Vollständige Version anzeigen : Sportunfähig bis auf weiteres
Hier wieder ein Mitmachthread von mir.
In Attesten findet sich manchmal die Formulierung "bis auf weiteres".
Ist das eine aussagekräftige Formulierung wenn es um ein Aussetzen der Beiträge oder eine außerordentliche Kündigung geht?
Ich bin der Meinung dass ist einfach zu schwammig, das können 3 Tage, 3 Wochen oder 2 Monate sein. Welchen Ruhezeitraum soll man da veranschlagen? Auf Abruf bis er wieder gesund ist? Rechtfertig das eine außerordentliche Kündigung? Was soll eine Kampfsportschule damit anfangen?
Gehen wir mal davon aus Mitglied kommt eh nicht mehr und will sich die Beiträge sparen. Die kampfsportschule will nicht drauf verzichten(Geldgeile Säcke:))
Das wäre wahrscheinlich Entscheidungssache, ist mir schon klar.
Hier geht es zwar nicht zentral um die Formulierung wird aber als zu unbestimmt erwähnt: Amtsgericht Bad Homburg v.d.H., Urteil vom 9. Oktober 2003, Az.: 2 C 1744/03 (24) (http://www.anwalt-otten.de/service/Urteile/AG_Bad_Homburg_2_C_1744-03.html)
Was meint Ihr? Kann man von einem Arzt erwarten dass er einen voraussichtlichen Zeitraum angibt?
jkdberlin
08-08-2014, 16:56
Im Zweifelsfall eine Kopie der Krankschreibung verlangen, da steht immer ein (vorläufiges) Datum...
Alephthau
08-08-2014, 17:00
Hi,
Kündigung des Vertrages im Fitnessstudio mit Attest - Sportrecht - JuraForum.de (http://www.juraforum.de/forum/t/kuendigung-des-vertrages-im-fitnessstudio-mit-attest.373587/)
Gruß
Alef
Silberpfeil
08-08-2014, 17:02
Wenn man es genau wissen will, dann eher nicht. Auch ein worst-case Szenario ist als Prognose schwierig, wenn sie weiter in die Zukunft reicht als ein paar Wochen. Kein Arzt wird sich da festlegen wollen, die Genesung ist falltypisch sehr unterschiedlich.
Bei mir haben sie vom Krankenhaus aus 12 Wochen Minderbelastung wegen Bänderdehnung festgesetzt. Nach 8 Wochen hab ich das auf Anraten meines lokalen Unfallchirurgen ignoriert und wieder voll belastet ("nur diesseits der Schmerzgrenze bleiben"). Das obige war seine Erklärung der zeitlichen Diskrepanz.
Im Zweifelsfall eine Kopie der Krankschreibung verlangen, da steht immer ein (vorläufiges) Datum...
Na der muss ja nicht auch krankgeschrieben sein.
Alephthau
08-08-2014, 17:13
Ich bin der Meinung dass ist einfach zu schwammig, das können 3 Tage, 3 Wochen oder 2 Monate sein. Welchen Ruhezeitraum soll man da veranschlagen?
Du weißt nicht wie lange etwas anhalten/dauern wird, nur das es sich nicht in einen genauen Zeitraum eingrenzen lässt, und sollst dies jetzt in Worte fassen, wie würdest Du es ausdrücken?
Gruß
Alef
... also, wenn ich so ein Studio hätte,
dann würde ich mir den Terz mit den Verträgen und der Überprüfung der regelmäßigen Zahlungen und den Kündigungsmodalitäten gar nicht antun,
ich würde das alles im pre-paid-modus machen und 10er-, 20er-, 50er,- ... karten verkaufen, die könnte man nutzen, wann immer man dazu in der Lage ist, verfallen würde ich die auch nicht lassen, solange meine Firma existiert, aber übertragbar wären sie natürlich nicht ...
ja, ist wahrscheinlich wirklich ein bisschen naiv, würde aber viel Ärger ersparen;
ob man davon leben könnte, weiß ich allerdings nicht ...
gruß hafis
Du weißt nicht wie lange etwas anhalten/dauern wird, nur das es sich nicht in einen genauen Zeitraum eingrenzen lässt, und sollst dies jetzt in Worte fassen, wie würdest Du es ausdrücken?
Gruß
Alef
Na von einem Arzt kann man doch eine Prognose erwarten. Erwartet ein Patient ja auch. Von mir aus: voraussichtlich ist das Bein wieder heil in zwei Monaten. Und nicht: jetzt isser krank und wenn er wieder gesund ist dann geht's wieder.:rolleyes:
Bei nem Arbeitnehmer ist man ja auch bemüht die Arbeitunfähigkeit einzugrenzen. Ich kann doch nicht sagen dass der jetzt krank ist und wenns wieder geht meldet er sich?
Combat Base Hamburg
09-08-2014, 00:28
b.a.w. ist der passende medizinische Terminus für Krankheiten, dessen Ende nicht absehbar oder zu konkretisieren ist.
Vll hat der Mensch Depressionen o.ä.?!
Meine Epikondylitis hat knapp 10 Monate gedauert. Da war das Ende auch noch nach 8 Monaten alles andere als absehbar.
Fazit: Setz ihn 3 Monate beitragsfrei und dann ma kieken...
Dann soll der gute Arzt doch schreiben "auf Dauer" "auf nicht absehbare Zeit"
Ein Arzt muss doch genug Fachkompetenz haben um das ungefähr einkreisen zu können. Selbst bei einer Depression muss ich doch aus Erfahrung eine Entscheidung treffen können ob der Patient morgen wieder fröhlich rumhüpft oder die Maßnahmen mindestens so lange therapiert wird. Bis auf weiteres klingt für mich wie: ich hab keine Ahnung oder ich bescheinige dem Patient dass er sich das selber offen lassen kann.
Gabber4Life
09-08-2014, 01:17
Und wenn alles nix bringt mein Tipp aus nem anderen "Kannix sucht Rat" Thread
Hau ihn um! :D
Natürlich weiss der Arzt dass das ein Gefälligkeitsattest ist. Dafür wird er auch bezahlt.
Ich denke am einfachsten kann man solchen Leuten in den Hintern treten, dass man eine Vertragsunterbrechung für den Zeitraum der Krankheit vereinbart, und jährlich ein neues Attest verlangt. Das kostet dann jedesmal die Gebühr beim Arzt. Alternativ bietet man die Vertragsauflösung gegen eine halbe Jahresgebühr oder so an, Du bist den Depp los, er kommt auch nicht mehr, und was auch immer für Kosten man hatte hat man wieder.
Wenn diejenige Person zum Arzt geht und der im nächsten Attest "Dauerhaft" draufschreibt, dann gilt das. Könnt ihr gar nix machen. So ein ärztliches Attest hat einen sehr hohen Beweiswert. Dann wird der Vertrag mit dem Verein/Fitnessstudio gekündigt. Gibt schon einige Gerichtsurteile die das so sehen, auch in der Hinsicht das das Fitnessstudio mit Sicherheit den genauen Grund nicht erfahren muss.
Aber sagmal Kannix, was ist denn bei dir los? Hier will einer kündigen und du willst ihn mit allen Mitteln nicht aus dem Vertrag lassen. Ein anderes deiner Mitglieder scheint keine Beiträge zu zahlen und du willst sie zwangsvollstrecken lassen (siehe anderer Thread). Und im nächsten Thread schreibst du, dass du einen Mitarbeiter gekündigt hast und noch mit dem Zeugnis nachtreten willst. Gutes Verhältnis zu Kunden und Mitarbeitern liest sich anders...
Gabber4Life
13-08-2014, 17:11
Gutes Verhältnis zu Kunden und Mitarbeitern liest sich anders...
Ja Kannix sucht Stress.
Aus der Entfernung kann man immer leicht Ratschläge geben. Den Kunden nicht aus dem Vertrag zu lassen würde ich mir auch überlegen, weil es den Mehrwert nicht wert ist sich damit so zu beschäftigen. Geld einfach abschreiben weil der Kunde will halt nix bezahlen kann sich kein Geschäftsmann leisten, sonst geht er pleite. Die sogenannten "Kunden" sind in D immer häufiger Penner die alles wollen, und noch viel mehr, aber dann am besten gar nix zahlen, mit "Tricks" und "Kniffen" wie man sich drücken kann. Ohne schlechtes Gewissen natürlich. Bei einem "Mitarbeiter" der provokant Schei$$e baut und sich betont mies seinen Kollegen gegenüber verhält kann ich verstehen, warum man da nicht auch noch Belohnungen verteilen will mit einem 1a Zeugnis. Sehen Arbeitsverweigerer und notorische Selbststörenfriede und Querulanten natürlich anders, die finden sowas klasse.
Aber sagmal Kannix, was ist denn bei dir los?
Ich bin ein Scheißtyp der mit allen anderen Menschen Probleme hat.
Oder Alltag im kommerziellen Bereich. Soll heißen wenn man gewinnorientiert arbeiten muss, kann schonmal das ein oder andere Tränchen fließen;)
Ich kann natürlich als Ausgleich mal erzählen wie schön das Grillen mit meinem Team war oder dass wir am Montag zusammen auf die Kirmes gehen.
Oder dass wir täglich von Kunden für unsere Arbeit gelobt werden. Da habe ich aber weniger Mitteilungsbedürfnis
Aus der Entfernung kann man immer leicht Ratschläge geben. Den Kunden nicht aus dem Vertrag zu lassen würde ich mir auch überlegen, weil es den Mehrwert nicht wert ist sich damit so zu beschäftigen. Geld einfach abschreiben weil der Kunde will halt nix bezahlen kann sich kein Geschäftsmann leisten, sonst geht er pleite. Die sogenannten "Kunden" sind in D immer häufiger Penner die alles wollen, und noch viel mehr, aber dann am besten gar nix zahlen, mit "Tricks" und "Kniffen" wie man sich drücken kann. Ohne schlechtes Gewissen natürlich. Bei einem "Mitarbeiter" der provokant Schei$$e baut und sich betont mies seinen Kollegen gegenüber verhält kann ich verstehen, warum man da nicht auch noch Belohnungen verteilen will mit einem 1a Zeugnis. Sehen Arbeitsverweigerer und notorische Selbststörenfriede und Querulanten natürlich anders, die finden sowas klasse.
Immer die anderen sind Schweine.
Wenn man selber dann was macht hats einen guten Grund der natürlich ok ist... :D
MagetaDerLöwe
13-08-2014, 20:09
Ich bin ein Scheißtyp der mit allen anderen Menschen Probleme hat.
Oder Alltag im kommerziellen Bereich. Soll heißen wenn man gewinnorientiert arbeiten muss, kann schonmal das ein oder andere Tränchen fließen;)
Ich kann natürlich als Ausgleich mal erzählen wie schön das Grillen mit meinem Team war oder dass wir am Montag zusammen auf die Kirmes gehen.
Oder dass wir täglich von Kunden für unsere Arbeit gelobt werden. Da habe ich aber weniger Mitteilungsbedürfnis
Mit deinem Grill? Dann kann das Team ja nicht groß sein :D ;)
Natürlich weiss der Arzt dass das ein Gefälligkeitsattest ist. Dafür wird er auch bezahlt.
Ah wieder einer, der live dabei war?:rolleyes:
Ich kann natürlich als Ausgleich mal erzählen wie schön das Grillen mit meinem Team war oder dass wir am Montag zusammen auf die Kirmes gehen
Auch noch die armen Angestellten dazu drängen, ihre Freizeit mit dir zu verbringen :D ;)
Oder dass wir täglich von Kunden für unsere Arbeit gelobt werden.
Bis sie nicht mehr zahlen oder beim Arzt um Atteste betteln :p
Gabber4Life
13-08-2014, 23:22
Auch noch die armen Angestellten dazu drängen, ihre Freizeit mit dir zu verbringen :D ;)
Bis sie nicht mehr zahlen oder beim Arzt um Atteste betteln :p
LOL zu beidem :D
der herbie
14-08-2014, 08:38
Hier mal ein neueres Urteil:
Gericht/Institution: AG München
Erscheinungsdatum: 07.04.2014
Entscheidungsdatum: 12.06.2013
Aktenzeichen: 113 C 27180/11
Quelle: juris Logo
Außerordentliche Kündigung eines Fitnessvertrages bei Ellbogen-Verletzung
Das AG München hat entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung eines Vertrages mit einem Fitnessstudio nicht nur dann gerechtfertigt ist, wenn jede sportliche Betätigung auf Dauer ausgeschlossen ist.
Am 31.05.2010 unterschrieb eine Münchnerin einen Vertrag bei einem Fitnessstudio in München mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag berechtigt zur Nutzung der Fitness- und Kardiogeräte und der Bio- und Finnisch-Sauna sowie zur Teilnahme an den angebotenen Kursen. Am 03.08.2010 zog sich die Münchnerin bei einem Fahrradsturz eine Verletzung des rechten Ellenbogens zu. Der Vertrag wurde zuerst bis 31.12.2010 ruhend gestellt. Von Januar bis März 2011 besuchte die Münchnerin das Fitnessstudio mehrmals. Am 12.04.2011 kündigte sie den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund. Sie legte ein Attest vor vom 12.04.2011, in dem bescheinigt wird, dass sie aufgrund ihres derzeitigen Gesundheitszustandes nicht am Fitnessprogramm teilnehmen könne. Der Zeitpunkt, ab dem eine Wiederaufnahme gesundheitlich möglich sei, sei nicht absehbar. Sie legte am 18.04.2011 ein weiteres Attest vor, in dem bescheinigt wird, dass sie aus medizinischen Gründen das Fitnessstudio nicht mehr besuchen könne. Als Diagnose wird eine traumatische Epicondylitis Humeri Radialis chronifiziert mit therapieresistenten Beschwerden und eine posttraumatische Ulnarisreizung am Ellenbogen angegeben.
Das Fitnessstudio wies die Kündigung zurück und verlangt die restlichen Beiträge. Der Fitnessstudio-Betreiber meint, eine außerordentliche Kündigung sei nur gerechtfertigt, wenn jede sportliche Betätigung auf Dauer ausgeschlossen sei. Der Beklagten sei jedenfalls ein moderates Training bzw. die Nutzung des umfangreichen Wellnessbereiches möglich. Sie könne zumindest ein Herz-/Kreislauftraining auf einem Rad, Liegerad, Lauf- oder Crossergometer durchführen, das die Arme nicht im Geringsten belaste. Auch an Geräten zur Stärkung der Bauch-, Rücken-, Brust- oder Beinmuskulatur könne sie trainieren. Das Studio biete außerdem zahlreiche Aerobic- und Gymnastikkurse an und eine Saunalandschaft stehe zur Verfügung.
Das AG München hat die Klage auf Zahlung der restlichen Beiträge abgewiesen und der Beklagten Recht gegeben.
Nach Auffassung des Amtsgerichts ist die außerordentliche Kündigung des Vertrags wirksam. Bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag handele es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Ein wichtiger Grund zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses liege vor, wenn dem kündigenden Teil, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Dies sei in der Regel dann der Fall, wenn einem der Vertragspartner aus Gründen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen, eine weitere Nutzung der Leistungen des anderen Vertragspartners nicht mehr zumutbar ist.
Das Amtsgericht sieht den wichtigen Grund, der die beklagte Münchenerin zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, in den schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund des Unfalls vom 03.08.2010, die zu einer langfristigen Sportunfähigkeit führten. Die Beklagte litt aufgrund dieser Verletzungen zum Zeitpunkt der Kündigung an erheblichen Schmerzen im rechten Arm und war nicht in der Lage mit der rechten Hand zuzugreifen, so dass sie weder an einem Großteil der angebotenen Kurse teilnehmen, noch an den meisten Geräten trainieren konnte. Eine Besserung der Beschwerden war nicht absehbar.
Der behandelnde Arzt der Beklagten hielt ein Trainieren der Beklagten im Fitnessstudio für nicht sinnvoll und hat dies der Beklagten attestiert. Das Amtsgericht führt aus, dass es einem Patienten nicht zuzumuten ist, erst ein Gutachten einzuholen, ob der Rat des Arztes auch zutreffend ist, vielmehr dürfe der Patient dem Rat seines Arztes vertrauen.
Die Beklagte müsse sich nicht auf die Benutzung einiger weniger Geräte für die Beinmuskulatur und die Wellnessangebote des Studios verweisen lassen. Ein Fitnessstudiovertrag werde in der Regel geschlossen, um sich körperlich zu ertüchtigen und Muskulatur und Fitness zu trainieren. Bei den Wellnessangeboten handele es sich um Nebenleistungen des Studios, die vom Mitglied in der Regel nach dem Sport genutzt würden, nicht jedoch um die Leistungen, weswegen ein Fitnessstudiovertrag geschlossen werde und ein Fitnessstudio besucht werde.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Hilft Dir vermutlich aber auch nur bedingt weiter. Das eine AG urteilt so, das nächste wieder anders. Zu der von Dir geschilderten Problematik habe ich leider keine zweitinstanzlichen Urteile gefunden. Wenn Du die Nummer ausfechten willst, wirst Du wohl den Klageweg beschreiten müssen. Ich selber bin "oldschool", d. h. großer Freund von Vertragserfüllung, daher würde ich es vermutlich versuchen. Viel Erfolg, Glück auf,
der herbie
eskolinaar
14-08-2014, 09:16
Mein Vertrag in der Kampfkunstschule wurde ruhend gestellt, weil ich gesagt habe dass ich Papa werde und mehr Zeit daheim brauche. Atteste habe ich bei uns noch keinen bringen gesehen.
Auch wenn das schon ne Zeit lang her is denke ich immer noch regelmäßig drüber nach zurückzukehren.
Wenn der Leiter nicht so kulant gewesen wäre würde ich wohl nicht drüber nachdenken.
Gabber4Life
14-08-2014, 09:55
Mein Vertrag in der Kampfkunstschule wurde ruhend gestellt, weil ich gesagt habe dass ich Papa werde und mehr Zeit daheim brauche. Atteste habe ich bei uns noch keinen bringen gesehen.
Auch wenn das schon ne Zeit lang her is denke ich immer noch regelmäßig drüber nach zurückzukehren.
Wenn der Leiter nicht so kulant gewesen wäre würde ich wohl nicht drüber nachdenken.
Ja aber Kannix will da auf Teufel komm raus was erzielen,glaube auch nicht das es gelingt aber das muss er wissen was er macht.
der herbie
14-08-2014, 13:52
Habe in der Mittagspause noch ein wenig bei Juris gestöbert, es gibt zu durchaus vergleichbaren Sachverhalten erstinstanzlich durchaus unterschiedliche Urteile. Ich bin mal gespannt, wie die Geschichte ausgeht....
Glück auf
der herbie
Diese Ärzte - Zuerst haben sie die Frechheit Arbeitnehmer krank zu schreiben und jetzt schreiben sie auch noch Kunden sportunfähig.
Was kommt als nächstes? Fast kommt es mir schon so vor als würden die Ärzte im Sinne der Patienten und nicht der Arbeitgeber und Fitnessstudiobesitzer arbeiten... :D
Kommt darauf an. Wenn Leute wie in dem Urteil Unfälle haben, mit schweren Verletzungen, und kündigen danach dann ihren Vertrag weil sie immer noch Schmerzen haben, dann ist das auch ok so. Wenn Leute aber erst kommen und wollen ihren Vertrag einfach so kündigen ohne dass von Verletzung oder Schmerzen die Rede ist (keine Zeit mehr, umgezogen, usw.), wird abgelehnt, und drei Wochen später laufen die dann mit einem Attest auf dass sie ja sportunfähig sind, dann muss man kein Hellseher sein um zu wissen wie das gelaufen ist. Die monatlichen Preise sind ja bei 24-Monatsverträgen meist auch deutlich billiger. Die Quintessenz dürfte sein, einfach keine langfristigen Verträge mit Rabatten mehr anzubieten, sondern die Rabatte nur nachträglich zu gewähren als Bonusrückzahlung nach x Monaten Mitgliedschaft.
umgezogen
Bei Umzug darf der Kunde doch sowieso außerordentlich kündigen, außer es gäbe von derselben Fitnesskette einen vergleichbaren Trainingsort innerhalb von x-kilometer Umkreis.
Die Sache ist recht einfach:
Ein Arzt bescheinigt das der Vertragspartner auf nicht absehbare Zeit wegen einer Erkrankung keinen Sport mehr machen kann und damit kommt man aus den Verträgen von Fitness- oder KK-Studios raus.
Warum kein Sport mehr gemacht werden kann hat keinen etwas zu interessieren.
Ich hätte noch nicht gehört das sich da Studios erfolgreich gegen gewehrt hätten (bzw. es versucht hätten).
Grüße
Kanken
Die Sache ist recht einfach:
Ein Arzt bescheinigt das der Vertragspartner auf nicht absehbare Zeit wegen einer Erkrankung keinen Sport mehr machen kann und damit kommt man aus den Verträgen von Fitness- oder KK-Studios raus.
Es geht speziell um die Formulierung "bis auf weiteres". Was soll man damit anfangen?
Warum kein Sport mehr gemacht werden kann hat keinen etwas zu interessieren.
Ich hätte noch nicht gehört das sich da Studios erfolgreich gegen gewehrt hätten (bzw. es versucht hätten).
Es gibt einzelne Urteile von Amtsgerichten die das anders sehen.
d) Kündigungsgrund Erkrankung/ gesundheitliche Gründe
- Grundsätzliches:
Gesundheitliche Gründe/ Beeinträchtigungen liegen zwar ausschließlich in der Sphäre des Kunden, sind jedoch geeignet, einen wesentlichen Grund für eine fristlose Kündigung darzustellen (AG Hamburg v. 11.4.1989 AZ.: 21b C 1660/88)
BGH XII ZR 55/95: Sonderkündigung darf nicht durch AGB ausgeschlossen werden.
Argument: - Gesundheitszustand ist bei einem Fitnessvertrag Grundlage der vertraglichen Beziehung; - die Leistung des Studios bezieht sich gerade hier auf (AG Hamburg AZ.: 13b C 96/90)
• ABER: Nicht jede krankheitsbedingte Verhinderung hat Auswirkung auf die Laufzeit des Vertrages und dessen Verpflichtungen. Nötig ist eine erhebliche Krankheit, die eine weitere Nutzung der Sportgeräte und Sauna nicht zulässt und deren Ende nicht abzusehen ist. (AG Frankfurt NJW-RR 1993, S. 758). Erst dann kann die Interessenabwägung zugunsten des Kunden ausfallen; - für Sportstudioinhaber dann Verlustausgleich möglich durch Neuaufnahme – finanzielle Grundlage nicht erheblich gestört – dem Studio zumutbar, auf Einkünfte zu verzichten.
• Beachte: Sportunfähigkeit für 4 bis 6 Monate: keine unabsehbare Dauer, aber: Umdeutung möglich in ordentliche Kündigung ( (AG Ahrensburg AZ.: 4c C 276/87)
• Krankheit ist kein Kündigungsgrund, wenn sie nicht dauerhaft ist oder bei Abschluss des Vertrages bekannt war (AG Hamburg v. 20.11.1998 AZ.: 4 C 411/97)
• Sportärztliche Atteste oder amtsärztliche Bescheinigungen müssen nicht vorgelegt werden. Eine Bestätigung des Hausarztes ist ausreichend (LG Düsseldorf AZ.: 12 O 271/85).
• Die ärztlichen Bescheinigungen müssen aber erkennen lassen, wie lange und inwieweit die Nutzung des Studios aus gesundheitlichen Gründen unmöglich ist (AG Bad Homburg, Urt. v. 9.10.2003, 2 C 1744/03/24), NJW-RR 2003, 1694; nicht ausreichend ist „bis auf weiteres kann Sport nicht ausgeübt werden“.
• Das Studio kann sich nicht darauf berufen, dass der Kunde erklärt hat, körperlich soweit gesund zu sein, dass er am Training teilnehmen könne. Das wäre nur dann der Fall, wenn der Kunde diese Erklärung hätte dahin auffassen müssen, dass er sich hätte ärztlich untersuchen lassen müssen (AG Hamburg AZ.: 22a C 226/85), d.h., dass eine Klausel, in der der Kunde gute körperliche Verfassung und Gesundheit im Vertrag erklärt, gem. § 9 AGB-Gesetz = § 307 BGB n.F. keine dahingehende Möglichkeit entfaltet, dass bei nicht vorhandener Gesundheit und so genannter guter körperlicher Verfassung ein wichtiger Kündigungsgrund entfällt (LG Hamburg NJW-RR 1987, S. 688).
• Einzige Möglichkeit bei Vorliegen einer Krankheit, die § 626 BGB nicht erreicht: -Vertragsaussetzung für die Zeit der Erkrankung, - nach Gesundung Vertragsfortsetzung.
• Verschlimmerung schon vor Vertragsabschluß bestehender Rückenbeschwerden fällt in den Risikobereich des Kunden. Es besteht kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. (AG Hamburg v. 05.02.1998, AZ.: 20b C 367/97)
• Frist des § 626 II BGB ist auch bei Krankheit anzuwenden; Sportstudio hat Anspruch auf "nachvollziehbares" Attest (LG Hamburg v. 18.01.1991 AZ.: 313 S 77/90)
Verbraucherzentrale Hamburg | - Verträge mit Sportstudios (http://www.vzhh.de/recht/115914/vertraege-mit-sportstudios.aspx)
Jedoch könnte man aus dem einen BGH-Urteil schließen dass auch Gefälligkeitsatteste gute Chancen haben durchzukommen.
Hinzu kommt, dass die Klägerin durch die Klausel die Kündigung von der Vorlage eines ärztlichen Attestes abhängig macht, aus dem sich Art und Um-fang der Erkrankung ergeben soll. Zwar ist ein berechtigtes Interesse des Be-treibers eines Fitness-Studios an der Vorlage eines ärztlichen Attestes bei einer mit einer Erkrankung begründeten Kündigung ihres Kunden grundsätzlich an-zuerkennen, um einen Missbrauch des eingeräumten Kündigungsrechts zu ver-hindern (vgl. Graf von Westphalen Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke [Stand: 2011] Fitness- und Sportstudiovertrag Rn. 23). Die Revision weist je-doch zu Recht darauf hin, dass diesem Interesse der Klägerin bereits durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes gedient ist, aus dem sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit des Kunden nicht mehr möglich ist. Das Interesse der Klä-gerin, sich vor unberechtigten Kündigungen zu schützen, rechtfertigt es nicht, von ihren Kunden Angaben über die konkrete Art der Erkrankung zu verlangen. Denn grundsätzlich kann den Angaben eines Arztes in einem Attest Glauben geschenkt werden (vgl. zum Beweiswert einer von einem Arzt ausgestellten Urteil des XII. Zivilsenats vom 8.2.2012 - XII ZR 42/10 - (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=59681&pos=0&anz=1)
Ich lese aus dem Urteil dass ein Kunde zwar darlegen muss dass er auf Dauer ein Sportstudio nicht nutzen kann, aber nicht warum.
Abschließend heißt es:
Das Berufungsgericht wird zu prüfen haben, ob der Beklagte aufgrund der von ihm behaupteten Erkrankung zur außeror-dentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt war.
Was dabei rauskam weiß ich nicht.
Ich denke trotzdem dass man ein konkretes Attest(bezüglich der Dauer) verlangen kann. Wenn dann ein Arzt eine dauerhafte sportunfähigkeit bescheinigt lohnt ein Rechstreit wohl eher nicht.
Aber wenn der Kündigungsgrund z.b. eine Prellung sein soll, bis auf weiteres von Sport abgeraten wird, dann sehe ich hier keinen wichtigen Grund gegeben für ein außerordentliches Kündigungsrecht.
parietalis
14-08-2014, 21:09
Es gibt einzelne Urteile von Amtsgerichten die das anders sehen
Im Endeffekt musst du dir die Frage stellen, ob sich eine Klage lohnt oder nicht. Hier liegt das Chance-Risiko-Verhältnis vermutlich nicht auf deiner Seite, wäre es daher aus kaufmännischer Sicht nicht sinnvoll die Sache abzuhaken?
PS: Ich flirte gerade wieder mit einer neuen Kickboxbude. Beim durchlesen des Vertrages ist mir folgende Klausel aufgefallen:
"Bitte beachten, der vergünstigte Beitrag für 12/24 Monate beinhaltet einen vorab gewährten Rabatt (10,-/20,-), der bei kürzerer Laufzeit
(auch bei Sonderkündigung wegen Schwangerschaft, Umzug, Bundeswehr, Krankheit, usw.) zurückgezahlt werden muss, siehe AGBs!"
Ist das so üblich? Habe ich noch nie gesehen, ist aber m.E. begrüßenswert.
@Kannix
Daher schreibt man auch nicht "bis auf weiteres", sondern "auf nicht absehbare Zeit", ggf. ergänzt/abgeändert um "dauerhaft", was meines Wissens reicht um aus dem Vertrag rauszukommen, aber letzteres braucht man nicht. Meine Atteste und die in meinem Bekanntenkreis funktionierten immer mit "auf nicht absehbare Zeit".
Grüße
Kanken
Kleine Ergänzung noch, die ich meinen Patienten auch immer mit einem Attest mitgebe:
Eine ärztlich attestierte Sportunfähigkeit ist ein "wichtiger Grund" um das Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen. Weder eine Diagnose noch eine genaue Dauer sind dazu nötig, der BGH hat sich dazu 2012 auch geäußert (im Gegensatz zu den AG Urteilen, teilweise von 2003 oder sogar 1998, die Kannix hier gepostet hat). "Auf nicht absehbare Zeit" oder "dauerhaft" muss akzeptiert werden.
Wenn das Studio wirklich Ärger machen sollte, sollte man sofort einen Anwalt einschalten, für die ist das seit 2012 leicht verdientes Geld.
Grüße
Kanken
"Bitte beachten, der vergünstigte Beitrag für 12/24 Monate beinhaltet einen vorab gewährten Rabatt (10,-/20,-), der bei kürzerer Laufzeit
(auch bei Sonderkündigung wegen Schwangerschaft, Umzug, Bundeswehr, Krankheit, usw.) zurückgezahlt werden muss, siehe AGBs!"
Ist das so üblich? Habe ich noch nie gesehen, ist aber m.E. begrüßenswert.
Bestrafung wenn man krank wird - Bin gespannt ob das durchgeht.
Kleine Ergänzung noch, die ich meinen Patienten auch immer mit einem Attest mitgebe:
Eine ärztlich attestierte Sportunfähigkeit ist ein "wichtiger Grund" um das Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen. Weder eine Diagnose noch eine genaue Dauer sind dazu nötig, der BGH hat sich dazu 2012 auch geäußert (im Gegensatz zu den AG Urteilen, teilweise von 2003 oder sogar 1998, die Kannix hier gepostet hat). "Auf nicht absehbare Zeit" oder "dauerhaft" muss akzeptiert werden.
Wenn das Studio wirklich Ärger machen sollte, sollte man sofort einen Anwalt einschalten, für die ist das seit 2012 leicht verdientes Geld.
Grüße
Kanken
Liest Du eigentlich auch bevor Du hier schreibst? Wenigstens mal den Threadtitel?
ansonsten finde ich es schön wenn Deine Atteste "funktionieren". Da ich das von der anderen Seite betrachte ist das für mich eine komische Formulierung;)
Kannix, mal ganz ehrlich, was soll das hier?
Du bist doch erwachsen, oder? Da hat jemand ein ärztliches Attest, das ihm eine Sportunfähigkeit bescheinigt und zwar auf nicht absehbare Zeit. Man schreibt Dir das das wohl reicht um da rauszukommen. Du willst es nicht glauben und hättest lieber eine Antwort die Dir passt, kann ich verstehen.
Kleiner Tip: Geh zu einem Anwalt deines Vertrauens, gib ihm das Attest, hör Dir seine Meinung an und dann frag' Dich ob die ausstehenden Beiträge den Ärger wert ist, den eine evtl. Klage (mit mehr als fraglichem Erfolg) mit sich bringt.
Ich würde Dir empfehlen dein Ego runterzuschlucken, ordentlich auf den Typen zu fluchen und die Sache dann abzuhaken...
Grüße
Kanken
der herbie
15-08-2014, 07:22
Kleine Ergänzung noch, die ich meinen Patienten auch immer mit einem Attest mitgebe:
Eine ärztlich attestierte Sportunfähigkeit ist ein "wichtiger Grund" um das Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen. Weder eine Diagnose noch eine genaue Dauer sind dazu nötig, der BGH hat sich dazu 2012 auch geäußert (im Gegensatz zu den AG Urteilen, teilweise von 2003 oder sogar 1998, die Kannix hier gepostet hat). "Auf nicht absehbare Zeit" oder "dauerhaft" muss akzeptiert werden.
Wenn das Studio wirklich Ärger machen sollte, sollte man sofort einen Anwalt einschalten, für die ist das seit 2012 leicht verdientes Geld.
Grüße
Kanken
Hallo Kanken,
hast Du mal die Fundstelle, mich würde das Urteil interessieren. Herzlichen Dank vorab.
Grüße
der herbie
Eskrima-Düsseldorf
15-08-2014, 07:22
... also, wenn ich so ein Studio hätte,
dann würde ich mir den Terz mit den Verträgen und der Überprüfung der regelmäßigen Zahlungen und den Kündigungsmodalitäten gar nicht antun,
ich würde das alles im pre-paid-modus machen und 10er-, 20er-, 50er,- ... karten verkaufen, die könnte man nutzen, wann immer man dazu in der Lage ist, verfallen würde ich die auch nicht lassen, solange meine Firma existiert, aber übertragbar wären sie natürlich nicht ...
ja, ist wahrscheinlich wirklich ein bisschen naiv, würde aber viel Ärger ersparen;
ob man davon leben könnte, weiß ich allerdings nicht ...
gruß hafis
Hatte ich mal, ist furchtbar dann kannst Du ganz schlecht kalkulieren.
Hatte ich mal, ist furchtbar dann kannst Du ganz schlecht kalkulieren.
Ja, das stimmt. Außerdem hast du dann nicht mehr den Vorteil von Karteileichen. :D
Bestrafung wenn man krank wird - Bin gespannt ob das durchgeht.
Wieso "Bestrafung" ? Das ist ein schriftlich definierter Rabatt der für die Vertragserfüllung gewährt wird, und im Vorhinein ausgezahlt wird. Was irgendwelche lustigen Menschen als "Bestrafung empfinden" ist da ziemlich egal.
Ich würde es genau so machen, mit einem Unterschied - ich würde da gar nichts im Voraus zahlen, sondern mit Ablauf der jeweiligen Frist die niedrigeren Preise gewähren und Rückzahlungen vornehmen bzw. beitragsfreie Zeiten einräumen (sprich nicht abbuchen). Wenn das alle machen hört der Blödsinn mit dem um jeden Preis die Betreiber prellen wollen auf. Jeder kann jederzeit aufhören wie er lustig ist, weil er nur den Preisrabatt bekommt der ihm zusteht, und dann wenn es ihm zusteht. Man braucht keine Atteste, keinen Anwalt, keine Gründe, wenn man keine Lust mehr hat hört man einfach auf und gut ist.
Little Green Dragon
15-08-2014, 09:57
Hallo Kanken,
hast Du mal die Fundstelle, mich würde das Urteil interessieren. Herzlichen Dank vorab.
Grüße
der herbie
Müsste das hier sein:
BGH, Urteil vom 8. 2. 2012 ? XII ZR 42/10 (http://lexetius.com/2012,691)
"Bitte beachten, der vergünstigte Beitrag für 12/24 Monate beinhaltet einen vorab gewährten Rabatt (10,-/20,-), der bei kürzerer Laufzeit
(auch bei Sonderkündigung wegen Schwangerschaft, Umzug, Bundeswehr, Krankheit, usw.) zurückgezahlt werden muss, siehe AGBs!"
Cool, könnte man auch in Arbeitsverträge reinschreiben:
"Ihr Gehalt enthält einen Treuezuschlag von x Euro, der bei Ausfall wegen Krankheit oder Schwangerschaft zurückerstattet werden muss."
Schnueffler
15-08-2014, 11:19
Cool, könnte man auch in Arbeitsverträge reinschreiben:
"Ihr Gehalt enthält einen Treuezuschlag von x Euro, der bei Ausfall wegen Krankheit oder Schwangerschaft zurückerstattet werden muss."
Zuschlag ist nicht gleich Rabatt!
der herbie
15-08-2014, 12:10
Müsste das hier sein:
BGH, Urteil vom 8. 2. 2012 ? XII ZR 42/10 (http://lexetius.com/2012,691)
Danke!
Kannix, mal ganz ehrlich, was soll das hier?
Du bist doch erwachsen, oder? Da hat jemand ein ärztliches Attest, das ihm eine Sportunfähigkeit bescheinigt und zwar auf nicht absehbare Zeit. Man schreibt Dir das das wohl reicht um da rauszukommen. Du willst es nicht glauben und hättest lieber eine Antwort die Dir passt, kann ich verstehen.
Nein, wie schon gesagt, Du liest einfach nicht richtig. Es geht um die konkrete Formulierung "bis auf weiteres". Das ist meiner Meinung nach eine andere Aussage. Sowie anscheinend und scheinbar.
Oder zumindest sollte man mal drüber nachdenken ob die Formulierungen dasselbe ausdrücken.
Nicht absehbar drückt für mich aus: der Patient ist lange Krank, ein Ende ist nicht absehbar.
Bis auf weiteres sagt: keine Ahnung, wir gucken mal weiter.
naja beides heißt einfach nur "bis sich nix ändert = krank "
"bis auf weiteres" hört vielleicht etwas "früher" an als " nicht absehbarer Zeit", weil das Wort Zeit sowas episches hat :D,
bzw halt
b.a.w. vermuten lässt da könnte jetzt noch was kommen
und
bei n.a.Z. wohl eher nicht
Wie ist denn die Frist für Sportunfähigkeit um aus dem Vertrag rauszukomen ?
Gibt schon komische Vögel die im Internet ihre Probleme zur Schau stellen und dann auch noch so pseudo mäßig um Hilfe suchen...:rolleyes:
Es geht um die konkrete Formulierung "bis auf weiteres". Das ist meiner Meinung nach eine andere Aussage. Sowie anscheinend und scheinbar.
Oder zumindest sollte man mal drüber nachdenken ob die Formulierungen dasselbe ausdrücken.
Naja es ist halt eine ärztliche Floskel für "Momentan ist er sportunfähig, schauen wir mal für wie lange." und daran wird es wohl auch nichts ändern, dass du sie als nicht aussagekräftig erachtest.
Wenn man den Arzt drum bittet wird er wohl gerne auch "für eine nicht absehbare Zeit" drauf schreiben, ist ihm wahrscheinlich egal.
Wie Kanken so richtig schreibt, nur du kannst entscheiden ob du Aufgrund einer dir nicht passenden Formulierung einen Rechtsstreit riskierst, dass kann dir keiner hier abnehmen.
Ich persönlich würde es wohl eher nicht machen da Kosten/Aufwand den potenziellen Nutzen wohl deutlich überwiegen würden.
Lies Dir mal das Urteil durch, da wird schön fein säuberlich zwischen Vertragsarten unterschieden. Ein Anstellungsvertrag ist was ganz anderes als ein Dienstleistungsvertrag, ein Mietvertrag oder ein Liefervertrag. Natürlich darf man Rabatte für Mengenabnahmen einräumen, die auch nur dann gelten wenn tatsächlich die Menge abgenommen wurde. Witzbolde werden sicher vor Gericht nicht mit einer "Rechtsauffassung" durchkommen, "Ok, ich nehme das Auto mit dem Preisnachlass für 1000 Stück, möchte aber die letzten 999 wieder zurückgehen lassen weil mir die Farbe nicht gefällt und ich auch nur ein Auto gleichzeitig fahren kann - der Preis bleibt aber der für 1000, verstanden, Fatzke???".
Mit anderen Worten, man bietet nur EINEN monatlichen Preis für eine jederzeit kündbare Mitgliedschaft an, zahlt aber Rabatte oder Prämien bei langer Mitgliedschaft zurück. Nach 3 Monaten 10 Euro, nach 6 15, und so weiter. Da man eh weiss dass jeder mit nem Attest vom Hausarzt ankommt (und wenn er dem nur sagt ich habe Ellbogen ohne dass der da absichtlich Mist schreibt) wenn er keinen Bock mehr hat, kann man auch mit nem 48-Jahre-Vertrag nicht "kalkulieren", das ist das Papier nicht wert auf dem es gedruckt ist.
authomas
15-08-2014, 14:57
Falls es dich interessiert, welches Modell ich als zahlender Kunde vorziehen würde:
Nachträglich ausgezahlter Rabatt (egal ob in Form von Geld oder Freimonaten). Gefühlt kann man da ja nur gewinnen - entweder man "schafft" die notwendigen Monate und bekommt den Bonus - oder man tritt früher wieder aus, hat dann aber wenigstens keine nervige Bindung an den Vertrag.
Lange Bindung: ist immer belastend, ich weiß ja nicht ob ich in einem halben Jahr überhaupt noch trainieren will. Vielleicht bist du ja auch sobald ich unterschrieben habe gar nicht mehr der nette Kerl vom Probetraining sondern zeigst dann endlich dein wahres Gesicht. Oder es tritt ein Haufen stinkender haariger Typen ein die mich jede Woche vermöbeln oder, oder oder...
Die Aussicht, bei einem früherem Austreten zurückzahlen zu müssen: würde mich massiv abschrecken.
Natürlich hat das System Nachteile für dich - es ist schlechter kalkulierbar als wenn sich Mitglieder über X Monate im Voraus binden, du musst das Geld für die Rabatte zurücklegen und das potenzielle Mitglied sieht zunächst immer nur den höheren, nicht-rabattierten Beitrag und trifft auf dieser Basis die Entscheidung, ob es sich das Training leisten kann/will.
Der Vorteil für dich ist natürlich, dass du das Geld auf der Hand hast und dich nicht mit zahlungsunwilligen oder zahlungsunfähigen Mitgliedern herumschlagen musst.
Insgesamt dürfte das Bonus-System zur höchsten Zufriedenheit auf allen Seiten und zum geringsten Prozessrisiko führen.
Da man eh weiss dass jeder mit nem Attest vom Hausarzt ankommt (und wenn er dem nur sagt ich habe Ellbogen ohne dass der da absichtlich Mist schreibt) wenn er keinen Bock mehr hat, kann man auch mit nem 48-Jahre-Vertrag nicht "kalkulieren", das ist das Papier nicht wert auf dem es gedruckt ist.
In Wirklichkeit sind diese ewig langen Verträge eigentlich ja auch nur ein Versuch den Kunden zu prellen - viele hören nach ein paar Monaten auf, weil sie dann doch keine Zeit haben, es ihnen doch nicht gefällt...
In Wirklichkeit geht es darum möglichst viele Karteileichen zu erzeugen, weil die Ertrag bringen ohne dass man Leistung bringen muss (weil man wäre ja bereit...)
Das Schöne ist, man macht das mit jungen Menschen die unterschreiben mal gern was ohne sich das zu 100% durchzudenken.
Von daher hält sich mein Mitleid echt in Grenzen und solche Praktiken laufen für mich auf einer ähnlichen Stufe wie Kaffeefahrten die überteuerte Heizdecken verkaufen. ("Sind ja erwachsen müssen sie selber wissen was sie unterschreiben hehehe")
Viel Spaß übrigens, wenn dich dann mal 1) Kunde 2) Arzt klagen weil du ihnen im Prinzip beiden mal generell Betrug unterstellst.
Falls es dich interessiert, welches Modell ich als zahlender Kunde vorziehen würde:
Nachträglich ausgezahlter Rabatt (egal ob in Form von Geld oder Freimonaten). Gefühlt kann man da ja nur gewinnen - entweder man "schafft" die notwendigen Monate und bekommt den Bonus - oder man tritt früher wieder aus, hat dann aber wenigstens keine nervige Bindung an den Vertrag.
Ich als Kunde fände das auch optimal. Stammkunden belohnen, Freiheit lassen jeder Zeit zu gehen. Der Anbieter will langfristig sicher kalkulieren? Das kann er beruhigt dann tun wenn er weiß das er mit super Service, Verhalten und Angebot seine Kunden hält. Alle mal besser als langfristige Knebelverträge abschließen und den Kunden abhaken.
In Wirklichkeit sind diese ewig langen Verträge eigentlich ja auch nur ein Versuch den Kunden zu prellen - viele hören nach ein paar Monaten auf, weil sie dann doch keine Zeit haben, es ihnen doch nicht gefällt...
In Wirklichkeit geht es darum möglichst viele Karteileichen zu erzeugen, weil die Ertrag bringen ohne dass man Leistung bringen muss (weil man wäre ja bereit...)
Das Schöne ist, man macht das mit jungen Menschen die unterschreiben mal gern was ohne sich das zu 100% durchzudenken.
Von daher hält sich mein Mitleid echt in Grenzen und solche Praktiken laufen für mich auf einer ähnlichen Stufe wie Kaffeefahrten die überteuerte Heizdecken verkaufen. ("Sind ja erwachsen müssen sie selber wissen was sie unterschreiben hehehe")
Viel Spaß übrigens, wenn dich dann mal 1) Kunde 2) Arzt klagen weil du ihnen im Prinzip beiden mal generell Betrug unterstellst.
So siehts aus. Alles üble Abzocker. Was soll man dazu noch sagen?
Übrigens ist das Ganze nur theoretisch falls es jemanden beruhigt. Ich persönlich würde wegen so was keinen Streit anfangen, mich interessiert aber die Rechtslage
Effektiver-Selbstschutz
15-08-2014, 18:47
So siehts aus. Alles üble Abzocker. Was soll man dazu noch sagen?
Übrigens ist das Ganze nur theoretisch falls es jemanden beruhigt. Ich persönlich würde wegen so was keinen Streit anfangen, mich interessiert aber die Rechtslage
Falls das so ist.......schonmal dran gedacht in einem Jura Forum danach zu fragen :gruebel:
Falls das so ist.......schonmal dran gedacht in einem Jura Forum danach zu fragen :gruebel:
Da darf er nicht mehr rein *g*
dermatze
16-08-2014, 09:23
Nein, wie schon gesagt, Du liest einfach nicht richtig. Es geht um die konkrete Formulierung "bis auf weiteres". Das ist meiner Meinung nach eine andere Aussage. Sowie anscheinend und scheinbar.
Oder zumindest sollte man mal drüber nachdenken ob die Formulierungen dasselbe ausdrücken.
Nicht absehbar drückt für mich aus: der Patient ist lange Krank, ein Ende ist nicht absehbar.
Bis auf weiteres sagt: keine Ahnung, wir gucken mal weiter.
Kannix, aus meiner Sicht beantwortet kanken aber deine Fragen aus dem Eröffnungsbeitrag:
Hier wieder ein Mitmachthread von mir.
In Attesten findet sich manchmal die Formulierung "bis auf weiteres".
Ist das eine aussagekräftige Formulierung wenn es um ein Aussetzen der Beiträge oder eine außerordentliche Kündigung geht?
Ich bin der Meinung dass ist einfach zu schwammig, das können 3 Tage, 3 Wochen oder 2 Monate sein. Welchen Ruhezeitraum soll man da veranschlagen? Auf Abruf bis er wieder gesund ist? Rechtfertig das eine außerordentliche Kündigung? Was soll eine Kampfsportschule damit anfangen?
Die Formulierung definiert ein konkretes Ende der Sportunfähigkeit nicht. Und scheinbar reicht dies in der Regel, um von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Mir scheint das sehr eindeutig. Wenn sich eine Vertragspartei dazu entschließt, dass ihr diese Formulierung nicht reicht kann sie ja dagegen angehen. Vermutlich begibt man sich damit aber auf dünnes Eis.
Ich verstehe, dass dir die Formulierung, dass ein Attest funktioniere unschön vorkommt, aber ganz ehrlich, so ist das nunmal.
Viele Grüße und schönes Wochenende.
Little Green Dragon
16-08-2014, 12:29
So siehts aus. Alles üble Abzocker. Was soll man dazu noch sagen?
So isses - schließlich hat der Anbieter ja mit seinem Vermieter bestimmt auch ne Klausel, dass er seinen Vertrag von heute auf morgen auflösen kann wenn seinen Kunden nach ein paar Trainings einfällt, dass sie keine Zeit oder Lust mehr haben...
Komischerweise beschwert sich im Mobilfunkbereich keiner wenn dort massenhaft 24 Monatsverträge abgeschlossen werden um ein neues Handy abzugreifen obwohl man schon 3 Verträge hat und den Tarif also gar nicht nutzen will.
Ich habe einen Vertrag mit 6 Monaten Laufzeit (teurer als die 12 Monatsvariante) und bei einem anderen Anbieter nutze ich eine 20er Karte (da sich für mich dort ein Vertrag nicht lohnt).
Ist im Endeffekt halt etwas teurer als bei beiden Anbietern einen längerfristigen Vertrag abzuschließen, aber im Endeffekt bin ich es ja der sich eine gewisse Flexibilität bewahren will und dafür zahle ich dann auch gern ein paar Euro mehr anstatt jetzt den Anbietern den schwarzen Peter zuzuschieben oder mich zu beschweren, dass sie anderen dasselbe Training günstiger anbieten.
Wird hier tatsächlich über das (beiderseitige) Feilschen gejammert :rolleyes:
Ein Auto geleast über 48 Monate, ein Gründungsdarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren, ein Haus mit einem Darlehen bis ich weiß gar nicht mehr wann, ich denke ich wurde aufs übelste geprellt. Mein Haus gefällt mir nicht mehr, das Auto finde ich doof:D
Nicht zu vergessen, die Ehefrau. Wenn man den Leasingvertrag beenden will, kostet das mal richtig übel Geld, ohne irgendeine Leistung. Die nehmen Dir sogar nen Teil Deiner Rente weg.
Ein Auto geleast über 48 Monate, [...] ich denke ich wurde aufs übelste geprellt.
nimm Dir doch einen Advocaten
D6Oa7lRslbQ
".... moralisch" und "Doch, das geht."
lol ... so filmchen sind schon grenzwertig - aber gute Satire in diesem Fall.
Hangar34
22-08-2014, 21:28
watch?v=bzLAPGo8xOM
So, Zeit den Thread wieder auszupacken.
Mir schrieb ein Mitglied über Facebook ob es ein paar Monate aussetzen kann weil es zu heiß ist:ups:
Ratet wie meine Antwort war.
Nächste Aussage war in etwa: Ich komm eh so selten, das lohnt sich nicht für mich außerdem hatte ich im Moment ein paar Kosten. Ich würde gerne so mal ab und zu vorbeikommen und dafür was in die Kaffekasse werfen.
Darauf habe ich überhaupt nicht geantwortet.
Dann kam: gut dann geh ich eben zum Arzt und lass mir ein Attest ausstellen. Damit hat sich der Vertrag eh erledigt, Einzugsermächtigung wird widerrufen.
Ich bin jetzt angepisst und würde es drauf ankommen lassen.:mad:
Little Green Dragon
12-08-2015, 20:18
Wen oder was möchtest Du anzeigen?
Wen oder was möchtest Du anzeigen?
Obama, der hätte das schließlich auch verhindern können :p
Mir schrieb ein Mitglied über Facebook ob es ein paar Monate aussetzen kann weil es zu heiß ist:ups:
Lol. Sei froh, dass du den Waschlappen los bist. Zu heiß... :narf:
Wenn er das so geschrieben hat hast du ja den Beweis das er nicht wirklich sportunfähig ist.
Wenn er das so geschrieben hat hast du ja den Beweis das er nicht wirklich sportunfähig ist.
Wenn man das wirklich durchzieht wird's schwierig. Aber ein Gericht kann befinden dass trotzdem eine sportunfähigkeit vorliegt die zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt. Man müsste ja dann noch klären ob es ein Gefälligkeitsattest ist, Amtsarzt, Gutachten oder was weiß ich. Ich glaube damit hat es sich erledigt
Gabber4Life
13-08-2015, 07:54
Lol was die Leute alles bringen, echt null Respekt mehr.
da fragt man sich echt was mit denen los ist, wenn er nicht mehr will, soll er halt fertig zahlen und dann halt Ruhe geben.
jkdberlin
13-08-2015, 08:18
Jau, ich würde es auch ausdrucken nd ihm wenigstens mit einem Gerichtsverfahren und einem Gutachten drohen.
So, Zeit den Thread wieder auszupacken.
Mir schrieb ein Mitglied über Facebook ob es ein paar Monate aussetzen kann weil es zu heiß ist:ups:
Ratet wie meine Antwort war.
Nächste Aussage war in etwa: Ich komm eh so selten, das lohnt sich nicht für mich außerdem hatte ich im Moment ein paar Kosten. Ich würde gerne so mal ab und zu vorbeikommen und dafür was in die Kaffekasse werfen.
Darauf habe ich überhaupt nicht geantwortet.
Dann kam: gut dann geh ich eben zum Arzt und lass mir ein Attest ausstellen. Damit hat sich der Vertrag eh erledigt, Einzugsermächtigung wird widerrufen.
Ich bin jetzt angepisst und würde es drauf ankommen lassen.:mad:
Bei 3x nicht bezahltem Monatsbeitrag wird bei uns der komplette Jahresbetrag automatisch fällig. Steht so im Vertrag und jeder weiß das. Mein Trainer gibt das dann auch automatisch an ein Inkasso-Büro weiter, die kümmern sich um den Rest. Diese ärgerliche Rennerei tut er sich nicht mehr an. Es gibt halt immer wieder solche Experten die meinen nur wegen Unlust nicht zahlen zu müssen. Ich kann auch keinen Vertrag bei der Telekom machen und dann mittendrin sagen "Ach, ich hab keine Lust.". Vertrag ist Vertrag. Von daher kann ich dich gut verstehen, Kannix.
Andererseits lässt mein Trainer auch immer mit sich reden, wenn mal einer Probleme hat und seinen Vertrag mal nen Monat aussetzen will. Dann wird dieser Monat eben hinten an den Vertrag dran gehängt. Ist gar kein Problem. Das setzt aber vorraus, dass man mit den Leuten ordentlich redet und nicht solche Aktionen durchzieht wie oben von dir beschrieben.
Wie gesagt, ich würde mir den Ärger auch nicht antun. Es gibt Firmen die sich um solche Dinge kümmern.
Müsst ihr bei einem Inkasso irgend was vorstrecken, oder wie läuft das ab?
Müsst ihr bei einem Inkasso irgend was vorstrecken, oder wie läuft das ab?
Das weiß ich gar nicht so genau. Da müsste ich echt nachfragen. Alles was ich weiß ist, dass sich die Inkasso-Firma das ausstehende Geld + ihre anfallenden Kosten vom Schuldner holt. Evtl. ist das aber auch von der Inkasso-Firma abhängig.
Die kümmern sich halt auch um Mahnung und Mahnbescheide etc. was bei dem Gläubiger wirklich für Entlastung sorgen kann. Nicht jeder hat die Kapazitäten, Zeit und den Nerv sich um so einen "Bullshit" zu kümmern, nur weil andere ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen. Gerade auch wenn es dann noch zu solchen zeitaufwändigen Dingen wie Gericht etc. kommt. Bei ner ohnehin schon 60 und mehrstündigen Woche käme das dann halt noch dazu.
Mglw. gibts da für so nen Kleinkram wie Mahnungen nen Stundensatz, der zu entgelten ist.
Mal n kleines Beispiel, wie es wahrscheinlich auch Kannix kennt:
Wie schon weiter vorn geschrieben, wird bei uns der komplette Jahresbeitrag fällig, wenn 3x der Monatsbeitrag nicht gezahlt wurde. Ein Kunde meinte er komme ja jetzt nicht mehr (keine Lust), also brauche er auch nichts zu bezahlen. Er hat ohne Angabe von Gründen die letzten 3 Beiträge von seiner Bank wieder rückbuchen lassen. Natürlich nicht alle auf einmal, sondern 3x - einmal pro Monat. Die entstehenden Kosten werden natürlich nicht ihm, sondern dem Abbucher (also meinem Trainer) in Rechnung gestellt. Was nicht billig ist, wie man sich denken kann. Jedenfalls kam es wie es kam und die drei Monate waren um und nichts war gezahlt. Also wurde automatisch der komplette Jahresbeitrag abgebucht (Monatsbeitrag waren damals glaube ich 30 Euro). Der Kunde hatte sich bis dato immer noch nicht gemeldet und schon mehrere Zahnungsaufforderungen und Anrufe ignoriert. Er hat noch nicht mal eine Vertragskündigung eingereicht - nicht mal für den regulären Endtermin. Und wieder hat er nur das Geld von der Bank rückbuchen lassen - und wieder wurden die anfallenden Kosten meinem Trainer angerechnet. Schließlich ging es nervenaufreibend bis vors Gericht. Wo meinem Trainer natürlich das Geld zugesprochen wurde. Happy End ... Fehlanzeige. Im nächsten Jahr ging der Zirkus von vorn los, weil der Gust seinen Vertag nicht gekündigt hat. Es hatte letztlich nen Streitwert was um die 2000 Euro oder so. Mein Trainer hat das mit Humor genommen - weil er das Geld ja ohnehin irgendwann bekommen hat - aber nervig war es dennoch. Jetzt lassen andere die Nerven und er bekommt sein Geld trotzdem.
Nymphaea Alba
13-08-2015, 10:02
Ist das nicht sowas wie die Ankündigung von Betrug? :gruebel:
Ich würde es auch ausdrucken und mich mal weiter erkundigen.
Müsste im Zweifelsfall nicht die Dreistbacke nachweisen, dass ihr angekündigter Betrug tatsächlich in keinem Zusammenhang mit dem (wenn überhaupt erfolgten) Attest besteht?!
Die Person räumt ja die Sportfähigkeit ein (wg. Hitze kein Bock, komme eh so selten, voller Beitrag nicht angemessen -würde aber das durch Kaffeekassenaufbesserung kompensieren) und an die Forderungen schließt sich ja dann lückenlos die Drohung an.
Da müsste doch was zu machen sein.
hand-werker
13-08-2015, 10:18
ja, sollte es. ein angekündigter krankenschein ist im job ein grund für die fristlose kündigung.
jkdberlin
13-08-2015, 11:54
Müsst ihr bei einem Inkasso irgend was vorstrecken, oder wie läuft das ab?
Die meisten Inkassofirmen nehmen eine monatliche oder jährliche Gebühr. Außerdem sollte man sich mal nach den Eintzreibungsprozenten erkundigen, sollten die nichts holne können, muss man dann ggfs. selber wieder die Kosten tragen.
Das Mitglied will sich wegen einer kürzlich eingebauten Zahnspange attestieren lassen dass kein Boxen möglich ist.
Was mich noch mehr ärgert dass es heute auf FB gepostet hat dass es 4mal die Woche ins Fitnessstudio geht. Da hat es sich auch vor kurzer Zeit angemeldet.
Sich im Recht zu fühlen und Recht bekommen ist oft zweierlei.
Ich werde jetzt darauf hinweisen dass ich eine ordentliche Kündigung empfehle da ein Rechtstreit mit Gutachten recht teuer werden kann und ich mir gute Chancen ausrechne aufgrund des Gesprächsverlaufs der mir schwarz auf weiß vorliegt.
Little Green Dragon
13-08-2015, 21:23
Zahnspange?
Und was wenn das Gewicht auf die Kauleiste fällt?
Ansonsten sollte sich Kannix vielleicht überlegen ein Mindestalter bei sich einzuführen damit er sich nicht mehr mit Kieferorthopäden rumärgern zu müssen...
Mein Gott tu was für dein Karma und lass den armen kleinen Jungen aus seinem Vertrag...
AlphaFight
13-08-2015, 22:20
Das Mitglied will sich wegen einer kürzlich eingebauten Zahnspange attestieren lassen dass kein Boxen möglich ist.
Was mich noch mehr ärgert dass es heute auf FB gepostet hat dass es 4mal die Woche ins Fitnessstudio geht.
Im Fitnessstudio wird ihm aber keiner auf den Mund hauen. Zahnspange ist einfach schmerzhaft, da habe ich schon Verständnis, dass einer nicht mehr Boxen will.
Im Fitnessstudio wird ihm aber keiner auf den Mund hauen. Zahnspange ist einfach schmerzhaft, da habe ich schon Verständnis, dass einer nicht mehr Boxen will.
Ja, und dass es so heiß ist und dass das Geld kostet. Es ist schon ein verrückter Sport
AlphaFight
13-08-2015, 23:37
Ja, und dass es so heiß ist und dass das Geld kostet. Es ist schon ein verrückter Sport
Versteh nicht, dass du jetzt so bockig wirst. Ich habe doch ein valides Argument vorgebracht. Zahnspange ist eben dauerhaft (ca. 2 Jahre) immer wieder schmerzhaft und beim Boxen wird da eben drauf gehauen. Wenn das wirklich der Grund ist, warum er aus dem Vertrag will, dann ist das doch verständlich.
Es wäre was anderes, wenn er plötzlich keine Lust mehr auf Boxen hätte, oder in ein anderes Gym will. Da würde ich dann auch sagen, Vertrag ist Vertrag. Aber bei einem validen Grund kann man schon mal kulant sein.
Es gibt übrigens auch für Spanngenträger nen passenden Zahnschutz.
Und Kannix, warum haut ihr euch ständig auf die Zähne? Da hätte ich als nicht Spangenträger auch keinen Bock drauf. Lernen die Leute bei dir keine ordentliche Deckung? :D
Ich hatte als kleiner auch mal so Schneeketten im Maul. Einmal hat mir da beim JJ einer draufgehauen, normalerweise war das ganze ja ohne Kontakt, vor allem bei den Kindern. Nach dem Treffer war die Innenseite der Lippe ziemlich in fetzen.
Also falls es da keinen vernuenftigen mundschutz fuer gibt kann ich schon nachvollziehen wenn jemand das nicht so gerne hat. Zahnspange ist ja nu nix was man sich einfach so aussucht.
Hasst du ansonsten shcon Leute gehabt die nicht kommen wollten weil es im Winter kalt ist und im herbst regnet?
Ich hatte als kleiner auch mal so Schneeketten im Maul. Einmal hat mir da beim JJ einer draufgehauen, normalerweise war das ganze ja ohne Kontakt, vor allem bei den Kindern. Nach dem Treffer war die Innenseite der Lippe ziemlich in fetzen.
Also falls es da keinen vernuenftigen mundschutz fuer gibt kann ich schon nachvollziehen wenn jemand das nicht so gerne hat. Zahnspange ist ja nu nix was man sich einfach so aussucht.
Hasst du ansonsten shcon Leute gehabt die nicht kommen wollten weil es im Winter kalt ist und im herbst regnet?
Sind das mit der "keinen Bock mehr, mache krank" und der mit der Zahnspange evtl zwei unterschiedliche Leute?
Kleines Missverständnis und es wäre klar, warum Kannix so "bockig" ist ;)
Tja, mistens macht der Ton die Musik, wenn da einer am Anfang schon so blöd kommt, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn der Trainer nicht mehr kooperieren will.
Vielleicht ist das mit der Zahnspange nicht mal wahr.
Mal ne Anmerkung zum Thema Zahnspange:
Wir haben bei uns in der Trainingsgruppe auch einen, der mit ca. 40 Jahre eine Zahnspange erhalten hat. Warum und wieso auch immer - spielt keine Rolle. Der macht aber nicht so n aufheben drum, dass er dies und jenes nicht mittrainieren könnte. Machen wir Sparring oder Randori oder dergleichen macht er entweder nen Zahnschutz rein, oder er weist seinen Trainingspartner vorher kurz drauf hin, dass dieser Richtung Kopf locker machen soll, wegen Zahnspange.
Finaljustice
14-08-2015, 09:25
Zwei kleine Anmerkungen:
1. Bei Inkasso immer aufpassen, die Möglichkeit, die Inkassokosten ersetzt zu verlangen, sind von der Rechtsprechung an bestimmte Bedingungen geknüpft.
2. Meist lohnt es den Aufwand nicht. Wenn er ein Attest hat, wird es schwer, dagegen vorzugehen. Nur, weil er es vorher angekündigt hat, heißt nicht, dass er nicht "tatsächlich" sportunfähig erkrankt sein kann. Klagen ist in der Regel aussichtslos (hatte ich Anfang des Jahres öfter mal aufm Tisch, mehr als ein Hinweis, dass die Klage lieber zurückgenommen werden sollte, kann man da kaum machen ^^).
2. Meist lohnt es den Aufwand nicht. Wenn er ein Attest hat, wird es schwer, dagegen vorzugehen. Nur, weil er es vorher angekündigt hat, heißt nicht, dass er nicht "tatsächlich" sportunfähig erkrankt sein kann. Klagen ist in der Regel aussichtslos (hatte ich Anfang des Jahres öfter mal aufm Tisch, mehr als ein Hinweis, dass die Klage lieber zurückgenommen werden sollte, kann man da kaum machen ^^).
Würde ich auch sagen - schließlich steht ja der Ruf des Arztes dann im Raum und der wird alles in die Waagschale werfen um die Diagnose zu rechtfertigen.
Das Mitglied will sich wegen einer kürzlich eingebauten Zahnspange attestieren lassen dass kein Boxen möglich ist.
Was mich noch mehr ärgert dass es heute auf FB gepostet hat dass es 4mal die Woche ins Fitnessstudio geht. Da hat es sich auch vor kurzer Zeit angemeldet.
Zahnspange, jeden Furz über Facebook verbreiten.......schätze das der Bub noch nicht voll geschäftsfähig ist. Haben die Eltern den Vertag auch unterschrieben?
Gabber4Life
14-08-2015, 10:54
Kannix wenn ich du wäre würde ich voll die Aggro Ernie und Bert Nummer fahren. Keinen Zentimeter weichen, gibs ihm Bruder :D
hand-werker
14-08-2015, 11:20
evtl. schickst du ihm mal nen pferdekopf?
Sind das mit der "keinen Bock mehr, mache krank" und der mit der Zahnspange evtl zwei unterschiedliche Leute?
Kleines Missverständnis und es wäre klar, warum Kannix so "bockig" ist ;)
Nein, Mitglied-Esistmirzuheiß-ichkommehsoselten-undesistmirzuteuer ist identisch mit dem Zahnspangenmitglied.
Ich bin eben einfach so bockig. Seit der Kindheit, weil ich mich unverstanden fühle
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