Magezi
26-10-2012, 14:53
Hallo,
ich überlege, demnächst den kleinen Waffenschein zu beantragen, welcher zum Tragen von Schreckschusswaffen mit PTB-Kennzeichen berechtigt. Diesbezüglich stellen sich mir 2 Fragen:
1. Sind alle geläufigen Schreckschusswaffen (P99 etc.) mit dem PTB-Kennzeichen versehen?
2. Ist das Mitführen solcher Waffen auch ohne Koffer etc. erlaubt? Die Selbstverteidigung im Falle von Notwehr ist erlaubt, dazu wäre es aber eher unpraktisch, wenn man die Waffe erst aus dem Behältnis packen muss. Also nehme ich mal an, das verdeckte Tragen in öffentlichen Bereichen ist mit dem kleinen Waffenschein uneingeschränkt erlaubt, richtig?
Bitte auf die Bundesländer Bayern und BaWü bezogene Aussagen ohne viel Spekulation, danke
ich überlege, demnächst den kleinen Waffenschein zu beantragen, welcher zum Tragen von Schreckschusswaffen mit PTB-Kennzeichen berechtigt. Diesbezüglich stellen sich mir 2 Fragen:
1. Sind alle geläufigen Schreckschusswaffen (P99 etc.) mit dem PTB-Kennzeichen versehen?
2. Ist das Mitführen solcher Waffen auch ohne Koffer etc. erlaubt? Die Selbstverteidigung im Falle von Notwehr ist erlaubt, dazu wäre es aber eher unpraktisch, wenn man die Waffe erst aus dem Behältnis packen muss. Also nehme ich mal an, das verdeckte Tragen in öffentlichen Bereichen ist mit dem kleinen Waffenschein uneingeschränkt erlaubt, richtig?
Bitte auf die Bundesländer Bayern und BaWü bezogene Aussagen ohne viel Spekulation, danke