Vollständige Version anzeigen : Hideawayknife legal?
Ist das Hideawayknife ( www.hideawayknife.com ) in Deutschland legal?
fightclub-weiden
16-10-2004, 15:05
also wenn du mich fragst sieht das ding für mich ziemlich illegal aus. man kann es, wie der name schon sagt, gut verstecken glaub ich. also ich würd mir nich wünschen so einen zu begegnen der das ding mit sich hat. musst aber jemanden fragen, der sich damit auskennt.
mfg fightclub-weiden
Eskrima-Düsseldorf
16-10-2004, 15:11
Das Ding ist doch in jedem Fall ein Faustdolch, sind die noch legal?
Ich könnte mir außerdem vorstellen, daß ein Staatsanwalt da auch noch einen Schlagring draus macht, der auf jeden Fall verboten ist.
Die Faustdolche sind m.E. nach verboten.
Das Ding sieht fies aus... :-\
Also zumindest hier in BW sind die Dinger verboten.
Quelle (http://www.polizei-bw.de/lka/download/jug_waf_gegen_04.pdf)
Läuft als 'Messer mit gesonderter Regelung', Erwerb, Besitz und Führen ist verboten. (Ausnahme: pelzverarbeitendes Gewerbe *andiestirntipp*)
Da liegt die Polizei in BW m.E. falsch. Definition und Ausnahmeregelungen für "Stoßdolche" sind aber auch dämlich formuliert. Im Gesetzestext heißt es "feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser)". Die Klinge verläuft hier nicht quer zum Griff und in der geschlossenen Faust wird ein Messer wohl meistens geführt. :D Die Klinge ist nicht zweischneidig und nicht rechtwinklig zum Griff. Das Griffkonzept ist überhaupt völlig anders, also kein Stoßdolch. Und Schlagringcharakter hat es definitiv nicht.
Es hat eher was von einem Spyderco SPOT oder einer anderen Kerambit-Variante, und die sind alle legal.
Zudem ist m.W. noch keines beim Import "hängen geblieben", auch wenn das rechtlich wenig aussagt.
also ich würd mir nich wünschen so einen zu begegnen der das ding mit sich hat.
Kann ich mir nicht verkneifen: ich würde lieber jemand mit so nem Teil begegnen, der es nicht benutzt, als einem Psychopath mit einem Schraubenzieher. Es ist rechtsfehlerhaft, von der Bestimmung eines Gegenstandes auf die Intention des Eigentümers zu schließen. ;)
PDF: Verbotene Gegenstände - Waffengesetz 1. April 2003 (http://www.landkreis-heilbronn.de/lra/formular/verbotene_gegenstaende.pdf)
Es ist rechtsfehlerhaft, von der Bestimmung eines Gegenstandes auf die Intention des Eigentümers zu schließen.
richtig, aber obiges messer...wer braucht wohl sowas? wofür wurde es konzipiert und gefertigt?? für pfadfinder? bestimmte dinge richten sich an bestimmte leute bzw. ziehen solche an...
@Nahot: wie gesagt wird m.E. das Messer, um das es geht, vom Faustmesserverbot nicht erfasst.
"Wer braucht so was" ist eine irrelevante Frage und kein Verbotsgrund. Das Messer ist als Waffe konzipiert - wie viele andere auch, u.a. eine ganze Reihe Folder. Man muss solche Gegenstände (und die Leute, die sie tragen) nicht mögen. Aber mit Verboten und Unterstellungen sollte man vorsichtig sein und zunächst mal den eigenen Informationsstand und etwaige eigene Vorurteile hinterfragen bevor man voreilige Schlüsse zieht.
Übrigens: ich habe keins und will keins, meine Folder reichen mir völlig. Aber ich finde es gut, dass die Dinger nicht verboten sind, das wäre nämlich kaum rational begründbar. :)
reschpekt
17-10-2004, 17:34
mich persönliche würde es schon reizen so ein messer zu besitzen, da ich eine kleine Sammlung von messern habe. ich hätte also ganz gern so eins würds aber nie mit mir herumtragen geschweige denn es als waffe einsetzen. soviel zu das messer is nur zum kämpfen gedacht.
ghostdog1982
17-10-2004, 19:56
Ist das Hideawayknife ( www.hideawayknife.com ) in Deutschland legal?
Ich denke auch das das Ding illegal ist, das ist ja eine Mordwaffe, fällt wahrscheinlich unter WaffG Anlage 2 1.3.1 oder wie oben schon erwähnt unter die Vorschrift mit den Faustmessern. Ich glaube aber du kannst ne sondergenehmigung für Sammler beantragen. :teufling:
Ich denke auch das das Ding illegal ist, das ist ja eine Mordwaffe, fällt wahrscheinlich unter WaffG Anlage 2 1.3.1 oder wie oben schon erwähnt unter die Vorschrift mit den Faustmessern. Ich glaube aber du kannst ne sondergenehmigung für Sammler beantragen. :teufling:
Wissen wäre hilfreicher. ;)
"1.3.1
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;"
Hier wird definitiv kein Alltagsgegenstand vorgetäuscht. Warum das Ding m.E. *kein* Faustmesser ist siehe oben.
fightclub-weiden
21-10-2004, 17:12
Kann ich mir nicht verkneifen: ich würde lieber jemand mit so nem Teil begegnen, der es nicht benutzt, als einem Psychopath mit einem Schraubenzieher. Es ist rechtsfehlerhaft, von der Bestimmung eines Gegenstandes auf die Intention des Eigentümers zu schließen. ;)
is natürlich klar. natürlich kann ein schraubenzieher eine waffe sein, genauso wie ein ast, eine mülltonne (mir is nix anderes eingefallen), etc. aber die waffe sieht einfach schlimm aus. das schlimmste wär aber wenn du einen psychopathen mit schraubenzieher und einen psychopathen mit den hideknife begegnest. ich bleib ab jetzt nur noch daheim.
mfg fightclub-weiden
nickless
22-10-2004, 14:22
Ich denke man kann schon davon ausgehen, dass ein Stadtbewohner ein Hideaway Messer nicht zum Haeuten von Tieren oder zum schnitzen gekauft hat ;)
reschpekt
22-10-2004, 14:25
das claw modell schaut ja soooo genial aus ;)
nur leider zu teuer und eventuell verboten :cry:
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