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Vollständige Version anzeigen : Details zu den Shuriken-Bestimmungen in D



The little Dragon
30-10-2013, 08:09
Hi,

ich weiß natürlich das Shuriken jeglicher Form in Deutschland verboten sind. Ich meine allerdings mal gehört zu haben, das sie erlaubt sind, wenn es um Deko-Zwecke geht und sie dementsprechend nicht geschärft sind. Ich bin mir jedoch nicht mehr sicher ob das tatsächlich stimmt.

Das Waffengesetzt sagt dazu:
"WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
...
1.3.3 sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);"

(Aus Wikipedia kopiert)

"geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen"; Demnach müsste es theoretisch so sein, das sie stumpf erlaubt wären, weil sie dann eben nicht geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen.

Weiß dazu jemand etwas genaueres?

Danke im vorraus,
Dragon

Bero
30-10-2013, 11:02
Es gibt ja definitiv legalen Kram wie etwa diese "Kleiderhacken":
Ninja Wurfstern Kleiderhaken (http://www.mord-design.de/ninja-wurfstern-kleiderhaken.html)

Bei Trainings-Shuriken müsste man sich wohl noch damit auseinandersetzen, ob ein nachschärfen theoretisch möglich wäre.

Bei Produkten wie diesen hier,
Shinobi Gear Senban Training Shuriken (http://www.shinobigear.com/Shinobi_Gear_Senban_Training_Shuriken_p/shur-sen3pk.htm)
sehe ich aber kein Problem.

Ist aber keine juristisch belastbare Information, falls du erwischt und eingesperrt werden solltest. :)

Tyrdal
30-10-2013, 15:21
Hi,

ich weiß natürlich das Shuriken jeglicher Form in Deutschland verboten sind.Das ist falsch. Es nur die sternförmigen verboten. Bo-Shuriken sind kein Problem.

douwa
30-10-2013, 15:54
"geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen"; Demnach müsste es theoretisch so sein, das sie stumpf erlaubt wären, weil sie dann eben nicht geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen.


Bei Trainings-Shuriken müsste man sich wohl noch damit auseinandersetzen, ob ein nachschärfen theoretisch möglich wäre.
Wo stand da im Waffengesetz jetzt was von geschärft???

Wurfsterne, als sie noch erlaubt waren, sind oft überhaupt nicht geschärft gewesen, sofern es sich nicht gerade um die etwas teueren und seltener verkauften besonderen Exemplare handelte. Es wurden sogar die Miniwurfsternkettenanhänger explizit verboten und diese waren auch nicht angeschliffen. (Feststellungsbescheid (http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/071218FbZ48MiniWurfsterne,templateId=raw,property= publicationFile.pdf/071218FbZ48MiniWurfsterne.pdf))

bugei
30-10-2013, 16:10
Hi,

ich weiß natürlich das Shuriken jeglicher Form in Deutschland verboten sind. Ich meine allerdings mal gehört zu haben, das sie erlaubt sind, wenn es um Deko-Zwecke geht und sie dementsprechend nicht geschärft sind. Ich bin mir jedoch nicht mehr sicher ob das tatsächlich stimmt.
Wie Tyrdal schon sagte, stimmt das so nicht. Bo-Shuriken sind erlaubt, während die sternförmigen, verbotene Gegenstände sind. Ich würde noch nichtmal darauf wetten, daß ein Kreissägeblatt, welches man zu Würfübungen benutzt wird, von der Polizei nicht als Shuriken angesehen und eingezogen wird, mit den entsprechenden Konsequenzen.



"geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen"; Demnach müsste es theoretisch so sein, das sie stumpf erlaubt wären, weil sie dann eben nicht geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen.
Nun kann man auch mit nem stumpfen Shuriken die Gesundheit schädigen, wenn mans denn kann und zweitens würde ich mich auf diesen Umkehrschluß "stumpf=erlaubt" nicht verlassen und gleich gar nicht berufen. Wir reden hier, wie gesagt, von verbotenen Gegenständen, befinden uns also nichtmehr im Bereich eines Kavaliersdelikts...
Die weiter oben verlinkten Gummi-Shuriken sind dagegen legal zu erwerben und zu benutzen, bis jetzt jedenfalls und meines Wissens nach.

Sokolo
04-11-2013, 14:37
Es wurden sogar die Miniwurfsternkettenanhänger explizit verboten und diese waren auch nicht angeschliffen. (Feststellungsbescheid (http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/071218FbZ48MiniWurfsterne,templateId=raw,property= publicationFile.pdf/071218FbZ48MiniWurfsterne.pdf))

- edit -

Völlig sicher, dass die stumpf waren? Eine "potentiell tödliche Halsverletzung" stell ich mir mit einem stumpfen Stern ziemlich schwierig vor.

Dirk1976
04-11-2013, 14:47
Die hatten keine geschliffenen Kanten und waren nur wenige Gramm schwer.

Tödliche Halsverletzungen? Das ich nicht lache! Die waren so leicht, dass du die auf 5 m nicht dazu bewegen konntest, in der Tür steckenzubleiben.

Die konntest du mit einer Hand verbiegen!

BakMee
08-11-2013, 12:32
Und mir wurde immer von Leuten mein MErcedesstern vom Wagen geklaut.. Jetzt weiß ich warum... ha ha ha

douwa
15-11-2013, 21:31
Ich würde noch nichtmal darauf wetten, daß ein Kreissägeblatt, welches man zu Würfübungen benutzt wird, von der Polizei nicht als Shuriken angesehen und eingezogen wird, mit den entsprechenden Konsequenzen.Dieser Gegenstand ist zwar geeignet aber nicht wie gefordert, auch dazu BESTIMMT, auf ein Ziel geworfen zu werden. Haue ich mit einem gewöhnlichen Hammer den Leuten auf ihre Köpfe, wird andererseits wohl auch dieser Hammer eingezogen werden, obwohl nicht ansatzweise ein verbotener Gegenstand und weitverbreitet anzutreffen.

Ein Problem stellt der NICHTBESTIMMUNGSGEMÄßE Gebrauch von Hammer oder Sägeblatt sowie ggf. auch von Schnürsenkeln und Kuchengabeln aber bestimmt so gut wie immer dar, wenn es darum geht, dass man seine soeben schädigend eingesetzten Utensilien behalten möchte, weil ja überhaupt nicht verboten.:D




Zitat von douwa Beitrag anzeigen
Es wurden sogar die Miniwurfsternkettenanhänger explizit verboten und diese waren auch nicht angeschliffen. (Feststellungsbescheid)
- edit -

Völlig sicher, dass die stumpf waren? Eine "potentiell tödliche Halsverletzung" stell ich mir mit einem stumpfen Stern ziemlich schwierig vor.Ich hatte selbst mehrmals solche Kettenanhänger in der Hand, habe einen sogar zeitweise an einer Kette um den Hals getragen. Das war ja der Witz an der ganzen Sache, dass das Verbot eigentlich völlig überzogen war. Bis heute ist das deutsche Waffenrecht recht willkürlich zusammengebastelt, ab und zu auch nur aus rein populistischen Gründen verschärft worden, um den Wählern zu zeigen, dass man ja bewusst ganz hart durchgreifen würde.

Willi von der Heide
16-11-2013, 17:38
Edit

Terao
16-11-2013, 17:55
Es war schon so, daß damals vermehrt Blödsinn mit Shuriken und Nunchakus gemacht wurde.Von meiner Seite definitiv! :D

Schnueffler
16-11-2013, 22:25
Von meiner Seite definitiv! :D

Ach, ich glaube, wenn man heute mal durch unser Wäldchen mit nem Metalldetektor gehen würde, könnte man so denn ein oder anderen Wurfstern wiederfinden! ;)

douwa
18-11-2013, 01:50
Es war schon so, daß damals vermehrt Blödsinn mit Shuriken und Nunchakus gemacht wurde.Ich meinte nur, dass das Verbot der Miniwurfsterne bzw. Kettenanhänger völlig überzogen war.

bugei
18-11-2013, 07:43
Dieser Gegenstand ist zwar geeignet aber nicht wie gefordert, auch dazu BESTIMMT, auf ein Ziel geworfen zu werden. Haue ich mit einem gewöhnlichen Hammer den Leuten auf ihre Köpfe, wird andererseits wohl auch dieser Hammer eingezogen werden, obwohl nicht ansatzweise ein verbotener Gegenstand und weitverbreitet anzutreffen.

Ein Problem stellt der NICHTBESTIMMUNGSGEMÄßE Gebrauch von Hammer oder Sägeblatt sowie ggf. auch von Schnürsenkeln und Kuchengabeln aber bestimmt so gut wie immer dar, wenn es darum geht, dass man seine soeben schädigend eingesetzten Utensilien behalten möchte, weil ja überhaupt nicht verboten.:D


Damit hast Du natürlich recht, es ändert aber höchstwahrscheinlich nichts dran, daß das Sägeblatt eingezogen wird.
Und ob ein übereifriger Polizist im Protokoll das ganz ordinäre Sägeblatt nicht doch als "Wurfstern" tituliert, steht wiederum auf einem ganz anderen Blatt.
Allerdings müssen wir das Ganze wohl nicht seitenlang ausführen, wir sind uns da im Grundsatz einig, denke ich