Vollständige Version anzeigen : Cherusker "Lapu Lapu Corto" von Bram Frank
the stranger
01-02-2007, 20:21
Hallo,
was für Erfahrungen habt ihr mit dem Cherusker Messer Lapu Lapu Corto? Es wird meistens im Set mit einem Trainer und ner DVD verkauft. Ich wollte wissen, ob es sich die DVD wert ist und wirklich vernünftige Sachen zeigt, die einem sonst nur mit dem Messer in der Hand nicht einfallen würden. (Denn das Messer gibt es auch einzeln)
Der Entwickler,Bram Frank, ist ein direkter Schuler von Remy Presas und dem traue ich schon zu, dass er ein gutes Messer geschafft hat, es ist bloss nur ...teuer(170teuros)
Deswegen wollte ich euch fragen was ihr zu den Dingern meint!
Danke schön!
Meine Informationen zu dem Messer habe ich jetzt aus diesem Film http://www.youtube.com/watch?v=CTtPdcuVFDU
und aus dem http://www.messerforum.net.
Von der aufmachung, der Verarbeitung und einer rh von 58 ist der Preis für das Set angemessen.
Du kannst das Messer unter http://www.wolfster.de/ aber wohl auch einzeln bestellen.
Nun aber ein paar anmerkungen dazu:
Wenn Du dieses Messer mit Dir trägst, das als Waffe konzipiert ist und mit einem trainingsmesser ausgeliefert wird, und dann irgendwwan jemanden damit verletzt - dann gute Nacht vor Gericht.
In irgendeinem Threat sagte Roberto mal, dass er selber fürs Training Küchenmesser benutzt. Wenn Küchenmesser für einen Messerkampf-Lehrer ausreichen, reichen sie für dich nicht?;)
Es kommt noch etwas dazu - dieses Messer würde den Drop-Test nicht bestehen;) (Drop-Test: würde ich diese Messer nach einer Auseinandersetzung wegwerfen "droppen" damit es nicht bei mir gefunden wird?)
the stranger
01-02-2007, 22:58
Hallo, erstmals danke ich dir für die Antwort, denn deinen Blickwinkel halte ich für richtig und deine Meinung ist gut begründet.
Ich kenne das Messer auch aus dem Wolfgang Schlögel´s shop und habe dementsprechend alles bei messerforum.net gelesen und von daher ist mir die theorie about dieses Messer klar. Es ist nur so...die Idee, über eine 1zu1 gleichgefertigten Trainingsversion des eigenen Folders zu trainieren hat mich fasziniert. Ich habe ernsthaft darüber nachgedacht es mir zu kaufen(ich meine das ganze Set).Weil, die Qualität, wie du sagst, soll ganz gut sein. Dann kam aber natürlich der andere Punkt:
Nun aber ein paar anmerkungen dazu:
Wenn Du dieses Messer mit Dir trägst, das als Waffe konzipiert ist und mit einem trainingsmesser ausgeliefert wird, und dann irgendwwan jemanden damit verletzt - dann gute Nacht vor Gericht.
Es kommt noch etwas dazu - dieses Messer würde den Drop-Test nicht bestehen;) (Drop-Test: würde ich diese Messer nach einer Auseinandersetzung wegwerfen "droppen" damit es nicht bei mir gefunden wird?)
Und das ist gerade mal in DE sehr zu beachten. Ich glaub hier wird übermäßig übertrieben mit sowas, aber es ist ein anderes Thema( Die werden im Gericht im aller ernst glauben, das man ohne eine vorahnung von kampfkunst und messerumgang aus dieser DVD gleich zu einer killermaschine ausgebildet wird).
Das bedeutet also, mann soll es hierzulande besser sein lassen. Schade!!!
Das Jim Wagner´s messer wird vor Gericht wahrscheinlich auch so angesehen.oder?
Den Dropp-Test besteht dat Ding bei mir sowieso aufjeden Fall nicht.
P.S. Ich habe mir zum trainieren u.a. auch ein starkes Küchenmesser stumpf gemacht und es funktioniert hervorragend. Es sieht auch wie ein messer, es fühlt sich so an, und es macht dem partner mehr angst(zwingt ihn zu Vorsicht) als die anderen messer von mir. Das Training so ist vollkommend OK, aber beim LLC fand ich es sehr gur durchdacht...ein guter folder, das gleiche als trainer und anleitung.
Grüße
Stranger
Ich würde mir einfach einen vernünftigen Folder für um die 20 Euro kaufen - z.B. diesen hier http://www.wolfster.de/index.php?disp=shop&show=28/0/M-2820 (besitze ich nicht - war einfach kurz gestöbert)
Der hat einen vernünftigen Stahl, vernünftigen Preis usw.. Zwei davon kosten Dich gerade mal 40 € und du kannst einen am nachsten Bandschleifer stumpf machen und entgraten.
Den fürs Training schleifst Du noch blank, damit Du sie nicht verwechseln kannst und Du bist für weniger Geld beim ähnlichen Ergebnis.
the stranger
01-02-2007, 23:34
Das geht natürlich. Habe mir gestern zwei billigfolder von S&W bei Wolfgang bestellt(je 14euro):D.
Wird Jim Wagners Messer(interessiert mich nur) auch als waffe oder als rettungsmesser gesehen?
"Schon der erste Blick auf dieses Messer verrät, dass es sich hier um ein professionelles Einsatzmesser zur [Selbstverteidigung] handelt."
Frage geklärt?;)
Nachtrag zum Wagner Messer:
1. finde ich das Messer nicht besonders Gut ür den Kampf - aber das ist wohl geschmacksache.
2. Der Schliff ähnelt dem Tanto und was lesen wir dazu bei wikipedia?
"Der Tantō [tan.toː] (jap. 短刀) ist ein üblicherweise leicht gebogenes, einschneidiges japanisches Kampfmesser mit einer Klingenlänge von weniger als 1 Shaku (ca. 30 cm). Mit ähnlichen Schmiedetechniken gefertigt wie die japanischen Langschwerter (wie zum Beispiel das bekannte Katana) ist es eine rasiermesserscharfe Waffe."
the stranger
01-02-2007, 23:55
"Schon der erste Blick auf dieses Messer verrät, dass es sich hier um ein professionelles Einsatzmesser zur [Selbstverteidigung] handelt."
Frage geklärt?;)
welches meinst du jetzt?
the stranger
01-02-2007, 23:57
Nachtrag zum Wagner Messer:
1. finde ich das Messer nicht besonders Gut ür den Kampf - aber das ist wohl geschmacksache.
2. Der Schliff ähnelt dem Tanto und was lesen wir dazu bei wikipedia?
"Der Tantō [tan.toː] (jap. 短刀) ist ein üblicherweise leicht gebogenes, einschneidiges japanisches Kampfmesser mit einer Klingenlänge von weniger als 1 Shaku (ca. 30 cm). Mit ähnlichen Schmiedetechniken gefertigt wie die japanischen Langschwerter (wie zum Beispiel das bekannte Katana) ist es eine rasiermesserscharfe Waffe."
Ises nicht offensichtlich, dass jedes messer eine scharfe waffe ist? Verstehe dich nicht...
Ises nicht offensichtlich, dass jedes messer eine scharfe waffe ist? Verstehe dich nicht...
Ich rede vom Wagner Messer.
Das deutsche Recht teilt in dre Kategorien ein:
1. verbotenen Messer
2. Waffen
3. Messer
Werde ich mit einem butterfly-Messer erwischt, egal wo, habe ich mich strafbar gemacht weil es unter "1" fällt.
Werde ich in der Fußgängerzone mit einem Tanto gefiltzt ist das in ordnung, findet in dem Moment aber eine öffentliche Veranstaltung (Demonstration, Weihnachtsmarkt) statt, habe ich mich wieder Strafbar gemacht weil es unter "2" fällt.
Werde ich mit einem Opinel in einem Fußballstadion erwischt ist es der Polizei egal (fällt nicht unter "1/2") und kann nur vom Hausherren unter berufung auf das Hausrecht verboten werden.
Deshalb ist es relevant, dass ein Tanto-Schliff eine Waffe kennzeichnet - verstehst Du?
Ich rede vom Wagner Messer.
Das deutsche Recht teilt in dre Kategorien ein:
1. verbotenen Messer
2. Waffen
3. Messer
Werde ich mit einem butterfly-Messer erwischt, egal wo, habe ich mich strafbar gemacht weil es unter "1" fällt.
Werde ich in der Fußgängerzone mit einem Tanto gefiltzt ist das in ordnung, findet in dem Moment aber eine öffentliche Veranstaltung (Demonstration, Weihnachtsmarkt) statt, habe ich mich wieder Strafbar gemacht weil es unter "2" fällt.
Werde ich mit einem Opinel in einem Fußballstadion erwischt ist es der Polizei egal (fällt nicht unter "1/2") und kann nur vom Hausherren unter berufung auf das Hausrecht verboten werden.
Deshalb ist es relevant, dass ein Tanto-Schliff eine Waffe kennzeichnet - verstehst Du?
Na das sind mal Theorien ;)
§2 Abs. 3 VersG
Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein.
Danach ist es egal, ob du ein Tanto oder ein Schweizer Taschenmesser bei dir hast - wenn der nette Polizist es nicht mag, ists weg.
Auch zu dem ganzen 'wenns aussieht wie eine Waffe, dann böse böse' oben. Der BGH hat klargestellt, daß die Notwehr nicht durch eine präventive 'Bewaffnung' eingeschränkt wird. Es sieht vielleicht nicht so gut aus, wenn du dich mit einem MoD statt einem Schweizer Taschenmesser verteidigst - rechtlich ist es aber gleich zu bewerten. - Und wenn der Richter das anders sieht, gibts genau dafür die Rechtsmittelinstanzen.
Na das sind mal Theorien ;)
§2 Abs. 3 VersG
Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein.
Danach ist es egal, ob du ein Tanto oder ein Schweizer Taschenmesser bei dir hast - wenn der nette Polizist es nicht mag, ists weg.
Auch zu dem ganzen 'wenns aussieht wie eine Waffe, dann böse böse' oben. Der BGH hat klargestellt, daß die Notwehr nicht durch eine präventive 'Bewaffnung' eingeschränkt wird. Es sieht vielleicht nicht so gut aus, wenn du dich mit einem MoD statt einem Schweizer Taschenmesser verteidigst - rechtlich ist es aber gleich zu bewerten. - Und wenn der Richter das anders sieht, gibts genau dafür die Rechtsmittelinstanzen.
Zu diskutieren ist mir zu müßig - daher der Anhang.
Zu dem Thema 'wenns aussieht wie eine Waffe, dann böse böse' - du hast selber den Faktor Mensch (Richter) erwähnt - warum soll ich rechtsinstanzen durchgehen, wenn ich mit einem weniger martialischen Messer dafür sorgen kann, dass der Richter mir abnimmt, dass ich es nicht zum Kämpfen bei mir habe, sonder um mein Brot zu schmieren?
Recht haben und bekommen sind zwei paar Schuhe.
Jeder der KK oder KS betreibt weiß, dass er vor Gericht anders eingestuft wird als jemand der nicht gelernt hat zu kämpfen - warum sollte es beim Messer anders sein?
Wenn auf dem Richtertisch ein Messer liegt bei dem sich der Richter fragt, wie er es anfassen soll ohne sich zu schneiden wird er anders gestimmt sein, als wenn da ein Schweitzer Messer liegt - auch dem Berufungs-Richter wird es so ergehen würde ich meinen.
Aber was solls - wer ein Messer bei sich trägt sollte sich vorher darüber Gedanken machen.
Mit dem Anhang - oder auch mit Deinen Ausführungen - kann man sich diese Gedanken vorab machen - das ist wohl die Hauptsache.
Eskrima-Düsseldorf
02-02-2007, 06:20
Irgendwie baut der Mann nur Messer die ich nicht mag. Ich finde schon das Gunting blöd und sehe nicht was bei dem Messer besser sein sollte.
Grüße
Christian
Michael Kann
02-02-2007, 08:04
dem ist nichts hinzuzufügen ...
the stranger
02-02-2007, 10:38
Zu diskutieren ist mir zu müßig - daher der Anhang.
Zu dem Thema 'wenns aussieht wie eine Waffe, dann böse böse' - du hast selber den Faktor Mensch (Richter) erwähnt - warum soll ich rechtsinstanzen durchgehen, wenn ich mit einem weniger martialischen Messer dafür sorgen kann, dass der Richter mir abnimmt, dass ich es nicht zum Kämpfen bei mir habe, sonder um mein Brot zu schmieren?
Recht haben und bekommen sind zwei paar Schuhe.
Jeder der KK oder KS betreibt weiß, dass er vor Gericht anders eingestuft wird als jemand der nicht gelernt hat zu kämpfen - warum sollte es beim Messer anders sein?
Wenn auf dem Richtertisch ein Messer liegt bei dem sich der Richter fragt, wie er es anfassen soll ohne sich zu schneiden wird er anders gestimmt sein, als wenn da ein Schweitzer Messer liegt - auch dem Berufungs-Richter wird es so ergehen würde ich meinen.
Aber was solls - wer ein Messer bei sich trägt sollte sich vorher darüber Gedanken machen.
Mit dem Anhang - oder auch mit Deinen Ausführungen - kann man sich diese Gedanken vorab machen - das ist wohl die Hauptsache.
Ja, ich denke auch so. Es ist egal ob Opinel oder Lapu Lapu, auf den Richter kommt es letztendlich an. Es ist leider nur so. Und wenn du in die Berufung gehst, dann wird es der andere Richter derjenige sein auf den es wieder ankommt wie er das Messer sehen wird. Es ist besser sich im vorraus zu entscheiden was ich für ein Messer mit mir führen will, um wenn es zum Gericht geht, ne gute Chance haben zu können.
Es ist wirklich kompliziert. Ein Freund von mir( es ist schon 10Jahre her..oder mehr) hatte in der Schule, als vir 17-18 waren und welche Typen Messer mit sich führten, einen mittelgrößen Schraubenzieher immer dabei. Es war unauffällig genug und er konnte einiges damit anfangen. Und es ist ein Werkzeug über das due vor Gericht sagen kannst, dass es in deiner Jackentasche steckengeblieben ist, als du am morgen in eile 2 schrauben an deinem Schreibtischstuhl ztudrehen musstest. So haben wir es zumindest damals gesehen.
Gruß
Dieser Ansatz entspricht dem Schluss, zu dem Lafond in seinem Buch "The Logic of Steel" auch kommt (für all diejenigen, die diesen Titel schon wieder von mir hören: Nein, das Buch ist nicht meine Bibel)
Auch wenn alle Fälle (in Baltimore, USA) Körperverletzung waren, so stieg die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung gleichmäßig mit dem bedrohlichen Aussehen der Waffe. Jemand mit einem bedrohlichen Messer wurde noch verurteilt, wenn er sich verteidigt hat - jemand der mit einem Kugelschreiber angriff, kam straffrei heraus.
Ergo: die Rechtssprechung gibt dem Richter freiräume - ich sollte es ihm erleichtern diese Freiräume zu meinen Gunsten zu nutzen.
Auch wenn alle Fälle (in Baltimore, USA) Körperverletzung waren, so stieg die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung gleichmäßig mit dem bedrohlichen Aussehen der Waffe. Jemand mit einem bedrohlichen Messer wurde noch verurteilt, wenn er sich verteidigt hat - jemand der mit einem Kugelschreiber angriff, kam straffrei heraus.
Ergo: die Rechtssprechung gibt dem Richter freiräume - ich sollte es ihm erleichtern diese Freiräume zu meinen Gunsten zu nutzen.
Man kann die US-Amerikanische Rechtsprechung aber schon vom Ansatz her nicht mit der dt. vergleichen.
Hat hier nichts zu suchen, sondern eher in nem Jura-Forum, aber solche Vergleiche kann man trotzdem nicht anstellen.
the stranger
02-02-2007, 12:56
Man kann die US-Amerikanische Rechtsprechung aber schon vom Ansatz her nicht mit der dt. vergleichen.
Hat hier nichts zu suchen, sondern eher in nem Jura-Forum, aber solche Vergleiche kann man trotzdem nicht anstellen.
schon gut, wir reden ja prinzipiell über die sache.
Ich finde es auch schwierig, wenn hier immer wieder Versatzstücke aus amerikanischen Diskussionen verbraten werden - hatten wir doch schon öfters.
Ich werde garantiert niemand raten, ein in einer SV-Situation verwendetes Messer zu entsorgen, denn ich gehe davon aus, dass ich, so es überhaupt so weit kommt und ich überlebe, mein Handeln rechtfertigen kann und Recht haben und Recht bekommen eins wird. Mag ein wenig optimistisch klingen, aber alles andere klingt in meinen Augen (bzw. Ohren) nach genau der kriminellen Energie, die einem ggf. unterstellt wird. Wie soll ich das dann widerlegen?
Ob ich - wenn gerechtfertigt - ein Küchen-, Schweizer- oder ein explizites Kampfmesser verwende, ist, frank und frei, rechtlich völlig schnuppe (genaugenommen dürfte ich in einer entsprechenden Notwehrsituation sogar einen verbotenen Gegenstand benutzen).
Warum also ein als Waffe konzipiertes Messer? Erstens weil "big boys need pointy toys" immer noch zu den großen Wahrheiten gehört :D (betrifft auch "Spielzeuge" wie Trainingsmesser) und zweites weil im Idealfall die Kombination aus Designmerkmalen und Training das Messer für diese Anwendung geeigneter macht. Und wenn man diese Dinge schon trainiert, kann man sich auch das geeignete Werkzeug dafür zulegen.
Rechtlich alles einwandfrei, so what? Ich jedenfalls lasse mich nicht dadurch einschränken, dass ein paar andere Leute zu viel Sch**** in der Rübe haben und kriminelle Handlungen begehen. ;)
Allerdings ist das LLC wie auch das Gunting nicht nach meinem Geschmack, mir sind Folder, die man bequem tragen und auch im Alltag verwenden kann, erheblich lieber (BM 710, MT Socom Elite, div. Spydercos und CRKTs etc.). So es überhaupt Trainingsversionen davon gibt, sind die leider schweineteuer und man ist mit einem stumpfgeschliffenen 20 EUR-Teil oft besser dran (natürlich nicht ganz so authentisch im Gefühl).
Aber wenn jemand v.a. Modern Arnis trainiert und sich vertieft mit biomechanical cutting und anderen nicht gleich tödlichen Verwendungen von Messern beschäftigen will, ist er mit einem solchen Set sicher ideal bedient, zmal es in Deutschland ja auch einen CSSD-Vertreter und entsprechende Seminare gibt.
CSSD/SC Deutschland
03-02-2007, 19:07
Oh je... wieder viel zu spät gesehen...
Ich werf trotzdem mal ein paar Gedanken ein.
Und gleich vorweg: Es gibt ne Menge tolle andere Messer, und wir haben die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen. Und ich will niemand mit meinem Post angreifen. Wer sich beleidigt fühlt, bitte hinten anstellen. Auch mit ihm trinke ich mal ein Glas Wein und vertrage mich wieder mit ihm.
Was mir wichtig ist:
Auch ich bin der Meinung, dass die Rechtsprechung in Deutschland manchmal der Realität nicht gerecht wird. In vielen Fällen werden Delikte mehr oder weniger so mal schnell abgeurteilt, damit sie vom Tisch sind. Da bleibt nicht die Zeit und auch ein Richter muss nun mal kein Experte in südbrasilianischen Urwald-Kampf sein. Daher werden dort auch Urteile gefällt, die nicht immer sehr glücklich sind.
ABER:
Wer sich mit einer Waffe (egal welcher) verteidigt, wird immer hinterfragt werden, und das ist auch gut so. Daher halte ich es für wichtig, sich vorher damit auseinander zu setzen. Eine Rechtschutzversicherung und ein guter Anwalt, sowie gute Kenntnisse über die tatsächliche Rechtslage und nicht nur Halbweisheiten sind sinnvoll.
Die Einstufung als Waffe trifft weit mehr Messer. Sie erfolgt nämlich meist nicht vorher, sondern diese Frage wird oft geklärt, wenn das Ding auf dem Richtertisch liegt. Viele Modelle werden heute als Tactical Folder angeboten, oder haben Merkmale, die eine Einstufung als Waffe nahe legen. Da bleibt am Markt wenig übrig, was unbedenklich ist.
Da würde ich ohnehin vorsichtig sein, d.h. Situationen meiden, wo es damit Probleme geben könnte. Noch dazu gibt es für Veranstaltungen noch Polizeiverordnungen oder Auflagen, die auch ein Schweizer Taschenmesser dort zum Problem werden lassen.
Des Weiteren hat nun mal die Einstufung als Waffe überhaupt keine Konsequenz für Freispruch oder nicht. Warum das hier immer rum geistert, weiß ich nicht. Entweder man hat sich strafbar verhalten, oder nicht. Waffe hin oder her.
Wie gesagt ist das Urteil oftmals nicht wirklich gründlich fundiert. Wer da rein gerät muss sich gleich mit dem Gedanken an eine Berufungsverhandlung anfreunden. Interessanterweise werden nämlich da andere und bessere Gutachter gehört, wesentlich genauer analysiert und gerade da werden bestimmte Tendenzen der niederen Gerichte gerne mal aufgehoben. Einfach mal nachforschen: Die meisten klaren Aussagen zu Waffenverwendungen in Notwehr kommen zustande, weil ein Berufungsgericht ein eher fragliches Urteil aufhebt.
Was aber viel wichtiger ist: Man selber und auch der Hintergrund wird beleuchtet werden. Einschließlich solcher Posts hier. Wie wird trainiert, wie hat er sich im Training verhalten, was wird dort gelehrt. Viel interessanter für ein Gericht ist, wie hier das Verhältnis zu rechtsstaatlichen Prinzipien ist.
Dem "Droptest" übrigens würde ich mich sehr vorsichtig gegenüber stellen. Gerade für das (unausweichliche, weil hohe Aufklärungsrate) juristische Nachspiel muss man klar sehen, dass abhauen, und die Tatwaffe verschwinden lassen nich gerade günstig sein muss. Im Übrigen würde ich das auch nicht raten, alleine der Rat ist schon nicht gerade unproblematisch.
Und mal ehrlich: Wir sind doch nicht alles knallharte Kerle, die ein paar abstechen und dann untertauchen, Waffen verschwinden lassen und mal für ein paar Monate beim Don in Sizilien in Deckung gehen.
Man muss es doch realistisch sehen: Wenn ich mich mit dem Messer wehren müsste dann haben vorher alle Sicherheitsmassnahmen versagt, ich konnte nicht weglaufen, ein Bier zur Beruhigung ausgeben oder mit einem dummen Trick mich vom Acker machen. Da ist die K*** wirklich am Dampfen. Ich hab dann Todesangst, Stress und mach mir in die Hose. Ganz zu schweigen, dass ich- falls ich das mit viel Glück überlebe- erstmal in psychologische Behandlung muss um damit klar zu kommen.
(Das ist ganz bewusst gegen niemand hier gerichtet, aber solche Argumente begegnen mir täglich. Also nichts auf sich beziehen, bitte.)
Also, Droptest, nur immer feste drauf stechen, weil schneiden für Angsthasen ist, sobald der andere was sagt gleich auf Nummer sicher (weil is ja besser von 12 gerichtet, als von 6...blabla) und dann vor Gericht davonkommen weils ja nur ein Schweizer Messer war, was man extra dabei hat, dass man abhausen kann, und ich sagen kann ich brauch das um den Anlasser von meinem Auto immer zu überbrücken... lässig, oder?
Mein Rat: Kauf ein Messer, das Dir persönlich liegt. Kriterien dafür gibts mehr als hier Platz ist.
Ich halte es für einen Vorteil, wenn es davon einen baugleichen Trainer gibt. Die Argumentation das wäre ein Haken vor Gericht teile ich nicht, und bisher auch kein Jurist oder Polizeibeamter mit dem ich beruflich zu tun hatte. Selber einen Trainer dazu bauen hat nämlich die gleiche Konsequenz.
Dazu sich in einem System bewegen, das gesellschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten Rechnung trägt. Das dies immer nur Weichei-Systeme mit Weichei-Techniken sind, stimmt nicht. Aber "Quick-Kill- Close -Quarter- Special-Forces- Recon- SEAL- High-Risk-Gutting-Move-Concepts" ist wohl auch fehl am Platz. Das ist meines Erachtens viel wichtiger, als ob das nun ein Brot-Messer, ein Multitool oder was auch immer ist.
Training ist immer wichtig: Wer nicht oder wenig trainiert, sollte JEDES Messer daheim lassen.
Einfach viel daran abreiten, solche Situationen nicht entstehen zu lassen... das bringt am meisten.
Und ja, das LLC und das Gunting sieht komisch aus. Sind aber beides verdammt gute Messer. Die im übrigen genau so gut oder schlecht zu tragen sind wie andere auch wenn man sie so verwendet, wies gedacht ist. Aber das ist nun mal Geschmackssache und darüber....
Grüße
Florian
Eskrima-Düsseldorf
03-02-2007, 22:21
Hi Florian,
super Beitrag :klatsch:
Grüße
Christian
Michael N.
03-02-2007, 22:44
danke Florian
:halbyeaha
du hast mir aus der Seele gesprochen
:D
Hallo Florian,
ich kann Dir in deinen Aussagen nicht widersprechen, weil mir dazu eine Erfahrungsgrundlage fehlt, die Du hast?
n Deiner Argumentation fehlt mir einfach der Faktor Mensch. Um Deine Argumente zu unterstreichen lässt Du ihn anklingen - wenn es aber um das Rechtssystem geht, lässt Du ihn außen vor.
Die gleichen Polizisten denen Du außerdienstlich auf gleicher Augenhöhe begegnet bist, sind bei der Ausübung Ihrer Arbeit vielleicht nicht ganz so abgeklärt wie bei einer hypothetischen Frage. (Macht die Art des Messers einen Unterschied?)
Um solche sachen zu beurteilen schließe ich manchmal ganz absichtlich von mir auf andere; ich lausche dann auf meine Gefühle und stelle mir eine Situation vor.
Wenn ich einen 16-jährigen mit einem Butterfly-Messer oder einem Springmesser vor mir sehe (als ich 16 war, waren die Dinger noch erlaubt) sehe ich die Proleten unserer Schule vor mir (mich eingschlossen ;)) - sehe ich einen glaichaltrigen mit einem schweizer-offiziersmesser vor meinem inneren Auge, sehe ich eine Art Pfadfinder vor mir.
Wie gesagt - alles meine Phantasie - aber eben aufgrund meiner Erfahrungen. Ein Polizist wird andere Erfahrungen haben, ein richter wiederum andere - aber kann man sich frei machen von den eigenen Erfahrungen und dem ersten Eindruck den man aufgrund dieser Erfahrungen hat?
Aber sei's drum: Wie ich schon sagte - ich habe glücklicherweise keine persönlichen Erfahrungen, ich kann keine Fälle in der deutschen Rechtssprechung vorweisen und daher auch nicht sinnvoll diskutieren.
Meine Informationsquelle habe ich zum download hinterlegt und ich halte mich daran, dass ich für die täglich anfallenden Dinge dieses Messer mit mir herumschleppe. Ich bin mir sicher, dass ich damit nicht gleich als Killer gelten werde. ;)
http://www.wolfster.de/index.php?disp=shop&show=50/0/01BO589
Messerjocke2000
27-02-2007, 08:30
Ich hab mein Set letzte Woche bekommen.
Mir gefällt das Messer sehr gut.
Wesentlich besser als das Gunting.
Mit dem gunting konnt ich nämlich nix schneiden (wegen der Klingengeometrie), das LLC schneidet super.
Der Trainer könnt meinem Geschmack nach noch etwas runder an der KLinge sein, aber das kann man notfalls noch machen...
Und der Preis ist für das Messer super...
Kilian
vBulletin v4.2.5, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.