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Vollständige Version anzeigen : Gültigkeit / Graduierung bei DanAnwärterlehrgang



matze2000
24-05-2005, 12:21
Hi Community,
meine Frage zielt auf die vom DKV bzw KVBW ausgerichteten DAN-Anwärterlehrgänge.
Weiß einer von euch, wie lange diese gültig sind?
Und kann man diese auch als zB 2.Kyu besuchen?
gruß
matze

Michael1
24-05-2005, 13:16
Du meinst die Kampfrichterlehrgänge, oder?
Geltungsdauer ist normalerweise 2 Jahre, Teilnahme ab 3. Kyu.

Finde das Ding persönlich ziemlich überflüssig.

matze2000
24-05-2005, 13:20
Hallo Michael1, danke dir für deine Antwort,
über denn Sinn und Zweck kann man streiten, aber was tut man nicht alles für den DAN
gruß
matze

Michael1
24-05-2005, 13:30
Ist schon klar. Kannst natürlich auch im SFK deine Prüfung mit Schwerpunkt Kata oder SV machen, da brauchst du die Bescheinigung nicht :)

Der Baer
24-05-2005, 13:48
Hallo zusammen,

es gibt Kampfrichter- UND Dananwärter-LG.

- Kampfrichter-LG ist Pflicht vor der Prüfung und dann 2 Jahre gültig;

- Dananwärter-LG ist Prüfungsvorbereitung (Prüfer und Programm kennenlernen bei externem Prüfer) und freiwillig, teilnehmen kann man auch mit dem 2. Kyu. So ein LG wird idR angeboten, wenn ein allgemeiner Dan-Prüfungstermin -direkt vom Verband organisiert- stattfindet.

SixPack
24-05-2005, 13:48
naja, Bescheinigung ist gut ;)
Du gehst auf nen Lehrgang (z.B. Trainermeeting) und kriegst deinen Stempel in den Pass, das wars.


Hallo zusammen,

es gibt Kampfrichter- UND Dananwärter-LG.

- Kampfrichter-LG ist Pflicht vor der Prüfung und dann 2 Jahre gültig;

- Dananwärter-LG ist Prüfungsvorbereitung (Prüfer und Programm kennenlernen bei externem Prüfer) und freiwillig, teilnehmen kann man auch mit dem 2. Kyu. So ein LG wird idR angeboten, wenn ein allgemeiner Dan-Prüfungstermin -direkt vom Verband organisiert- stattfindet.


Also ich hatte für meine Prüfung zum ersten Dan keinen Kampfrichter LG sondern nur einen Dan Anwärter LG. Und das ist nach Aussage des DKV das selbe.

matze2000
24-05-2005, 14:40
danke euch für eure Antworten, werde mir das ganze mal anschauen gehen
grüße
matze

Der Baer
24-05-2005, 15:46
naja, Bescheinigung ist gut ;)
Du gehst auf nen Lehrgang (z.B. Trainermeeting) und kriegst deinen Stempel in den Pass, das wars.

Ehrlich? -Mir fehlt ein Stempel im Paß, schnüff!
Ich habe von dem (Kampfrichter-)LG, auf dem ich war, ein oberwichtiges Formular DIN A6!



Also ich hatte für meine Prüfung zum ersten Dan keinen Kampfrichter LG sondern nur einen Dan Anwärter LG. Und das ist nach Aussage des DKV das selbe.

..auf dem letzten Großkampftag (Pfingst-YuAi in Overrath, NRW) gab's vor der Prüfung einen Dan-Vorbereitungskurs von 70 min, und die Zeit reicht nicht für die Kampfrichter-Geschichte. Aber gut, Dan-Anwärter und Dan-Vorbereitung mögen verschiedene Sachen sein. Das kratzt mich auch nicht mehr weiter :D