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Vollständige Version anzeigen : Höheres Strafmass wegen Kampfsport?



Cantomaniac
05-02-2012, 17:38
Hey ich frage mich ob man dadurch das man Kampfsport betreibt im Falle 1ner Anzeige dasStrafmaß höher angesetzt wird als bei dem jenigen der´s nicht tut?

Straßenkrieger
05-02-2012, 17:45
-

Cillura
05-02-2012, 17:47
:rofl: Human Weapon :rofl:

@Topic: Kannst du das bitte näher hinterlegen? Warum sollte sich der Kampfsport auf das Strafmaß bei ner Anzeige auswirken? Was für eine Anzeige? Falsch Parken? Einbruch?

Schnueffler
05-02-2012, 17:49
Noch andere urbanen Legenden?

Cantomaniac
05-02-2012, 17:50
Ja wird man, da man als Waffe gilt wenn man Kampfsport betreibt. okay aber wenn man dem Richter nicht erzählt was man so in der Freizeit treibt& dieser besoffne Kerl der wohl seit 6 Jahren nurin die Mukkistube rennt einem ernsthaft aufs Mundwerk draufzuschlagen versuchte...Also woher will das der Richter denn eigentlich wissen??

Chrizzt
05-02-2012, 17:51
Ich halte das für einen Schmäh. Immerhin kann man nicht als Waffe gelten, weil Waffen immer noch Sachen sein müssen. Scheint sich aber hartnäckig zu halten.
Sehr wohl wirds aber Unterschiede machen, wenns um Drohungen usw geht. Ein zarter Buchhändler wird einem 100kg-Freistilringer wohl kaum glaubhaft körperliche Gewalt androhen können.

Cantomaniac
05-02-2012, 17:53
Also Beispielsweise bei ner Schlägerei....
okay ZB. ey warum guskst du so dumm??usw. eskalierende Situationen &was nich noch so alles gibt.

Cantomaniac
05-02-2012, 17:55
Ich halte das für einen Schmäh. Immerhin kann man nicht als Waffe gelten, weil Waffen immer noch Sachen sein müssen. Scheint sich aber hartnäckig zu halten.
Sehr wohl wirds aber Unterschiede machen, wenns um Drohungen usw geht. Ein zarter Buchhändler wird einem 100kg-Freistilringer wohl kaum glaubhaft körperliche Gewalt androhen können.

das ist klar...dennoch gibt es Lebenssituationen wo man sich verteidigen soolte zb jemand fordert dich auf ihm dein Handy+Geldbörse auszuhändigen

Straßenkrieger
05-02-2012, 17:55
-

Schnueffler
05-02-2012, 18:04
Also Beispielsweise bei ner Schlägerei....
okay ZB. ey warum guskst du so dumm??usw. eskalierende Situationen &was nich noch so alles gibt.

Entweder Notwehr oder KV, je nach Sichtweise.
Und im Gesetzt steht nix von KK/KS.

Cantomaniac
05-02-2012, 18:08
Entweder Notwehr oder KV, je nach Sichtweise.
Und im Gesetzt steht nix von KK/KS.
Du alter Schnüffler Du hasts rausgelesen aus dem STGB??
möchte diese Frage schon konkret beantwortet haben....ja siggi entweder Notwehr,Putativnotwehr oder KV je nach dem wie es denn halt dargestellt wird.Meine Frage ist ja auch haben diese Richter Kenntnis darüber wer von den Angeklagten Kampfsport betreibt ?

oldtomtom
05-02-2012, 18:11
Ja wird man, da man als Waffe gilt wenn man Kampfsport betreibt.

Bitte, wie oft denn noch, und jetzt mit vollem Ernst: so eine schwachsinnige, unausrottbar falsche Meinung. Ich gebs auf.
habe doch schon so oft hier angesprochen, daß ein Mensch und auch Körpergliedmaßen nie als Waffe gelten.

Brodala
05-02-2012, 18:13
Immer sowas.

Letztlich geht es darum, dass du dem Gericht glaubhaft darlegen kannst, dass du dich zum Zwecke deiner eigenen körperlichen Integrität so gewehrt hast, wie es dir anders im Angesicht von Angst und Gefahr nicht möglich war - ich spreche da aus eigener Erfahrung und setze das auch so für meine Jungs (fehlen uns wirklich im Moment ein paar Damen!!) im Training um.

Dieses ConAir Trauma muss ja mal aufhören. ;)

Cillura
05-02-2012, 18:14
Bitte, wie oft denn noch, und jetzt mit vollem Ernst: so eine schwachsinnige, unausrottbar falsche Meinung. Ich gebs auf.
habe doch schon so oft hier angesprochen, daß ein Mensch und auch Körpergliedmaßen nie als Waffe gelten.

:idea: Früher hat man auch an Hexen, Zauberer und Drachen geglaubt. :D Gibt die Hoffnung nicht auf, es dauert etwas, bis es jeder begriffen hat :D

Straßenkrieger
05-02-2012, 18:43
Bitte, wie oft denn noch, und jetzt mit vollem Ernst: so eine schwachsinnige, unausrottbar falsche Meinung. Ich gebs auf.
habe doch schon so oft hier angesprochen, daß ein Mensch und auch Körpergliedmaßen nie als Waffe gelten.

Gähn, vielleicht den Thread mal ganz durchlesen, und im Notfall einfach mal besonders auf Post Nr.9 achten. Aber schön das du mal wieder empört bist, und zeigst wie sehr du doch Ahnung hast.:rolleyes:

Haru
05-02-2012, 18:44
Ja wird man, da man als Waffe gilt wenn man Kampfsport betreibt.

Auch wenn man es früher einmal vor Jahren gemacht hat? :ups:

Schnueffler
05-02-2012, 18:48
Auch wenn man es früher einmal vor Jahren gemacht hat? :ups:

Auch wenn du einmal in einer KK/KS Schule warst, reicht es aus, um als Waffe zu gelten! :ironie:

Chen-Xin Danny
05-02-2012, 19:03
Indem ich meinen Daumen dazu benutze um ein Auge
einzudrücken, aus welchem Grund ist erst einmal
egal, benutze ich den Daumen als Waffe.

Je mehr Kenntnisse ich über meine potentiellen
Waffen habe ( Körper genannt), desto größer meine Verantwortung
für das, was ich anrichte in der körperlichen
Auseinandersetzung.
Der Richter setzt voraus, dass ich weiß ( je nach
Kampfstärke) , wie ich mit Fuß jemand töten kann.

Trainer sollten auch lehren, wie man Kämpfe verhindern
kann durch Reden und Gestik. ( Antigewalttraining )
Eine Methode ist das Weglaufen; Running.
Das gilt auch für potientelle Opfer. Weglaufen wie der
Wind, wenn man keine Chance hat ....

Run Forrest Run BEST MOVIE - YouTube (http://youtu.be/0l6LjPUVNtQ)

Chen-Xin , lernt zu laufen ( Running ) seit Oktober 011

run, Chen-Xin, run ! :cool:

Schnueffler
05-02-2012, 19:05
Absoluter Unsinn.

Doc Norris
05-02-2012, 19:09
Je mehr Kenntnisse ich über meine potentiellen
Waffen habe ( Körper genannt), desto größer meine Verantwortung
für das, was ich anrichte in der körperlichen
Auseinandersetzung.
Der Richter setzt voraus, dass ich weiß ( je nach
Kampfstärke) , wie ich mit Fuß jemand töten kann.



:megalach:, wenn de die schuhe ablegst, "könnten" dein/e "fuß / füße" zu waffen werden.... ansonsten bleiben se körperteile.... :D


Absoluter Unsinn.

:klatsch:

oldtomtom
05-02-2012, 19:12
Gähn, vielleicht den Thread mal ganz durchlesen, und im Notfall einfach mal besonders auf Post Nr.9 achten. Aber schön das du mal wieder empört bist, und zeigst wie sehr du doch Ahnung hast.:rolleyes:


Blaukraut bleibt Blaukraut und Dummkrieger bleibt Dummkrieger äh Brautkleid bleibt Brtautkleid...
Dann fang gar nicht an so einen Stuß zu schreiben, dann gibts auch kein solche Antworten von mir.
Und ich bilde mir nicht nur ein, mehr Ahnung von Recht zu haben als du, ich habs auch, bei aller Bescheidenheit. Hab tagtäglich damit zu tun.

Straßenkrieger
05-02-2012, 19:17
Bkaukraut belibt Blaukraut und Dummkrieger bleibt Dummkrieger äh Brautkleid bleibt Brtautkleid...
Dann fang gar jnicht an so einen Stuß zu schreiben

Warum, weil du das sagst?
Ich habe nur den Stuß vorweg genommen der früher oder später auftaucht.;)

Cantomaniac
05-02-2012, 19:19
weil dieser 9mal kluge Post von jener Person kommt die ich persönlich nicht ernstnehmenkann wegen besonderer Psychischer Auffälligkeiten bitte ich diese zu ignorieren,es geht letztendlich darum:weiss der Richter über meine Kampfsporterfahrung bescheid oder tödliche DAUMEN....oder kann ich sagen :Tjaa es war dunkel und nachdem ich den erten sclag in die Fresse bekam habe ich einfach extrem zurückgehauen&getreten bis derjenige keine Möglichkeit hatte mir oder anderen Personen Schaden zuzufügen oder soll ich gleich zugeben ich hab dem genau die Kombos verpasst die ich beim Thaiboxen erlernt habe aus Selbstschutzgründen...
BZw. wieso ,warum,weshalb habe ich gesclagen,gegenangegriffen,angegriffen,mich notgewehrt oder wie auch immer ist eig. nicht so wichtig

lucyinthesky
05-02-2012, 19:20
Weglaufen wie der
Wind

http://www.smileyparadies.de/girls/smilie_girl_148.gif

Cantomaniac
05-02-2012, 19:22
:megalach:, wenn de die schuhe ablegst, "könnten" dein/e "fuß / füße" zu waffen werden.... ansonsten bleiben se körperteile....


:klatsch:

Schnueffler lass dich net nerven;)

Doc Norris
05-02-2012, 19:24
Schnueffler lass dich net nerven;)

das ist er gewohnt... ;) :)

Raging Bull
05-02-2012, 19:26
Ja wird man, da man als Waffe gilt wenn man Kampfsport betreibt.

Richtig!

Mit der Anmeldung in einem KK/KS-Verein wirst Du automatisch zum Gegenstand, der nicht nur nach der Art seiner Beschaffenheit dazu fähig, sondern allgemein dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.

Ich bin jetzt eine Pump-Gun. Und Du?

Straßenkrieger
05-02-2012, 19:30
Richtig!

Mit der Anmeldung in einem KK/KS-Verein wirst Du automatisch zum Gegenstand, der nicht nur nach der Art seiner Beschaffenheit dazu fähig, sondern allgemein dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.

Ich bin jetzt eine Pump-Gun. Und Du?

Ein Flitzebogen

Sphere
05-02-2012, 19:33
weil dieser 9mal kluge Post von jener Person kommt die ich persönlich nicht ernstnehmenkann wegen besonderer Psychischer Auffälligkeiten bitte ich diese zu ignorieren,es geht letztendlich darum:weiss der Richter über meine Kampfsporterfahrung bescheid oder tödliche DAUMEN....oder kann ich sagen :Tjaa es war dunkel und nachdem ich den erten sclag in die Fresse bekam habe ich einfach extrem zurückgehauen&getreten bis derjenige keine Möglichkeit hatte mir oder anderen Personen Schaden zuzufügen oder soll ich gleich zugeben ich hab dem genau die Kombos verpasst die ich beim Thaiboxen erlernt habe aus Selbstschutzgründen...
BZw. wieso ,warum,weshalb habe ich gesclagen,gegenangegriffen,angegriffen,mich notgewehrt oder wie auch immer ist eig. nicht so wichtig

Der Richter weiß - vereinfacht gesagt - was ihm im Prozess gesagt wird. Ob und wie Du dich äußern solltest, wenn Du einmal vor Gericht stehst, kann man Dir nicht abstrakt über das Internet sagen. Dein Verteidiger wird Dir da schon eine vernünftige Empfehlung geben, da er auch mit den konkreten Umständen und bestenfalls auch mit der Haltung des Gerichts vertraut ist.

Ansonsten gilt allgemein, dass es keinen generellen Aufschlag aufs Strafmaß für ein Gewaltdelik gibt, nur weil der Verurteilte ein bestimmtes Maß an Kampfsportkenntnis hat. Davon abzugrenzen wäre es etwa, wenn der eifersüchtige Ehemann seine Grapplingkünste einsetzt um dem Nebenbuhler den Arm möglichst kunstvoll zu brechen. In diesem Fall würde sich wahrscheinlich die Schwere und Planmäßigkeit der Verletzung durchaus im Strafmaß niederschlagen.

Haru
05-02-2012, 19:38
Auch wenn du einmal in einer KK/KS Schule warst, reicht es aus, um als Waffe zu gelten! :ironie:

Ne, im Ernst jetzt. Das hab ich früher auch schon des öfteren gehört. :heulnich:

oldtomtom
05-02-2012, 19:38
Richtig!

Mit der Anmeldung in einem KK/KS-Verein wirst Du automatisch zum Gegenstand, der nicht nur nach der Art seiner Beschaffenheit dazu fähig, sondern allgemein dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.

Ich bin jetzt eine Pump-Gun. Und Du?


Ich bin ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, verbal und nonverbal. Meine feuchte Aussprache ist schlimmer als eine Splitterbombe, meine natürliche Ausdünstung ruft sofort das ABC-Abwehrbataillon in den Einsatz....


oh liebe Admins, schließt diesen Thread. Es wird immer schlimmer....

BillaP
05-02-2012, 19:50
Allein das anmelden in diesem forum macht jemanden zu einer waffe.

Woher soll der richter wissen was für hobbies du hast? Den ist das doch scheiß egal. Der guckt nach was du getan hast, lässt dich reden, lässt den kläger reden. Dann sagt der staatsanwalt noch etwas und dein anwalt wird auch anfangen zu reden und dann entscheidet der richter über das urteil.
Da wird nicht gefragt ob du kampfsport machst.

Wombo
05-02-2012, 19:51
Bitte, wie oft denn noch, und jetzt mit vollem Ernst: so eine schwachsinnige, unausrottbar falsche Meinung. Ich gebs auf.
habe doch schon so oft hier angesprochen, daß ein Mensch und auch Körpergliedmaßen nie als Waffe gelten.



glück gehabt.kann ich ja doch nächstes mal mein bein absägen und als totschläger verwenden

Schnueffler
05-02-2012, 20:21
Schnueffler lass dich net nerven;)

Da genieße ich meinen Whisky und bin komplett entspannt!

Doc Norris
05-02-2012, 20:25
Da genieße ich meinen Whisky und bin komplett entspannt!

:D einer wird nicht reichen, bei all den "witzigen" themen hier im KKB...

Schnueffler
05-02-2012, 20:30
:D einer wird nicht reichen, bei all den "witzigen" themen hier im KKB...

Muß leider morgen früh wieder raus!

Doc Norris
05-02-2012, 20:34
Muß leider morgen früh wieder raus!

dito...
na dann, ab ins haia bett.... ;)

BigLion
05-02-2012, 21:34
okay aber wenn man dem Richter nicht erzählt was man so in der Freizeit treibt& dieser besoffne Kerl der wohl seit 6 Jahren nurin die Mukkistube rennt einem ernsthaft aufs Mundwerk draufzuschlagen versuchte...Also woher will das der Richter denn eigentlich wissen??


Mit der Mitgliedschaft in einem KK/KS Club wirst du automatisch in ein Waffenregister aufgenommen. Dieses liegt auch dem Richter vor. Du solltest dir daher genau überlegen was du erzählst. Du stehst immerhin unter Eid vor Gericht. Das kann böse ausgehen wenn du da lügst. Deshalb rücke lieber gleich mit der Wahrheit raus.

Übrigens sehen das auch Polizeibeamte bei einer Kontrolle im Computer ob du KK/KS betreibst. Auch dort bist du als Waffe registriert. Nicht umsonst sind die Beamten bei Kampfsportlern vorsichtig und haben die Hand direkt an der Waffe.

Meine Frau hat zur Zeit zum Beispiel Probleme mit der Justiz. Sie hat es damals nach unserer Hochzeit leider versäumt einen Waffenschein zu beantragen. Hätte sie aber machen müssen, da sie ansonsten nicht berechtigt ist Mich zu besitzen oder gar in der Öffentlichkeit zu führen.

Haru
06-02-2012, 06:23
Mit der Mitgliedschaft in einem KK/KS Club wirst du automatisch in ein Waffenregister aufgenommen. Dieses liegt auch dem Richter vor. Du solltest dir daher genau überlegen was du erzählst. Du stehst immerhin unter Eid vor Gericht. Das kann böse ausgehen wenn du da lügst. Deshalb rücke lieber gleich mit der Wahrheit raus.

Übrigens sehen das auch Polizeibeamte bei einer Kontrolle im Computer ob du KK/KS betreibst. Auch dort bist du als Waffe registriert. Nicht umsonst sind die Beamten bei Kampfsportlern vorsichtig und haben die Hand direkt an der Waffe.

Meine Frau hat zur Zeit zum Beispiel Probleme mit der Justiz. Sie hat es damals nach unserer Hochzeit leider versäumt einen Waffenschein zu beantragen. Hätte sie aber machen müssen, da sie ansonsten nicht berechtigt ist Mich zu besitzen oder gar in der Öffentlichkeit zu führen.

:ironie:

Cantomaniac
06-02-2012, 06:28
:ironie:
SCHADE nur das mein Thread bislang ins Ironisch lächerliche gezogen wird...zur Aufklärung trägt es nicht wirklich bei.

Doc Norris
06-02-2012, 07:17
SCHADE nur das mein Thread bislang ins Ironisch lächerliche gezogen wird...zur Aufklärung trägt es nicht wirklich bei.

guckst de....;)


Immer sowas.

Letztlich geht es darum, dass du dem Gericht glaubhaft darlegen kannst, dass du dich zum Zwecke deiner eigenen körperlichen Integrität so gewehrt hast, wie es dir anders im Angesicht von Angst und Gefahr nicht möglich war - ich spreche da aus eigener Erfahrung und setze das auch so für meine Jungs (fehlen uns wirklich im Moment ein paar Damen!!) im Training um.

Dieses ConAir Trauma muss ja mal aufhören. ;)

oldtomtom
06-02-2012, 08:02
SCHADE nur das mein Thread bislang ins Ironisch lächerliche gezogen wird...zur Aufklärung trägt es nicht wirklich bei.

Dann kannst du nicht lesen. Und wenn du die Suchfunktion benutzst, hast du alle rechtliche Informationen, sei es zT von mir, sei es grötenteils von luggage.

Und die Ausgangsfrage war lächerlich!

FlyingFist
06-02-2012, 08:27
Der Richter weiß - vereinfacht gesagt - was ihm im Prozess gesagt wird. Ob und wie Du dich äußern solltest, wenn Du einmal vor Gericht stehst, kann man Dir nicht abstrakt über das Internet sagen. Dein Verteidiger wird Dir da schon eine vernünftige Empfehlung geben, da er auch mit den konkreten Umständen und bestenfalls auch mit der Haltung des Gerichts vertraut ist.

Ansonsten gilt allgemein, dass es keinen generellen Aufschlag aufs Strafmaß für ein Gewaltdelik gibt, nur weil der Verurteilte ein bestimmtes Maß an Kampfsportkenntnis hat. Davon abzugrenzen wäre es etwa, wenn der eifersüchtige Ehemann seine Grapplingkünste einsetzt um dem Nebenbuhler den Arm möglichst kunstvoll zu brechen. In diesem Fall würde sich wahrscheinlich die Schwere und Planmäßigkeit der Verletzung durchaus im Strafmaß niederschlagen.

Dem kann ich grundsätzlich nur zustimmen. Es gibt kein Gesetz in Deutschland, welches die Anwendung von Kampfsportkenntnissen straferschwerend wertet.

Nur mittelbar könnte es ggf. zu einer Verschärfung der Strafe kommen, wenn z.B. die Folgen der Tat für das Opfer besonders schwerwiegend sind wegen spezieller Kampfsportfähigkeiten (hohe Schlaghärte und entsprechende Wirkung, gebrochene Gliedmaßen z.B. durch Hebel etc) . Allerdings dürfte es recht schwierig werden, hier einen direkten Zusammenhang festzustellen.

Im Übrigen ist es so, dass Kampfsport (oder der Kampfsportler) natürlich keine Waffe ist, denn das sind per Definition nur solche GEGENSTÄNDE, die nach Art und Zweckbestimmung dafür dienen, Menschen zu verletzen. Anderes gilt im Ausnahmefall nur für beschuhlte/bestiefelte Füße. Diese können, wenn sie zielgerichtet gegen den Kopf getreten werden, als gefährliches Werkzeug eingestuft werden. Die Benutzung eines gefährlichen Werkzeuges ist mit der gleichen Strafe bedroht wie der Einsatz einer Waffe. Auch dies hat aber nichts mit Kampfsport zu tun.

By the way: Richter können mehr herausfinden, als manchem lieb ist. Richter machen das schließlich tagein- tagaus. Wenn der Betroffene dann z.B. noch Türsteher ist (und eine Körperverletzung vorliegt), liegt es nahe, dass auch nach Kampfsport gefragt/geforscht wird. (Eine Richterin meinte im Rahmen meiner Ausbildung gar zu mir, "solche Typen betreiben nur Kampfsport, um fester zuschlagen zu können").

Die Ausübung von Kampfsport erhöht demnach nicht die Strafe, es sei denn, die Folgen einer Tat sind wegen spezieller Kenntnisse oder Fähigkeiten besonders gravierend (wie z.B. in dem Fall, der letztens hier diskutiert wurde, als in England ein Ex-Amateurboxer mit seiner Schlaghärte prahlte und wenig später einen Kontrahenten mit einem Schlag K.O. schlug, so dass dieser an den Folgen des Schlages zu Tode kam. Eine derartige Äußerung vor einer Tat wird auch in Deutschland nicht dem Täter dienen).

Schön, dass der Großteil der Leute hier Kampfsport betreiben, weil es sie erfüllt und nicht, um andere härter umhauen zu können.

:boxing:

Simplicius
06-02-2012, 08:52
Die Ausübung von Kampfsport erhöht demnach nicht die Strafe

In einer Notwehrsituation könnte ein Richter davon ausgehen, dass ein trainierter Kampfsportler mehr Mittel zur Verfügung hat, als ein Normalbürger.
Wenn der z.b. auf einer Vorführung eines örtlichen JuJutsu-Clubs gesehen hat, wie leicht es ist, einen Angreifer mit Messer zu entwaffnen, dann glaubt er vielleicht, dass das einem JuJutsuka auch in der Realität mit Ausweichen und Festlege-Hebel möglich ist, und daher die Verwendung der zufällig mitgeführten Schusswaffe übertrieben war.

Wenn eine 40-kilo Frau auf einen 130kg Hühnen einschlägt, dann wird das von einem Richter unterstellte "mildeste zur Verfügung stehende Mittel, den Angriff sicher zu beenden", vielleicht anders aussehen, als im umgekehrten Falle.


Schön, dass der Großteil der Leute hier Kampfsport betreiben, weil es sie erfüllt und nicht, um andere härter umhauen zu können.

:boxing:

es erfüllt mich, andere härter umhauen zu können (Funktionslust):)

Sensei-T
06-02-2012, 08:54
By the way: Richter können mehr herausfinden, als manchem lieb ist.

Das ist doch wohl eher die Aufgabe des Staatsanwalts - oder?! Bringt er doch letztendlich erst die Sache vor den Richter. Oder bin ich da mit schlechten Sendungen "groß geworden" ;)

Auch btw: Erstmal gar nichts sagen, außer einem Rechtsanwalt, der sich der Sache annimmt.

Cillura
06-02-2012, 09:30
Im Endeffekt sollte man die Begründung sachlich vortragen. Wenn nicht explizit nach Kampfsport gefragt wird, muss man das nicht erwähnen. Ein "Als er mich würgen wollte, habe ich das gemacht was wir immer im Training geübt haben." ist nicht unbedingt empfehlenswert. Besser wäre "Als er mich würgen wollte, habe ich ihm in die Eier getreten und dann ist er umgekippt. Danach bin ich gegangen." :D

lucyinthesky
06-02-2012, 09:32
Beim SV-Kurs, den ich gemacht habe, wurde den Teilnehmerinnen gesagt, dass wir, wenn wir befragt werden nach einer SV-Situation, nicht sagen sollen, dass wir einen SV-Kurs gemacht haben. Und wenn wir Pfefferspray benutzt haben, sollen wir sagen, den hätten wir für die Hunde mitgenommen. :)

Sensei-T
06-02-2012, 09:54
Besser wäre "Als er mich würgen wollte, habe ich ihm in die Eier getreten und dann ist er umgekippt. Danach bin ich gegangen." :D

"... und hab den Notruf abgesetzt!" hast'e vergessen!

Cillura
06-02-2012, 09:56
"... und hab den Notruf abgesetzt!" hast'e vergessen!

Hast recht. Das fehlt natürlich noch. Zumindest, wenn man den Notruf abgesetzt hat. ;)

Brodala
06-02-2012, 10:06
..wir befragt werden nach einer SV-Situation, nicht sagen sollen, dass wir einen SV-Kurs gemacht haben.
Hey Lucy,
ich weiß natürlich nicht, wo du den Kurs gemacht hast, aber ein SV Anbieter, der dazu anstiftet, die Justiz zu belügen, ist allem Anschein nach unseriös. Wenn so ein Kurs integer konzipiert wird, dann ist es absolut in Ordnung, vor Gericht die Wahrheit darüber zu sagen.

Regelmäßig bieten die Vorbeugungskommissariate selber SV Kurse an - manche sehr gut und manche sehr schlecht - also zumindest ist den Justizbehörden bewusst, dass es eine gute Idee ist, vorbeugende und unmittelbar helfende Taktiken zu lernen. Das kann dir vor Gericht, natürlich je nachdem, wie du dich da anstellst, eigentlich nicht zum Nachteil werden. Im Gegenteil!


Und wenn wir Pfefferspray benutzt haben, sollen wir sagen, den hätten wir für die Hunde mitgenommen. :)
Na, ich hoffe, der Anbieter hat euch da kein Tierabwehrspray oder was (am Ende noch selber) verkauft. Solltet ihr im Gebrauch eines für SV Zwecke rechtmäßigen Reizgases seriös (!) geschult worden sein, ist es auch hier gar kein Problem zu erwähnen, dass ihr es zum Selbstschutz mit euch führt.

Wie gesagt: wir leben nicht in Amerika. Sollte man wirklich vor Gericht mal erscheinen müssen, also sollte der Staatsanwalt wirklich das Gefühl haben, dass es sich lohnt, euch anzuklagen, dann kann man mit den Damen und Herren dort sehr sinnvoll sprechen. Die Wahrscheinlichkeit schlecht wegzukommen, steigt enorm, wenn man versucht dem Richter irgendwelche Lügen zu erzählen.

Leider gibbet hier irgendwie immer noch diesen Hollywood-Hype, dass wenn ihr aussagt "ich habe Angst vor Hunden, deswegen trage ich immer ein Pfefferspray rum", der Richter euch das irgendwie glauben müsste. Das MUSS er nicht und regelmäßig sind das sehr, sehr kluge Herrschaften (--> Sie sind RICHTER geworden). Wer schonmal von einem guten Ermittlungsbeamten angehört wurde, kennt das Gefühl, dass es zunehmend keine gute Idee ist, solche Beamten anzulügen.

Das sind im Falle der SV unsere Freunde. Wer eine SV Situation natürlich missbraucht, um sein eigenes gewalttätiges Potential auszuleben und gerne schon immer mal ein Verbrechen begehen wollte, dem hilft Ehrlichkeit natürlich nicht (unmittelbar). Betreffende sollten selbstverständlich eine entsprechende Strafe bekommen, aber das betrifft KKB User ja eigentlich nicht, oder?! :)

oldtomtom
06-02-2012, 10:08
Das ist doch wohl eher die Aufgabe des Staatsanwalts - oder?! Bringt er doch letztendlich erst die Sache vor den Richter. Oder bin ich da mit schlechten Sendungen "groß geworden" ;)

Auch btw: Erstmal gar nichts sagen, außer einem Rechtsanwalt, der sich der Sache annimmt.

Eindeutig schlechte Sendungen.:D

FlyingFist
06-02-2012, 10:47
Das ist doch wohl eher die Aufgabe des Staatsanwalts - oder?! Bringt er doch letztendlich erst die Sache vor den Richter. Oder bin ich da mit schlechten Sendungen "groß geworden" ;)

Auch btw: Erstmal gar nichts sagen, außer einem Rechtsanwalt, der sich der Sache annimmt.

Da hast Du wohl Recht, wobei es letztlich so ist, dass der Richter feststellt, was Sache ist. Ein Staatsanwalt findet manchmal auch gern etwas heraus, was im Endeffekt nicht zuftrifft. Darüber hinaus gibt es auch einiges, was sich tatsächlich erst bei einer Hauptverhandlung herausstellt, z.B. erst durch die unmittelbare Befragung des Angeklagten.

sbenji
06-02-2012, 11:05
Das ist der große Vorteil von Würfen, man kann behaupten, man wollte ihn nur fixieren.
Das sich Manche beim Fallen auch sooo ungeschickt anstellen...;)

Cillura
06-02-2012, 11:19
Das ist der große Vorteil von Würfen, man kann behaupten, man wollte ihn nur fixieren.
Das sich Manche beim Fallen auch sooo ungeschickt anstellen...;)

:ups: Wie ... die können nicht fallen? :ups:

Da hab ich doch glatt ne Idee für eine neues SV-Taktik. Immer eine Flasche Wasser bei diesen Temperaturen dabei haben. Auf der Flucht hinter sich auf den Boden kippen und abwarten. :D (Man muss ja Ballast abwerfen, wenn man flüchten will)

Simplicius
06-02-2012, 12:00
Solltet ihr im Gebrauch eines für SV Zwecke rechtmäßigen Reizgases seriös (!) geschult worden sein, ist es auch hier gar kein Problem zu erwähnen, dass ihr es zum Selbstschutz mit euch führt.


Dumm nur, dass Pfefferspray nicht für SV-Zwecke rechtmäßig ist und auch nicht für diesen Zweck verkauft oder geführt werden darf.
Und den zulässigen CS-Reizstoff atmet mancher einfach weg, da verlässt sich ja nicht mal die Polizei drauf.

hadde
06-02-2012, 12:20
Moin,

es geht wie immer um die Verhältnismäßigkeit. Ob ich Jemanden von mir wegkicke, oder wegschlage, ist erst mal nebensächlich. Wenn ich aber einem pöbelnden Typen mit einem Roundhousekick über nen Tisch fliegen lasse, um meine weibliche Begleitung zu beeindrucken, dann wird aus der SV eine Gef.KV.

So eine Nummer hab ich mal live gesehen. Ein Volltrunkener Gast hat sich nach dem Toilettengang wieder an "seinen" Tisch setzen wollen und bekam nach einem kurzen " verpiss dich hier " den extrateuren " Kick, flog über nen Tisch und blieb liegen. Nasenbeinbruch, Platzwunde, Hämatome !

Der vermeintliche Verteidiger ist jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft.

gruß

Cillura
06-02-2012, 12:28
...
So eine Nummer hab ich mal live gesehen. Ein Volltrunkener Gast hat sich nach dem Toilettengang wieder an "seinen" Tisch setzen wollen und bekam nach einem kurzen " verpiss dich hier " den extrateuren " Kick, flog über nen Tisch und blieb liegen. Nasenbeinbruch, Platzwunde, Hämatome !

Der vermeintliche Verteidiger ist jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft.

gruß

Hat ja dann auch nichts mit Selbstverteidigung zutun. Selbst Schuld sag ich da nur.

Raging Bull
06-02-2012, 12:37
Wenn der z.b. auf einer Vorführung eines örtlichen JuJutsu-Clubs gesehen hat, wie leicht es ist, einen Angreifer mit Messer zu entwaffnen, dann glaubt er vielleicht, dass das einem JuJutsuka auch in der Realität mit Ausweichen und Festlege-Hebel möglich ist, und daher die Verwendung der zufällig mitgeführten Schusswaffe übertrieben war.

Jap, am Landgericht in Saarbrücken wirst Du als KK/KSler schlecht wegkommen, wenn Du einem der Dich würgt in die Schn**** haust. Laut WT-Welt glaubt einer der dortigen Richter, dass ihn dank WT niemand mehr erwürgen kann. Der wird sowas ganz anders bewerten, als jemand, der zuletzt im Fernsehen gesehen hat, wie jemand erwürgt worden ist.


Die Wahrscheinlichkeit schlecht wegzukommen, steigt enorm, wenn man versucht dem Richter irgendwelche Lügen zu erzählen.


Naja....deswegen muss man aber nicht mit der Tür in´s Haus fallen.
Im Falle einer KV-Anzeige halte ich es, aus eigener Erfahrung, zunächst für sinnvoll sich gar nicht zu äußern und erstmal die Anschuldigungen abwarten. Die sind nicht selten gänzlich anders als das eigene Erleben. KV-Delikte gehören nunmal zu den Delikten, wo von beiden Seiten oftmals enorm gelogen wird.
Und anhand der Anschuldigungen kann man dann immer noch entscheiden, was genau man preisgeben möchte und was nicht.

Aber völlig unmotiviert mit seinem ach so tollen SV-Kurs rauszuplatzen....das freut den Nebenkläger sicher.

himura_kenshin
06-02-2012, 13:50
Dumm nur, dass Pfefferspray nicht für SV-Zwecke rechtmäßig ist und auch nicht für diesen Zweck verkauft oder geführt werden darf.
Und den zulässigen CS-Reizstoff atmet mancher einfach weg, da verlässt sich ja nicht mal die Polizei drauf.



Für SV-Zwecke ist grundsätzlich ALLES erlaubt.

Pfefferspray für den Zivilisten gibts in zwei legalen Versionen:

1. Pfefferspray mit der Aufschrift "Tierabwehrspray" (oder inhaltliche Variation des Begriffes): diese unterliegen NICHT dem Waffengesetz, sind frei verkäuflich und unterliegen keiner Altersbeschränkung.

2. Pfefferspray zum Einsatz als Waffe: diese unterliegen dem Waffengesetz und müssen ein BKA-Prüfzeichen aufweisen; der Erwerb und das Führen sind ab 14 Jahren erlaubt, beim Führen der Waffe ist ein Personalausweis oder ein amtliches Personladokument (Reisepass) mitzuführen.

Cillura
06-02-2012, 14:08
...
2. Pfefferspray zum Einsatz als Waffe: diese unterliegen dem Waffengesetz und müssen ein BKA-Prüfzeichen aufweisen; der Erwerb und das Führen sind ab 14 Jahren erlaubt, beim Führen der Waffe ist ein Personalausweis oder ein amtliches Personladokument (Reisepass) mitzuführen.

Punkt 2 ist ziemlich dünn recherchiert:

Bei dem Prüfzeichen handelt es sich nicht um ein BKA-Prüfzeichen, sondern um ein PTB-Prüfzeichen (Physikalisch-Technische Bundesanstalt). Dieses soll kennzeichnen, dass die in Deutschland geltenden Einschränkungen (Reichweite, Inhaltsstoffe, etc.) eingehalten werden.

Hier noch ein Verweis auf das WaffG bzgl. Kinder und Pfefferspray: WaffG - Einzelnorm (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__3.html)

Sokolo
06-02-2012, 14:11
ich weiß natürlich nicht, wo du den Kurs gemacht hast, aber ein SV Anbieter, der dazu anstiftet, die Justiz zu belügen, ist allem Anschein nach unseriös. Denn so ein Kurs integer konzipiert wird, dann ist es absolut in Ordnung, vor Gericht die Wahrheit darüber zu sagen.

Nö, überhaupt nicht. Es gibt keine Mitwirkungspflicht am eigenen Strafverfahren. Als Angeklagter vor Gericht steht es einem frei, Tatsachen zu verschweigen und auch zu lügen. Und wenn es für mich vorteilhaft wäre, würde ich das ohne mit der Wimper zu zucken tun und auch anderen im Zweifelsfall dazu raten.

Im Sinne der eigenen Glaubwürdigkeit würde ich eine explizite Frage nach Kampfsport-/SV-Ausbildung wahrheitsgemäß beantworten, ich würde jedoch den Teufel tun und das von mir aus herausposaunen.

Ich bin doch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert!


Regelmäßig bieten die Vorbeugungskommissariate selber SV Kurse an

Die Polizei ist nicht das Gericht. Ein guter, erfahrener Polizist hat im Regelfall ein gehöriges Maß an "Streetknowledge". Richter haben das selten.

Woher auch? Die juristische Ausbildung vermittelt fast nur Rechtstheorie.


Na, ich hoffe, der Anbieter hat euch da kein Tierabwehrspray oder was (am Ende noch selber) verkauft. Solltet ihr im Gebrauch eines für SV Zwecke rechtmäßigen Reizgases seriös (!) geschult worden sein, ist es auch hier gar kein Problem zu erwähnen, dass ihr es zum Selbstschutz mit euch führt.

Die Benutzung von Tierabwehrsprays ist selbstverständlich in Notwehrsituationen absolut und ohne Beanstandungen rechtmäßig. Das solltest Du als SV-Trainer nun wirklich wissen. :rolleyes:

Schnueffler
06-02-2012, 14:19
2. Pfefferspray zum Einsatz als Waffe: diese unterliegen dem Waffengesetz und müssen ein BKA-Prüfzeichen aufweisen; der Erwerb und das Führen sind ab 14 Jahren erlaubt, beim Führen der Waffe ist ein Personalausweis oder ein amtliches Personladokument (Reisepass) mitzuführen.

Hättest du da mal nen Link zu?
Zeig mir bitte ein einziges Pfefferspray mit BKA Prüfsiegel.

Cillura
06-02-2012, 14:22
Hättest du da mal nen Link zu?
Zeig mir bitte ein einziges Pfefferspray mit BKA Prüfsiegel.


Hab ihn doch schon korrigiert :D



Punkt 2 ist ziemlich dünn recherchiert:

Bei dem Prüfzeichen handelt es sich nicht um ein BKA-Prüfzeichen, sondern um ein PTB-Prüfzeichen (Physikalisch-Technische Bundesanstalt). Dieses soll kennzeichnen, dass die in Deutschland geltenden Einschränkungen (Reichweite, Inhaltsstoffe, etc.) eingehalten werden.

Hier noch ein Verweis auf das WaffG bzgl. Kinder und Pfefferspray: WaffG - Einzelnorm (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__3.html)

Schnueffler
06-02-2012, 14:44
Hab ihn doch schon korrigiert :D

Hast du dazu einen Link?
Zu einem Pfefferspray, das ein PTB Zeichen hat?

Eskrima-Düsseldorf
06-02-2012, 14:56
Sollte man wirklich vor Gericht mal erscheinen müssen, also sollte der Staatsanwalt wirklich das Gefühl haben, dass es sich lohnt, euch anzuklagen, dann kann man mit den Damen und Herren dort sehr sinnvoll sprechen. Die Wahrscheinlichkeit schlecht wegzukommen, steigt enorm, wenn man versucht dem Richter irgendwelche Lügen zu erzählen.


Ich rate "meinen Leuten" immer sie sollen sich im Falle des Falles einen Anwalt nehmen und diesen auf gar keinen Fall anlügen. Der Anwalt kann jemanden nur vernünftig verteidigen wenn er die Wahrheit kennt.

Grüße
Christian

P. S.: selbstverständlich bin ich eine Waffe ;)

Osmose Joe
06-02-2012, 15:07
Aber die Antwort auf die Frage ist schon JA. Meist gibt es bei solchen Auseinandersetzungen Zeugen.

Außerdem stehen Leute die sich entschließen ihren Kampfsport im Alltag einzusetzen dann auch öfter Mal vor Gericht. Alleine das wirkt sich strafverschärfend aus....irgendwann.

Osmose Joe
06-02-2012, 15:12
Dumm nur, dass Pfefferspray nicht für SV-Zwecke rechtmäßig ist und auch nicht für diesen Zweck verkauft oder geführt werden darf.
Und den zulässigen CS-Reizstoff atmet mancher einfach weg, da verlässt sich ja nicht mal die Polizei drauf.

...und den möchte ich mal erleben, der CS-Gas weg atmet. Zuviel Chuck Norris Sprüche gelesen, oder?

Im Falle einer Notwehr spielt es gar keine Rolle, ob das Spray zugelassen ist oder nicht. Meint ihr etwa, eine Frau , die sich Pfefferspray einsteckt weil sie Angst vor Hunden hat kriegt einen drüber, wenn sie sich damit im Parkhaus gegen einen Angreifer wehrt

Cillura
06-02-2012, 15:35
Hast du dazu einen Link?
Zu einem Pfefferspray, das ein PTB Zeichen hat?

Ähm ... nein. Allerdings habe ich meine Suche aufgegeben als ich diesen tollen Link entdeckt habe. Waffenrecht (http://www.dpolg-bundespolizei.de/printable/wrecht/waffenrecht/index.html) (<-- lt. diesem Link gibt es das BKA-Zeichen aber auch. :confused:)

Ich hoffe es sei mir verziehen. :D


Ergänzung: Das PTB-Zeichen für Reizstoffe sieht glaub ich so aus. http://www.co2air.de/wbb2/test_bilder/lexikon_ptb_zeichen_trapez.jpg

Zählt es, wenn ich dir einen Elektroshocker mit diesem Zeichen zeige? :D

Sensei-T
06-02-2012, 15:42
Außerdem stehen Leute die sich entschließen ihren Kampfsport im Alltag einzusetzen dann auch öfter Mal vor Gericht. Alleine das wirkt sich strafverschärfend aus....irgendwann.

naja, i-wann ist ja auch mal mit dem "sich auf Notwehr berufen" schluss... Oder zieht es besagter Peronenkreis magisch an, in solche Situationen zu geraten? Da geht wohl dann eher die Provokation schon von den Leuten aus, oder!?! Und daaannn, stolpert i-wann einmal jemand über den §35 Satz 2 StGB...

Und da ist dann mal endgültig schluss mit Lustig, würd ich sagen...

Sokolo
06-02-2012, 15:59
Ich rate "meinen Leuten" immer sie sollen sich im Falle des Falles einen Anwalt nehmen und diesen auf gar keinen Fall anlügen. Der Anwalt kann jemanden nur vernünftig verteidigen wenn er die Wahrheit kennt.

Würd ich so nicht stehen lassen. Der Anwalt darf vor Gericht nicht lügen, der Mandant schon. D.h. der Anwalt will im Zweifelsfall die Wahrheit überhaupt nicht wissen und der Mandant tut unter Umständen gut daran, sie zu verschweigen.

Sven K.
06-02-2012, 16:00
So lange ich in Notwehr handle, ist ALLES erlaubt. Es spielt überhaupt keine
Rolle, ob ich eine Waffe bin oder ob ich eine benutze. Auch nicht, das ich etwas
"verbotenes" benutze. Das Einzige, das passieren kann ist, das mir der
Richter die Notwehrhandlung abspricht. Ab da wird dann interessant, was ich
kann und was ich damit angestellt habe.

Der Glaube, das der Mensch eine Waffe ist, ist eine Fehlinterpretation des
Waffenrechts. Dieses sieht eine "Bewaffnung" nur mit "Geräten" als Waffe
vor, also etwa mit Hieb-, Stich- oder Schlagwaffen. Der Mensch selbst, kann
nach dem Waffenrecht demnach keine Waffe sein, somit ist die Frage
obsolet.

Dazu kommt, das jeder sich sich auf sein Aussageverweigerungsrecht
berufen kann.
Siehe § 136 StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/136.html) bzw. § 55 OWiG Anhörung des Betroffenen (http://dejure.org/gesetze/OWiG/55.html)

Aber natürlich bin ich kein Jurist. Somit ist meines Aussage "ohne Gewähr". ;)
Solche Frage sollte in einem Jura-Forum gestellt werden.

Eventuell noch interessante Threads:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f15/gesetzeslage-notwehr-nothilfe-usw-139326/

Oogway
06-02-2012, 17:04
Der Glaube, das der Mensch eine Waffe ist, ist eine Fehlinterpretation des
Waffenrechts. Dieses sieht eine "Bewaffnung" nur mit "Geräten" als Waffe
vor, also etwa mit Hieb-, Stich- oder Schlagwaffen. Der Mensch selbst, kann
nach dem Waffenrecht demnach keine Waffe sein, somit ist die Frage
obsolet.




:ups: Und ich dachte, diese bunten Gürtel in den verschiedenen KKs seien Waffenscheine...wozu braucht man dann die Gürtel, wenn man als Kampfkünstler nicht einmal ne Waffe ist? :p Vielleicht gelten Kampfkünstler nur in Asien als Waffe?:D

Raging Bull
06-02-2012, 17:25
Würd ich so nicht stehen lassen. Der Anwalt darf vor Gericht nicht lügen, der Mandant schon. D.h. der Anwalt will im Zweifelsfall die Wahrheit überhaupt nicht wissen und der Mandant tut unter Umständen gut daran, sie zu verschweigen.

Eben. Deswegen kommen auch oft die Leute mit falschen Erwartungen zum Anwalt.

Jeder vernünftige Anwalt kennt diesen Gesichtsausdruck eines neuen Mandanten, wenn er ihm erklärt hat, dass das, was er grade erzählt hat, den und den Straftatbestand erfüllt.

Anwälte sind ein Organ der Rechtspflege. Sie sollen Recht wahren. Es ist nicht ihre Aufgabe Straftäter wider besseres Wissen vor der Strafverfolgung zu bewahren.

Cantomaniac
06-02-2012, 17:27
also Pfefferspray würde ich persönlich nicht bevorzugen sondern das Pfeffergel verwenden wegen zB. windigem Wetter....
Dennoch es geht ja hier nicht unbedingt um Notwehr ,wäre die gegeben würde sicherlich 99% aller Richter ein mides Urteil sprechen solange man diese nicht grob überschreitet und nur die gegenwärtige Gefahr von sich oder anderen abwendet...;)

Simplicius
06-02-2012, 17:39
Ähm ... nein. Allerdings habe ich meine Suche aufgegeben als ich diesen tollen Link entdeckt habe. Waffenrecht (http://www.dpolg-bundespolizei.de/printable/wrecht/waffenrecht/index.html) (<-- lt. diesem Link gibt es das BKA-Zeichen aber auch. :confused:)




aber eben nicht für das Pfefferspray:


Das OC Spray (links), oft als Pfefferspay bezeichnet, weist dieses Zeichen nicht auf und ist dennoch nicht verboten, wenn die Zweckbestimmung die Tierabwehr ist.ein Blick in Wikipedia liefert folgende Info:


Pfeffersprays zum Einsatz gegen Menschen sind so genannte Reizstoffsprühgeräte (http://de.wikipedia.org/wiki/Reizstoffspr%C3%BChger%C3%A4t) und damit Waffen im Sinne des Waffengesetzes (http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_%28Deutschland%29).[8] (http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray#cite_note-7) Jugendliche[9] (http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray#cite_note-8) ab 14 Jahren dürfen mit ihnen umgehen.[10] (http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray#cite_note-9) Der enthaltene Reizstoff muss jedoch als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sein und Reichweite und Sprühdauer müssen begrenzt sein. Ferner muss ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (http://de.wikipedia.org/wiki/Physikalisch-Technische_Bundesanstalt) angebracht sein, das diese Einschränkungen nachweist.
Allerdings ist die Zulassung des in Pfeffersprays enthaltenen Wirkstoffs Oleoresin capsicum in Deutschland bislang nicht erfolgt. Das für eine Zulassung erforderliche Prüfungsverfahren würde u. a. Tierversuche voraussetzen,[11] (http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray#cite_note-10) die nach dem heutigen § 7 Abs. 4 TierSchG nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Andere Wirkstoffe wie etwa 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril (CS) (http://de.wikipedia.org/wiki/2-Chlorbenzylidenmalons%C3%A4uredinitril) wurden noch vor dem Inkrafttreten des verschärften Tierschutzgesetzes zugelassen. Nicht zugelassene Reizstoffsprühgeräte sind verbotene Waffen nach § 2 Abs. 3 WaffG i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 WaffG, deren vorsätzlicher (oder fahrlässiger) Besitz nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 (Abs. 4) WaffG strafbar ist.
Also: Pfeffersprays enthalten einen Wirkstoff, der nicht für Reizstoffsprühgeräte zugelassen ist.
Für eine Zulassung müssten Tierversuche durchgeführt werden, die nicht erlaubt sind.

nehmen wir an, das stimmt:

=> es gibt keine zugelassenen Pfeffersprays in Deutschland, weder mit BKA- noch mit PTB-Kennzeichen.

Wer Pfefferspray mit der erklärten Absicht, es gegen Menschen einzustezen mitführt, ist im Besitz einer verbotenen Waffe.
Wenn er es als Tierabwehrspray mitführt ist das erlaubt und der kann es in Notwehrsituationen auch gegen Menschen einsetzen.
Also werd ich den Teufel tun, irgendjemand zu erzählen ich hätte Pfefferspray zur SV gegen Menschen dabei.

Doc Norris
06-02-2012, 17:45
ist das auch verboten...??? ;)

http://www.amansis.de/pic/peugeot_salz-pfeffermuehle/pfeffermuehle_lack_01.jpg

Simplicius
06-02-2012, 17:48
Anwälte sind ein Organ der Rechtspflege. Sie sollen Recht wahren. Es ist nicht ihre Aufgabe Straftäter wider besseres Wissen vor der Strafverfolgung zu bewahren.

wie bitte? :ups:

Ich dachte, der soll mich mit allen Mitteln verteidigen, schließlich bezahl ich den im Zweifelsfall.
Ein Anwalt eines Unternehmens wird doch sicher auch nicht für die Gerechtigkeit auf Erden bezahlt, sondern für die Durchsetzung der Interessen des Klienten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.



Würd ich so nicht stehen lassen. Der Anwalt darf vor Gericht nicht lügen, der Mandant schon. D.h. der Anwalt will im Zweifelsfall die Wahrheit überhaupt nicht wissen und der Mandant tut unter Umständen gut daran, sie zu verschweigen.

Unterliegen Anwälte nicht auch einer Schweigepflicht und einem daraus abgeleiteten Zeugnisverweigerungsrecht?




Die Verschwiegenheitspflicht findet ihre gesetzliche Grundlagen in:
§ 43a Abs. 2 BRAO mit dem Wortlaut:
„Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufs bekannt geworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.“

Die Berufsordnung ergänzt in § 2 BORA:
㤠2 Verschwiegenheit
(1) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet.
(2) Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist, und bestehen nach Beendigung des Mandates fort.
(3) Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit diese Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung erfordern.
(4) Der Rechtsanwalt hat seine Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei seiner beruflichen Tätigkeit mitwirken, zur Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung) ausdrücklich zu verpflichten und anzuhalten.“

Der Verschwiegenheitspflicht entsprechen Vorschriften des Zeugnisverweigerungsrechts in § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB, §§ 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 97 StPO. Auf Ziffer 2.3 CCBE ist ergänzend zu verweisen.
Verschwiegenheitspflicht - Rechtsanwaltskammer München (http://rak-muenchen.de/berufsrecht/verschwiegenheitspflicht/)

lucyinthesky
06-02-2012, 17:58
Hättest du da mal nen Link zu?
Zeig mir bitte ein einziges Pfefferspray mit BKA Prüfsiegel.

Vielleicht meinte himura_kenshin diesen Spray? Das steht etwas von BKA Prüfzeichen.

http://t2.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcTSZa7uvCmX9V7cEvgXAYcZ9Cx9UQAHm lZSDHRqqwQJhM862FSZbw

Straßenkrieger
06-02-2012, 18:01
ist das auch verboten...??? ;)

http://www.amansis.de/pic/peugeot_salz-pfeffermuehle/pfeffermuehle_lack_01.jpg

Da würde ich doch eher die Salzvariante bevorzugen, damit ich noch "Salz in die Wunde" streuen kann, wenn ich dem Bösewicht das Ding über den Kopf gezogen habe.:D

Mr.Fister
06-02-2012, 18:04
Zeig mir bitte ein einziges Pfefferspray mit BKA Prüfsiegel.Vielleicht meinte himura_kenshin diesen Spray? Das steht etwas von BKA Prüfzeichen.

http://t2.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcTSZa7uvCmX9V7cEvgXAYcZ9Cx9UQAHm lZSDHRqqwQJhM862FSZbw

das ist aber augenscheinlich ein cs- und kein pfefferspray. ;)

lucyinthesky
06-02-2012, 18:12
das ist aber augenscheinlich ein cs- und kein pfefferspray. ;)

Oh sry, stimmt.

Schnueffler
06-02-2012, 18:28
Ähm ... nein. Allerdings habe ich meine Suche aufgegeben als ich diesen tollen Link entdeckt habe. Waffenrecht (http://www.dpolg-bundespolizei.de/printable/wrecht/waffenrecht/index.html) (<-- lt. diesem Link gibt es das BKA-Zeichen aber auch. :confused:)

Ich hoffe es sei mir verziehen. :D


Ergänzung: Das PTB-Zeichen für Reizstoffe sieht glaub ich so aus. http://www.co2air.de/wbb2/test_bilder/lexikon_ptb_zeichen_trapez.jpg

Zählt es, wenn ich dir einen Elektroshocker mit diesem Zeichen zeige? :D
Ich kenne beide Zeichen zur Genüge, nur hat KEIN Pfefferspray, Gel, Nebel, Strahl, etc. mit einm drauf.
Denn das wäre dann ein Fake!

taschenlechner
06-02-2012, 18:48
Die meisten Leute machen den Fehler nach einer SV-Situation, oder einer Situation die sie dafür halten, sich gegenüber der Polizei rechtfertigen zu wollen. Menschlich verständlich, aber eben ein Fehler im "juristischen Sinne".

Sollte von der Polizei was kommen: Anhörungsbogen oder ein/zwei Polizeivollzugsbeamte stehen vor der Tür, ist das wichtigste zu schweigen. Niemand ist der Polizei gegenüber verpflichtet Angaben zur Sache zu machen. Lediglich Angaben zur eigenen Person müssen gemacht werden. Also zum Beispiel Adresse, Name usw.

Wichtig in so einem Fall ist, dass ein Anwalt für Strafrecht(!!!) konsultiert wird. Mit dem alles besprechen und danach gegebenenfalls eine Aussage bei der Polizei machen. Aber nie ohne Rücksprache mit einem Anwalt.

Dass man ein Pfefferspray wegen möglicher SV mit sich führt und auch noch einen Kurs zu dem Thema besucht hat, würde ich auf keinen Fall der Polizei und auch nicht vor Gericht erzählen.

UnSu
06-02-2012, 19:48
Ich halte das für einen Schmäh. Immerhin kann man nicht als Waffe gelten, weil Waffen immer noch Sachen sein müssen. Scheint sich aber hartnäckig zu halten.
Sehr wohl wirds aber Unterschiede machen, wenns um Drohungen usw geht. Ein zarter Buchhändler wird einem 100kg-Freistilringer wohl kaum glaubhaft körperliche Gewalt androhen können.

Aufgrund von Klärungsbedarf gelöscht

miskotty
06-02-2012, 20:47
zu 100% falsch.
Ein mensch, der über kampftechniken besonderere art und weise, die einen menschen verletzen oder töten können, zählt als menschliche waffe. Wie als wenn du ein messer in der hand hast.

aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaahhhhhhrrrrrrrrrrrrrrrrrrg gggghhhh

Schnueffler
06-02-2012, 20:50
aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaahhhhhhrrrrrrrrrrrrrrrrrrg gggghhhh

Gut Antwort!

Haru
07-02-2012, 17:02
Gut Antwort!

Humaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaan WeapoooooooooooooohhhhhhN!
:sport069:
:hammer: :hammer: :hammer:

Doc Norris
07-02-2012, 17:06
Ein zarter Buchhändler wird einem 100kg-Freistilringer wohl kaum glaubhaft körperliche Gewalt androhen können.

doch, wenn er KK / KS ler ist......dann gilt er nämlich auch als "waffe" :cool:

hand-werker
07-02-2012, 18:24
aber eben nicht für das Pfefferspray:

Pfeffersprays enthalten einen Wirkstoff, der nicht für Reizstoffsprühgeräte zugelassen ist.
Für eine Zulassung müssten Tierversuche durchgeführt werden, die nicht erlaubt sind.

nehmen wir an, das stimmt:

=> es gibt keine zugelassenen Pfeffersprays in Deutschland, weder mit BKA- noch mit PTB-Kennzeichen.

Wer Pfefferspray mit der erklärten Absicht, es gegen Menschen einzustezen mitführt, ist im Besitz einer verbotenen Waffe.
Wenn er es als Tierabwehrspray mitführt ist das erlaubt und der kann es in Notwehrsituationen auch gegen Menschen einsetzen.
Also werd ich den Teufel tun, irgendjemand zu erzählen ich hätte Pfefferspray zur SV gegen Menschen dabei.

:halbyeaha

war es eine gute idee, dass ich mir (in meiner eigenschaft als waffe) das prüfsiegel hab tätowieren lassen?

FunFirst
07-02-2012, 20:46
okay aber wenn man dem Richter nicht erzählt was man so in der Freizeit treibt& dieser besoffne Kerl der wohl seit 6 Jahren nurin die Mukkistube rennt einem ernsthaft aufs Mundwerk draufzuschlagen versuchte...Also woher will das der Richter denn eigentlich wissen??

Weil 90% schön auf ihre Facebook seite schreiben was sie so in ihrer Freizeit machen ...

Schnueffler
07-02-2012, 20:59
Weil 90% schön auf ihre Facebook seite schreiben was sie so in ihrer Freizeit machen ...

Ja und???

Doc Norris
07-02-2012, 21:02
Ja und???

die aussagen / angaben auf face-book etc. sind verbindlich.... :)

Raging Bull
07-02-2012, 21:44
wie bitte? :ups:

Ich dachte, der soll mich mit allen Mitteln verteidigen, schließlich bezahl ich den im Zweifelsfall.
Ein Anwalt eines Unternehmens wird doch sicher auch nicht für die Gerechtigkeit auf Erden bezahlt, sondern für die Durchsetzung der Interessen des Klienten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Du hast Dir das selbst beantwortet. Die Durchsetzung der Interessen des Mandanten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Zwar wäre auch Lügen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, dennoch ist es nicht Aufgabe des Rechtsanwaltes Dir eine möglichst geeignete Story zurecht zu stricken, sondern eben auf Basis der Fakten ein möglichst optimale Verteidigung zu ermöglichen.

Das beinhaltet gerade nicht den Freispruch unter allen Umständen.

Simplicius
08-02-2012, 09:25
Du hast Dir das selbst beantwortet. Die Durchsetzung der Interessen des Mandanten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Zwar wäre auch Lügen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, dennoch ist es nicht Aufgabe des Rechtsanwaltes Dir eine möglichst geeignete Story zurecht zu stricken, sondern eben auf Basis der Fakten ein möglichst optimale Verteidigung zu ermöglichen.


Es ging ja nicht darum, ob ein RA mir die Lügenstory selbst strickt, sondern dass er eine von mir gestrickte nicht entlarvt, bzw. dass er mir rät, über Dinge, mit denen ich mich belaste, zu schweigen und dann auch die nicht selbst ausplaudert.
Aufgabe des RA ist es IMO nicht, die Fakten zu berichten, sondern das Gesetz gemäß den den Ermittlungsbehörden bekannten Fakten auszulegen.

Cantomaniac
08-02-2012, 10:01
Weil 90% schön auf ihre Facebook seite schreiben was sie so in ihrer Freizeit machen ...


ja siggi aber ich denke das bei Verhandlungen solcher Art nicht so ausreichend rechechiert wird sodass der Täter seine Kampfkünste theoretisch verschweigen kann...;)

Hundertzehn
08-02-2012, 10:57
ja siggi aber ich denke das bei Verhandlungen solcher Art nicht so ausreichend rechechiert wird sodass der Täter seine Kampfkünste theoretisch verschweigen kann...;)

Die Polizei ermittelt heutzutage ja schon Temposünder, in dem sie Facebook-Fotos anschaut. Dass ein Staatsanwalt da mal eben kurz sich ein Profil anschaut halte ich für nicht aus der Welt gegriffen. Und wenn da dann unter Hobbys "Mitglied im Vollkontakt-Fight-Klub Schlagmichtot" steht, dann werden in der Verhandlung die Fragen schon kommen.

Cantomaniac
08-02-2012, 12:10
Die Polizei ermittelt heutzutage ja schon Temposünder, in dem sie Facebook-Fotos anschaut. Dass ein Staatsanwalt da mal eben kurz sich ein Profil anschaut halte ich für nicht aus der Welt gegriffen. Und wenn da dann unter Hobbys "Mitglied im Vollkontakt-Fight-Klub Schlagmichtot" steht, dann werden in der Verhandlung die Fragen schon kommen.

Da helfen dann wohl nur die Privatsphäreeinstellunngen,oder dürfen die das cracken?:rolleyes:

Doc Norris
08-02-2012, 12:12
Da helfen dann wohl nur die Privatsphäreeinstellunngen,oder dürfen die das cracken?:rolleyes:

jop, nur wer auf "opfer-buch" seine daten nicht schützt is halt selber schuld...

Raging Bull
08-02-2012, 12:45
Es ging ja nicht darum, ob ein RA mir die Lügenstory selbst strickt, sondern dass er eine von mir gestrickte nicht entlarvt, bzw. dass er mir rät, über Dinge, mit denen ich mich belaste, zu schweigen und dann auch die nicht selbst ausplaudert.
Aufgabe des RA ist es IMO nicht, die Fakten zu berichten, sondern das Gesetz gemäß den den Ermittlungsbehörden bekannten Fakten auszulegen.

Das ist ja korrekt.
Es ging ja um die ursprüngliche Aussage, nach der man dem Anwalt alles wahrheitsgetreu berichten soll.
Natürlich rät Dir der Anwalt gewisse Dinge nicht oder euphemistischer zu berichten. Und der wird auch nichts ausplaudern. Er darf ja schweigen. Er darf nur nicht lügen.


Da helfen dann wohl nur die Privatsphäreeinstellunngen,oder dürfen die das cracken?:rolleyes:

Nein, das wäre ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Aber meist sind ja grade notorische Körperverletzer nicht gerade mit einer allzu hohen Intelligenz gesegnet. Entweder sind die Konten offen oder es ist grad irgendwas mit KK/KS-Bezug als Profilbild verwendet.
Im Allgemeinen prahlen solche Typen ja auch gerne im Gesichtsbuch damit, was für krasse Typen sie doch sind.

Die Ermittlungsbehörden freut´s....die DDR und die Nazis haben Milliarden für Überwachungsmaßnahmen ausgegeben. Heute gibt´s das kostenlos geliefert. YouTube ist auch ne tolle Quelle. Mancher Depp filmt da ja sogar seinen Geschwindigkeitsverstoß und gibt noch ne Örtlichkeit an. Mittels FB und Co sind die ratz-fatz ermittelt.