzt wird, aber da auch nicht abschließend ist.
Es ging darum, ob man mit den Handschuhen Probleme bekommen kann. JA, das kann man, weil man aus dem § 223 rausrutscht und gem. § 224 verurteilt wird, wenn man damit jemanden streichelt.
Leute, das was ihr behauptet ist nicht richtig.
Laut Definition ist ein Gefährliches Werkzeug jeder Gegenstand, der bei der konkreten Art der Benutzung und des Körperteils, auf den er angewendet wird, geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.
Laut BKA Beschluss ist die Verletzungsgefahr des Gegners durch die Verstärkung mit der Füllung nicht signifikant erhöht, somit fällt ein Tatbestandsmerkmal des § 224 weg, da es sich weder um ein gefährliches Werkzeug, noch um eine Waffe handelt.
Das sind 2 Paar Schuhe. Keine Waffe gemäß WaffG, aber möglicherweise ein gefährliches Werkzeug gem. 224 StGB, da nach Beschaffenheit und konkreter Verwendung im Einzelfall geeignet, um erhebliche Verletzungen herbeizuführen (BGH NStZ 99, 616). Selbst an sich ungefährliche Gegenstände können darunter fallen. Deshalb können solche Handschuhe ohne Weiteres so ein gef. Werkzeug sein.
Btw.: Was das Waffenrecht betrifft, berufen sich die Gerichte in der Regel auf die Feststellungsbescheide des BKA, auch wenn diese nicht rechtsverbindlich sind.
Hab ich ja auch geschrieben, dass sie beim Begriff Waffe für gewöhnlich nach dem WaffG gehen.. aber wie du schön schreibst hats nix mit dem Ergebnis zu tun.
Sagen wirs mal so.. ich hab schon Quarzsandhandschuhe getestet.. und ich würde grds. vom § 224 ausgehen... mal sehn, ob ich den Fall mal hab ;)
Leute, legt mir doch nicht etwas in den Mund, was ich nicht gesagt habe.
Hier wurde es so dargestellt, dass Quarzsandhandschuhe generell als gefährliches Werkzeug gelten.
Dies ist einfach nicht der Fall und dem wollte ich widersprechen.
Das es Einzelenscheidungen (Situationsabhängig) vom Richter gibt, die diesen Fall doch eintreten lassen habe ich doch selber gesagt und nie bestritten.
Nein, du hast es so dargestellt, als würden die Dinger den Tatbestand des § 224 nicht erfüllen.
Das ist nicht richtig. DAs BKA hat mit einem Feststellungsbeschluss entschieden, dass Quarzsandhandschuhe nicht als Waffe gelten und somit auch kein § 224 StGB gegeben ist.
Der Richter kann nicht entscheiden, dass etwas als Waffe zu gelten hat.
Das tut die dafür zuständige Behörde.
Er kann die Strafbemessung nach §223 höher ansetzen, als wenn man mit der blanken Fause geschlagen hätte, kann aber nicht in den §224 rutschen
Laut BKA Beschluss ist die Verletzungsgefahr des Gegners durch die Verstärkung mit der Füllung nicht signifikant erhöht, somit fällt ein Tatbestandsmerkmal des § 224 weg, da es sich weder um ein gefährliches Werkzeug, noch um eine Waffe handelt.
Ich gehe im Gegensatz zu dir davon aus, dass du in den meisten Fällen im Bereich der gefährlichen KV bist, wenn du diese Dinger benutzt! Du verharmlost hier die Folgen, und dann muss das klargestellt werden!
Wenn du mich schon zitierst, dann tu das richtig, bzw. verstehe erst den sinn.
Ich habe festgestellt, dass kein Richter einen Gegenstand klassifiziert (wie von dir behauptet), da er nicht die Sachkunde dazu hat. Er kann lediglich aufgrund der Art der Verwendung des Gegenstandes und äußeren Gegebenheiten entscheiden ob etwas in den § 224 rutscht oder nicht.
Lediglich das man den Quarzsandhandschuh verwendet rechtfertigt noch lange kein § 224 (wie von dir behauptet).
Zusammenfassend habe ich aufgezeigt, dass allein weil man die Digner trägt noch kein § 224 gegeben ist, es kann aber dazu kommen wenn andere Faktoren im Spiel sind.
Na ok.. dann machen wir's andersrum.
Woher nimmst du dieses Wissen? Ich hab den Kram studiert und bin derzeit am LG tätig. Ich wechsle in drei Monaten zur Strafkammer und werde dann dort vielleicht auch ähnliche Fälle haben. Wenn dann ein Fall kommt, bei dem jemand mit Quarzsandhandschuhen zuschlägt, werde ich sehr sicher auf § 224 abstellen, wenn die bei der Tat nicht die ganze Zeit hinten inner Hosentasche gesteckt haben, sondern benutzt wurden.
Woher nimmst du diese Gewißheit, dass es anders sein sollte?
ich verstehe auch nicht, warum hauser hier so auf seiner meinung besteht.
ich wollte nur hinweisen, dass man im falle einer nutzung der handschuhe die gefahr läuft, eine erhebliche strafe zu bekommen.....
daher finde ich , dass die handschuhe nicht einfach so gekauft und genutzt, dh getragen werden sollten
Wenn du mich schon zitierst, dann tu das richtig, bzw. verstehe erst den sinn.
Ich habe festgestellt, dass kein Richter einen Gegenstand klassifiziert (wie von dir behauptet), da er nicht die Sachkunde dazu hat. Er kann lediglich aufgrund der Art der Verwendung des Gegenstandes und äußeren Gegebenheiten entscheiden ob etwas in den § 224 rutscht oder nicht.
Lediglich das man den Quarzsandhandschuh verwendet rechtfertigt noch lange kein § 224 (wie von dir behauptet).
Zusammenfassend habe ich aufgezeigt, dass allein weil man die Digner trägt noch kein § 224 gegeben ist, es kann aber dazu kommen wenn andere Faktoren im Spiel sind.
Um mich einfach noch einmal selbst zu zitieren ;):
Das sind 2 Paar Schuhe. Keine Waffe gemäß WaffG, aber möglicherweise ein gefährliches Werkzeug gem. 224 StGB, da nach Beschaffenheit und konkreter Verwendung im Einzelfall geeignet, um erhebliche Verletzungen herbeizuführen (BGH NStZ 99, 616). Selbst an sich ungefährliche Gegenstände können darunter fallen. Deshalb können solche Handschuhe ohne Weiteres so ein gef. Werkzeug sein.
Der Einzelfall wird natürlich geprüft, aber z.B. bei einem Schlag ins Gesicht mit solchen Handschuhen würde es mich wundern, wenn ein StA o. Richter es bei 223 belassen würde.
Es geht doch auch um die Indizien, daß jemand geplant ne Keilerei begonnen hat. Da kann auch ein fest um die Hand gewickelter Gürtel schon Hinweis genug für den Richter sein, unabhängig von der Waffenähnlichkeit des Gürtels.
Stellt auch mal nen kleinen Amtsrichter vor, der so nen Quarzhandschuh in der Hand hält, und dabei von euch erklärt bekommt daß Ihr mit den Dingern einfach so rumlauft und nie die Absicht hattet euch zu schlagen. Ist das Tatwerkzeug ne Bratpfanne und der Tatort eure Küche sieht der Fall schon anders aus.
Und so was kann auch in einem Zivilverfahren Thema sein, wenns z.B. um ein paar tausend Euro für Zahnersatz geht.
@Fry nö, dat stimmt jetzt nicht. BGH hat mal klargestellt, dass es nicht vorgeworfen werden kann, wenn man sich zur eigenen Verteidigung 'bewaffnet' .. dadurch wird das Notwehrrecht zumindest nicht eingeschränkt.
@Fry nö, dat stimmt jetzt nicht. BGH hat mal klargestellt, dass es nicht vorgeworfen werden kann, wenn man sich zur eigenen Verteidigung 'bewaffnet' .. dadurch wird das Notwehrrecht zumindest nicht eingeschränkt.
Es geht doch schon vorher um die Frage, ob überhaupt Notwehr vorlag. Wenn Du mit Zahnschutz in die Disko gehst und Dich mit jemand prügelst, darf IMHO der Richter durchaus Deinen Zahnschutz als Indiz dafür werten, daß Du vorher schon die Absicht hattest Dich zu prügeln.
Wenns Notwehr ist, ists Notwehr..
Zwar sehr off-topic, aber trotzdem:
2. Dem bloßen Umstand, daß ein Angriff zu erwarten ist und der Verteidiger sich für diesen Fall mit einer Waffe ausgerüstet hat, ist keine rechtliche Bedeutung zuzumessen; der Angegriffene hat in einem solchen Falle seine volle Notwehrbefugnis
Foto?
genau sehen will :D:D:D
Na ok.. dann machen wir's andersrum.
Woher nimmst du dieses Wissen? Ich hab den Kram studiert und bin derzeit am LG tätig. Ich wechsle in drei Monaten zur Strafkammer und werde dann dort vielleicht auch ähnliche Fälle haben. Wenn dann ein Fall kommt, bei dem jemand mit Quarzsandhandschuhen zuschlägt, werde ich sehr sicher auf § 224 abstellen, wenn die bei der Tat nicht die ganze Zeit hinten inner Hosentasche gesteckt haben, sondern benutzt wurden.
Woher nimmst du diese Gewißheit, dass es anders sein sollte?
Gegenfrage, angenommen jemand schlägt mit solchen Handschuhen zu und es enstehen keine sichtbaren Velretzungen, bzw. im Vergleich zu einen "üblichen" Schlag ohne Handschuh kein erhöhter Schaden.
Willst du dann tatsächlich auf §224 pochen? Wo ist hier die Legitimation gegeben?
Ich sehe §224 gegeben z.b., wenn jemand durch diesen Handschuh in der Lage ist länger auf einen Gegner einzuschlagen, da die Schmerzwirkung der Hand somit erheblich heruntergesetzt ist.
Woher nimmst du denn die Behauptung, dass das Zuschlagen mit einem Quarzsandhandschuh wesentlich gefährlicher ist, als ohne? Gibt es Studien in der Richtung?
Also der Quarzsandhandschuh, den ich schon in der Hand (oder besser an) hatte, war beim zuschlagen steinhart. Würde das Ding (also das Modell) von der Wirkung fast mit nem Schlagring gleichsetzen. (Im Gegensatz zB zu nem Handschuh mit Protektoren..)
Wenn ich mit sowas zuschlage, ist das für mich n typischer § 224 StGB.
technetium101
02-12-2007, 14:54
es zählt ja letztlich, ob der handschuh stärkere verletzungen hervorgerufen hat, als die bloße faust es getan hätte.
ich würde das fast immer unterstellen... wer die handschuhe kennt, der weiß warum.
einen sachverhalt, bei dem das opfer keine/unerhebliche verletzungen davongetragen hat mal ausgeschlossen..... aber wer die "behandschuhte" faust abbekommt hat wahrscheinlich verletzungen.....
also dürfte vielleicht in seltenen fällen mal kein §224 vorliegen, sondern nur ein §223.... das wären aber ausnahmen in denen man auch schon überlegen muss, ob überhaupt ein §223 vorliegt...
my2cents
Trinculo
02-12-2007, 14:56
Ich sehe §224 gegeben z.b., wenn jemand durch diesen Handschuh in der Lage ist länger auf einen Gegner einzuschlagen, da die Schmerzwirkung der Hand somit erheblich heruntergesetzt ist.
Woher nimmst du denn die Behauptung, dass das Zuschlagen mit einem Quarzsandhandschuh wesentlich gefährlicher ist, als ohne? Gibt es Studien in der Richtung?
Ich will nicht unzulässig verallgemeinern, aber wenn die Hand durch einen derartigen Handschuh geschützt ist, würde ich wohl vor allem härter zuschlagen, ob bewusst oder unbewusst.
Mal so nebenbei.. wenn du dir auf amerikanischen Shops die Beschreibungen von Quarzsandhandschuhen wie dem Defender von SWAT anschaust, steht da auch sehr ausführlich, dass die Füllung dazu dient, den anderen schneller umzuhaun!
Nur aus den dt. Beschreibungen ists wohl nach dem Bescheid verschwunden, damit sichs besser verkauft.
Also der Quarzsandhandschuh, den ich schon in der Hand (oder besser an) hatte, war beim zuschlagen steinhart. Würde das Ding (also das Modell) von der Wirkung fast mit nem Schlagring gleichsetzen. (Im Gegensatz zB zu nem Handschuh mit Protektoren..)
Wenn ich mit sowas zuschlage, ist das für mich n typischer § 224 StGB.
also ob das § 224 ist weis ich nicht aber mit dem rest deiner aussage hast du sicher recht wenn die dinger gut passen wird der quarzsand beim schließen der hände zur faust hart wie beton meine haben in der innenfläche auch noch einen steg der gefüllt ist so das schon eine ohrfeige mit der offenen hand
saumäßige spuren hinterläßt
allerdings das die dinger jetzt verboten sein sollen macht mich nachdenklich:ups::ups:
besitz meine schon jahre wollt eigendlich mal ein paar neue da die heutigen
zierlicher aussehen
deckung hoch
raien
Von verboten hat doch niemand was geschrieben.
Gegenfrage, angenommen jemand schlägt mit solchen Handschuhen zu und es enstehen keine sichtbaren Velretzungen, bzw. im Vergleich zu einen "üblichen" Schlag ohne Handschuh kein erhöhter Schaden.
Willst du dann tatsächlich auf §224 pochen? Wo ist hier die Legitimation gegeben?
Kein Argument, da selbst ohne Treffer eines solchen Schlages ein versuchter 224 zutreffend sein könnte, der theoretisch wie ein vollendetes Delikt bestraft werden könnte. Die subjektive Komponente ist da auch nicht ganz unerheblich.
mal ne technische/physikalische Frage
warum soll man mit Quarzsandhandschuhen härter zuhauen:confused:
Die Fläche mit der ich auftreffe ist doch größer als mit den Knöcheln.
Oder haut man durch den Schutz einfach angstfreier zu?
KrieGer ' Fabian
03-12-2007, 00:07
wenn die dinger gut passen wird der quarzsand beim schließen der hände zur faust hart wie beton
Beton > Fingerknöchel (meistens ;) )
Ich kenne die dinger selber nicht aber das könnte n Grund sein ;)
Und ja ich denke damit schlägt man evtl härter zu, weil man seine Hand eben als "geschützt" betrachtet...
Najut in diesem Sinne :gnacht:
Neopratze
03-12-2007, 06:21
mal ne technische/physikalische Frage
warum soll man mit Quarzsandhandschuhen härter zuhauen:confused:
Weil die Faust an sich innen gestützt wird. Normalerweise hat man ja in der Faust auch bei ordentlich eingerollten Fingern noch eine gewisse Knautschzone, die beim Schlag nachgibt, die durch den QH dann aber wegfällt. Besonders dann, wenn der QH noch einen Griffsteg hat.
Die Billigvariante wäre ein Feuerzeug in der Hand :D
Oder haut man durch den Schutz einfach angstfreier zu?
Das vermutlich auch :D
[Twist vs Hauser]
Witzig zu beobachten, wenn sich Justiz und Exekutive uneinig sind :p ... wirkt vertrauensfördernd beim mitlesenden Normalbürger :ironie:
Lars´n Roll
03-12-2007, 06:34
Witzig zu beobachten, wenn sich Justiz und Exekutive uneinig sind :p ... wirkt vertrauensfördernd beim mitlesenden Normalbürger :ironie:
Naja, sie haben ja beide Recht. Verstehe nur nicht, dass es Hauser so schwer fällt einzuräumen, dass es vom Ergebniss her Wurst ist, ob das BKA den Handschuh als Waffe einstuft oder nicht.
Der Richter wird höchstwahrscheinlich entsprechend urteilen, wenn so ein Ding im Spiel ist.
Trinculo
03-12-2007, 08:30
mal ne technische/physikalische Frage
warum soll man mit Quarzsandhandschuhen härter zuhauen:confused:
Die Fläche mit der ich auftreffe ist doch größer als mit den Knöcheln.
Oder haut man durch den Schutz einfach angstfreier zu?
Mal 'ne Frage: weshalb denkst Du denn, dass die Handschuhe mit Quarzsand gefüllt sind ;)?
Ich denke, wenn man seine Faust vor Verletzungen geschützt weiß, haut man deutlich ungebremster zu. Aber ich bin auch ein Weichei, es gibt bestimmt Jungs, die auch ohne Schutz voll drauflosdreschen ;)
Also der Quarzsandhandschuh, den ich schon in der Hand (oder besser an) hatte, war beim zuschlagen steinhart. Würde das Ding (also das Modell) von der Wirkung fast mit nem Schlagring gleichsetzen. (Im Gegensatz zB zu nem Handschuh mit Protektoren..)
Wenn ich mit sowas zuschlage, ist das für mich n typischer § 224 StGB.
Richtig, du würdest es mit einem Schlagring gleichsetzen.
Es gibt aber auch genug Quellen, die dies nicht tun.
Genau da versuche ich ja anzusetzen. Es gibt keine allgemeingültige Definition und dementsprechend kann man auch nicht verallgemeinernd auf § 224 schließen.
Wieso machst du bei Handschuhe mit Protektoren auf einmal einen Unterschied? Der Hartgummi kann schließlich nach eurer Logik auch ein Spezifikationsmerkmal für ein gefährliches Werkzeug gelten, oder etwa nicht?
@Lars'nRoll: Das BKA hat die Hanschuhe nicht nur nicht als Waffe eingestuft, sonder auf das signifikant erhöhte Verletzungspotenzial gegenüber einem Gegner verneint. Etwas was für mich unerässlich für die Tatbestandsprüfung eines § 224 StGB ist.
Sicher wird der Richter entsprechend Urteilen, dies ist aber ein Thema wo man drüber diskutieren kann, schließlich ist vieles auch Auslegungssache.
Lars´n Roll
03-12-2007, 09:06
Sicher wird der Richter entsprechend Urteilen, dies ist aber ein Thema wo man drüber diskutieren kann, schließlich ist vieles auch Auslegungssache.
Jau. Und ich glaube darauf wollten Marq und Twist auch hinaus. Und auch bei nem Motorsport-Handschuh mit Protektoren wird ein Richter sicher ne gute Begründung hören wollen, warum man den anhatte als man jemanden eine reinzimmerte.
Unterm Strich geht´s einfach bloß darum, dass man damit rechnen darf anderes be- und verurteilt zu werden, wenn man so´n Quarzsandhandschuh oder was vergleichbares trägt. Sowas macht sich halt nicht gut vor Gericht. Und ich denke, darin sind wir uns doch alle einig, oder?
Jau. Und ich glaube darauf wollten Marq und Twist auch hinaus. Und auch bei nem Motorsport-Handschuh mit Protektoren wird ein Richter sicher ne gute Begründung hören wollen, warum man den anhatte als man jemanden eine reinzimmerte.
Unterm Strich geht´s einfach bloß darum, dass man damit rechnen darf anderes be- und verurteilt zu werden, wenn man so´n Quarzsandhandschuh oder was vergleichbares trägt. Sowas macht sich halt nicht gut vor Gericht. Und ich denke, darin sind wir uns doch alle einig, oder?
Hab ich ja auch gar nicht bestritten, bzw. selber gesagt. Das Strafmaß wird sicherlich beim § 223 angehoben, nur rutscht der Richter dann automatisch in den § 224? Darüber diskutieren wir hier.
Ich wehre mich nur gegen die Behauptung, dass immer, ganz eindeutig ein § 224 gegeben ist, wenn man die Dinger benutzt hat.
Lars´n Roll
03-12-2007, 09:21
Na, dann seid ihr doch einer Meinung. Twist hat doch gar nicht geschrieben dass es unbedingt so gewertet werden muss, hundertprozentig und immer und überall; sondern dass es so gewertet werden kann und seiner Meinung nach wohl auch in den meisten Fällen so gewertet werden würde und dass er persönlich das auch täte.
Oder hab ich nicht aufmerksam gelesen?
Ich muss nachher eh noch in die OLG-Bibiliothek, dann schau ich mal in den grossen Kommentaren nach.. da gibts bestimmt noch ein paar mehr Urteile zum Thema...
Zu den Dingern hab ich nix gefunden, aber (natürlich) umso mehr zu Schuhen. Da wird dann unterschieden.
Bei Halbschuhen zB. kommts meist noch drauf an, wohin getreten wird. Bei Arbeitsstiefeln und ähnlichem wird hingegen grds. vom § 224 ausgegangen und nur im Ausnahmefall § 223 angewendet.
Genauso dürfte es bei den Handschuhen liegen. Bei den Quarzsand-Handschuhen würde man sicher grds. vom § 224 ausgehen und nur in Ausnahmefällen auf § 223 abstellen.
Genauso dürfte es bei den Handschuhen liegen. Bei den Quarzsand-Handschuhen würde man sicher grds. vom § 224 ausgehen und nur in Ausnahmefällen auf § 223 abstellen.
Da kann man wieder unterschiedlicher Auffassung sein. ;)
Bei Arbeitsschuhen wird der Schuh durch eine Stahlkappe verstärkt, wodurch die Verletzungsgefahr (erwiesenermaßen) erheblich erhöht ist.
Beim Quarzsandhandschuh ist sowas nicht der Fall, bzw. gibt es keine positive Untersuchung dahingehend, dass durch die Sandverstärkung an den Knöcheln eine erhöhte Verletzungsgefahr des Gegners gegeben ist.
hey das sagt doch der logische menschenverstand, dass ein schlag zb ins gesicht mit sandverstärkung heftiger ist, da kann das bka sagen, was es will.
ps. ich haben einen freund, der an der strafkammer ist, angerufen. er würde immer nach § 224 verurteilen.
Ich würde dir ja anbieten, dir einmal mit der Faust und einmal mit sonem Handschuh ins Gesicht zu haun ;)
Ne, im Ernst. Du stellst immernoch auf diesen BKA-Bescheid ab.. der ist aber nunmal nicht bindend für den Richter. (Und ich bin mir ziemlich sicher, dass der eh nur so ergangen ist, damit die Polizei ihre Handschuhe nicht wegschmeissen musste...)
Ansonsten würde mich immernoch interessieren, woher du deine behaupteten juristischen Kenntnisse hast, um hier so stur zu argumentieren. Lauf Profil bist du Soldat? Wüsste nicht, inwieweit da ne Ausbildung im Strafrecht dazugehört?
Du verharmlost hier eine ziemlich wahrscheinliche Rechtsfolge, sollte jemand diese Dinger benutzen...
Und ich bin mir ziemlich sicher, dass der eh nur so ergangen ist, damit die Polizei ihre Handschuhe nicht wegschmeissen musste...
dies war auch einer meiner ersten gedanken.....
hey das sagt doch der logische menschenverstand, dass ein schlag zb ins gesicht mit sandverstärkung heftiger ist, da kann das bka sagen, was es will.
Es geht hier um "erheblich". Wer definiert das? Du? Das BKA sollte von solchen Sachen mehr Ahnung haben, auch wenn ich deren Meinung durchaus nicht als Messlatte nehme, sondern nur als Anhaltspunkt, weil es keine anderen Studien dahingehend gibt.
Ich weiss selber, dass der Schlag mit so einem Handschuh "härter" sein kann, jedoch kann man in diesem Fall meiner Meinung nach nicht einfach etwas als Tatsache darstellen, wenn juritische Definitionsfrage nicht vollständig geklärt sind und einen großen Spielraum für div. Auslegungen lassen.
@Twist: Höchnäsig brauchst du nicht werden, nur weil du etwas studiert hast, heisst das nicht automatisch, dass du die Weisheit auf sämtlichen Rechtsgebieten mit Löffeln gefressen hast.
Da hatten wir noch so einen hier, der mit mir über theoretische Sachen diskutieren wollte, wobei dies in der Praxis ganz anders aussah.
Ich stelle hier meine Aussagen nicht als richtig dar, sondern gebe lediglich meine Meinung wieder. Nur weil du etwas anderes Behauptest muss ich diese Meinung noch lange nicht annehmen.
PS: Ich bin bei der MP - wir genießen hier regelmäßige Rechtsschulungen, natürlich nicht so intensiv wie bei einem Studierten :rolleyes:
Es geht nicht ums hochnäsig sein, es geht darum, dass du hier verharmlost, was ich nicht leiden kann, wenns aus ner untauglichen Quelle kommt.
Ich mach keine medizinische Beratung, wenn ich keine Ahnung davon hab. Genausowenig sollte man juristisches Leienwissen als unumstößliche Tatsache darstellen, wie du es hier tust.
Was erheblich ist, kannst du - dazu sind die da - in den Kommentaren zum StGB nachlesen, wo auf die Rechtssprechung der letzten Jahrzehnte Bezug genommen wird. (Und nicht auf BKA-Bescheide.)
Darum geht's nunmal.
Weißt du, wodurch der Bescheid des BKA motiviert war? Was war die Ausgangssituation? Weshalb wurde entschieden?
Runterkommen.
Twist hat es doch gesagt, BKA-Gutachten sind für einen Richter nicht bindend..., ist so ähnlich wie mit den Softair-Waffen und dem tollen BKA-Gutachten welches nicht zählt...
Ich weiss auch ned, warum hier immer so ewig über Sachen diskutiert wird bei denen wahrscheinlich verschiedene Richter unterschiedlich urteilen würden.
In einer Sache hat Hauser recht, man sollte die Handschuhe nicht pauschal unter 224 stellen, dazu gibt es eben nix handfestes. Jedoch ist die Gefahr sehr groß, dass der Richter es machen würde.
Ich hoffe, ihr werdet euch mal einig oder akzeptiert die Meinung des anderen...
Es geht nicht ums hochnäsig sein, es geht darum, dass du hier verharmlost, was ich nicht leiden kann, wenns aus ner untauglichen Quelle kommt.
Auch wenns' für die ne untaugliche Quelle ist, sie ist eine der wenigen brauchbaren.
Ich mach keine medizinische Beratung, wenn ich keine Ahnung davon hab. Genausowenig sollte man juristisches Leienwissen als unumstößliche Tatsache darstellen, wie du es hier tust.
Dafür dass ich keine Ahnung habe, hast du mir bisher aber wenig stichhaltige Argumente entgegengebracht - außer nach dem Motto "ich arbeite beim OLG, ich habe das studiert, ich muss das besser wissen"
Im Gegensatz zu dir stelle ich meine Meinung nicht als Tatsache dar, sonder zeige nur etwas auf.
Weißt du, wodurch der Bescheid des BKA motiviert war? Was war die Ausgangssituation? Weshalb wurde entschieden?
Nö weiss ich nicht. Interessiert auch nicht, das was schwarz auf weiß abgedruckt ist, interessiert mich.
In einer Sache hat Hauser recht, man sollte die Handschuhe nicht pauschal unter 224 stellen, dazu gibt es eben nix handfestes. Jedoch ist die Gefahr sehr groß, dass der Richter es machen würde.
Darum gehts. Es gibt einfach zu wenig Referenzurteile, um ein entgültiges Urteil über diese Sache formen zu können.
Das wars jetzt auch für mich zu diesem Thema, denn hier dreht sich alles im Kreis.
Ohje, was hier lamentiert wird und behauptet wird…und dann auch noch von einem Haufen Theoretiker. Wer von Euch hat den einen Schlag mit so einem Ding gefangen? So wie Ihr argumentiert noch keiner. Und wer behauptet, dass die Wirkung einem Schlagring gleich zu setzen ist der sollte sich mal einem Praxistest unterziehen. Habe schon beides abbekommen und die Wirkung eines Schlagrings ist bei weitem heftiger – obwohl derjenige nicht mal voll getroffen hatte und auch körperlich wohl im Bereich zwischen 65-70kg war hatte ich ein gebrochenes Jochbein. Jahre später habe ich von einem 85kg – Boxer mit Quarzhandschuh einen Schlag auf dieselbe Stelle bekommen. Der Schlag hat mich zwar extrem nach hinten geworfen aber mehr wie eine leichte Schwellung war nicht. Also bitte nicht Äpfel mit Tomaten vergleichen. Ein Schlagring ist eine verbotene Waffe und das nicht ohne Grund. Ein Quarzhandschuh bringt allenfalls etwas Stabilität in die Hand und etwas mehr Druck in den Schlag. Nur wenn Dir der Typ mit Handschuh den Kiefer bricht dann hätte derselbe Schlag das sicher auch ohne Handschuh.
Tendiere auch eher dazu etwas auf die Meinung des BKA zu geben als das von Juristen die aus dem Ohrensessel heraus Ihre Meinung bilden.
Über denen Ihre Rechtsauffassung und Urteile könnte ich ein Buch schreiben wo jeder mit Gesundem Menschenverstand – auf den sich ja vorher berufen wurde – kranklachen würde.
Fakt ist die Dinger sind im Moment noch legal – was nachher ein Kurpfuscher daraus macht ist wieder was anderes. Da wird ja das Recht eh meist ausgelegt wie passt.
Asiafreak
07-01-2008, 21:43
Ich werde demnächst meine Prüfung nach §34a Gewo bei der IHK machen und auch den Sachkundenachweis.
Habe mir jetzt diese 5 seiten hin und her durchglesen.
Als Anfänger auf dem Gebiet ohne jegliche Erfahrung frage ich euch:
Quarzhandschuhe oder normale verstärkte Lederhandschuhe?
Weil wenn ich an so nen Spacken mit Messer gerate will ich meine Hände geschützt wissen. Weiss der Henker was der mit dem Messer vorher alles gemacht und angestellt hat.(Krankheitsereger usw am Messer)
Was nützen dir Quarzsandhandschuhe, wenn du an jemanden mit nem Messer gerätst? Die Dinger sind nicht notwendigerweise Schnitt-/Stichfest.
Asiafreak
07-01-2008, 21:51
Ich habe in auf einer Internetseite handschuhe gefunden die aussen diese quardsandfüllung hatten und in der Handinnenfläche Kefflerverstärkt waren.
Meine Frage ist wenn du das in Kombination hast wegen dem Schutz des Keffler ob man dir dann nicht nen Strick drehen kann weil es hald auch ein Quarzsandhaschuh ist, obwohl du nicht geschlagen hast z.B.
Wenn du nicht damit schlägst nicht.. wenn du schlägst, vielleicht schon.. wurde ja hier reichlich diskutiert.
Wenn du sie also wirklich nur wegen dem Schnittschutz kaufen willst, nimm andere..
Asiafreak
07-01-2008, 22:21
Kannst du mir evtl ne quelle nennen wo ich gute Hanschuhe bekomme?
jeglicher Art und Security und Wachschutzzubehör usw?
Ranger ken´ne ich schon
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26-09-2008, 14:11
Frage: Ist es erlaubt Quarzhandschuhe im Security Bereich zu verwenden? Wenn es nicht als Waffe zählt dürfte man sie zum "Schutz" bzw. "Abschreckung" verwenden?
Schnittfest/Stichfest wozu denn? Will jemand in die Klinge greifen mit Handschuhen und ja mit den Dingern kann man an der Türe oder als Sec arbeiten sofern der Chef nichts dagegen hat.
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26-09-2008, 14:23
Schnittfest/Stichfest wozu denn? Will jemand in die Klinge greifen mit Handschuhen und ja mit den Dingern kann man an der Türe oder als Sec arbeiten sofern der Chef nichts dagegen hat.
Ehm ich glaube nicht das der Stich/Schnittschutz dazu dient um gewollt in die Klinge zu greifen sondern um Schutz zu bieten solltest du eine Meidbewegung machen und den Arm unter umständen abfängst.... bzw. sollte es zu einer entwaffnung kommen hat man sicher weniger Hemmungen wenn man einen Schnitt/Stichschutz hat.
Also ist das vom Arbeitgeber abhängig?
so long!
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Der Stichschutz/Schnittschutz ist dazu da falls Du z.B. in Scherben langst oder beim Durchsuchen einer Tasche vielleicht in eine Spritze greifst. Dafür ist es da und dafür taugt es auch.
Taifun2006
28-09-2008, 15:40
Also das mit der Spritze sehe ich anders ,dabei hilft dir auch kein Schnitschutz.Die dünne Kanüle würde den Handschuh sehr leicht durchdringen.Dafür gibt es noch extra Handschuhe,aber nagel mich jetz net drauf fest wie die heissen,müsste ich nachgucken.
Aber ich gebe meinen Vorrednern recht ,die Schnittschutzhandschue sind dafür da das man Verletzungen minimieren kann beim Entwaffnen (falls man mal mit der Klinge in Kontakt kommt)und Verletzungen fast ausschließen kann wenn man Scherben anfasst,weil das beseitigen von Gefahrenstellen (zerbrochene Flaschen etc) gehört ja nunmal auch zu unseren Sicherheitsaufgaben.
Schnueffler
28-09-2008, 18:30
Die nennt man Stichschutzhandschuhe! :D
MfG
Markus
Äh, sorry das mit dem Stichschutz sollte ja klar sein. Ich meine was will ich den mit einem Handschuh der keinen Stichschutz hat? Schnittschutz alleine...na wers brauch. Aber gut, wer hat denn schon mal so eine wirre Entwaffnung gemacht das er mit der Hand in die Klinge gegriffen hat das man diesen Schnittschutz brauch? Bitte mal eine paar Erlebnisse aus der Praxis posten.
Ich beantworte die Frage mal für alle Schweizer. Ja hier sind sie verboten (Verbotener Gegenstand, darf nur mit einer Ausnahmebewilligung der Zentralstelle Waffen erworben/getragen werden, welche allerdings nicht zu bekommen ist, da bisher noch kein Grund existiert das Tragen zu erlauben)
Gilt hier auch für Handschuhe mit harten Keflar Einlagen.
Als Alternative bieten sich der Einfachheit halber Motorrad-Handschuhe an, welche die Knöchel mit gehärtetem Material schützen, und im Gegensatz zum Quarzsandhandschuh, nach innen so gepolstert sind, dass die eigene Verletzungsgefahr fast bei null liegt.
Als Alternative bieten sich der Einfachheit halber Motorrad-Handschuhe an, welche die Knöchel mit gehärtetem Material schützen, und im Gegensatz zum Quarzsandhandschuh, nach innen so gepolstert sind, dass die eigene Verletzungsgefahr fast bei null liegt. Ähm, das ist so aber nicht richtig. Die Hauptverletzungsquelle ist a) abrutschen wenn der Schlag trifft und b) die Schlaghärte. Bei letzterem kannst Du - je nach dem wie hart man schlägt - anhaben was Du willst. Gibt genug Leute die sich die Hände gebrochen haben obwohl diese in Bandagen und Boxhandschuhen gesteckt haben.
BenitoB.
02-10-2008, 08:04
schon mal drüber nachgedacht zum kopf mit dem handballen zu schlagen? als geübter sind die schläge kaum weniger hart als die mit der faust,die wirkung ist aber nicht deutlich weniger,und die verletzungsgefahr geht gen null.selbst beim sparring hab ich das schon ausprobiert und es knisterte gut im karton des trainingspartners...
Handballenschläge sind super. Als Ohrfeige direkt auf die Ohrmuschel kannst damit auch gut den Gegenüber an-oder ausknocken. Auch mit dem Ellenbogen kannst gut verteilen. Allerdings muss ich für mich sagen, dass wenn ich schlagen muss dann sind es meist Sachen wenn mehrere beteiligt sind und dann kommen doch reflexmässig die Fäuste. Einzelpersonen kriegst in der Regel auch ohne Schlagen unter Kontrolle.
BenitoB.
02-10-2008, 08:30
ich habs mir reflexmässig antrainiert zum kopf mit den handballen zu schlagen,schlussendlich nur ne sache ob ich die faust balle oder aber den handballen strecke.aber stimmt schon,eintrainierte muster kommen im stress automatisch.
Wenn Du das inne hast dann ist es echt ein Vorteil - sollte ich vielleicht auch mal dran arbeiten, wobei wie simulierst eine Massenkeilerei? :D
BenitoB.
02-10-2008, 09:29
beim km gabs regelmässig training gegen 3-4 angreifer. f-factory hat ein slow fight video diesbezüglich im hybrid bereich gepostet...
alles gut und schön aber a) bekomm ich in keinem training den "tunnelblick" und b) ist 1 gegen 3/4 doch nochmal anders als 8 gegen 12. aber vorallem an ersterem happert es einfach im training. das der einsetzt das krieg ich auch in keinem wetkampf hin. das kommt einfach nur in situationen wo du weißt es gibt kein abklopfen o.ä.
BenitoB.
02-10-2008, 10:08
realen stress kann man nur bedingt nachstellen,das ist ja wohl klar.aber besser man trainiert unter trainingsstress gegen mehrere als es sein zu lassen. 8-12 angreifer gegen einen,na was da wohl noch hilft?? klein machen und hoffen dass es schnell vorbei ist oder hilfe kommt.gegen derart viele angreifer kann nur bud spencer was machen:D und um zum topic zu finden,auch quarzhandschuhe nützen da nix.
naaaa, quatsch mit sauce - nicht 8-12 gegen einen. 8mann gegen 12mann. :D
BenitoB.
02-10-2008, 10:17
naaaa, quatsch mit sauce - nicht 8-12 gegen einen. 8mann gegen 12mann. :D
ahso,lesen müsste man können:)
Naja, wenn du auf der einen Seite hartes material und auf der anderen weiches hast, ist es wohl nicht all zu weit her geholt, dass sich der mehr verletzt, der das harte abbekommt. (Im gegensatz zum Quarzsand, der auf beide Seiten hart wirkt. Dass man sich immer irgendwie verletzten kann, ist ja mal aussen vor. Aber wenn man die zwei vergleicht, ist das Risiko sich selber zu verletzen bei Motorrad handschuhe wesentlich geringer.
8 gegen 12 würd ich mit 8 gegen 12 trainieren, wenn das möglich ist.
Elsner-Team
02-10-2008, 13:01
Quarzsand handschuhe sind doch gar nicht auf beiden seiten hart sonst würde die man nicht benutzen können, macht doch kein Sinn :)
Ich selber benutze die nicht da ich schon ohne Handschuhe einen Hammermässigen Todesschlag habe...:D
Ein Kollege von mir hat mal dem Besitzer erzählt wie er jemand ganz leicht und und locker jemanden ganz langsam weggeschlagen hatte...
Dabei haut er wirklich sehr langsam auf die Holztür mit dem Quarts. Hand. und ? Die Faust schaute auf der anderen seite raus...:D
Erst mal Stille....Er konnte nun nicht mehr den Geschäftsführer überzeugen das er ganz locker schlug...:D
Der Kollege zieht nun über die Quarts. Handschuhe immer ein paar Fleece Handschuhe. Wenn es nun ärger geben sollte, erspart er sich das Problem mit dem Richter und der Polizei;)...
Trinculo
02-10-2008, 13:04
Quarzsand handschuhe sind doch gar nicht auf beiden seiten hart sonst würde die man nicht benutzen können, macht doch kein Sinn :)
Klar, und Schlagringe sind auch auf einer Seite butterweich :D Denk nochmal nach ;)
BenitoB.
02-10-2008, 13:06
denk
du verlangst sachen :)
Quarzsand handschuhe sind doch gar nicht auf beiden seiten hart sonst würde die man nicht benutzen können, macht doch kein Sinn :)
Ich selber benutze die nicht da ich schon ohne Handschuhe einen Hammermässigen Todesschlag habe...:D
Ein Kollege von mir hat mal dem Besitzer erzählt wie er jemand ganz leicht und und locker jemanden ganz langsam weggeschlagen hatte...
Dabei haut er wirklich sehr langsam auf die Holztür mit dem Quarts. Hand. und ? Die Faust schaute auf der anderen seite raus...:D
Erst mal Stille....Er konnte nun nicht mehr den Geschäftsführer überzeugen das er ganz locker schlug...:D
Der Kollege zieht nun über die Quarts. Handschuhe immer ein paar Fleece Handschuhe. Wenn es nun ärger geben sollte, erspart er sich das Problem mit dem Richter und der Polizei;)...
Aha, selber noch nie angehabt, aber ne fachmännische Meinung dazu haben. Grosses Kino! Aber physik hast mal gehabt in der Schule, oder?
Also stell ich mir das bei dem Kollegen richtig vor, der Zieht quarzsand handschuhe an, und dann noch ein zweites paar drüber? Kommt nur mir das total sinnlos vor, oder geht das anderen auch noch so?
Is ja wie wenn men über den schlagring noch die 12OZ anzieht, damits dem anderen nicht so weh tut....
Elsner-Team
02-10-2008, 13:10
Klar, und Schlagringe sind auch auf einer Seite butterweich :D Denk nochmal nach ;)
Logisch. Warum bin ich nicht selber drauf gekommen...Schlagringe tun dem schlagenden genauso viel weh wie der der Sie abbekommt.:D
Dasselbe bei Quartzsandhandschuhen...die verursachen dem träger genauso viel schmerzen...Aua...:D Aua...
Elsner-Team
02-10-2008, 13:14
Aha, selber noch nie angehabt, aber ne fachmännische Meinung dazu haben. Grosses Kino! Aber physik hast mal gehabt in der Schule, oder?
Also stell ich mir das bei dem Kollegen richtig vor, der Zieht quarzsand handschuhe an, und dann noch ein zweites paar drüber? Kommt nur mir das total sinnlos vor, oder geht das anderen auch noch so?
Is ja wie wenn men über den schlagring noch die 12OZ anzieht, damits dem anderen nicht so weh tut....
Wo hab ich den geschrieben das ich die nie angehabt hätte ? Ganz großes Kino..welchen Saal sitzt du den ?:D
Du meinst also fleece Handschuhe dämpfen in irgendeiner form quartzsandhandschuhe ab ? :D Wenn du meinst...:rolleyes:
Ich glaube wenn jemand einen schlagring unter den 12 UZ Handschuhen anzieht das würdest sogar du merken...:p
BenitoB.
02-10-2008, 13:15
einigen wir uns darauf,alle haben keine ahnung nur elsner team.mensch ich würd so gern mal mit dir trainieren:cool: natürlich nur um von dir zu lernen;)
Trinculo
02-10-2008, 13:18
Logisch. Warum bin ich nicht selber drauf gekommen...Schlagringe tun dem schlagenden genauso viel weh wie der der Sie abbekommt.:D
Dasselbe bei Quartzsandhandschuhen...die verursachen dem träger genauso viel schmerzen...Aua...:D Aua...
Heißt das, Du hast verstanden, weshalb Quarzsandhandschuhe - wie Schlagringe - auf der Innenseite hart sein können, ohne den Träger zu verletzen :)?
Elsner-Team
02-10-2008, 13:18
einigen wir uns darauf,alle haben keine ahnung nur elsner team.mensch ich würd so gern mal mit dir trainieren:cool: natürlich nur um von dir zu lernen;)
Liebend gerne. Kannst mich ja mal davon überzeugen das mir Quartzsandhandschuhe mehr oder gleiche schmerzen verursachen wenn ich dich treffe. Das gleiche gilt für den Schlagring...:)
Wenn du schreibst, dass du etwas nicht benutzt, gehe ich davon aus, dass du etwas nicht benutzt. Ist vielleicht mein Fehler das so verstanden zu haben... :rolleyes::rolleyes:
Nö ich stell mir vor, dass das extrem bekloppt aussieht und umständlich ist zum an und ausziehen.
Du hast wirklich nicht mal im Ansatz verstanden, was ich damit sagen wollte, oder? Ich geb Benito mal recht. Zum Glück können wir hier alle von dir noch so viel lernen... :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
BenitoB.
02-10-2008, 13:22
Liebend gerne. Kannst mich ja mal davon überzeugen das mir Quartzsandhandschuhe mehr oder gleiche schmerzen verursachen wenn ich dich treffe. Das gleiche gilt für den Schlagring...:)
ach du meinst deine schläge würden mich mehr schmerzen als meine mit quarzhandschuhen.respekt,ohne mich zu kennen.... vielleicht solltest du einfach mal ein bischen weniger von dir selbst überzeugt sein.ich komme aus 41516 grevenbroich.von wo aus meckpom bist du denn??
Trinculo
02-10-2008, 13:24
Quarzsand handschuhe sind doch gar nicht auf beiden seiten hart sonst würde die man nicht benutzen können, macht doch kein Sinn :)
Der Einzige, der hier angedeutet hat, Quarzsandhandschuhe täten dem weh, der sie benutzt (wenn sie auf der Innenseite hart wären, was sie ebenso wie Schlagringe sind), bist Du. Also: ist ein Schlagring auf der Innenseite hart? Tut er dem Träger beim Schlagen weh? Und weshalb sollten dann harte Quarzsandhandschuhe dem Träger beim Schlagen weh tun?
Elsner-Team
02-10-2008, 13:25
Wenn du schreibst, dass du etwas nicht benutzt, gehe ich davon aus, dass du etwas nicht benutzt. Ist vielleicht mein Fehler das so verstanden zu haben... :rolleyes::rolleyes:
naja...vielleicht solltest du deine Fachmänischen Kollegen hier fragen ob die den unterschied zwischen benutzen und tragen kennen...
Nö ich stell mir vor, dass das extrem bekloppt aussieht und umständlich ist zum an und ausziehen.
Das Problem ist nur das du das gar nicht siehst oder erkennst das der darunter noch ein paar Handschuh anhat...:rolleyes:
Du hast wirklich nicht mal im Ansatz verstanden, was ich damit sagen wollte, oder? Ich geb Benito mal recht. Zum Glück können wir hier alle von dir noch so viel lernen... :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
Ja z.b. den unterschied zwischen benutzen und mal anziehen ?:D
Elsner-Team
02-10-2008, 13:29
ach du meinst deine schläge würden mich mehr schmerzen als meine mit quarzhandschuhen.respekt,ohne mich zu kennen.... vielleicht solltest du einfach mal ein bischen weniger von dir selbst überzeugt sein.ich komme aus 41516 grevenbroich.von wo aus meckpom bist du denn??
Naja...hast du mal wieder so gedreht wie du es brauchst...
Wenn hier jemand überzeugt ist das Quartsand Handschuhe innen so Hart wie aussen sind dann du oder ? Und ich würde dich gerne vom gegenteil überzeugen. Das heißt ich hau dich mit Quartssand Handschuhen und teile dir dann mit wenn du es noch wahrnehmen kannst wie meine schmerzen in den Handschuhen sind. Verstehste jetzt irgendetwas ?:D
Also hast du sie mal angezogen, aber nie benutzt? Ich bin mir nicht sicher, ob das die Geschichte jetzt besser macht, oder nicht...
Elsner-Team
02-10-2008, 13:32
Der Einzige, der hier angedeutet hat, Quarzsandhandschuhe täten dem weh, der sie benutzt (wenn sie auf der Innenseite hart wären, was sie ebenso wie Schlagringe sind), bist Du. Also: ist ein Schlagring auf der Innenseite hart? Tut er dem Träger beim Schlagen weh? Und weshalb sollten dann harte Quarzsandhandschuhe dem Träger beim Schlagen weh tun?
Was erzählst du den? Wer hat den hier den schlagring in spiel gebracht ? Hst du das schon vergessen ? Das warst doch du. Und nebenbei mal weißt du überhaupt was ein schlagring ist ? Nee wa ?
Mit dem haben die Knöchel von innen gar kein kontakt...nur mal so amrande damit du mal merkst von was du sprichst...:rolleyes:
Elsner-Team
02-10-2008, 13:33
Also hast du sie mal angezogen, aber nie benutzt? Ich bin mir nicht sicher, ob das die Geschichte jetzt besser macht, oder nicht...
Au! Jetzt ist es angekommen. Du kennst den Unterschied zwischen benutzen und anhaben.Schön.:)
Trinculo
02-10-2008, 13:33
:rofl: Ich gebe auf!
Wenn hier jemand überzeugt ist das Quartsand Handschuhe innen so Hart wie aussen sind dann du oder ?
So hart wie aussen steht grundsätzlich nirgends wäre physikalisch aber korrekt. Ausserdem hinkt dein Beispiel, weil die Kräfteeinwirkung eine andere ist, wenn man schlägt, oder geschlagen wird.
Trinculo
02-10-2008, 13:35
Ausserdem hinkt dein Beispiel, weil die Kräfteeinwirkung eine andere ist, wenn man schlägt, oder geschlagen wird.
Menno, jetzt hast Du alles verraten :(!
BenitoB.
02-10-2008, 13:37
Naja...hast du mal wieder so gedreht wie du es brauchst...
Wenn hier jemand überzeugt ist das Quartsand Handschuhe innen so Hart wie aussen sind dann du oder ? Und ich würde dich gerne vom gegenteil überzeugen. Das heißt ich hau dich mit Quartssand Handschuhen und teile dir dann mit wenn du es noch wahrnehmen kannst wie meine schmerzen in den Handschuhen sind. Verstehste jetzt irgendetwas ?:D
vorausgesetzt der schlag würde durchkommen.man könnte auch implizieren,dass der schlagende eventuell vorab schon das bewußtsein verloren hat:),es soll leute geben die sich nich gern treffen lassen.
ich persönlich bin kein harter hauptberuflicher securitymensch und brauchte bisher noch nie quarzshandschuhe,knüppel und son zeug.von daher tu ich mich beim einsatz derer recht schwer.man hat ja hände und füsse,die beim ein oder anderen kräftig genug konditioniert sind...
übrigens verwechselst du mich,ich hab inhaltlich nichts über quarzhandschuhe geschrieben,lediglich über deine seltsame art und weise der argumentation und rechthaberei.
lesen-aufnehmen-verstehen-antworten;)
Elsner-Team
02-10-2008, 13:38
So hart wie aussen steht grundsätzlich nirgends wäre physikalisch aber korrekt. Ausserdem hinkt dein Beispiel, weil die Kräfteeinwirkung eine andere ist, wenn man schlägt, oder geschlagen wird.
Ach jetzt ist es raus...ihr unterhaltet euch hier über Physik und Kräfte einwirkung bei Quartzsandhandschuhen...:D Na dann will ich eure Akademischen Türsteher Gespräche nicht weiter stören.. eventuel wenn eure Doktorarbeit fertig ist:D
about:blank
02-10-2008, 13:39
Ich hätte den Thread nicht reanimieren sollen, das hat nur eine unnötige Diskussion ins laufen gebracht..... so wie ich das mitbekommen habe, haben sich hier ein paar Ungereimtheiten breit gemacht....
Elsner-Team
02-10-2008, 13:39
lesen-aufnehmen-verstehen-antworten;)
sagt genau der richtige :D
BenitoB.
02-10-2008, 13:41
jup,der der nich in jedem satz mindestens zwei rechtschreib oder grammatikfehler einbaut. ich habs dir angeboten,wenn du in meiner ecke bist meld dich,können gern mal trainieren. wo du her kommst magste ja nich sagen,obwohls im nordosten schön ist
Elsner-Team
02-10-2008, 13:45
jup,der der nich in jedem satz mindestens zwei rechtschreib oder grammatikfehler einbaut. ich habs dir angeboten,wenn du in meiner ecke bist meld dich,können gern mal trainieren. wo du her kommst magste ja nich sagen,obwohls im nordosten schön ist
ach herjee...
was soll ich den in einem 64000 Seelen Kuhdorf ? Auch wenn es dort wunderschön ist ? Wie kommt man den dort hin ?:D
Glaubst du ernsthaft ich oder du, einer von uns bewegt seinen ***** mehr als 10 km um einen Unbekannten zu treffen ? Wie alt bist den du ?:rolleyes:
BenitoB.
02-10-2008, 13:49
denn schreibt man mit zwei n,und ich bin n geselliger mensch und öfter im no,ausserdem wollte ich trainieren,weiss ja nich was du denkst ist.aber lass mal gut sein,war mir schon klar.
vielleicht solltest du nur mal drüber nachdenken,warum in allen thread bei denen du mitmischst eigentlich alle immer ne andere meinung haben... aber ok,dazu bedarf es einer gewissen selbstreflexion;)
Interessant was hieraus geworden ist :D
Also geb ich hier auch noch meine Senf dazu...
8 gegen 12 würd ich mit 8 gegen 12 trainieren, wenn das möglich ist. - wie ich davor schon sagte, ES IST NICHT MÖGLICH!!! für mich zumindest nicht da ich in keinem training den adrenalinschub herauf beschwören kann wie in der realsituation.
Is ja wie wenn men über den schlagring noch die 12OZ anzieht, damits dem anderen nicht so weh tut....
Wurde früher im Boxen teils gemacht, sogar noch ganz andere Sachen in oder unter die Handschuhe gepackt. Also wer meint einen Schlagring unter einem 12OZ - Handschuh abgezogen zu bekommen - viel Spass! Also auch wenn Elsner-Team zumeist blanken Stuss daher redet hat er in dem Punkt nicht unrecht. Auch das überziehen von anderen Handschuhen über die Quarzer kenn ich. Dem Bumms tut das nicht viel Abbruch - wer mag darf das gerne mal bei mir im Training austesten.
Ansonsten denke ich mal ist alles gesagt. Quarzh. in Deutschland legal, in der Schweiz illegal - könnte man eigtl. dicht machen oder?
Elsner-Team
02-10-2008, 14:06
denn schreibt man mit zwei n,und ich bin n geselliger mensch und öfter im no,ausserdem wollte ich trainieren,weiss ja nich was du denkst ist.aber lass mal gut sein,war mir schon klar.
vielleicht solltest du nur mal drüber nachdenken,warum in allen thread bei denen du mitmischst eigentlich alle immer ne andere meinung haben... aber ok,dazu bedarf es einer gewissen selbstreflexion;)
Du hast schon recht...ich kehre in mich...:(
Der Technikserien Tread ist spitze. Die Bilder 1 A. Die reihenfolge der Bilder super. Die Technik an sich kommt sehr gut rüber. Der Angreifer schlägt zwar in zeitlupe damit der Abwehrende überhaupt etwas zustande bringen kann.
Der Pfefferspray Tread ist auch super. Pfefferspray kann man man vergessen. Entschuldige das ich nicht deiner Meinung bin.
Quartsandhandschuhe sind auch viel zu gefährlich für einen selber.
Entschuldigung das ich irgendwie nie deiner meinung bin BenitoB.
Entschuldige auch das ich keine lust habe extra in ein Kuhdorf zu fahren um mich mit jemanden wie dir zu unterhalten. Da fallen mir ungefähr 10 000 sachen ein die wichtiger sind. Z.b. die flusen aus dem Bauchnabel puhlen...;)
BenitoB.
02-10-2008, 14:08
flusen-puhlen.aber is ok.mach dir nix draus.;):)
Elsner-Team
02-10-2008, 14:13
Danke BenitoB.:) Habe es korrigiert. Jetzt zufrieden ?;)
BenitoB.
02-10-2008, 14:16
freundschaft!!! und back to topic:)
Entschuldigung das ich irgendwie nie deiner meinung bin BenitoB.
Du hast meist keine Meinung. Erst ist Pfefferspray super dann schreibt ein Polizist das er es mit 11Kollegen getestet hat, danach willst es wegwerfen obwohl Du nicht mal weißt ob das so stimmt oder Du vielleicht gefoppt wurdest. Wenn Du eine Meinung hast dann begründe die und schwaffel net. dann wirst vielleicht ernst genommen obwohl man da in den weiten des www drauf k*cken kann:D
Elsner-Team
02-10-2008, 14:24
Auch dir empfehlen ich mal richtig durchzulesen.
Ich habe nirgendwo geschrieben das ich mein Pfefferspray wegwerfe sondern das der Polizist sich bei der Quote die er hat, sich mal überlegen sollte ganz darauf zu verzichten.;) Wer lesen kann ist klar im Vorteil...
Schreibst doch selber das ihr zu dusselig seit und dein eigener Kollege dich mit Pfefferspray ansprüht. :D Jetzt hast du statt den Kollegen zu wechseln das Pfefferspray weggelassen.:halbyeaha
Tolle Logik. Gut das der dich nicht noch mit dem Teli getroffen hat sonst stehst du bald ganz ohne Waffen da...:D
Pfefferspray zu verdammen weil der Kollege zu Blöd ist. Da fällt sogar mir nichts mehr ein...
Der Thread ist durch!
Euer gegenseitiges "Anpflaumen" könnt ihr per Telefon o.ä. machen.
CLOSED!
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