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Vollständige Version anzeigen : wer (behörde) darf mich kontrollieren??



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04-08-2007, 09:33
1. Beispiel:
Ich habe letztlich einen Bericht über die neue (?) Hundeverordnung in Hamburg gesehen und war mehr als erstaunt, wie das Ordnungsamt dort seine Kontrollen durchführte.
So greifen die dortigen beamten einfach nach dem Hund und scannen nach dem Chip. Bei einer Frau, die zu dem Zeitpunkt an einer Bushaltestelle wartete hielten die Beamten mit ihrem wagen an, gingen zu der Frau und griffen nach dem Hund, ohne sich zuvor auszuweisen (sie hatten uniform an) und hielten die Frau somit fest (also dadurch, dass sie den Hund festhielten). In der Zwischenzeit kam dann der Bus und die Frau wollte gehen, doch die Beamten fuhren mit der Untersuchung fort - immerhin hielten sie den Bus auf, bis sie mit ihrer Untersuchung fertig waren.

Ich war ziemlich erstaunt über diese Vorgehensweise und möchte gerne wissen ob die das dürfen; bzw. ob ich dem Ordnungsamt ausweispflichtig bin oder die beamten mich aufhalten dürfen.
Und der zweite Aspekt: dürfen die den Hund einfach checken, oder kann ich darauf bestehen, dass ich das selber mache? Immerhin krabbelt ja auch kein Polizist in mein Auto um nach meinen Papieren zu suchen. ;)
Der Scan wird mit einem Gerät durchgeführt, dass ähnlich aussieht wie das Teil, das Poltessen dabei haben.

2. Beispiel:
Ein Bekannter von mir wurde zuletzt von Zollbeamten angehalten - mitten in Deutschland, nicht einmal in der Nähe einer Grenze.
Er wollte zuerst nicht anhalten, tat es dann aber doch, wurde kontrolliert und das war's. Als er mir das erzählte, wollte ich es zuerst nicht glauben und sagte, dass ich selber mich nicht durch einen Zollbeamten stoppen lassen würde.
Mir wurde dann recht glaubhaft gesagt, dass der Zoll mich kontrollieren darf, dass seine Befugnisse sogar weitreichender sind als die der Polizei; so darf der zoll auch ohne Durchsuchungsbefehl einen Kofferraum durchsuchen (was die Polizei angeblich nicht darf), weshalb die Polizei wohl bei großen Verkehrs-Kontrollen auch mit dem Zoll zusammenarbeitet.

Ist das wirklich so? Darf mich der Zoll kontrollieren? Und darf der Zoll mein Auto durchsuchen, die Polizei aber nicht?

3. Beispiel
Angeblich kann es vorkommen (ich habe es aus zwei völlig verschiedenen Quellen gehört) dass man nachts im reichsten Viertel Kölns - Marienburg - von Privaten Sicherheitsfirmen gestoppt wird, wenn man mit dem Auto hindurch fährt, damit man überprüft werden kann.
Kann eine Stadt Kompetenzen - z.B. die Ausweispflicht - auf einen Sicherheitsdienst übertragen?
Wenn ich nachts durch diese Straßen führe und mich ein Zivilfahrzeug stoppen wollte, würde ich keinesfalls anhalten. Wenn es ein Auto wäre, dass einem Polizeifahrzeug ähnlich sieht, würde ich Amtsanmaßung vermuten und erst recht nicht anhalten - vielmehr würde ich die Polizei rufen.
Anhalten würde ich nicht.

4. Polizei - darf mich die Polizei zu jedem Zeitpunkt dazu auffordern, mich auszuweisen?

Ich stelle diese Fragen, weil ich nichts mehr hasse, als wenn jemand durch sein auftreten Ziele erreicht, die er aufgrund seiner Position eigentlich nicht infordern dürfte.:D
Als Beispiel (davon ausgehend, dass ein Ordnungsamt-Beamter meine Personalien nicht einfordern darf):
Der Gesetzgeber hat bestimmt nichts dagegen, wenn ich mich gegenüber einem Ordnungsbeamten freiwillig ausweise. Solange er dies nur durch sein Verhalten schafft ohne dabei seine kompetenzen zu übertreten.
Aber ich hätte was dagegen, wenn ich es machte obwohl ich es nciht muss.;)

Computerworker
04-08-2007, 10:02
Ich hatte mal den Fall das so ein Typ vom Bahn Sicherheitsdienst (BSG) mir gegenüber behauptet hat ich hätte ihm gegenüber Ausweispflicht da er Polizeirechte hätte, nachdem ich mich geweigert hatte mich gegenüber dem Schaffner Auszuweisen.
Glaub auchnicht ob das so richtig ist, wobei die Bahn auf einigen Fahrzeugen Mittlerweile sogar Blaulicht hat, aber weiss nicht ob das evtl Technische Fahrzeuge sind.

~Clear*Blue*Sky~
04-08-2007, 10:21
@ computerworker

Auf dem Gelände der DB haben die Mitarbeiter vom BSG (mitlerweile DB Sicherheit) natürlich Hausrecht. Das gilt auch für die Züge!

Grundsätzlich brauchst du keinem von denen deinen Ausweis zeigen, es sei denn

1. du fährst ohne gültigen Fahrschein (also mit einem falschen oder aber mit gar keinem)

2. in den Tarifbestimmungen steht, dass du bei deiner Fahrkarte einen Ausweis bei einer Kontrolle mit vorzuzeigen hast (z.B. wenn dein Name drauf steht aber kein Bild dabei ist! Könntest dir die Karte ja sonst von nem Bekannten geliehen haben!)

Und selbst dann musst du es nicht! Aber die Mitarbeiter haben dann das recht, dich so lange festzuhalten bis die Polizei kommt um deine Personalien festzustellen. Und das kann manchmal dauern. :D

sickboy
04-08-2007, 11:38
computerworker, so etwas hatte ich auch mal, ich hab meinen ausweis nicht gezeigt und hab ihm gesagt das ich andreas bader heiß.

:)

Schnueffler
04-08-2007, 12:04
2. Beispiel:
Ein Bekannter von mir wurde zuletzt von Zollbeamten angehalten - mitten in Deutschland, nicht einmal in der Nähe einer Grenze.
Er wollte zuerst nicht anhalten, tat es dann aber doch, wurde kontrolliert und das war's. Als er mir das erzählte, wollte ich es zuerst nicht glauben und sagte, dass ich selber mich nicht durch einen Zollbeamten stoppen lassen würde.
Mir wurde dann recht glaubhaft gesagt, dass der Zoll mich kontrollieren darf, dass seine Befugnisse sogar weitreichender sind als die der Polizei; so darf der zoll auch ohne Durchsuchungsbefehl einen Kofferraum durchsuchen (was die Polizei angeblich nicht darf), weshalb die Polizei wohl bei großen Verkehrs-Kontrollen auch mit dem Zoll zusammenarbeitet.

Ist das wirklich so? Darf mich der Zoll kontrollieren? Und darf der Zoll mein Auto durchsuchen, die Polizei aber nicht?


Das darf die MKG (Mobile Kontroll Gruppe)!
Im Bereich Durchsuchung läuft das ganze unter supranationalem Recht, sprich EG-Recht und da sind die Befugnisse um einiges weiter gefasst, als im nationalen Recht!
Auch hat der Zoll das Anhalterecht, auch aus dem fließenden Verkehr (nicht nur die MKG, auch andere Einheiten des Zolls) und dann besteht auch die Ausweißpflicht des Beteiligten!
MfG
Markus

desperadinho
04-08-2007, 12:44
So, einige Antworten kann ich dir so geben, für andere musste ich etwas recherchieren. Ich setze mich gerne mal mit dem Recht auseinander daher hoffe ich das ich dir weiterhelfen kann. Alles was grün ist, ist mein eigener Senf. Falls ich irgendwas falsches behauptet habe zögert nicht lange und korrigiert mich!



1. Beispiel:
Ich habe letztlich einen Bericht über die neue (?) Hundeverordnung in Hamburg gesehen und war mehr als erstaunt, wie das Ordnungsamt dort seine Kontrollen durchführte.
So greifen die dortigen beamten einfach nach dem Hund und scannen nach dem Chip. Bei einer Frau, die zu dem Zeitpunkt an einer Bushaltestelle wartete hielten die Beamten mit ihrem wagen an, gingen zu der Frau und griffen nach dem Hund, ohne sich zuvor auszuweisen (sie hatten uniform an) und hielten die Frau somit fest (also dadurch, dass sie den Hund festhielten). In der Zwischenzeit kam dann der Bus und die Frau wollte gehen, doch die Beamten fuhren mit der Untersuchung fort - immerhin hielten sie den Bus auf, bis sie mit ihrer Untersuchung fertig waren.

Ich war ziemlich erstaunt über diese Vorgehensweise und möchte gerne wissen ob die das dürfen; bzw. ob ich dem Ordnungsamt ausweispflichtig bin oder die beamten mich aufhalten dürfen.
Und der zweite Aspekt: dürfen die den Hund einfach checken, oder kann ich darauf bestehen, dass ich das selber mache? Immerhin krabbelt ja auch kein Polizist in mein Auto um nach meinen Papieren zu suchen. ;)
Der Scan wird mit einem Gerät durchgeführt, dass ähnlich aussieht wie das Teil, das Poltessen dabei haben.

Das Ordnungsamt nimmt eine Reihe ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. Diese können aber aufgrund der gemeindlichen Organisationshoheit sehr unterschiedlich sein. Viele Städte haben im Ordnungsamt den Vollzugsdienst der Ordnungsbehörde angesiedelt. Uniformen und Fahrzeuge tragen die Aufschrift "Ordnungsamt", in Hessen auch "Stadtpolizei" oder " Ordnungspolizei". Die Beamten des Ordnungsamtes bzw. der Stadtpolizei sind teilweise bewaffnet und verfügen, je nach Landesrecht unterschiedlich ausgeprägt, über ähnliche Befugnisse wie die Landespolizei.

Landespolizei = Polizei d.h. die Leute vom Ordnungsamt dürfen fast alles was normale Polizisten auch dürfen. Was wiederum bedeutet das du gegenüber denen auch eine Ausweispflicht hast. Ich würde auch sagen das die Kontrolle des Hundes legal war da man den Chip des Hundes rechtlich nicht als Ausweisdokument bezeichnen kann. Auch das "Festhalten" des Halters ist legal.




2. Beispiel:
Ein Bekannter von mir wurde zuletzt von Zollbeamten angehalten - mitten in Deutschland, nicht einmal in der Nähe einer Grenze.
Er wollte zuerst nicht anhalten, tat es dann aber doch, wurde kontrolliert und das war's. Als er mir das erzählte, wollte ich es zuerst nicht glauben und sagte, dass ich selber mich nicht durch einen Zollbeamten stoppen lassen würde.
Mir wurde dann recht glaubhaft gesagt, dass der Zoll mich kontrollieren darf, dass seine Befugnisse sogar weitreichender sind als die der Polizei; so darf der zoll auch ohne Durchsuchungsbefehl einen Kofferraum durchsuchen (was die Polizei angeblich nicht darf), weshalb die Polizei wohl bei großen Verkehrs-Kontrollen auch mit dem Zoll zusammenarbeitet.

Ist das wirklich so? Darf mich der Zoll kontrollieren? Und darf der Zoll mein Auto durchsuchen, die Polizei aber nicht?

Zollverwaltung, häufig auch "der Zoll", ist eine umfassende Bezeichnung für eine oder mehrere zumeist (nationale) Behörden, die ihre primären Aufgaben aus der Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben sowie der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs beziehen; daneben kann es noch je nach Staat zu besonderen Aufgaben kommen, wie beispielsweise in Deutschland und Österreich zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, in Italien zur Wahrnehmung der Aufgaben des allgemeinen Grenzschutzes oder in der Schweiz zur Erhebung der Lenkungsabgaben, zum Beispiel auf flüchtige organische Verbindungen.

...Zu den Aufgaben der Vollzugsbereiche der Zollverwaltung gehören die zollrechtliche Überwachung des Warenverkehrs in, durch und aus der EU, grenzpolizeiliche Aufgaben, allgemeinpolizeiliche Aufgaben im Straßenverkehr, Schutz des deutschen Festlandsockels in Nord- und Ostsee (d. h. die Überwachung von unterseeischen Bergbau- und Schürfrechten) sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche...

...Zollbeamte sind formell-rechtlich als Angehörige der Bundesfinanzverwaltung Finanzbeamte. Die Vollzugsbeamten haben allerdings materiell-rechtlich den Status von Polizeivollzugsbeamten....

Ja der Zoll darf dich kontrollieren egal wo du dich in DE befindest. Soweit ich weiß darf die Polizei dein KFZ auch ohne einen Durchsuchungsbefehl oder die Hilfe des Zolls durchsuchen. Da muss dann aber ein Verdacht für eine Straftat gegeben sein. Z.B. wenn du bekifft am Steuer erwischt wirst darf die Polizei dein Auto nach Dope durchsuchen.




3. Beispiel
Angeblich kann es vorkommen (ich habe es aus zwei völlig verschiedenen Quellen gehört) dass man nachts im reichsten Viertel Kölns - Marienburg - von Privaten Sicherheitsfirmen gestoppt wird, wenn man mit dem Auto hindurch fährt, damit man überprüft werden kann.
Kann eine Stadt Kompetenzen - z.B. die Ausweispflicht - auf einen Sicherheitsdienst übertragen?
Wenn ich nachts durch diese Straßen führe und mich ein Zivilfahrzeug stoppen wollte, würde ich keinesfalls anhalten. Wenn es ein Auto wäre, dass einem Polizeifahrzeug ähnlich sieht, würde ich Amtsanmaßung vermuten und erst recht nicht anhalten - vielmehr würde ich die Polizei rufen.
Anhalten würde ich nicht.

Das ist würde ich sagen eine gesetzliche Grauzone die zum Nachteil der privaten Sicherheitsfirma schnell in Delikte wie z.B. "Nötigung" umschlagen können. Ausweispflicht kann nur gegeben sein wenn die betreffende Firma das Hausrecht hat. Das ist in diesem Fall nicht gegeben da sich die betreffenden Personen auf öffentlichen Straßen bewegen. Kein Privatmann (was diese Security Leute nunmal sind) darf andere Autos anhalten da dies meiner Meinung nach Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs wäre. Sollten die sowas bei mir versuchen würde ich die ganz einfach die Polizei rufen und die anzeigen. Soweit ich das beurteilen kann darf die Stadt keine polizeilichen Kompetenzen an Privatleute bzw. Firmen übertragen da diese Aufgaben hoheitlich sind.

Fazit:
Also Nein, die dürfen weder deine Personalien feststellen noch dich anhalten. Aber oftmals sind diese Leute ja nicht gerade die hellsten und wissen selber nicht was sie dürfen und wann sie zu weit gehen. Da hilft oftmals nur eine Anzeige.




4. Polizei - darf mich die Polizei zu jedem Zeitpunkt dazu auffordern, mich auszuweisen?

Ich stelle diese Fragen, weil ich nichts mehr hasse, als wenn jemand durch sein auftreten Ziele erreicht, die er aufgrund seiner Position eigentlich nicht infordern dürfte.:D
Als Beispiel (davon ausgehend, dass ein Ordnungsamt-Beamter meine Personalien nicht einfordern darf):
Der Gesetzgeber hat bestimmt nichts dagegen, wenn ich mich gegenüber einem Ordnungsbeamten freiwillig ausweise. Solange er dies nur durch sein Verhalten schafft ohne dabei seine kompetenzen zu übertreten.
Aber ich hätte was dagegen, wenn ich es machte obwohl ich es nciht muss.;)

Du musst dich in der BRD jederzeit wenn du von einem Polizisten, Grenzpolizisten, Ordnungsbeamten oder Zollbematen dazu aufgefordert wirst ausweisen bzw. ausweisen können.

Nicht umsonst herrscht in der BRD Ausweistragepflicht.

Icheben
04-08-2007, 19:06
Mich würde interessieren, wie Beamte kontrollieren dürfen.
Ist ein Betasten der Intimzone, oder gar Sichten, erlaubt? Dürfen sie einen nur abstasten oder dazu zwingen seine Kleidung abzulegen?
Mir sind Fälle von 'vermutlich' bis 'ganz offensichtlich' homosexuellen Polizisten/innen bekannt, die wohl vermutlich etwas übers Ziel hinausgeschossen sind..

Und darf eine Körperöffnungsuntersuchung nur von medizinischem Personal durchgeführt werden? Bei Verdacht auf körperinnerem schmugglen?

Hauser
04-08-2007, 20:05
Alles was in den Bereich der Intimsphäre eines Betroffenen geht, muss unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschehen, d.h. in abgetrennten Räumlichkeiten.
Grundsätzlich durfen Vollzugsbeamte dich aber dazu auffordern die Hosen fallen zu lassen, wenn sie einen begründeten Verdacht haben.
Und natürlich dürfen komplexe medizinische Vorgänge nur von Fachpersonal durchgeführt werden :ups:
Wär ja noch schönder, wenn jede Hanswurst der Streifenpolizei in deinem Rektum rumwühlen darf.

Ich gehe morgen vielleicht etwas ausführlicher auf die Thematik ein.

Katana_Desperado
04-08-2007, 20:59
...
Nicht umsonst herrscht in der BRD Ausweistragepflicht.

..äh, das ist so nicht ganz richtig.
ich hab zwar nicht mehr alles so genau im kopf, aber eine ausweistragepflicht gibt es nicht.
es gibt eine ausweisplicht. das bedeutet, dass man ab 16 j einen personalausweis haben muss. auf verlangen muss man ihn zuständigen personen auch vorlegen aber kein gesetz schreibt vor, dass man seinen ausweis ständig dabei haben muss. wenn man ihn zu hause hat, oder im auto oder wo auch immer reicht das (bei ausländern gilt das nicht!). ein blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung. ( § 1 PersAuswG (Personalausweisgesetz), »Ausweispflicht« ) :)
achja, fragt dich die polizei nach deinen daten, wenn du keinen bpa dabei hast, und du hast keine lust zu antworten oder gibst falsche personalien an, handelst du ordnungswidrig (§111 owig).

private sicherheitsdienste dürfen gar nichts. die haben eine art hausrecht in den jeweiligen objekten. dürfen lediglich hausverbote aussprechen, leute an der tür abweisen und bei straftaten jemanden festhalten bis die polizei kommt....zur personalienfeststellung und weiteren maßnahmen. auf der straße - im öffentlichen verkehrsraum - anhalten dürfen die einen schon mal gar nicht einfach so. auch die berüchtigten 50 euro bearbeitungsgebühr muss man nicht im geschäft zahlen, wenn man beim stehlen erwischt wurde. die machen einem gerne angst, damit man zahlt. viele spielen sich schön auf und machen den hermann, begeben sich aber selbst dabei aufs glatteis (viele sind aber auch nett und machen eine gute arbeit).

die ordnungsämter sind polizeichliche ordnungsbehörden. die dürfen. wenn man nicht mitspielen will, wird fluchs die colorierte polizei gerufen, die macht dann für das ordnungsamt im rahmen der amtshilfe.

hauser hat im vorausgegangenen post schon einiges gesagt.

beamte (polizeibeamte) dürfen dich nach personalpapieren durchsuchen (§163b stpo). dazu auch vor ort im intimsbereich abtasten. unter ausschluss der öffentlichkeit dürfen sich dich ganz nackich machen...aber das macht man eher wenn es z. b. um btm-verstöße oder durchsuchungen nach waffen geht. einen personalausweis sucht man nicht im hintern. wenn es um gefährliche menschen geht, die gerade einen erstochen haben oder so, die kann man auch vor ort komplett nackich machen. kein problem, hab ich aber noch nie gesehen, dass das mal ein beamter in der öffentlichkeit gemacht hat. man muss halt die verhältnismäßigkeit beachten.
bzgl. btm dürfen sie also auch oberflächlich - in getrennten räumen - in den po gucken (dazu muss man selbst die backen auseinanderziehen). rumwühlen darf darin keiner, das fällt dann unter körperliche untersuchung (vom arzt) und nicht unter durchsuchung. rechtlich dürfen sie auch an dein geschlechtsteil sehen (also da muss man selbst zurückziehen - sofern man noch hat! :) ).

was den zivilen streifenwagen betrifft, die sollten einen eh nicht wegen ordnungswidrigkeiten anhalten, besonders nachts nicht. bei straftaten schon. zivile ftskw werden von der polizei eigendlich ausschließlich zur kriminalitätsbekämpfung oder aufklärung eingesetzt.
wenn die kelle rauskommt, würde ich in einer beleuchteten stadt zum anhalten raten (sonst mißachtung von zeichen und weisungen). wenn man aber besonders viel angst hat (speziell frauen), würde ich schnell die 110 rufen und nachfragen, ob die einen zivilen draussen haben, der dich gerade anhalten möchte. sagen sie ja, dann anhalten. wissen sie es nicht, was unwahrscheinlich ist, um unterstützung eines colorierten einsatzmittels bitten. wenn kein handy dabei, dann bei nichtanhalten gefahr laufen, dass dich 10 colorierte streifenwagen jagen und anhalten. :) *schmunzel*

nochwas:
polizei ist ländersache. oben geschildertes gilt für nrw. andere bundesländer haben evtl. andere rechtsgrundlagen.
gruß

17x17
05-08-2007, 06:46
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Was Zoll, Polizei und Ordnungsamt angeht, so habe ich schon befürchtet, dass sie diese befugnisse haben. Da ich aber auf der anderen Seite 32 jahre verschont wurde, sehe ich keinen Frund mich darüber aufzuregen.

Was das Ordnungsamt angeht und das Abtasten des Hundes, das ist eine Sache bei der bislang ja eher nur eine Mutmaßung angestellt wurde.

Zäume ich das Pferd doch einmal von anderer Seite auf:
Muss sich ein Ordungsbeamter, gleich welcher Behörde, vor der Kontrolle Ausweisen (unabhängig von einer Uniform)?, bzw. kann ich grundsätzlich vom Beamten verlangen, dass er/Sie sich VOR der Kontrolle ausweist?

Immerhin gibt es ja auch häufiger mal Betrüger, die sich verkleiden und somit der Amtsanmaßung schuldig machen:

schwarzwaelder-bote.de - POLIZEIBERICHTE: Reutlingen - Amtsanmaßung - Falsche Polizisten auf Betteltour (http://www.sw-online.de/wm?catId=11383339&artId=12134053&offset=3)

Altenessen Info - Dreiste Trickdiebe - Amtsanmaßung (http://www.altenessen.info/polizeiberichte/dreiste-trickdiebe-amtsanmassung-3.html)

Amtsanmaßung: Junge Männer spielten Polizei mit entwendeten Uniformen - wdr.de - Panorama (http://www.wdr.de/themen/panorama/7/falsche_polizisten/ZZ_DRUCKVERSION/index__druck.jhtml)
Falsche Polizisten in Magdeburg | MDR.DE (http://www.mdr.de/kripo-live/betrug/2741991.html)

Internetwache Brandenburg (http://www.internetwache.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=395264)

Falsche Polizisten kontrollierten Pkw (http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-kontrolle-falsche-polizisten;art128,1878728)

Katana_Desperado
05-08-2007, 11:48
huhu,

beamte, welche in bürgerlicher kleidung (zivil) hoheitlich tätig werden, müssen sich zu beginn der maßnahme mittels dienstausweis ausweisen. eine ausnahme ist, wenn es aufgrund einer zeitl. dringlichkeit nicht möglich ist. sie müssen einem aber den dienstausweis nicht aushändigen, damit man sich den genau ansehen kann. :)
übrigens, das tragen der schußwaffe bei polizeibeamten in bürgerlicher kleidung (auch privat) ist nur erlaubt, wenn der beamte seinen dienstausweis mit sich führt.

uniformierte beamte brauchen sich nicht auszuweisen. das tragen der uniform reicht.

gruß

desperadinho
05-08-2007, 14:05
Zäume ich das Pferd doch einmal von anderer Seite auf:
Muss sich ein Ordungsbeamter, gleich welcher Behörde, vor der Kontrolle Ausweisen (unabhängig von einer Uniform)?, bzw. kann ich grundsätzlich vom Beamten verlangen, dass er/Sie sich VOR der Kontrolle ausweist?


Wenn du sie dazu aufforderst müssen die sich auch ausweisen.

Hauser
05-08-2007, 14:55
Uniformierte Beamte müssen sich nicht ausweisen, haben aber meiens Wissens die Pflicht dir auf Verlangen Name und Dienststelle zu nennen.

Der Fall mit dem Ordnungsamt kommt mir sehr komisch vor. Auf jeden Fall in keinster Weise gerechtfertigt die Vorgehensweise und ich bezweifel auch, ob die so rechtens ist.
Klar haben die sich auszuweisen und den Grund ihrer Kontrolle anzugeben. Das Verhalten in deinem geschilderten Fall ist schon weit im Bereich der Nötigung.

Nochmal zu privaten Sicherheitsdiensten:

Diese dürfen generell keine Kontrolle des amtl. Ausweises durchführen, jemanden aber nach 229 BGB und 127 StPO in begrüdneten Fällen festhalten, bis die Polizei vor ORt ist um deine Identität zu überprüfen.

arben
05-08-2007, 15:33
Ich setze mich gerne mal mit dem Recht auseinander daher hoffe ich das ich dir weiterhelfen kann.


Neiiiiiiiinnnnnnn!!!! Du kannst ihm da nicht weiterhelfen!
Mein lieber Desperadinho, ich würde Dich bitten doch in Zukunft lieber die Finger von irgendwelchen rechtlichen Beurteilungen zu lassen. Also man liest in den verschiedensten Foren ja immer wieder rechtliche Fragestellungen, die dann von irgendwelchen "Experten" mit echt ganz schlimmen Halbwissen beantwortet werden. Wenn ich sowas dann lese, schwillt mir immer schnell der Kamm und ich bereue überhaupt das Thema gelesen zu haben. Von rechtlichen Diskussionen halte ich mich daher in Foren grundsätzlich fern. Bei dem was Du aber zum Besten gegeben hast, kann ich nicht anders als zu sagen Bitte Bitte lass es sein!!! Um eine präzise rechtliche Auskunft geben zu können, sollte man auch Ahnung davon haben. Weißt Du, in Deutschland studiert man dafür einige Jahre und legt dann sein 1. Staatsexamen ab. Danach folgt eine zweijährige Referendariatszeit und man legt anschließend sein 2. Staatsexamen ab. Du hast dagegen anscheinend rein gar nichts mit Recht zu tun, denn sonst würdest Du nicht so viel Blödsinn schreiben. Fühl Dich jetzt nicht persönlich angegriffen. Ich meine es wirklich nicht persönlich!

@all
Ich halte es generell für sehr bedenklich, wenn man juristische Fragestellungen in Foren aufwirft. Es müsste eigentlich jedem klar sein, dass die überwiegende Anzahl der Antworten völlig falsch ist!
Besonders schlimm ist es immer, wenn irgendjemand einen Sachverhalt schildert und dann nach der Strafbarkeit fragt. Dabei kommen immer Diskussionen heraus, bei dem jedem Juristen schlecht wird. Gerne wird dann aus Kommentaren etwas abgeschrieben, wobei oftmals völlig aus dem Zusammenhang gerissen und von dem Abschreibenden gar nicht wirklich verstanden.
Besonders gut ist dann auch oftmals dass die Frage an die Polizisten im Forum gerichtet ist. Also falls das jemand liest und demnächst wieder eine strafrechtliche Fragestellung hat: Sucht euch dann in Gottes Namen einen anwalt und lasst euch da beraten. Und nein, ein Polizist ist kein Jurist und kann daher in aller Regel auch keine genauen Auskünfte zu strafrechtlichen Fragen geben. Dies ist nämlich auch nicht die Aufgabe der Polizei!!! Dafür gibt es dann schließlich ausgebildete Volljuristen, die auch gleichzeitig Herrin des Ermittlungsverfahrens sind.;)
Hmmm....ich fürchte, dass mein Statement wohl nichts daran ändern wird, dass auch in Zukunft jeder meint man könne eine rechtliche Würdigung ergoogeln ohne sich wirklich damit auszukennen. Ich werde also einfach wieder vermeiden bei solchen Diskussionen mitzumachen. Ach ja noch ganz kurz etwas dazu, warum Juristen sich an solchen Forendiskussionen nicht beteiligen. Ein Jurist verdient ja oftmals sein Geld mit Rechtsberatung. Warum sollte er also sein Wissen in internet-Foren einfach so Preis geben. Und zum anderen, wenn man sich den ganzen Tag beruflich mit Rechtsfragen auseinandersetzt, wird man dies in der Freizeit nicht tun!!;)


Gruss
Arben

Partybombe
05-08-2007, 16:09
private sicherheitsdienste dürfen gar nichts. die haben eine art hausrecht in den jeweiligen objekten. dürfen lediglich hausverbote aussprechen, leute an der tür abweisen und bei straftaten jemanden festhalten bis die polizei kommt....zur personalienfeststellung und weiteren maßnahmen. auf der straße - im öffentlichen verkehrsraum - anhalten dürfen die einen schon mal gar nicht einfach so

Das stimmt so nicht ganz. Bei Discotheken etc. werden ja auch Ausweise kontrolliert - und das Legal. Da ja für ein Discothekenbesuch ein Mindestalter vorausgesetzt wird, muss ein Türsteher den Ausweis kontrollieren. Man kann sich natürlich weigern einen Ausweis vorzuzeigen, allerdings hat der Türsteher Hausrecht und kann dann sagen "Ey du kommst hier nich rein" ;)

Bei dem Fall mit dem Wohngebiet ist es auch so... wenn es eine öffentliche Straße ist, also die Sicherheitsfirma kein Hausrecht hat, dann dürfen sie nur das machen was jeder andere auch darf (Jedermannsrecht). - Also auch keine Ausweise kotrollieren / Autos anhalten etc.
Bei privaten Straßen/Grundstücken dürfen sie es.

Also Sicherheitsfirmen dürfen schon was, vorrausgesetzt sie haben ein Hausrecht.

17x17
05-08-2007, 16:33
Neiiiiiiiinnnnnnn!!!! Du kannst ihm da nicht weiterhelfen! (...)

Na, da hast Du mit Deinem umfangreichen Wissen aber echt geholfen;)

Wenn Du meinen Beitrag gelesen hättest, Stünde Dir deutlich vor Augen, dass es sich wohl nicht um eine Rechtsberatung handelt.
Ich stelle hier Fragen zu den Kompetenzen der verschiedenen Ordnungsbehörden, da hier Beamte der verschiedenen Behörden unterwegs sind, gehe ich schwer davon aus, dass sie im Zuge Ihrer Ausbildung (die ja wohl auch nicht nur 2 Tage in Anspruch nahm) wohl gelernt haben dürften, wann sie jemanden, wie überprüfen dürfen.

17x17
05-08-2007, 16:35
Bei privaten Straßen/Grundstücken dürfen sie es.

Also Sicherheitsfirmen dürfen schon was, vorrausgesetzt sie haben ein Hausrecht.

Nein, denn Hausrecht garantiert Dir nicht das Recht die personalien eines anderen zu kontrollieren. Sie dürfen lediglich die Polizei rufen und dich unter bestimmten Umständen solange festhalten - egal ob privatgrundstück oder nicht.

arben
05-08-2007, 16:52
Na, da hast Du mit Deinem umfangreichen Wissen aber echt geholfen;)

Wenn Du meinen Beitrag gelesen hättest, Stünde Dir deutlich vor Augen, dass es sich wohl nicht um eine Rechtsberatung handelt.
Ich stelle hier Fragen zu den Kompetenzen der verschiedenen Ordnungsbehörden, da hier Beamte der verschiedenen Behörden unterwegs sind, gehe ich schwer davon aus, dass sie im Zuge Ihrer Ausbildung (die ja wohl auch nicht nur 2 Tage in Anspruch nahm) wohl gelernt haben dürften, wann sie jemanden, wie überprüfen dürfen.

Jetzt stell Dir mal vor, ich habe Deinen Beitrag sogar gelesen. Ich habe auch nicht geschrieben, dass es Dir um eine Rechtsberatung geht. Falls Du meinen Post aufmerksam gelesen hättest, hättest Du wohl erkannt, dass der zweite Teil meines Posts sich auch nicht auf Kompetenzfragen sondern auf strafrechtliche Fragestellungenm die immer wieder in Foren gestellt, werden bezog.

Ich habe mit dem Post meinen Unmut zum Ausdruck gebracht, dass es anscheinend immer wieder Personen gibt, die ohne jegliches juristisches Wissen Rechtsfragen, und ja Befugnisse sind Rechtsfragen, beantworten. Genau durch solche unqualifizierten Äußerungen entsteht oftmals ein völlig falsches Bild.

Ja, Das stimmt schon. Die Mitarbeiter der verschiedenen Behörden sollten durchaus in der Lage sein ihre Befugnisse darzulegen. Leider ist dies aber nicht immer der Fall. Da Du ja aus Bonn bist, solltest Du wohl schon mitbekommen haben, dass es gewisse Kritik an den Überschreitungen der Befugnisse einiger Behörden gibt.;)



Na, da hast Du mit Deinem umfangreichen Wissen aber echt geholfen;)


Das stimmt wohl, ich habe mit meinem umfangreichen Wissen nicht weitergeholfen.;) Aber wie ich bereits geschrieben habe, werde ich meine juristische Meinung sicherlich nicht in einem Kampfkunstforum kundtun. Ich nutze das Forum wegen meiner sportlichen Aktivitäten und keinesfalls wegen beruflicher Aktivitäten.

Neopratze
05-08-2007, 17:29
Na, da hast Du mit Deinem umfangreichen Wissen aber echt geholfen;)

Solltest du eigentlich langsam wissen, daß in Foren spätestens nach dem zweiten einigermaßen informativen Beitrag irgendein Hansdampf auftaucht, der alles besser weiß, aber sich fein säuberlich ums Kernthema drückt :D

Außerdem habe ich durchaus Verständnis dafür, wenn gegen einer Rechtsberatung ähnliche Aussagen gewettert wird, schließlich sind Betreiber von RA Kanzleien auch selbständig und müssen natürlich ihren Markt schützen ;)

arben
05-08-2007, 17:44
Solltest du eigentlich langsam wissen, daß in Foren spätestens nach dem zweiten einigermaßen informativen Beitrag irgendein Hansdampf auftaucht, der alles besser weiß, aber sich fein säuberlich ums Kernthema drückt :D

Außerdem habe ich durchaus Verständnis dafür, wenn gegen einer Rechtsberatung ähnliche Aussagen gewettert wird, schließlich sind Betreiber von RA Kanzleien auch selbständig und müssen natürlich ihren Markt schützen ;)

Da stellt sich dann nur die Frage wer hier wohl der Hansdampf ist ;)

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05-08-2007, 18:40
@arben:

Du kannst aber doch auch sicherlich verstehen, dass es nervt, wenn immer wieder Beiträge kommen, deren Aussage sich auf "Frag Deinen Trainer, Hast Du keinen Lehrer, so was kann man nicht im Forum diskutieren.. - und eben auch: Frag einen Anwalt wenn Du etwas wissen willst" beschränken.

Deine Meinung ist sicherlich legitim, aber der Sinn von Foren ist der Austausch von Informationen. Wenn Du keine Informationen tauschen willst, bzw. dies nur in bestimmten Bereichen, dann ist das Dein gutes Recht - halt Dich einfach raus und gut ist.
Wenn Du Dich aber soweit herablässt zu Antworten dann tu dies auch - und zwar inhaltlich und nicht als globale unmutsäußerung über ähnliche Themen.

Dies ist dann meine unmutsäußerung. :)

arben
05-08-2007, 19:03
@arben:

Du kannst aber doch auch sicherlich verstehen, dass es nervt, wenn immer wieder Beiträge kommen, deren Aussage sich auf "Frag Deinen Trainer, Hast Du keinen Lehrer, so was kann man nicht im Forum diskutieren.. - und eben auch: Frag einen Anwalt wenn Du etwas wissen willst" beschränken.

Deine Meinung ist sicherlich legitim, aber der Sinn von Foren ist der Austausch von Informationen. Wenn Du keine Informationen tauschen willst, bzw. dies nur in bestimmten Bereichen, dann ist das Dein gutes Recht - halt Dich einfach raus und gut ist.
Wenn Du Dich aber soweit herablässt zu Antworten dann tu dies auch - und zwar inhaltlich und nicht als globale unmutsäußerung über ähnliche Themen.

Dies ist dann meine unmutsäußerung. :)

Klar kann ich das auch verstehen. Mir geht es aber einfach nur darum, dass ich nicht verstehen kann wie sich Personen zu Dingen äußern von denen sie keine Ahnung haben. Wenn Du meinst, dass Dir in einem Forum bestimmte Fragen beantwortet werden können, dann ist es auch völlig ok! Ich denke aber, dass Du dann auch Antworten von Personen erwartest, die ein diesbezügliches Wissen an den Tag legen. Es hilft Dir sicherlich nicht weiter, wenn sich hier Personen mit Beiträgen zu Wort melden, die sich ihre Infos bei Wikipedia oder Google zusammen suchen. Du wirst doch wohl zugeben müssen, dass wenn immer etwas Rechtliches erfragt wird, teilweise echt eine Menge Blödsinn geschrieben wird. Viele spielen sich dann als Experten auf obwohl sie keine Ahnung davon haben.

Bei mir bleibt es aber auch dann bei dieser einen Unmutsäußerung! Weiteres wird man von mir hier in diesem Thread nicht mehr hören. Natürlich kann jeder schreiben was er will. Du scheinst doch beruflich etwas mit Selbstverteidigung zu machen. Wenn ich jetzt eine völlig falsche These über Selbstverteidigung poste, würdest Du Dich auch darüber aufregen und schreiben dass dies Blödsinn ist.

Der Grund warum ich mich dann aber nicht konkret äußere liegt darin, dass sowas nur in endlose Diskussionen ausufert. Zudem führt das dazu, dass man immer weiter PNs mit weiteren Fragen bekommt. Ich bekomme schon unzählige PN wegen meiner Thailandaufenthalte. Das reicht mir völlig aus. Ich habe keine Lust dann auch noch meine Freizeit, die sowieso knapp bemessen ist, damit zu verbringen auf Fragen zu antworten.

Gruss
Arben

Partybombe
05-08-2007, 19:07
Nein, denn Hausrecht garantiert Dir nicht das Recht die personalien eines anderen zu kontrollieren. Sie dürfen lediglich die Polizei rufen und dich unter bestimmten Umständen solange festhalten - egal ob privatgrundstück oder nicht.

Sie dürfen der Person verbieten durchzufahren/durchzugehen, wenn derjenige sich weigert den Ausweis vorzuzeigen.

Katana_Desperado
05-08-2007, 19:07
Das stimmt so nicht ganz. Bei Discotheken etc. werden ja auch Ausweise kontrolliert - und das Legal.

... was stimmt nicht so ganz? türsteher/sicherheitsdienste dürfen keinen ausweis verlangen!
sie dürfen danach fragen. mehr nicht. zeigst du ihn nicht (für alterskontrolle), kommst nicht rein, das ist richtig. wie gesagt, verlangen dürfen sie ihn nicht! dass sie hausrecht ausüben dürfen, sagte ich ja bereits.

@ arben
ich halte es auch für bedenklich.
falls aber polizisten auf einfache fragen antworten..., klar dass sie keine juristen sind, aber sie sollten zumindest wissen, wann und wo sie kontrollieren dürfen. in nrw studiert man übrigens "polizei"...inkl. einem 1. und 2. staatsexamen. nur mal so am rande, auch wenn man damit noch immer kein jurist ist.

arben
05-08-2007, 19:18
.

@ arben
ich halte es auch für bedenklich.
falls aber polizisten auf einfache fragen antworten..., klar dass sie keine juristen sind, aber sie sollten zumindest wissen, wann und wo sie kontrollieren dürfen. in nrw studiert man übrigens "polizei"...inkl. einem 1. und 2. staatsexamen. nur mal so am rande, auch wnn man damit noch immer kein jurist ist.

Natürlich sollten sie dieses Wissen haben. Mittlerweile hat sich meines Wissens auch schon einiges in der Polizeiausbildung in NRW getan. Ich denke, dass die neuen jüngeren Beamten bezüglich der Ermächtigungsgrundlagen etc. schon ein größeres Wissen an den Tag legen. Das Examen an den Polizeihochschulen ist zwar mit den juristischen Examen nicht wirklich vergleichbar, muss es ja auch nicht. Wozu soll ein Jurist irgendwelche Ermittlungstaktiken lernen oder der Polizist dafür wann eine gestörte Gesamtschuld vorliegt. Für die Polizei ist es ja auch nicht notwendig sich mit vielen Rechtsgebieten auseinanderzusetzen. Wichtig dafür ist weitgehend das öffentliche Recht. Natürlich sind auch Kenntnisse hinsichtlich der StPO und StGB etc. erforderlich, jedoch reichen dort etwas bessere Grundkenntnisse oftmals aus. Ob jetzt ein Trickdiebstahl oder ein Dreiecksbetrug vorliegt, ist für die Arbeit der Polizei völlig unerheblich. Die rechtliche Würdigung wird sodann ja eh von der Staatsanwaltschaft vorgenommen.

Aber wie gesagt, es geht mir eigentlich nur darum, dass wenn jemand etwas schreibt, er diesbezüglich auch Kenntnisse haben sollte.
Übrigens gehe ich bei Dir mal davon aus, dass Du bei einer Behörde bist, stimmts?

Gruss
Arben

Katana_Desperado
05-08-2007, 19:44
Aber wie gesagt, es geht mir eigentlich nur darum, dass wenn jemand etwas schreibt, er diesbezüglich auch Kenntnisse haben sollte.
...absolut richtig! zum haare ausreißen manchmal, wenn man einige sachen ließt.


Übrigens gehe ich bei Dir mal davon aus, dass Du bei einer Behörde bist, stimmts?
...bei irgendeiner. kann schon sein. :)

gruß

17x17
05-08-2007, 22:09
Klar kann ich das auch verstehen. Mir geht es aber einfach nur darum, dass ich nicht verstehen kann wie sich Personen zu Dingen äußern von denen sie keine Ahnung haben. Wenn Du meinst, dass Dir in einem Forum bestimmte Fragen beantwortet werden können, dann ist es auch völlig ok! Ich denke aber, dass Du dann auch Antworten von Personen erwartest, die ein diesbezügliches Wissen an den Tag legen. Es hilft Dir sicherlich nicht weiter, wenn sich hier Personen mit Beiträgen zu Wort melden, die sich ihre Infos bei Wikipedia oder Google zusammen suchen. Du wirst doch wohl zugeben müssen, dass wenn immer etwas Rechtliches erfragt wird, teilweise echt eine Menge Blödsinn geschrieben wird. Viele spielen sich dann als Experten auf obwohl sie keine Ahnung davon haben.

Bei mir bleibt es aber auch dann bei dieser einen Unmutsäußerung! Weiteres wird man von mir hier in diesem Thread nicht mehr hören. Natürlich kann jeder schreiben was er will. Du scheinst doch beruflich etwas mit Selbstverteidigung zu machen. Wenn ich jetzt eine völlig falsche These über Selbstverteidigung poste, würdest Du Dich auch darüber aufregen und schreiben dass dies Blödsinn ist.

Der Grund warum ich mich dann aber nicht konkret äußere liegt darin, dass sowas nur in endlose Diskussionen ausufert. Zudem führt das dazu, dass man immer weiter PNs mit weiteren Fragen bekommt. Ich bekomme schon unzählige PN wegen meiner Thailandaufenthalte. Das reicht mir völlig aus. Ich habe keine Lust dann auch noch meine Freizeit, die sowieso knapp bemessen ist, damit zu verbringen auf Fragen zu antworten.

Gruss
Arben

Du warst in Thailand??? Erzähl mal!! ;) **nur Spaß**

Ich kann Dich schon verstehen - obwohl Du inzwischen auch meine Fragen hättest beantworten können - hätte auch nicht mehr Zeit gekostet.:D

desperadinho
05-08-2007, 22:39
Neiiiiiiiinnnnnnn!!!! Du kannst ihm da nicht weiterhelfen!
Mein lieber Desperadinho, ich würde Dich bitten doch in Zukunft lieber die Finger von irgendwelchen rechtlichen Beurteilungen zu lassen. Also man liest in den verschiedensten Foren ja immer wieder rechtliche Fragestellungen, die dann von irgendwelchen "Experten" mit echt ganz schlimmen Halbwissen beantwortet werden. Wenn ich sowas dann lese, schwillt mir immer schnell der Kamm und ich bereue überhaupt das Thema gelesen zu haben. Von rechtlichen Diskussionen halte ich mich daher in Foren grundsätzlich fern. Bei dem was Du aber zum Besten gegeben hast, kann ich nicht anders als zu sagen Bitte Bitte lass es sein!!! Um eine präzise rechtliche Auskunft geben zu können, sollte man auch Ahnung davon haben. Weißt Du, in Deutschland studiert man dafür einige Jahre und legt dann sein 1. Staatsexamen ab. Danach folgt eine zweijährige Referendariatszeit und man legt anschließend sein 2. Staatsexamen ab. Du hast dagegen anscheinend rein gar nichts mit Recht zu tun, denn sonst würdest Du nicht so viel Blödsinn schreiben. Fühl Dich jetzt nicht persönlich angegriffen. Ich meine es wirklich nicht persönlich!


Entschuldigung das ich hier überhaupt im Forum angemeldet bin! Ich habe oben Fett drüber geschrieben das ich keine Ahnung habe und das mich jeder der es besser weiß bitte korrigieren soll. Ich habe nur versucht einen vernünftigen Ansatz in diesen Thread zu bringen.

Wenn es danach gehen würde wie du es sagst könnte man hier bei jedem Themengebiet in diesem Forum ein "Expertenrat only" einführen. Nur dann könnten sich die anderen 20.000 Normalos und ich hier gleich abmelden da keiner mehr was zu einem Thema sagen dürfte. Wenn wirs genau nehmen dürfte ich zu keinem einzigen Thema hier irgendwas sagen da ich weder studierter Sportpädagoge, Psychologe, Arzt, Jurist oder was weiß ich bin.

Und solange es um solch triviale Themen wie die von 17x17 angesprochenen geht habe ich keine Hemmungen mein "gefährliches Halbwissen" unter die Leute zu bringen. Sollte es um ernsthafte Themen gehen werde ich schon genug gesunden Menschenverstand beweisen und mich aus dem Thema raus halten.

Neopratze
06-08-2007, 02:03
Jedenfalls hat der Mann (arben) Ahnung davon, wie er sich ohne konkreten Ansatzpunkt ins Rampenlicht rückt, mit Hinblick auf das nebulose Gelaber von wegen Jus-Ausbildung und Thailand-Aufenthalt :rolleyes:

Rhetorikseminar, erste Unterrichtseinheit :D

17x17
06-08-2007, 09:26
Jedenfalls hat der Mann (arben) Ahnung davon, wie er sich ohne konkreten Ansatzpunkt ins Rampenlicht rückt, mit Hinblick auf das nebulose Gelaber von wegen Jus-Ausbildung und Thailand-Aufenthalt :rolleyes:

Rhetorikseminar, erste Unterrichtseinheit :D

Das sagst Du nur weil DU noch nie in thailand warst.:teufling:

17x17
06-08-2007, 09:32
Noch mal ganz schnell zum Topic:

@arben im Besonderen:
Ist es nicht erbärmlich, dass Du das erste Staatsexamen empfielst damit jemand kompetent darauf antworten kann, welche staatliche Behörde einen Staatsbürger anhalten darf?

Müsste es nicht im Gegenteil so einfach strukturiert sein, dass ich einem 6-jährigen sagen kann:"X und y dürfen Dich anhalten und nach Deinem Namen fragen - bei allen anderen sagst Du "ich darf nicht mit fremden reden."?

Uuund - sollte diese einfache Struktur dann nicht auch so einfach sein, dass dieser Satz auch noch im Erwachsenenalter seine gültigkeit hat?

Darf man sich da dann wundern, wenn ich einem zivilen Ordnungsamt-beamten eine aufs Maul haue, wenn der einfach versucht mich festzuhalten - wo doch jeder kontrolleur der öffentlichen Verkehrsmitel den Eindruck erweckt, er dürfe meine personalien verlangen?

Hauser
06-08-2007, 14:56
Ich finde es schon ok, wenn man nach praxisbezogenen Verfahrensweisen fragt, man wird hier sicherlich auch kompetente Antworten dazu bekommen.
Klar ist aber auch, dass sich in solchen Threads sehr gerne Wichtigtuer tummeln, diem meinen sie hätten Ahnung von irgendwas. Aber das ist dann auch nicht weiter schlimm, weil man diese Leute ja argumentativ ohne Probleme disqualifizieren kann.

Schnueffler
06-08-2007, 18:46
Ich finde ihr schweift ganz schön ab! ;)
Die, die dir etwas dazu sagen konnten, weil sie aus entsprechender Behörde stammen, haben sich geäußert. Somit sollte es gut sein und kein "Kleinkrieg" zwischen euch begonnen werden!
MfG
Markus

Guido Reimann
07-08-2007, 18:03
Das darf die MKG (Mobile Kontroll Gruppe)!
Im Bereich Durchsuchung läuft das ganze unter supranationalem Recht, sprich EG-Recht und da sind die Befugnisse um einiges weiter gefasst, als im nationalen Recht!
Auch hat der Zoll das Anhalterecht, auch aus dem fließenden Verkehr (nicht nur die MKG, auch andere Einheiten des Zolls) und dann besteht auch die Ausweißpflicht des Beteiligten!
MfG
Markus

@all

Man kann sich aber auch direkt auf der Zoll Webseite über weitere Zolleinheiten und deren Pflichten und Rechte informieren:

Zoll im Einsatz (http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/index.html)

Gruß
Guido

Guido Reimann
07-08-2007, 18:23
.........

Zäume ich das Pferd doch einmal von anderer Seite auf:
Muss sich ein Ordungsbeamter, gleich welcher Behörde, vor der Kontrolle Ausweisen (unabhängig von einer Uniform)?, bzw. kann ich grundsätzlich vom Beamten verlangen, dass er/Sie sich VOR der Kontrolle ausweist?

Immerhin gibt es ja auch häufiger mal Betrüger, die sich verkleiden und somit der Amtsanmaßung schuldig machen:

schwarzwaelder-bote.de - POLIZEIBERICHTE: Reutlingen - Amtsanmaßung - Falsche Polizisten auf Betteltour (http://www.sw-online.de/wm?catId=11383339&artId=12134053&offset=3)

Altenessen Info - Dreiste Trickdiebe - Amtsanmaßung (http://www.altenessen.info/polizeiberichte/dreiste-trickdiebe-amtsanmassung-3.html)

Amtsanmaßung: Junge Männer spielten Polizei mit entwendeten Uniformen - wdr.de - Panorama (http://www.wdr.de/themen/panorama/7/falsche_polizisten/ZZ_DRUCKVERSION/index__druck.jhtml)
Falsche Polizisten in Magdeburg | MDR.DE (http://www.mdr.de/kripo-live/betrug/2741991.html)

Internetwache Brandenburg (http://www.internetwache.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=395264)

Falsche Polizisten kontrollierten Pkw (http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-kontrolle-falsche-polizisten;art128,1878728)

Ja ich kann Dir generell empfehlen sich Dienstausweise zeigen zu lassen.

Normalerweise haben die entsprechenden Behörden da auch kein Problem mit diese vorzuzeigen.

Generell ist die Ausweispflicht eines Polizeibeamten über die jeweiligen Länderpolizeigesetze geregelt. Soweit ich weiß ist das für NRW im Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NW) zu finden, bin mir aber nicht sicher. Lasse mich gerne eines besseren belehren.

Gruß
Guido

STCH
07-08-2007, 18:28
Ich habe sowohl theoretisch und auch praktisch (leider) schon die Erfahrung gemacht, dass das 2. Staatsexamen nicht automatisch ein fundiertes juristisches Wissen mit sich bringt. Da gibt es auch einige Fehlgeleitete..:cool:

Aber Arben hat schon Recht, dass häufig mit Halbwissen um sich geworfen wird.. Aber in einem Forum muss sowas eben einkalkuliert werden.

Gruß-

Dr. Gonzo
07-08-2007, 18:48
Meistens kann man aber schon selektieren, wer ein halbwegs fundiertes Wissen hat und dies auch der Allgemeinheit zur Verfügung stellt und wer nicht... Wer es genau wissen will, sollte eben seinen Anwalt konsultieren.

Trotzdem hätte ich auch eine Frage bezüglich Kontrollen durch Polizei und Zoll.

Ein Bekannter ist am vorangegangenen Wochenende mit seinem Auto in eine Kontrolle durch Polizei und Zoll geraten. Dabei wurden natürlich seine Papiere kontrolliert, ein Drogenwischtest gemacht (negativ), sein Fahrzeug durchsucht und er wurde in Zelt gebracht um sich einer Leibesvisitation zu unterziehen. Auf seine Rückfrage hin, warum er denn zur Leibesvisitation müsse, wurde ihm angeblich von einem Polizisten gesagt, dass er einfach der "10." sei, den sie kontrollieren.

Meine Fragen wären jetzt...

... darf die Polizei/der Zoll einfach so ein Auto ausräumen und auf den Kopf stellen?

... darf die Polizei einfach so eine Leibesvisitation durchführen (durch abzählen)?

Wäre nett, wenn sich ein Polizei-/Zollbeamter mal hierzu äußern könnte!

Schnueffler
07-08-2007, 20:53
Kommt immer drauf an, wie sich dein "Bekannter" verhalten hat, welche Vorgeschichte er hat und noch einige Umstände wären interessant!
Ja, sie dürfen den PKW und die körperliche Durchsuchung durchführen!
Nur der Schritt zwischen PKW-Kontrolle, Drug-Wipe zur Körperlichen wird nicht ohne Grund geschehen!
MfG
Markus

Icheben
07-08-2007, 21:41
Kennt denn jemand eine Seite oder eine Broschüre in der einem beigebracht wird, gefälschte von echten Ausweisen zu unterscheiden?

Wenn er mir den Agentenausweis aus dem Spionagekoffer seiner Kinder vorhält, merke ich das. Aber darüber hinnaus?

Dr. Gonzo
07-08-2007, 23:27
Kommt immer drauf an, wie sich dein "Bekannter" verhalten hat, welche Vorgeschichte er hat und noch einige Umstände wären interessant!
Ja, sie dürfen den PKW und die körperliche Durchsuchung durchführen!
Nur der Schritt zwischen PKW-Kontrolle, Drug-Wipe zur Körperlichen wird nicht ohne Grund geschehen!
MfG
Markus

Eine Drogen-Vorgeschichte hat er nicht. Ich habe auch getippt, dass er sich wohl irgendwie auffällig verhalten haben muss, so dass es zur Leibesvisitation kam!
Umstand, bzw. Zweck der groß angelegten Kontrolle war ein Festival, zu dem der Bekannte wollte.
Es hatte mich nur doch etwas verwundert, dass ein so massiver Eingriff in die Intimsphäre so schnell gerechtfertigt werden kann!

Icheben
07-08-2007, 23:50
Umstand, bzw. Zweck der groß angelegten Kontrolle war ein Festival, zu dem der Bekannte wollte.


Reggae-Festival..?

Dr. Gonzo
08-08-2007, 00:55
Reggae-Festival..?

Nein, war ein Festival für elektronische Musik! --> Nature One

Icheben
08-08-2007, 01:28
Was in deren Sicht die selbe Sache ist. Beim ersten haben sies auf Hasch abgesehen, beim zweiten eben auf XTC und Amphetamin..

Computerworker
08-08-2007, 02:07
Naja das ist schonmal ein unterschied,
Hasch ist per definition eine Weiche Droge und XTC, Amphetamin evtl nen bischen Koks ist eine harte Droge, genau kenne ich die gesetze da nicht.


So mal Back to Toppic weil ich das Thema Spannend finde habe ich mal geguckt bei Wikipedia


Personenkontrolle können von der berechtigten behörde durchgeführt werden (z.b. Polizei, Ordnungsamt, Zoll, Fischereiaufseher)
Fischereiaufseher? Naja wohl nur wenn du mit ner Angel am Flus stehst.

Also das Ordnungsamt darf nach deinem Ausweis fragen.

Für Leibesvisitationen und Fahrzeugdurchsuchungen scheint es zig gesetze und Verordnungen zu geben, habe auf anhieb nix gefunden konkretes, aber warscheinlich ist es so das man sich das zurecht basteln kann.

Ein bulle sagt einfach zum andern *irgendwie riecht es nach grass hier* schon hast nen grund die Karre auseinander zu nehmen

trade
08-08-2007, 06:51
darf man auch als normaler bürger wenn man jemanden bei einer straftat erwischt jemanden festhalten bis die polizei eintrifft??

17x17
08-08-2007, 09:44
Kennt denn jemand eine Seite oder eine Broschüre in der einem beigebracht wird, gefälschte von echten Ausweisen zu unterscheiden?

Wenn er mir den Agentenausweis aus dem Spionagekoffer seiner Kinder vorhält, merke ich das. Aber darüber hinnaus?

Das ist die gleiche Kerbe in die ich auch schlagen möchte.

Nachdem ich das erste mal von Trickbetrügern in Uniform gehört habe, habe ich versucht ein bild des Dienstausweises zu finden um überhaupt zu wissen, wie das Ding aussieht - das hat mich allein für die Polizei schon fast eine halbe Stunde gekostet - und wie er aussieht habe ich inzwischen ohnehin wieder vergessen.:D

Der missbrauch von Uniformen müsste eigentlich das strafmaß so hoch setzen, dass es sich für Trickbetrüger im Kosten/Nutzen-Vergleich einfach nicht mehr Lohnt den einfachen Weg der Uniform zu wählen.
Und bevor mir jetzt jemand mit dem Argument kommt, dass die Todesstrafe in den USA das Morden nicht abschafft: Bei Trickbetrügern ist das schon etwas anderes - sie versuchen möglichst ohne Gewalt an ihre Beute zu kommen und auch ohne waffe - die haben das Strafmaß bestimmt im Auge.

Hauser
08-08-2007, 09:46
@donmarcone: Jo, ist über den § 127 StPO gerechtfertigt, allerdings mit ein paar einschränkungen. Am besten selber den Gesetzestext lesen.

Leute, was denkt ihr eigentlich? Wenn ein Polizist einen begründeten Verdacht hat und das ist eben der Fall bei "solchen" Festivals, dann kann er natürlich euer Auto auseinander nehmen, auch wenn er nur den Verdacht hat, dass der Fahrer zwei Joints irgendwo gebunkert hat.
Wo kämen wir denn hin, wenn man für jeden Furz erst den Staatsanwalt hinzuziehen müsste.

17x17
08-08-2007, 09:49
darf man auch als normaler bürger wenn man jemanden bei einer straftat erwischt jemanden festhalten bis die polizei eintrifft??

Laut §127 strafprozessordnung ja.:D **Klugscheiß***

Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150)
9. Abschnitt - Verhaftung und vorläufige Festnahme (§§ 112 - 130)

§ 127
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
Quelle (http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html)

17x17
08-08-2007, 09:53
@donmarcone: Jo, ist über den § 127 StPO gerechtfertigt, allerdings mit ein paar einschränkungen. Am besten selber den Gesetzestext lesen.

Leute, was denkt ihr eigentlich? Wenn ein Polizist einen begründeten Verdacht hat und das ist eben der Fall bei "solchen" Festivals, dann kann er natürlich euer Auto auseinander nehmen, auch wenn er nur den Verdacht hat, dass der Fahrer zwei Joints irgendwo gebunkert hat.
Wo kämen wir denn hin, wenn man für jeden Furz erst den Staatsanwalt hinzuziehen müsste.

Polizeistaat!!! :ironie:

Wobei ich aus eigener Erfahrung sagen muss: je jünger man ist - umso mehr schikane muss man sich von der Polzei gefallen lassen.
Was die alles für einen Quatsch abgezogen haben, wenn die mich angehalten haben.......... echt lachhaft. Seit ich die Mitte 20 überschritten habe, kam dann gar nchts mehr.

Hauser
08-08-2007, 10:11
Polizeistaat!!! :ironie:

Wobei ich aus eigener Erfahrung sagen muss: je jünger man ist - umso mehr schikane muss man sich von der Polzei gefallen lassen.
Was die alles für einen Quatsch abgezogen haben, wenn die mich angehalten haben.......... echt lachhaft. Seit ich die Mitte 20 überschritten habe, kam dann gar nchts mehr.

Es gibt sicherlich auch genug Beamte, die ihre Befugnisse missbrauchen. Gegen die kann man sich dann meistens nur schlecht zur Wehr setzen, eben aufgrund dieses Handlungsrahmens.

Ich seh das genauso, dass sie es eher auf die jüngere Generation "abgesehen" haben, was ich aber auch nicht weiter schlimm finde, da die prozentual gesehen und gebündelt die meiste Scheisse machen.
Und wer bitte wundert sich, dass er in eine Personenkontrolle hineingerät, wenn er von ner Schranzparty kommt :ups:

Icheben
08-08-2007, 10:24
http://www.pfiffige-senioren.de/AuswHH.jpg

Google-Ergebnis für http://www.pfiffige-senioren.de/AuswHH.jpg (http://images.google.de/imgres?imgurl=http://www.pfiffige-senioren.de/AuswHH.jpg&imgrefurl=http://www.pfiffige-senioren.de/trickdiebe-polizist.htm&h=178&w=285&sz=15&hl=de&start=5&um=1&tbnid=KUtIimCXuMC6lM:&tbnh=72&tbnw=115&prev=/images%3Fq%3DPolizeiausweis%26svnum%3D10%26um%3D1% 26hl%3Dde%26safe%3Doff%26sa%3DN)

Auf dem Bild zumindest sind keine Sicherheitsmerkmale zu erkennen, die man überprüfen könnte. So detaillos wie die aussehen, lassen sie sich vom pfiffigen Ganoven mit Photoshop, nem mittelklassigen Laserdrucker und einer Tube Kleber locker zu Hause "basteln".

STCH
08-08-2007, 10:29
Und: Jedes Bundesland + Bundespolizei habe wiederum Dienstausweise, die teilweise völlig verschieden aussehen.. So gibt es z.B. noch nicht überall die Kunststoffkarten.

Gruß-

Icheben
08-08-2007, 10:51
Man könnte ja jetzt den Rat geben, dass echte Beamte nicht so verlegen im herzeigen des Ausweises sind wie dilletantische Fälscher...

Diejenigen die ich bisher aufforderte (und das waren bisher echte) machten darum aber immer ein Riesen Theater. Einer hielt ihn nachdem er ihn mit gequälter Miene aus der Jackentasche zog, so, dass ich ihn unmöglich ohne mich zu verrenken betrachten konnte. Aus der Hand wollte er ihn auch nicht geben. Die Aufforderung ihn höher zu halten, hatte eine Armanhebung um 2cm zur Folge. Nach meinem Versuch seinen Arm eigenmächtig in der Höhe zu korrigieren, wurde er sofort pampig.
Nach dem Schauspiel war ich sowieso schon überzeugt es mit echten zu tun zu haben und hab auf weitere Versuche zur Sichtung verzichtet..
Wieso dürfen die eigentlich mit meinem Ausweis spazieren gehen und mir geben sie ihren nichtmal in die Hand..? Man könnte ihn ja zerreissen, runterschlucken oder Frisbee-like davon wirbeln lassen :rolleyes:

Dr. Gonzo
08-08-2007, 11:00
Leute, was denkt ihr eigentlich? Wenn ein Polizist einen begründeten Verdacht hat und das ist eben der Fall bei "solchen" Festivals, dann kann er natürlich euer Auto auseinander nehmen, auch wenn er nur den Verdacht hat, dass der Fahrer zwei Joints irgendwo gebunkert hat.
Wo kämen wir denn hin, wenn man für jeden Furz erst den Staatsanwalt hinzuziehen müsste.


Hab da, ehrlich gesagt, auch persönlich nichts dagegen. Da meines Wissens aber jede Durchsuchung der Wohnung/Lebensräume eines Verdächtigen mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl gerechtfertigt werden muss, konnte ich mir kaum vorstellen, dass eine Leibesvisitation ohne einen ähnlichen Wisch durchführbar ist.

Hauser
08-08-2007, 11:17
Hab da, ehrlich gesagt, auch persönlich nichts dagegen. Da meines Wissens aber jede Durchsuchung der Wohnung/Lebensräume eines Verdächtigen mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl gerechtfertigt werden muss, konnte ich mir kaum vorstellen, dass eine Leibesvisitation ohne einen ähnlichen Wisch durchführbar ist.

Die Wohnung ist aber ein ganz anderes geschütztes Rechtsgut und deshalb ist eine richterliche Anordnung notwendig, zumal sich diese Durchsuchung gegen die einzelne Person an sich und die mit ihr verstrickten Straftaten richten.

Bei einer präventiv Kontrolle, z.b. bei einem o.g. Festival passiert das Ganze nach dem Zufallsprinzip, oder eben auf begründetem Verdacht. Dazu bedarf es keiner besonderen Anordnung.

netwolff
08-08-2007, 12:24
Kennt denn jemand eine Seite oder eine Broschüre in der einem beigebracht wird, gefälschte von echten Ausweisen zu unterscheiden?


Da gehst du einfach mal zu der Polizeidienststelle deiner Wahl und fragst, im Normalfall geben die gerne Auskunft. Zudem kannst du, falls du Verdacht hast einen falschen Ausweis gezeigt bekommen zu haben, das auch gleich jemandem mitteilen, den es interessiert.

netwolff
08-08-2007, 12:27
Laut §127 strafprozessordnung ja.:D **Klugscheiß***

Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150)
9. Abschnitt - Verhaftung und vorläufige Festnahme (§§ 112 - 130)

§ 127
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
Quelle (http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html)

Generell natürlich vollkommen korrekt, aber auch als Privatmann hat man hierbei die sogenannte "Verhältnismäßigkeit der Mittel" zu beachten. Nachteil ist, dass man als reiner Privatmann über diese niemals aufgeklärt oder belehrt worden ist. Und wenn ich mir einige Kommentare über dieses Forum verteilt (ich meine jetzt nicht diesen Thread) anschaue ist dies Beweis genug, dass viele gerne deutlich über die Verhältnismäßigkeit hinaus schießen würden. Dann wiederum hat man natürlich selber den gegnerischen Anwalt am Sack - und zwar zurecht.

netwolff
08-08-2007, 12:28
Aus der Hand wollte er ihn auch nicht geben.

Das muss und darf er auch nicht!
Es ist aber leider tatsächlich seltsam wie viele Ordnungshüter welcher Coleur auch immer damit so ihre Probleme haben, ebenso mit der Auskunft über Name und Dienststelle.

netwolff
08-08-2007, 12:31
Und wenn wir schon dabei sind, es gibt natürlich noch mindestens eine weitere Ordnungshütereinheit, die euch kontrollieren darf, und zwar immer, wenn ihr einen militärischen Bereich oder gar einen militärischen Sicherheitsbereich betretet (erkennt man an der schlechten Ausschilderung, die man meistens übersieht, wenn nicht gerade ein Zaun drum ist :) ): Die Feldjäger.

Hauser
08-08-2007, 13:05
Und wenn wir schon dabei sind, es gibt natürlich noch mindestens eine weitere Ordnungshütereinheit, die euch kontrollieren darf, und zwar immer, wenn ihr einen militärischen Bereich oder gar einen militärischen Sicherheitsbereich betretet (erkennt man an der schlechten Ausschilderung, die man meistens übersieht, wenn nicht gerade ein Zaun drum ist :) ): Die Feldjäger.

Danke :)

17x17
08-08-2007, 16:19
Feldjäger:D
*g*
die habe ich mal gefragt was passiert wenn ich mich nicht von Ihnen kontrollieren lasse (war zu besuch auf der Hardthöhe).
Sie gaben mir zu verstehen, dass es nicht klug wäre und somit durfte mein völlig versifftes Auto für die Ausbildung neuer Feldjäger herhalten. So ungefähr 6 Werdienstpflichtige nahmen dann meinen kleinen Lancia Y10 in augenschein.
Und der war vielleicht dreckig. :D

Schnueffler
08-08-2007, 17:14
Man könnte ja jetzt den Rat geben, dass echte Beamte nicht so verlegen im herzeigen des Ausweises sind wie dilletantische Fälscher...

Diejenigen die ich bisher aufforderte (und das waren bisher echte) machten darum aber immer ein Riesen Theater. Einer hielt ihn nachdem er ihn mit gequälter Miene aus der Jackentasche zog, so, dass ich ihn unmöglich ohne mich zu verrenken betrachten konnte. Aus der Hand wollte er ihn auch nicht geben. Die Aufforderung ihn höher zu halten, hatte eine Armanhebung um 2cm zur Folge. Nach meinem Versuch seinen Arm eigenmächtig in der Höhe zu korrigieren, wurde er sofort pampig.
Nach dem Schauspiel war ich sowieso schon überzeugt es mit echten zu tun zu haben und hab auf weitere Versuche zur Sichtung verzichtet..
Wieso dürfen die eigentlich mit meinem Ausweis spazieren gehen und mir geben sie ihren nichtmal in die Hand..? Man könnte ihn ja zerreissen, runterschlucken oder Frisbee-like davon wirbeln lassen :rolleyes:

Ne einfach weil der Beamte ggf. nicht will, das das polizeiliche Gegenüber den kompletten Namen erfahren soll! :cool:


Das muss und darf er auch nicht!
Es ist aber leider tatsächlich seltsam wie viele Ordnungshüter welcher Coleur auch immer damit so ihre Probleme haben, ebenso mit der Auskunft über Name und Dienststelle.

Wenn das erste mal ein Beteiligter bei dir vor der Tür steht oder auf deinem Auto nette Sprüche wie "Bullenschweine" stehen, der Lack zerkratzt ist, deine Familie bedroht wird etc., wird jeder Beamte der Dienststelle vorsichtig mit seinen Daten sein!

MfG
Markus

FLEUR
08-08-2007, 17:25
Wenn das erste mal ein Beteiligter bei dir vor der Tür steht oder auf deinem Auto nette Sprüche wie "Bullenschweine" stehen, der Lack zerkratzt ist, deine Familie bedroht wird etc., wird jeder Beamte der Dienststelle vorsichtig mit seinen Daten sein!

MfG
Markus


:ups: kommt so was echt vor?? :ups:

LordGhost
08-08-2007, 17:40
1. Beispiel:
Ich habe letztlich einen Bericht über die neue (?) Hundeverordnung in Hamburg gesehen und war mehr als erstaunt, wie das Ordnungsamt dort seine Kontrollen durchführte.
So greifen die dortigen beamten einfach nach dem Hund und scannen nach dem Chip. Bei einer Frau, die zu dem Zeitpunkt an einer Bushaltestelle wartete hielten die Beamten mit ihrem wagen an, gingen zu der Frau und griffen nach dem Hund, ohne sich zuvor auszuweisen (sie hatten uniform an) und hielten die Frau somit fest (also dadurch, dass sie den Hund festhielten). In der Zwischenzeit kam dann der Bus und die Frau wollte gehen, doch die Beamten fuhren mit der Untersuchung fort - immerhin hielten sie den Bus auf, bis sie mit ihrer Untersuchung fertig waren.

Ich war ziemlich erstaunt über diese Vorgehensweise und möchte gerne wissen ob die das dürfen; bzw. ob ich dem Ordnungsamt ausweispflichtig bin oder die beamten mich aufhalten dürfen.
Und der zweite Aspekt: dürfen die den Hund einfach checken, oder kann ich darauf bestehen, dass ich das selber mache? Immerhin krabbelt ja auch kein Polizist in mein Auto um nach meinen Papieren zu suchen. ;)
Der Scan wird mit einem Gerät durchgeführt, dass ähnlich aussieht wie das Teil, das Poltessen dabei haben.

2. Beispiel:
Ein Bekannter von mir wurde zuletzt von Zollbeamten angehalten - mitten in Deutschland, nicht einmal in der Nähe einer Grenze.
Er wollte zuerst nicht anhalten, tat es dann aber doch, wurde kontrolliert und das war's. Als er mir das erzählte, wollte ich es zuerst nicht glauben und sagte, dass ich selber mich nicht durch einen Zollbeamten stoppen lassen würde.
Mir wurde dann recht glaubhaft gesagt, dass der Zoll mich kontrollieren darf, dass seine Befugnisse sogar weitreichender sind als die der Polizei; so darf der zoll auch ohne Durchsuchungsbefehl einen Kofferraum durchsuchen (was die Polizei angeblich nicht darf), weshalb die Polizei wohl bei großen Verkehrs-Kontrollen auch mit dem Zoll zusammenarbeitet.

Ist das wirklich so? Darf mich der Zoll kontrollieren? Und darf der Zoll mein Auto durchsuchen, die Polizei aber nicht?

3. Beispiel
Angeblich kann es vorkommen (ich habe es aus zwei völlig verschiedenen Quellen gehört) dass man nachts im reichsten Viertel Kölns - Marienburg - von Privaten Sicherheitsfirmen gestoppt wird, wenn man mit dem Auto hindurch fährt, damit man überprüft werden kann.
Kann eine Stadt Kompetenzen - z.B. die Ausweispflicht - auf einen Sicherheitsdienst übertragen?
Wenn ich nachts durch diese Straßen führe und mich ein Zivilfahrzeug stoppen wollte, würde ich keinesfalls anhalten. Wenn es ein Auto wäre, dass einem Polizeifahrzeug ähnlich sieht, würde ich Amtsanmaßung vermuten und erst recht nicht anhalten - vielmehr würde ich die Polizei rufen.
Anhalten würde ich nicht.

4. Polizei - darf mich die Polizei zu jedem Zeitpunkt dazu auffordern, mich auszuweisen?

Ich stelle diese Fragen, weil ich nichts mehr hasse, als wenn jemand durch sein auftreten Ziele erreicht, die er aufgrund seiner Position eigentlich nicht infordern dürfte.:D
Als Beispiel (davon ausgehend, dass ein Ordnungsamt-Beamter meine Personalien nicht einfordern darf):
Der Gesetzgeber hat bestimmt nichts dagegen, wenn ich mich gegenüber einem Ordnungsbeamten freiwillig ausweise. Solange er dies nur durch sein Verhalten schafft ohne dabei seine kompetenzen zu übertreten.
Aber ich hätte was dagegen, wenn ich es machte obwohl ich es nciht muss.;)

zu 1) ich denk mal schon dass du ausweispflichtig bist gegen über dem OA.
Das Tier ist dein "Eigentum" und wird vor dem Gesetz als "Sache"
gesehen, daher nur ein Gegenstand, denke schon die dürfen das.

zu 2) Auto = Privatsphäre darum benötigt die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbefehl. Der Zoll benötigt meines Wissens nach keinen.

zu 3) würde nur anhalten wenn ich dazu gezwungen werde und die nacher auf nötigung verklagen :D die haben meines wissens nach auf keinen fall das recht mich zu kontrollieren..

zu 4) klares ya ;)

LordGhost
08-08-2007, 17:42
@ computerworker

Auf dem Gelände der DB haben die Mitarbeiter vom BSG (mitlerweile DB Sicherheit) natürlich Hausrecht. Das gilt auch für die Züge!

Grundsätzlich brauchst du keinem von denen deinen Ausweis zeigen, es sei denn

1. du fährst ohne gültigen Fahrschein (also mit einem falschen oder aber mit gar keinem)

2. in den Tarifbestimmungen steht, dass du bei deiner Fahrkarte einen Ausweis bei einer Kontrolle mit vorzuzeigen hast (z.B. wenn dein Name drauf steht aber kein Bild dabei ist! Könntest dir die Karte ja sonst von nem Bekannten geliehen haben!)

Und selbst dann musst du es nicht! Aber die Mitarbeiter haben dann das recht, dich so lange festzuhalten bis die Polizei kommt um deine Personalien festzustellen. Und das kann manchmal dauern. :D

oder 3. es steht irgendwo in den AGBs dass du ausweispflichtig bist gegenüber dem bahnpersonal..

Schnueffler
08-08-2007, 19:50
:ups: kommt so was echt vor?? :ups:

Kommt natürlich auch drauf an, in welchem Bereich man arbeitet! Ein Kollege hat nach Ermittlungen im Bereich BtM Drohungen gegen seine Familie bekommen und er wurde mit Säure an seiner Haustür angegriffen. Mittlerweile ist er dadurch erblindet.

Hauser
08-08-2007, 20:20
@LordGhost: Du wirfst nur mit Halbwissen so um dich.
Es ist ja ok wenn man vermutet, aber stell doch sowas nicht als Tatsache hin.

Nein, man kann in keine AGB's reinschreiben, dass man dem Bahnpersonal den Ausweis vorzuzeigen hat. Der Personalausweis ist ein amtliches Dokument und die Ordnungsbehörden werden dieses Kontrollrecht schon gar nicht an private abgeben.

Die Polizei darf auf begründetem Verdacht dein Auto durchsuchen wie schon erwähnt. Aber das hatten wir alles schon :rolleyes:

STCH
08-08-2007, 21:15
Da meines Wissens aber jede Durchsuchung der Wohnung/Lebensräume eines Verdächtigen mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl gerechtfertigt werden muss, konnte ich mir kaum vorstellen, dass eine Leibesvisitation ohne einen ähnlichen Wisch durchführbar ist.

Da ist Dein Wissen aber unvollständig...

STCH
08-08-2007, 21:16
:ups: kommt so was echt vor?? :ups:

Ja, und man kann nicht einmal sagen, dass das eine absolute Seltenheit ist.

Icheben
08-08-2007, 21:52
Ne einfach weil der Beamte ggf. nicht will, das das polizeiliche Gegenüber den kompletten Namen erfahren soll! :cool:

Achwas Unsinn, dadurch hätte er das in Erfahrung bringen des vollen Namens für ein paar Sekunden erschweren aber nicht verhindern können, hätte ich mich dafür die Bohne interessiert...das war reine Schikane. Gemäß dem Motto, was sich der Kerl da erdreistet ihn zu hinterfragen, ihn den "ich bin das Gesetz" Höherprivilegierten.

Dr. Gonzo
08-08-2007, 22:47
Da ist Dein Wissen aber unvollständig...

Macht nix. In welcher Hinsicht???

Das mit der Leibesvisitation hatten wir ja schon geklärt...

Icheben
08-08-2007, 23:50
Macht nix. In welcher Hinsicht???

Nennt sich "Gefahr im Verzug". Eine Regelung die es Beamten erlaubt deine Wohnung ohne richterlichen Beschluss zu durchsuchen. Im Fall Dringlichkeit besteht. Auf die Art werden Drogenschmuggler, Gewalttäter und Bankräuber festgenommen..oder sozial schwache und/oder unwissende übertölpelt..;)

Theoretisch tönt es so:
"Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2001 wird der Begriff der GiV im Bereich von Wohnungsdurchsuchungen sehr eng ausgelegt und muss einer jeweiligen Einzelfallprüfung standhalten. Die richterliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung soll demnach die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme sein. GiV muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen für die Prognose der GiV nicht aus."

FLEUR
09-08-2007, 10:06
Kommt natürlich auch drauf an, in welchem Bereich man arbeitet! Ein Kollege hat nach Ermittlungen im Bereich BtM Drohungen gegen seine Familie bekommen und er wurde mit Säure an seiner Haustür angegriffen. Mittlerweile ist er dadurch erblindet.

Das ist ja heftig. kann ich nicht nachvollziehen, die Polizei usw. macht ja auch nur ihren Job ... ist ja meistens nix persöhnliches gegen die "bösen Buben" ... aber vermutlich habe ich um sowas zu verstehen nicht genügend kriminelle Energie ...
bekommt er dann zumindestens Entschädigung und finanzielle Unterstützung? oder ist das berufliches Risiko?

netwolff
10-08-2007, 09:38
Ne einfach weil der Beamte ggf. nicht will, das das polizeiliche Gegenüber den kompletten Namen erfahren soll! :cool:



Wenn das erste mal ein Beteiligter bei dir vor der Tür steht oder auf deinem Auto nette Sprüche wie "Bullenschweine" stehen, der Lack zerkratzt ist, deine Familie bedroht wird etc., wird jeder Beamte der Dienststelle vorsichtig mit seinen Daten sein!

MfG
Markus

Ich hab mir den Spaß selber einige Jahre gegönnt und trotzdem mich ausgewiesen - ist vorgeschrieben, macht Sinn und der Rest ist leider Berufsrisiko in einer kranken Gesellschaft.

netwolff
10-08-2007, 09:39
:ups: kommt so was echt vor?? :ups:

Natürlich - und nicht nur bei der Polizei.

Schnueffler
12-08-2007, 13:49
Ich hab mir den Spaß selber einige Jahre gegönnt und trotzdem mich ausgewiesen - ist vorgeschrieben, macht Sinn und der Rest ist leider Berufsrisiko in einer kranken Gesellschaft.

Dafür gibt es die Dienstmarke! :cool: