Vollständige Version anzeigen : Beim Sparring jemandem die Nase gebrochen - rechtliche Konsequenzen
Hallo
Ich bin neu hier und habe mich angemeldet, da mir die Frage, ob ich vielleicht mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen habe keine Ruhe lässt.
Er (4 Monate Boxer) und ich (Ca 1 jahr) haben nach dem Training ncoh ein paar Runden gesparrt. Locker und ruhig! Habe Infights gänzlich gemieden und von 2-3 Ausnahmen weder Aufwärts- noch Kopfhaken geschlagen. Bin z.T. absichtlich in die Seile gegangen um ihm Treffermöglichkeiten zu bieten.
War nach unser beider Ansicht auch ein gutes Sparring, jedoch ist er 5 Minuten nach Ende des Boxens zu mir gekommen und hat mir gesagt, dass seine Nase gebrochen ist (hat mein Trainer dann auch bestätigt).
Passiert sein kann das höchstens bei einem Jab, der aber leicht geschlagen wurde.
Nun kenne ich ihn leider nicht so gut, habe erst 2-3x mit ihm trainiert. Nach Herausfinden der Verletzung ist er auch direkt ins Krankenhaus, war sichtlich angepisst aber hat geschwankt zwischen Aussagen wie "Ich zeig Dich an" (zwar im Spaß, aber wer weiß) und "Kann passieren".
Womit habe ich zu rechnen? Rauswurf aus dem Verein? Im Falle einer Anzeige vielleicht tatsächlich was Ernstes?
Bin wahrscheinlich sowieso grundlos paranoid, will aber sicher gehen...
Danke schonmal!
Also als mir jemand die nase im training gebrochen hat bin ich gar nicht zum arzt gegangen. Das hat dieser dann später bei ner andern sache heraus gefunden.
Würde es lächerlich finden wenn er dich aufgrund von sparring anzeigt. Beim sparring kann nunmal sowas passieren. Wenn er deswegen eine anzeige schreibt kann er sicher sein das keiner mehr mit ihm trainieren will weil dann jeder denken würde "oje wenn ich den weh tu krieg ich auch noch ne anzeige".
mhh ok hoffe auch, dass er das so sieht
Lars´n Roll
05-12-2012, 21:32
Anzeigen können kann man jemanden immer, aber ich glaube kaum, dass sich ein Gericht damit beschäftigen würde...
"Der hat mich ins Gesicht geschlagen und jetzt ist meine Nase gebrochen."
"Wie kam es dazu?"
"Wir haben Sparring gemacht."
"Ist es beim Sparring üblich einander ins Gesicht zu schlagen und war das Risiko eines Nasenbruchs absehbar?"
"Ja, irgendwie schon."
Mööööp!
Mach' dir mal keine Sorgen. Selbst wenn er dich anzeigen würde (was ich nicht glaube), denke ich nicht, dass dir sonderlich viel passieren würde, da es ja "nur" ein Trainingsunfall war und du nichts vorsätzlich gemacht hast. Du hattest ja sozusagen sogar sein Einverständnis dafür ihn schlagen zu dürfen und dann kann man schon damit rechnen, dass ein gewisses Risiko besteht. :)
Bauer_sucht_Frau
05-12-2012, 21:35
Also ich bin kein Anwalt. Aber ich glaube mal das er in Sachen Anzeige wenig bis keine Chancen hat dir irgendwas anzukreiden. Ihr habt Kampfsport in einem Kontrolliertem Rahmen betrieben und euch nicht auf der Straße geprügelt. Verletzungen gehören nunmal bei jedem Sport dazu und ein Nasenbruch oder Cut oder oder bleibt nunmal beim Kampfsport nicht aus.. Mal von dem Argument abgesehen das die Billa schon genannt hat..
Dr.Satan
05-12-2012, 21:36
Schließe mich mal der Meinung von Lars´s n Roll an, anzeigen geht immer.Aber aus eigener Erfahrung weiß ich das bei so einer Anzeige nichts raus kommen dürfte. Hatten vor Jahren mal jemanden im Verein, der nachdem Training noch ein wenig Randori machen wollte, und dabei hat sein Partner einen Hebel verbockt und ihn das Handgelenk gebrochen. Daraufhin gab es auch eine Anzeige, und da ist nichts bei raus gekommen. Allerdings konnte sich der Typ der die Anzeige erstattet hat sich danach einen neuen Verein suchen, da keiner mehr mit ihn trainieren wollte.;)
parietalis
05-12-2012, 22:15
Eine Privathaftpflichtversicherung gibt es bereits ab ca. 3 € im Monat.
Ich hatte gestern ein Probetraing bei einem Krav Maga Verein. Die empfehlen ausdrücklich eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung.
Ich hatte gestern ein Probetraing bei einem Krav Maga Verein. Die empfehlen ausdrücklich eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung.
ist der instruktor versicherungsvertreter :D:D:D ???
dasausgeschlossene3.
06-12-2012, 01:41
:megalach:
Nee, bestimmt für die Angreifer auf der Staße! :D
dieKrake
06-12-2012, 04:18
Passiert sein kann das höchstens bei einem Jab, der aber leicht geschlagen wurde.
Grad bei Anfängern passiert es doch oft mal das einer noch voll in den Schlag des anderen reinläuft und dieser dann in der Wirkung merklich verstärkt wird.
Hab ich mal mit einer Rechten aufs Jochbein gehabt die locker gedacht war aber der Partner war richtig benommen und auch etwas sauer bzw. enttäuscht warum ich zwischendrin so hart schlage was gar nicht beabsichtigt -und auch nicht der Fall war.
Wegen einer Anzeige würde ich mir keine Gedanken machen, selbst wenn brauchst Du da wahrscheinlich nicht einmal einen Anwalt bei der klaren Sachlage.
Eine Privathaftpflichtversicherung gibt es bereits ab ca. 3 € im Monat.
Ich hatte gestern ein Probetraing bei einem Krav Maga Verein. Die empfehlen ausdrücklich eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung.
:hammer: am besten noch eine Lebensversicherung :D
Wenn das Training so hart ist, dass man nicht weiss ob man noch lebend nach hause kommt.. :p
Es ist halt ein Vollkontaktsport und kein Joggen, bei dem so etwas nun einmal passieren kann.
hand-werker
06-12-2012, 06:39
ich wette 10 : 1, dass bei der anzeige nix rauskommt. interessanter wäre es, was passiert, falls ihn seine krankenkasse anschreibt und fragt, wie es zu der gebrochenen nase kommt und er darauf antwortet, dass du sie ihm während dem sparring gebrochen hast.
weiß jemand, wie da die chancen stehen, dass die kasse dann geld will?
wir hatten mal nen thread dazu, da gings aber darum, was schreibt man selber zurück, um den trainingspartner vor regressansprüchen zu schützen.
chun tian
06-12-2012, 07:05
ich wette 10 : 1, dass bei der anzeige nix rauskommt. interessanter wäre es, was passiert, falls ihn seine krankenkasse anschreibt und fragt, wie es zu der gebrochenen nase kommt und er darauf antwortet, dass du sie ihm während dem sparring gebrochen hast.
Wenn du nicht vom Verein versichert bist kann das teuer werden.
Zufällig kenne ich den leiter eines boxvereins hier der mir mal klar gemacht hat wie wichtig es ist beim KS Training versichert zu sein:
Einem seiner Kämpfer ist beim Sparring die Rippe gebrochen, darauf ist er gestürzt und die Rippe hat sich ihm in einen Lungenflügel reingedrückt und diesen beschädigt. Die OP um ihn wieder heil zu kriegen + der Krankenhausaufenthalt haben 40.000 Euro gekostet.
Den Sparringspartner konnte er nicht anzeigen oä. da dieser ja streng genommen keine Straftat begangen hat (nicht strafrechtlich verfolgt werden kann jemand, der auf eine Einwilligung, im Notstand oder in Notwehr handelt)
Ohne die Versicherung wäre die Summe am betreffenden hängen geblieben. 40k sind kein Klacks das ist ne Menge Kohlen.
Es kann schnell mal dumm laufen-deswegen würde ich über Versicherungen beim KS nicht unbedingt lachen.
weiß jemand, wie da die chancen stehen, dass die kasse dann geld will?
Solange du über den Verein versichert bist stellt das kein problem da. Ansonsten darfst du anfangen dir gute Ausreden zu überlegen...
Mein Verein hat dummerweise das "Haftungsbeschränkt" im Namen... Werde mich mal daran begeben das herauszufinden.
Solange du über den Verein versichert bist stellt das kein problem da. Ansonsten darfst du anfangen dir gute Ausreden zu überlegen...
+1
Ich bin zwar in beiden Vereinen versichert hab aber noch privat ne Zusatzunfallversicherung die Kampfsport inkludiert. Für private Späße und Sparrings.
MichaelII
06-12-2012, 09:53
Also ich kenne jemand der beim Training verletzt, 6 Wochen Teile-Reperatur :D (wer war das nochmal? und er hat sich natürlich selbst verletzt:D)
Natürlich geht man zum Arzt/Notaufnahme! Hoffentlich beraten einen auch die Trainingskollegen so, denn im Moment und ca. ne Stunde danach hat man ja kein Schmerzempfinden. Am besten gar nicht alleine gehen lassen...
Der Verletzte bekam eine Anfrage von seiner Krankenversicherung, daß bei dieser Verletzung Fremdverschulden vermutet wird und wer das wohl gewesen ist.
Habe den Fall dann aus den Augen verloren...:D
Allerdings ist mir in den obigen Beiträgen noch keine Erklärung gekommen, was passiert wenn der Urheber angegeben wird und keine Vereinsversicherung besteht oder wie oben vielleicht eine Minute nach dem offiziellen Training alles passiert...oder es war eine Absprache ohne den Trainer usw kennt man ja alles...
Also nicht die Strafrechtlichen Folgen (bei gegenseitigem Einverständniss Sparring glaube ich nicht) sondern die Zivilrechtlichen Folgen finde ich schon interessant...
PS: Eine Haftpflicht ist eine der wenigen "Must-Have"-Versicherungen. Ob die allerdings in diesem Fall eintritt?
Grüße
Mach dir keine Sorgen. Sowas passiert halt und das Risiko war ihm ja bewusst. Ich finde, wenn einer wegen einer gebrochenen Nase eine Szene macht, sollte er sofort aufhören zu Boxen. Die Nase ist so konstruiert, dass sie leicht bricht. Das wird schon seinen Grund haben....
weiß jemand, wie da die chancen stehen, dass die kasse dann geld will? sportverletzungen sind von der gesetzlichen krankenkasse abgedeckt.
eine außnahme wäre es, wenn jemand vom trainer oder von einem trainingspartner zum sparring gezwungen wird :D!
bei freiwilligen sparring liegt eine einwilligung in eine körperverletzung vor (sparring), so das das eine vorsätzliche KV nicht vorliegt: daher keine anzeige und die krankenkasse kann den verursacher NICHT für die kosten der heilbehandlung in regress nehmen.
Schnueffler
06-12-2012, 10:51
sportverletzungen sind von der gesetzlichen krakenkasse abgedeckt. eine außnahme wäre , wenn man jemanden zum sparring gezwungen hat :D! bei freiwilligen sparring liegt eine einwilligung in eine körper verletzung vor, das das eine vorsätzliche KV nicht vorliegt: daher keine anzeige und keine zahlung der heilkostenbehandlung!
So sieht es aus!
Strafrechtlich ist die Sache Peng, solang er beim Erstatten einer Anzeige beider Wahrheit bleibt.
Zivilrechtlich ist die Sache nicht so eindeutig, selbst wenn ihr in beiderseitigem Einverständnis gespielt habt ist er erstmal Geschädigter, und du der Verursacher. Sollte es also tatsächlich zu einem Anspruch kommen ist zu Unterscheiden zwischen den Kosten für die Behandlung (Krankenhaus/Krankenkasse) und einem Anspruch auf Schmerzensgeld. Erfahrungsgemäß wird (so er dich im Krankenhaus und der Kasse gegenüber als Verursacher genannt hat) die Kasse mit einem Erstattungsanspruch auf dich zukommen. Wie das im Einzelfall ausgeht lässt sich hier natürlich nicht beantworten, wohl aber dass Mehrheitlich vor Gerichten gegen den Verursacher geurteilt wurde.
Die Privathaftpflicht würde da auch eher nicht einspringen. Hier ist per se von grobfahrlässigem Verhalten auszugehen.
Schnueffler
06-12-2012, 11:04
Du bist immer noch beim einvernehmlichen Training eines Kampfsportes???
In meiner ganzen Zeit habe ich von 3 Fällen gehört, wo eine Krankenkasse an den Verursacher gegangen war und bei zweien der Vorfälle ging es um Langzeitschäden inkl. Rentenansprüchen (was über den jeweiligen Verein/LSB getragen wurde) und einmal wegen Vorsatz!
Körperverletzung durch Sport.
Sportliche Betätigung erfolgt nicht im straf*rechtsfreien Raum. Sie kann unter verschiedensten Gesichtspunk*ten den Tatbe*stand ei*ner strafbaren Handlung erfüllen. Körperverlet*zungen im Sport und durch den Sport er*folgen meist aus der Situation des Wettkampfs heraus. Die strafrechtliche Beurteilung bestimmt sich nach den §§ 223 ff StGB. Körperver*letzung wird vom Gesetz definiert als körperliche Mißhandlung oder Beschädi*gung der Gesundheit (§ 223 Abs. 1 StGB). Die Einzelheiten der strafrechtlichen Ahndung von Kör*perverletzungen durch Sport sind stark umstritten.
a) Zum Teil wird angenommen, ein regelgerechtes Verhalten im Wett*kampf schließe be*reits den Tatbestand einer Körperverletzung aus. Handelt der Sportler regelwidrig, so wird grund*sätzlich ein tatbe*standsmäßiges und rechts*widriges Verhalten angenommen. Freilich kann durch die Einwilligung des ver*letzten Sportlers die Rechtswidrig*keit ausge*schlossen sein; aus § 226 a StGB schließt man, daß dies mög*lich ist. Die Rechtsprechung argumentiert nun: Schon die freiwillige Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf ent*halte die Einwil*ligung in die Körpergefahren enthält, die ein solcher Wettkampft typi*scherweise mit sich bringt. Liege freilich ein grober Regelverstoß, ins*besondere eine vor*sätzliche Mißachtung der Sportregeln, vor, so werde von einer solchen Einwilli*gung keine rechtfertigende Wirkung ausge*hen können (BayObLG, Urt. v. 3.8.1961, NJW 1961, S. 2072 ff.). Das strafrechtswissenschaftliche Schrift*tum neigt dagegen eher dazu, die Rechtswidrigkeit der Verletzungshandlung in Fäl*len auszu*schließen, in denen sie sich als Ausfluß eines "erlaubten Risikos" im Wettbewerb darstellen. Liegt eine tatbestandsmä*ßige und rechtswidrige Kör*perverletzung durch Sport vor, so ist die Frage der Schuld un*ter Berücksichti*gung der Eigenart des sportlichen Wettkampfes und ins*besondere der ihm eige*nen und ihn prägenden psychischen und physi*schen Exstremsituation zu berück*sichtigen.
b) Liegt im Einzelfall eine strafbare Körperverletzung vor, so muß dies nicht notwendig zu ei*ner Ahndung durch die staatliche Strafgewalt füh*ren. Verfolgt wird die fahrlässige Körper*verletzung nach § 230 StGB nur auf Antrag des Verletzten (§ 232 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 77 Abs. 1 StGB), es sei denn, die Straf*verfolgungsbehörde hält wegen des beson*deren öffentli*chen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten (§ 232 Abs. 1 Satz 1 StGB). Möglichkeiten der Einstellung des Ermittlungs*verfahrens bestehen nach §§ 153, 153 a StPO. Die Anwendung dieser Vorschriften ist in der Praxis stark von der Vor*stellung geprägt, daß die Ahndung von Körperverletzungen im Sport regelmäßig der Sportge*richtsbarkeit überlassen werden sollte. Gleiches gilt für die Entscheidung, ob die Staatsan*waltschaft öffentliche Anklage erhebt (§ 376 StGB). Der Verletzte selbst kann im übrigen an Stelle der Staatsanwalt*schaft Klage erheben (sogen. Privatklage; § 374 Abs. 1 Nr. 4 StPO).
Habe das mal aus dem Sportrecht Kopiert.
Schnueffler
06-12-2012, 11:26
Kannst du das jetzt auch noch nem Laien erklären?
Schnueffler. Da sprechen paar Dinge gegen. Erstmal die gängige Praxis der Krankenkassen. Ich weiß das aus inzwischen Jahrzehntelanger Erfahrung das Kassen als erstes versuchen Geld vom Verursacher, so bekannt, zu bekommen. Was am Ende bei rumkommt steht dann auf einem anderen Blatt. Ich hab selbst aber auch schon Zahlungsaufforderungen bekommen für Verletzungen von Trainingspartnern. Ist zwar im Sande verlaufen, aber dem zu Grunde liegt nun das Verursacherprinzip dass besagt, wo es einen Geschädigten gibt muss es auch einen Schädiger geben. Je nach Grad der Verletzung, der Aussage des Geschädigten und den Begleitumständen kann es also selbstverständlich zu einem Haftungsanspruch kommen.
Sie haben nach dem Training ohne Aufsicht gesparrt.
Das Leistungsniveau der Beiden Sportler zeigt erheblich Unterschiede.
Der "Bessere" hätte die Verletzung voraussehen und vermeiden können.
Aus den Punkten lässt sich von der Kasse natürlich grob fahrlässiges Verhalten darstellen. Ob es so kommt steht immer auf einem anderen Papier.
Es gibt nicht umsonst spezielle Versicherungen für Kampfsporttrainer.
Also wenn es zum Training gehört oder zum Wettkampf und es Regelgerecht ist ist es nach meiner Interpretation, keine grundlage für körperverletzung.
anders ist es wenn es nach dem Training ohne Aufsicht ist aber da hier, beide einverstanden waren, sollte das auch okay sein. leider ist es Deutschland so das Recht habe und Recht bekommen zwei unterschiedliche sachen sind.
Es gab in unserer Region mal den Fall das ein Jugend Fußballspieler einen Gegenspieler von hinten gefault hat dieser hatte Bänderrisse und machte eine Anzeige wegen KV da der Spieler die Rot Karte bekam sagte der Richter es war eine KV da es eine Regelwiedrige Handlung war. er bekam Sozialstunden.
In der Revision sagte ein anderer Richter das es Keine KV war da es zum Fußball gehört. so unterschiedlich sind Richter.
Schnueffler
06-12-2012, 12:03
Ich kenne wie gesagt nur die drei von mir genannten Sachverhalte und die werden auch durch den kopierten Text gestützt.
Ich kenne wie gesagt nur die drei von mir genannten Sachverhalte und die werden auch durch den kopierten Text gestützt.
Ich denke auch nicht das da was kommt. wenn dann alles als KV gilt das in Tausenden Sportvereinen an verletzungen passiert. glaube ich wehren unsere Gerichte mit solchen sachen geflutet.
Dies kann ich mir nur vorstellen bei allen kampfsportarten und -künsten und sv systemen , die nicht durch den DSBO oder den zuständigen landessportbund anerkannt sind.
cross-over
06-12-2012, 12:49
Als Trainer bin ich vor ca. 20 Jahren mal in so einer Situation gewesen im Karate.
Aufgabe war zum Warmmachen leichtes Randori (Sparring) ohne Schützer. Es sollten Abstände von > 1m eingehalten werden bei jeder Technik. Leider konnte sich ein extrem ehrgeiziges Mädel nicht daran halten und traf mit einem Fauststoß das Auge des Partners. Dieser ging leider nicht unmittelbar zum Augenarzt und es kam zu einer Hornhautablösung. Er verlor das Augenlicht. Nun wollte der Geschädigte mich (als Trainer) und das Mädel verklagen. Das ganze Thema ist aber nie zur Anklage gekommen, da dem Mädel kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte. Selbst bei grober Fahrlässigkeit wäre nichts passiert. Von der Krankenkasse haben wir nie was gehört.
cross-over
06-12-2012, 12:51
Es gab in unserer Region mal den Fall das ein Jugend Fußballspieler einen Gegenspieler von hinten gefault hat dieser hatte Bänderrisse und machte eine Anzeige wegen KV da der Spieler die Rot Karte bekam sagte der Richter es war eine KV da es eine Regelwiedrige Handlung war. er bekam Sozialstunden.
In der Revision sagte ein anderer Richter das es Keine KV war da es zum Fußball gehört. so unterschiedlich sind Richter.
Sicherlich konnte kein Vorsatz nachgewiesen werden. Grobe Fahrlässigkeit reicht nicht aus
Moin,
ich hatte mal bei meiner KK nachgefragt, vor einiger Zeit und da hätte ich lediglich als Profiboxer eine Zusatzversicherung gebraucht. Hobby KK/ KS war abgedeckt.
Allerdings sind Versicherungen ja findig und wenn die eine Chance sehen, wegen grober Fahrlässigkeit o.Ä. nicht zu zahlen, wer weiss....
KK gibt es sogar im Glossar, denke also, es ist von denen nicht verboten
Kampfsportarten (http://www.tk.de/tk/sportarten-a-z/k/kampfsportarten/108472)
Hier wird z.B. Amateurboxen ausdrücklich als gedeckter Sportunfall deklariert (Seite 4)
http://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/15550/Datei/250/Entgeltfortzahlung%20im%20Krankheitsfall.pdf
Gruß
@ Crossover sehe ich auch so war auch echt überrascht das das vor Gericht ging.
Habe mal ausgerechnet was es bedeutet wenn sowas wie im Sparring vor Geht
Wir habe ca 90.000 Sportvereine in Deutschland sagen wir mal es passiert pro Verein 1ne Verletzung die durch einen mittrainierenden verursacht wird. das ist echt milde gerechnet.
das bedeutet das wir 1.080.000 Anzeigen wegen KV hätten. das wären 2959 pro Tag bei 652 Amtsgerichten wären das 11,8 zusätzliche Verhandlungen am Tag und das milde Gerechnet.
aber mal davon ab würde ich nie einen Trainingspartner Anzeigen wenn es im Rahmen des Normalen Trainings ist.
Vielleicht kann Link (http://dejure.org/cgi-bin/suche?domains=dejure.org&q=Kampfsport&sa=Google-Suche&sitesearch=dejure.org&client=pub-8993817539235487&forid=1&ie=ISO-8859-1&oe=ISO-8859-1&flav=0000&sig=EZzBDRc4cEN_BX81&cof=GALT%3A%23000000%3BGL%3A1%3BDIV%3A%23FFFFFF%3B VLC%3A4682B4%3BAH%3Acenter%3BBGC%3AFFFFFF%3BLBGC%3 A336699%3BALC%3A315B7F%3BLC%3A315B7F%3BT%3A000000% 3BGFNT%3A315B7F%3BGIMP%3A003366%3BFORID%3A11&hl=de&meta=0) hier Aufschluss geben. Wie gesagt, ich bin da im Zivilrecht. Strafrechtlich hätte ich noch nichts gehört davon.
Interessant wäre zum Beispiel dies Urteil, allein schon um festzustellen das die Klage berechtigt war, selbst wenn die Klägerin verlor. urteile_vorschau - Sportgericht.de - Online-Fachmagazin für Sport und Recht. (http://www.sportgericht.de/sportrecht-urteile_vorschau-389-.html)
Jonesman42
06-12-2012, 13:04
Also ich persönlich fänd eine Anzeige lächerlich, es ist halt Kampfsporttraining, da kann so etwas passieren zudem hat er sich freiwillig in diese Situation gegeben und war sich auch der Gefahren bewusst, was vor Gericht sicherlich Gewicht hat.
cross-over
06-12-2012, 13:07
Hier wird z.B. Amateurboxen ausdrücklich als gedeckter Sportunfall deklariert (Seite 4)
http://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/15550/Datei/250/Entgeltfortzahlung%20im%20Krankheitsfall.pdf
Gruß
Naja, was die schreiben zu dem Punkt
Sportunfall: Bei Sportunfällen besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn der Arbeitnehmer eine gefährliche Sportart ausübt, zum Beispiel Kickboxen oder Bungeespringen. Nicht zu den gefährlichen Sportarten zählen z.B. Amateurboxen, Drachenfliegen, Amateurfußball, Karate, Motorradrennen, Skifahren, Skispringen oder Crossbahnrennen.
Hier geht es ja auch um Entgeltfortzahlung. Als betroffener Kickboxer würde ich hier den Klageweg gehen
Schnueffler
06-12-2012, 13:10
Vielleicht kann Link (http://dejure.org/cgi-bin/suche?domains=dejure.org&q=Kampfsport&sa=Google-Suche&sitesearch=dejure.org&client=pub-8993817539235487&forid=1&ie=ISO-8859-1&oe=ISO-8859-1&flav=0000&sig=EZzBDRc4cEN_BX81&cof=GALT%3A%23000000%3BGL%3A1%3BDIV%3A%23FFFFFF%3B VLC%3A4682B4%3BAH%3Acenter%3BBGC%3AFFFFFF%3BLBGC%3 A336699%3BALC%3A315B7F%3BLC%3A315B7F%3BT%3A000000% 3BGFNT%3A315B7F%3BGIMP%3A003366%3BFORID%3A11&hl=de&meta=0) hier Aufschluss geben. Wie gesagt, ich bin da im Zivilrecht. Strafrechtlich hätte ich noch nichts gehört davon.
Interessant wäre zum Beispiel dies Urteil, allein schon um festzustellen das die Klage berechtigt war, selbst wenn die Klägerin verlor. urteile_vorschau - Sportgericht.de - Online-Fachmagazin für Sport und Recht. (http://www.sportgericht.de/sportrecht-urteile_vorschau-389-.html)
Auch zivilrechtlich wirst du da keine Chancen haben, da jeder ja eine KV haben sollte. Wenn dann würde die KV an den Verursacher herantreten. Und auch da ist Vorsatz anzusetzen.
cross-over
06-12-2012, 13:14
Interessant wäre zum Beispiel dies Urteil, allein schon um festzustellen das die Klage berechtigt war, selbst wenn die Klägerin verlor. urteile_vorschau - Sportgericht.de - Online-Fachmagazin für Sport und Recht. (http://www.sportgericht.de/sportrecht-urteile_vorschau-389-.html)
Da steht doch schon was sehr interessantes drin
Durch die Teilnahme an Sportarten, bei denen der Körpereinsatz gegen den Mitspieler in gewissen Grenzen zur Eigenart des Sportes gehört (sog. "Kampfsportarten", etwa auch Basketball, vgl. BGH VersR 1976, 775, 776; OLG Koblenz, VersR 1991, 1067), setzt sich der Teilnehmer der spieltypischen Verletzungsgefahr bewusst aus. Durch seine freiwillige Teilnahme bringt der Sportler zum Ausdruck, dass er das Risiko von Verletzungen, die trotz Regeleinhaltung entstehen, nicht auf den Mitspieler abwälzen will und deswegen keine Schadenersatzansprüche erheben wird (BGHZ 63, 140, 143 ff; Hübinger in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Auflage, 12. Kapitel, Rn. 6; Budewig, Das Haftpflichtrecht nach der Reform, S. 171 f).
Schnueffler
06-12-2012, 13:21
Sag ich doch!
Dr.Satan
06-12-2012, 13:24
Wegen so einen Fall hat es erst vor knapp 2 Wochen ein Urteil vom Oberlandesgericht Hamm gegeben, da ging es aber um Schmerzensgeld. Da hat ein Fußballer einen anderen während eines Spieles so schwer gefoult das dieser berufsunfähig worde. Und das Gericht hat bestätigt das dafür Schmerzensgeld fällig wird.
Fußball: Schmerzensgeldurteil hat «Auswirkungen für ganzen Fußball» - Sport News - Aktuelle Sportnachrichten - Augsburger Allgemeine (http://www.augsburger-allgemeine.de/sport/Schmerzensgeldurteil-hat-Auswirkungen-fuer-ganzen-Fussball-id22912341.html)
cross-over
06-12-2012, 14:05
Fußball: Schmerzensgeldurteil hat «Auswirkungen für ganzen Fußball» - Sport News - Aktuelle Sportnachrichten - Augsburger Allgemeine (http://www.augsburger-allgemeine.de/sport/Schmerzensgeldurteil-hat-Auswirkungen-fuer-ganzen-Fussball-id22912341.html)
Es gibt ein Grundproblem, speziell bei zivilrechtlichen Verfahren: Wie soll bei groben Fouls mit schweren Verletzungsfolgen für den Gefoulten der Vorsatz des Foulenden bewiesen werden? Der Heidelberger Sportrechtler Michael Lehner sagt, ein Schiedsrichterpfiff entscheide nicht über einen Rechtsanspruch. Klar ist für Lehner eines: «Die sogenannte Blutgrätsche im Fußball ist vorsätzliche Körperverletzung.» Der Jurist sagte, es «könnte» eine Zahlung vom Verursacher des Regelverstoßes fällig werden. Bei rücksichtslosen Fouls, die schwere Verletzungen nach sich zögen, müssten Fußballer mit solchen Urteilen rechnen, meinte VdV-Justiziar Frank Rybak
Auch hier ist das Schlüsselwort Vorsatz ;)
eierstattgrösse
07-12-2012, 21:47
wenn raus kommt, dass kein kopfschutz getragen wurde, was aufjedenfall rauskommen wird, dann geht die krankenversicherung aufjedenfall in regress gegen deinen kumpel mit der krummen nase... und der wird das ganze dann an dich weiter leiten.
es ist vorgeschrieben, dass kopfschutz getragen werden MUSS. sonst übernimmt die haftpflicht vom verein auch nicht die kosten.
aber sonst kann niemand den anderen wegen einem nasenbeinbruch beim sparring anzeigen etc... ihm ist bewusst, dass er in einem boxverein ist und nicht ballettverein. da passieren nunmal solche sachen.
was ich nicht verstehe, wieso macht der junge sparring und danach tut er so überrascht und pimmelt danach so rum?
wenn ich sparrign mache, dann bin ich mir bewusst, dass ich mir die nase,hand,kinn,rippen etc.... brechen kann.
schlau ist der junge aufjedenfall schon mal nicht.
das wäre ja so, als würde ich zu mike tyson gehen und ihn übel beschimpfen und mich dann wundern, dass mein gesicht in meinen gehirn gehämmert wurde.
sportverletzungen sind von der gesetzlichen krankenkasse abgedeckt.
eine außnahme wäre es, wenn jemand vom trainer oder von einem trainingspartner zum sparring gezwungen wird :D!
bei freiwilligen sparring liegt eine einwilligung in eine körperverletzung vor (sparring), so das das eine vorsätzliche KV nicht vorliegt: daher keine anzeige und die krankenkasse kann den verursacher NICHT für die kosten der heilbehandlung in regress nehmen.
Das ist nicht ganz richtig. Beispielsweise gibt es keine Einwilligung in eine schwere Körperverletzung. Schlagen sich 2 auf der Strasse aus freien Stücken und einer von beiden wird schwer verletzt, blecht der andere. Trotz "Einwilligung".
Dazu kommt das es Unsinn ist anzunehmen, dass einer von beiden beim Sparring dem anderen erlaubt, ihn zu verletzen. Das ist natürlich Senf. Verletzungen sind in diesem Zusammenhang Unfälle. Eine Einwilligung in einen Unfall ist natürlich Nonsens.
Die Begründung ist also Mist.
Boxen ist sozialadäquat. Auf deutsch: Die Gesellschaft trägt die Kosten, weil man allgemein davon ausgeht, dass der Nutzen das Risiko übersteigt und diese Sportart gesellschaftlich anerkannt ist und der Gesellschaft nutzt.
Fouls etc. sind übrigens nicht Sozialadäquat. Verletzt du deinen Gegner durch ein grob unsportliches Verhalten kannst du dir fast sicher sein, das die KK sich die Behandlungskosten bei dir wiederholen wird. Trotz grundsätzlicher "Einwilligung". In dem Fall hilft übrigens keine Versicherung. Bei Vorsatz (wovon ich jetzt mal bei einem Foul ausgehe, auch wenns nicht immer korrekt ist) blechen Versicherungen praktisch nie.
Schnueffler
07-12-2012, 23:20
@ eierstattgrösse:
Wo steht denn geschrieben, das man einen Kopfschutz tragen muß???
@ kelte:
Mit deiner Erklärung könnte ich jeden Arzt anzeigen, der mir eine Spritze gibt.
es ist vorgeschrieben, dass kopfschutz getragen werden MUSS. sonst übernimmt die haftpflicht vom verein auch nicht die kosten.
Das ist so nicht richtig. Ist dies in den Trainingstatuten des Vereines/Verbandes explizit vorgeschrieben und wird im Rahmen des normalen Trainings nicht eingehalten dann kann hier vielleicht ein Problem entstehen - ansonsten nein. Und selbst dann tritt i.d.R. immer die Krankenkasse ein. Nicht die Versicherung des Vereines.
Das ist nicht ganz richtig. Beispielsweise gibt es keine Einwilligung in eine schwere Körperverletzung. Schlagen sich 2 auf der Strasse aus freien Stücken und einer von beiden wird schwer verletzt, blecht der andere. Trotz "Einwilligung".
Was hat das mit Kampfsport zu tun? Sag ich Dir - nämlich gar nichts.
Dazu kommt das es Unsinn ist anzunehmen, dass einer von beiden beim Sparring dem anderen erlaubt, ihn zu verletzen. Das ist natürlich Senf. Verletzungen sind in diesem Zusammenhang Unfälle. Eine Einwilligung in einen Unfall ist natürlich Nonsens.
Das ist noch grösserer Senf-Sparring ist doch kein Unfall :dumm:
Das es in diesem Zusammenhang aber zu Unfällen kommen kann sollte klar sein. Wie schon geschrieben, es fehlt der Vorsatz - der ist hier klar nicht gegeben.
Nochmal Zitat von Cross-Over:
Durch die Teilnahme an Sportarten, bei denen der Körpereinsatz gegen den Mitspieler in gewissen Grenzen zur Eigenart des Sportes gehört (sog. "Kampfsportarten", etwa auch Basketball, vgl. BGH VersR 1976, 775, 776; OLG Koblenz, VersR 1991, 1067), setzt sich der Teilnehmer der spieltypischen Verletzungsgefahr bewusst aus. Durch seine freiwillige Teilnahme bringt der Sportler zum Ausdruck, dass er das Risiko von Verletzungen, die trotz Regeleinhaltung entstehen, nicht auf den Mitspieler abwälzen will und deswegen keine Schadenersatzansprüche erheben wird (BGHZ 63, 140, 143 ff; Hübinger in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Auflage, 12. Kapitel, Rn. 6; Budewig, Das Haftpflichtrecht nach der Reform, S. 171 f).
Die Begründung ist also Mist.
dito :D
Sorry, aber da hast Du Dir doch selber was zurechtgebastelt und es widerspricht der aktuellen Rechtssprechung.
Unfälle im Training sind durch 1) die Krankenkassen und 2) im Falle des Falles durch die jeweiligen (Zusatz)Versicherungen der Vereine abgedeckt.
Punkt.
§ 228
Einwilligung
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
;)
Wegen so einen Fall hat es erst vor knapp 2 Wochen ein Urteil vom Oberlandesgericht Hamm gegeben, da ging es aber um Schmerzensgeld.
Nee, andere Baustelle.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung unterscheidet bei Schadensersatzansprüchen aufgrund von Sportsverletzungen zwischen sog. "Kampfspielen" (Fußball etc.) und Kampfsportarten nach dem allgemein üblichen Begriff. (Das zitierte AG-Urteil weicht in seinem Sprachgebrauch von dieser Terminologie ab.)
Bei "Kampfspielen" ist Kontakt/Härte grundsätzlich erlaubt, Verletzungen sind jedoch gemäß dem Regelwerk nicht intendiert, bei Kampfsportarten werden die Verletzungen dagegen als Teil des Sportgeschehens vorsätzlich herbeigeführt.
Gemäß dieser Unterscheidung wird dann auch die Frage der Rechtswidrigkeit als Voraussetzung eines SE-Anspruchs unterschiedlich beurteilt.
Bei "Kampfspielen" wird die Rechtswidrigkeit aufgrund des Gebotes von Treu und Glauben nach 242 BGB ausgeschlossen. Auf gut Deutsch: Ich kann mich nicht in Kenntnis der Fußballregeln auf den Bolzplatz stellen und vom meinem Gegenspieler SE fordern, wenn der mich regelkonform verletzt.
Bei Kampfsportarten ist die Rechtswidrigkeit dagegen aufgrund von Einwilligung ausgeschlossen. Wer sich in den Boxring stellt, erteilt eine konkludente (durch schlüssiges Verhalten erkennbare) Einwilligung in die Verletzungen, die ihm der Gegner regelkonform beibringt.
Die Frage ist eher akademisch, weil beides im Regelfall zum selben Ergebnis führen wird, aber letztlich ist es m.E. ziemlich logisch, was sich der BGH da ausgedacht hat.
Die Frage der Strafbarkeit wird in der Tat über 228 StGB gelöst.
Auch hier ist das Schlüsselwort Vorsatz ;)
Nope, auch Fahrlässigkeit kann einen SE-Anspruch begründen, sofern die Handlung nicht mehr vom Regelwerk gedeckt war.
Kurz gesagt, wenn man sich zum BOXEN in den Ring stellt, dann sind Verletzungen die BOXEN herbeiführt grundsätzlich nicht dazu geeignet, Schadenersatz zu begründen. Wenn man beim Boxsparring eine Knieverletzung bekommt, weil der unterlegene Gegner einem vor Wut gegen das Knie tritt, DANN kann man klagen. Oder was anderes, das offensichtlich nicht von den Boxregeln abgedeckt ist und einen vorsätzlichen Versuch darstellt zu verletzen. Also z.B. aus dem Ring werfen, treten, Knie an den Kopf, GnP, und dergleichen.
Raging Bull
09-12-2012, 11:10
Hallo
Ich bin neu hier und habe mich angemeldet, da mir die Frage, ob ich vielleicht mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen habe keine Ruhe lässt.
Er (4 Monate Boxer) und ich (Ca 1 jahr) haben nach dem Training ncoh ein paar Runden gesparrt. Locker und ruhig! Habe Infights gänzlich gemieden und von 2-3 Ausnahmen weder Aufwärts- noch Kopfhaken geschlagen. Bin z.T. absichtlich in die Seile gegangen um ihm Treffermöglichkeiten zu bieten.
War nach unser beider Ansicht auch ein gutes Sparring, jedoch ist er 5 Minuten nach Ende des Boxens zu mir gekommen und hat mir gesagt, dass seine Nase gebrochen ist (hat mein Trainer dann auch bestätigt).
Passiert sein kann das höchstens bei einem Jab, der aber leicht geschlagen wurde.
Nun kenne ich ihn leider nicht so gut, habe erst 2-3x mit ihm trainiert. Nach Herausfinden der Verletzung ist er auch direkt ins Krankenhaus, war sichtlich angepisst aber hat geschwankt zwischen Aussagen wie "Ich zeig Dich an" (zwar im Spaß, aber wer weiß) und "Kann passieren".
Womit habe ich zu rechnen? Rauswurf aus dem Verein? Im Falle einer Anzeige vielleicht tatsächlich was Ernstes?
Bin wahrscheinlich sowieso grundlos paranoid, will aber sicher gehen...
Danke schonmal!
Oh oh....das gibt Haft! Mindestens! An Deiner Stelle würde ich schnell in ein Land auswandern, das nicht ausliefert.
Im Ernst - Das Ganze läuft unter "Körperverletzung mit Einwilligung" (§ 228 StGB)
§ 228 StGB Einwilligung - dejure.org (http://dejure.org/gesetze/StGB/228.html)
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
Wichtig ist zum einen die Einwilligung der verletzten Person. Die kann auch durch konkludentes Verhalten, also Verhalten, welches notwendigerweise auf eine Einwilligung schließen lässt (doof gucken fällt da nicht drunter!), erfolgen.
Und zum andern darf die Körperverletzung auch nicht gegen die "guten Sitten" verstossen. Was die "guten Sitten" sind, ist schwammig und verändert sich auch im Laufe der Zeit. Allerdings darfst Du gerne davon ausgehen, dass Schlagen in das Gesicht des Partners beim Sparring als sittenkonform gewertet werden wird.
Solange Du also kein Hufeisen im Handschuh hattest (da hat Dein Partner a) nicht eingewilligt und es wäre b) auch sittenwidrig), ist alles ok.
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