Vollständige Version anzeigen : Unterliegt eine Machete dem Waffenführungsverbot?
cross-over
06-12-2011, 08:31
Ist eine Machete ein Werkzeug, unterliegt in Folge dessen nicht dem Waffengesetz, oder wird diese als Messer mit >12cm Klingenlänge betrachtet?
Wenn ich mir diesen Feststellungsbescheid (http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/090619FbZ83Wurfaxt,templateId=raw,property=publica tionFile.pdf/090619FbZ83Wurfaxt.pdf) anschaue, finde ich folgende Aussage: Für die Differenzierung zwischen Waffe und Gebrauchsgegenstand ist die Zweckbestimmung maßgeblich. Die Zweckbestimmung kann sich aus der Bauart und dem originären Verwendungsbereich ergeben (z.B. Haushaltsmesser, Werkzeug, Hieb- und Stoßwaffe wie Dolch und Bajonett).
Da die maßgebliche Bestimmung einer Machete (zumindest in Deutschland) das Entasten von Bäumen ist, würde ich schlussfolgern, dass diese nicht dem Waffenführungsverbot unterliegt.
Auch nach Sokolos guten Beitrag über Waffenrecht in Deutschland (http://www.kampfkunst-board.info/forum/f33/waffenrecht-deutschland-137606/) bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Um Fragen vorzubeugen, ich möchte nicht mit Macheten durch die Gegenlaufen. Jedoch habe ich durch das FMA Training welche in der Trainingstasche liegen. Diese sind auch stumpf geschliffen. Das soll jedoch bei meiner Betrachtung außen vor bleiben.
Die Machete ist eine Hiebwaffe und fällt damit unter den §42a WaffG (Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen)
Wie bei allem FMA-Zeug (Stöcke, Macheten, Messer und was man sonst noch so dabei hat) - pack es in eine verschlossene Tasche, dann bist du nach WaffG §42a auf der sicheren Seite, solange Du nicht
a) bei einer öffentlichen Veranstaltung bist
b) es sich um verbotene Waffen (Nunchaku, Balisong, Wurfstern, etc.) handelt.
Im Notfall kannst Du Dich auf dem weg zum/vom Training auf "berechtigtes Interesse" nach §42a(3) berufen, da würde ich mich aber bei ner Kontrolle nicht drauf verlassen. Im Zweifelsfall sind die Sachen erstmal weg und du darfst sie dir später irgendwo abholen... ;)
[Edit:] Klar kannst du erklären, dass die stumpf geschliffen ist und keine Waffe sondern Trainingsgegenstand und du ja nur gerade zum Training wolltest...ich als Polizist würde das Ding trotzdem erstmal einkassieren, wenn das nicht ordentlich verpackt (= verschlossenes Behältnis) ist. Nicht jeder Polizist kennt das Waffengesetz und die Regeln zum Führen auswendig, ich hab mir die entsprechenden Abschnitte mal kopiert und trage die immer in der Trainingstasche mit mir rum. Hab ich noch nie gebraucht, aber schaden tut das im Zweifelsfall sicher nicht....
cross-over
06-12-2011, 09:00
Die Machete ist eine Hiebwaffe und fällt damit unter den §42a WaffG (Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen)
Warum siehst Du eine Machete nicht als Werkzeug?
Ein Brotmesser/ Fischmesser usw. ist ja auch keine Stichwaffe.
Es geht im Waffengesetz auch um das Thema Zweckbestimmung.
Aus rein praktischen Gesichtpunkten ist mir klar, dass ich ein Vorhängeschloß an den Reißverschluss machen kann. Ich würde das jedoch gerne bei der Betrachtung auch außen vor lassen.
Ein anderer Punkt in dem Waffengesetz schein mir auch sehr wichtig zu sein
Zitat
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.“
Durch einen Trainingspartner, der bei der Bereitschaftspolizei ist, wurde mir gesagt das das Waffengesetzt äußerst eng auszulegen ist. Ich zitiere die meiner Meinung nach wichtige Passage nochmals "und die in diesem Gesetz genannt sind".
Nachtrag
Auch "berechtigtes Interesse" in Bezug auf Sport möchte ich hier auch ausklammern.
Temudjin
06-12-2011, 09:01
Ich kanns mir nicht verkneifen,..aber gut das ich in Ö lebe,..da kann ich jedes Messer führen das ich will, ohne jeden Bürokratenschmarrn,...theoretisch kann ich mitm 30 cm Bowie an der Hüfte im Supermarkt einkaufen, ...:D
cross-over
06-12-2011, 09:04
Ich kanns mir nicht verkneifen,..aber gut das ich in Ö lebe,..da kann ich jedes Messer führen das ich will, ohne jeden Bürokratenschmarrn,...theoretisch kann ich mitm 30 cm Bowie an der Hüfte im Supermarkt einkaufen, ...:D
Dann könnt ihr armen ja gar nicht über so schöne Themen diskutieren:ups:;)
Für die Differenzierung zwischen Waffe und Gebrauchsgegenstand ist die Zweckbestimmung maßgeblich. Die Zweckbestimmung kann sich aus der Bauart und dem originären Verwendungsbereich ergeben (z.B. Haushaltsmesser, Werkzeug, Hieb- und Stoßwaffe wie Dolch und Bajonett).
Da die maßgebliche Bestimmung einer Machete (zumindest in Deutschland) das Entasten von Bäumen ist, würde ich schlussfolgern, dass diese nicht dem Waffenführungsverbot unterliegt.
Würde ich auch - bin aber kein Jurist:D. Ich würde sagen, es kommt - wie so oft - auf die Situation an.
Beispiel: Läufts Du mit 'ner offen am Gürtel getragenen Machete durch die Innenstadt oder sogar in ein Geschäft, wirst Du mit ziemlicher Sicherheit bei den Passanten/Umstehenden für große Aufmerksamkeit sorgen. Früher oder später wird die Polizei erscheinen und Dich befragen, was Du mit dem Teil in der City willst.
Anderes Beispiel: Du lebst auf dem Land und bist mit der Machete im Wald unterwegs. Das wird Leuten, die Dir begegnen zwar auffallen, aber die meisten werden sich dabei nicht viel denken - schließlich ist man im Wald und da muss man ja hin und wieder mal 'nen Ast abhacken. Wenn Du dann noch 'n Bündel Äste unter dem Arm hast, wirste höchstens Ärger mit dem Förster bekommen, der Dich fragen wird, wer Dir das Abholzen erlaubt hat:rolleyes:.
Der langen Rede kurzer Sinn: Nutze deinen Verstand (und das soll keine Beleidigung sein!). Wenn Du in der Lage bist, Feststellungsbescheide zu entziffern und zu interpretieren, wirst Du sicherlich auch fähig sein, einzuschätzen, wann und unter welchen Umständen man mit 'ner Machete am Gürtel herumlaufen kann und wann das eher 'ne blöde Idee ist;). Generell würde ich sagen, dass man Ärger i. A. aus dem Weg geht, wenn man so ein Teil weggepackt mit sich herum trägt (Rucksack o. ä.). Aber auch so hat man ganz schlechte Karten, wenn man damit im Umfeld von 'ner Demo erwischt wird:ups:.
re:torte
06-12-2011, 10:08
wenn du mit nem Vorschlaghammer auf ne Demo gehst, gilt der auch als Hiebwaffe. Zweckentfremdung. :)
cross-over
06-12-2011, 10:12
Würde ich auch - bin aber kein Jurist:D. Ich würde sagen, es kommt - wie so oft - auf die Situation an.
Beispiel: Läufts Du mit 'ner offen am Gürtel getragenen Machete durch die Innenstadt oder sogar in ein Geschäft, wirst Du mit ziemlicher Sicherheit bei den Passanten/Umstehenden für große Aufmerksamkeit sorgen. Früher oder später wird die Polizei erscheinen und Dich befragen, was Du mit dem Teil in der City willst.
Anderes Beispiel: Du lebst auf dem Land und bist mit der Machete im Wald unterwegs. Das wird Leuten, die Dir begegnen zwar auffallen, aber die meisten werden sich dabei nicht viel denken - schließlich ist man im Wald und da muss man ja hin und wieder mal 'nen Ast abhacken. Wenn Du dann noch 'n Bündel Äste unter dem Arm hast, wirste höchstens Ärger mit dem Förster bekommen, der Dich fragen wird, wer Dir das Abholzen erlaubt hat:rolleyes:.
Der langen Rede kurzer Sinn: Nutze deinen Verstand (und das soll keine Beleidigung sein!). Wenn Du in der Lage bist, Feststellungsbescheide zu entziffern und zu interpretieren, wirst Du sicherlich auch fähig sein, einzuschätzen, wann und unter welchen Umständen man mit 'ner Machete am Gürtel herumlaufen kann und wann das eher 'ne blöde Idee ist;). Generell würde ich sagen, dass man Ärger i. A. aus dem Weg geht, wenn man so ein Teil weggepackt mit sich herum trägt (Rucksack o. ä.). Aber auch so hat man ganz schlechte Karten, wenn man damit im Umfeld von 'ner Demo erwischt wird:ups:.
Das es zumindest in Niedersachsen das s.g. "Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung" gibt ist mir bekannt. Aber ich will weder in die Disco noch auf den Jahrmarkt o.ä..
Aber Demo im Wald (Stichwort Castor) wäre schon lustig :D
cross-over
06-12-2011, 10:14
wenn du mit nem Vorschlaghammer auf ne Demo gehst, gilt der auch als Hiebwaffe. Zweckentfremdung. :)
Demo gilt nicht. Nur Demo im Wald beim Holzsammeln :D
Raging Bull
06-12-2011, 11:59
Interessante Spitzfindigkeit.
Zwar werden hierzulande für das Entasten von Bäumen eher Kettensäge, Astungssäge und Waldteufel benutzt und die Machete dient eher dem schneiden von Zuckerrohr oder Schlingpflanzen, dennoch ist sie primär ein Werkzeug, welches nichtsdestotrotz in der Vergangenheit auch erfolgreich als Waffe eingesetzt wurde.
Ich könnte mir vorstellen, dass man der Machete hierzulande die Werkzeugeigenschaft abspricht, da sie als solches in Deutschland keine Rolle spielt und eher zwecks Berufsausübung oder "allgemein anerkannte Zwecke" / Brauchtumspflege Ausnahmen gelten.
Dann käme es auf die Gesamtschau an.
cross-over
06-12-2011, 12:14
Interessante Spitzfindigkeit.
Zwar werden hierzulande für das Entasten von Bäumen eher Kettensäge, Astungssäge und Waldteufel benutzt und die Machete dient eher dem schneiden von Zuckerrohr oder Schlingpflanzen, dennoch ist sie primär ein Werkzeug, welches nichtsdestotrotz in der Vergangenheit auch erfolgreich als Waffe eingesetzt wurde.
Aus der Werbung eines Machetenherstellers:
Machete
Baumarbeiten wie Entasten oder Rindenentfernung werden mit Hilfe einer Machete des Herstellers XXXX sicher und schnell erledigt.
In einer Werbung von einem anderen Hersteller heißt es
Ein erstklassiges Arbeitsgerät von XXXX. Verkauf ab 18
Diese Macheten werden allerdings anders beworben
Zombie Tools | Weapons Catalog | Zombie-Killing Machetes, Swords, Blades (http://zombietools.net/tools/) :ups:
Raging Bull
06-12-2011, 12:57
Werbung ist Werbung. Im Deutschland der 30er Jahre gabs auch sehr plötzlich einen extremen Aufschwung an schweren Landmaschinen und hinterher wunderte man sich, wo die ganzen Panzer herkamen....
Ein Gericht könnte eine andere Auffassung vertreten. Und ein anderes wieder eine andere.
Abschließend beurteilen tut das dann der BGH
Frag doch einfach mal bei denen hier nach
Machete zum Entasten, Durchforsten, Auslichten + Unkrautbekämpfung bei Westfalia Versand Deutschland (http://www1.westfalia.de/shops/garten/pflanzenschutz_und_duenger/pflanzen_schuetzen/gegen_unkraut_/7347-machete_zum_entasten_durchforsten_auslichten_unkra utbekaempfung.htm#)
Seit wann ist eine Machete eine Waffe? Klar wurde sie oft genug als solche benutzt.
Aber dann wäre ein Hammer auch eine "Hiebwaffe". Ebenso wie meine
Besen/Rechen usw. Ein Brieföffner wäre dann ein Stichwaffe usw. usf.
Wo soll das enden? So lange eine Machete nirgendwo als Waffe eingetragen ist
dürfte sie auch keine sein. :cool:
cross-over
06-12-2011, 13:24
Werbung ist Werbung. Im Deutschland der 30er Jahre gabs auch sehr plötzlich einen extremen Aufschwung an schweren Landmaschinen und hinterher wunderte man sich, wo die ganzen Panzer herkamen....
Ein Gericht könnte eine andere Auffassung vertreten. Und ein anderes wieder eine andere.
Abschließend beurteilen tut das dann der BGH
Ich zitiere noch einmal
Wenn ich mir diesen Feststellungsbescheid (http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/090619FbZ83Wurfaxt,templateId=raw,property=publica tionFile.pdf/090619FbZ83Wurfaxt.pdf) anschaue, finde ich folgende Aussage: Für die Differenzierung zwischen Waffe und Gebrauchsgegenstand ist die Zweckbestimmung maßgeblich. Die Zweckbestimmung kann sich aus der Bauart und dem originären Verwendungsbereich ergeben
cross-over
06-12-2011, 13:26
Seit wann ist eine Machete eine Waffe? Klar wurde sie oft genug als solche benutzt.
So lange eine Machete nirgendwo als Waffe eingetragen ist
dürfte sie auch keine sein. :cool:
Deshalb finde ich das hier ja auch sehr wichtig:
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.“
Raging Bull
06-12-2011, 14:01
Ei Bub...wenn Du das so genau weißt und keine gegenteilige Auffassung zulassen magst, wozu machst Du dann den Thread auf? Gibt doch dann gar nix zu diskutieren.
Kauf Dir die Machete für 5 Euro, leg sie Dir auf den Rücksitz und erzähl uns, was bei der nächsten Fahrzeugkontrolle rausgekommen ist.
Ich habe meine Auffassung mitgeteilt. Man kann durchaus anderer sein.
cross-over
06-12-2011, 14:51
Ei Bub...wenn Du das so genau weißt und keine gegenteilige Auffassung zulassen magst, wozu machst Du dann den Thread auf? Gibt doch dann gar nix zu diskutieren.
Kauf Dir die Machete für 5 Euro, leg sie Dir auf den Rücksitz und erzähl uns, was bei der nächsten Fahrzeugkontrolle rausgekommen ist.
Ich habe meine Auffassung mitgeteilt. Man kann durchaus anderer sein.
Für mich geht es in einem Forum um eine Diskussion.
Man reflektiert die Argumente der Gesprächspartner, tauscht Meinungen aus.
U.a unterlässt man in einer guten Diskussionskultur solche Aussagen wie:“ Ei Bub“
Natürlich lasse ich gegenteilige Auffassungen gelten sofern diese mich überzeugen.
Machten habe ich, wie ich schon ausgeführt, bei jeder Fahrt zum Training im Auto
Das Statement eines Polizisten dazu habe ich auch kund getan.
Raging Bull
06-12-2011, 15:27
Für mich geht es in einem Forum um eine Diskussion.
Man reflektiert die Argumente der Gesprächspartner, tauscht Meinungen aus.
U.a unterlässt man in einer guten Diskussionskultur solche Aussagen wie:“ Ei Bub“
Natürlich lasse ich gegenteilige Auffassungen gelten sofern diese mich überzeugen.
Machten habe ich, wie ich schon ausgeführt, bei jeder Fahrt zum Training im Auto
Das Statement eines Polizisten dazu habe ich auch kund getan.
Richtig. Und meine Meinung habe ich Dir kundgetan, nachdem ich Deine Argumente reflektiert habe. Danach kam von Deiner Seite nichts Neues, weswegen es für mich nichts weiter zu reflektieren und zu diskutieren gab, zumal Du nicht auf die Aussage meines Posts eingegangen bist, woraus ich gefolgert habe, dass Du ihn nicht ausreichend reflektiert hast.
"Ei Bub" ist nichts beleidigendes.
Du hast das Statement eines Bereitschaftspolizisten zum WaffG allgemein kundgetan. Das hat weder absoluten Charakter, noch ist es fallbezogen.
Wie gesagt, man kann es durchaus so sehen. Dennoch lehne ich mich soweit aus dem Fenster zu behaupten, dass -sollten Macheten irgendwann mal zum Problem werden- die Einstufung als Waffe schneller da ist, als man heute vielleicht glaubt.
Ich habe das nicht umsonst mit LSD im Fahrerlaubnisrecht verglichen.
Dennoch lehne ich mich soweit aus dem Fenster zu behaupten, dass -sollten Macheten irgendwann mal zum Problem werden- die Einstufung als Waffe schneller da ist, als man heute vielleicht glaubt.
Damit haste vermutlich Recht - kommt immer darauf an, ob irgendwelche Idioten gehäuft schlimme Sachen mit irgendwelchen Werkzeugen anstellen. Politisch lässt sich das immer ausschlachten und einer nach "Action" sabbernden Öffentlichkeit gegenüber als "harte Hand" des Staates verkaufen.
Insofern freu' ich mich schon auf ein Hammer-, Nagelfeilen- und Tablet-PC- (kann man prima Watschen mit geben) Verbot:D.
Verwend.gruppe 3402
29-12-2011, 18:21
Ist eine Machete ein Werkzeug, unterliegt in Folge dessen nicht dem Waffengesetz, oder wird diese als Messer mit >12cm Klingenlänge betrachtet?
Wenn ich mir diesen Feststellungsbescheid (http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/090619FbZ83Wurfaxt,templateId=raw,property=publica tionFile.pdf/090619FbZ83Wurfaxt.pdf) anschaue, finde ich folgende Aussage: Für die Differenzierung zwischen Waffe und Gebrauchsgegenstand ist die Zweckbestimmung maßgeblich. Die Zweckbestimmung kann sich aus der Bauart und dem originären Verwendungsbereich ergeben (z.B. Haushaltsmesser, Werkzeug, Hieb- und Stoßwaffe wie Dolch und Bajonett).
Da die maßgebliche Bestimmung einer Machete (zumindest in Deutschland) das Entasten von Bäumen ist, würde ich schlussfolgern, dass diese nicht dem Waffenführungsverbot unterliegt.
Auch nach Sokolos guten Beitrag über Waffenrecht in Deutschland (http://www.kampfkunst-board.info/forum/f33/waffenrecht-deutschland-137606/) bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Um Fragen vorzubeugen, ich möchte nicht mit Macheten durch die Gegenlaufen. Jedoch habe ich durch das FMA Training welche in der Trainingstasche liegen. Diese sind auch stumpf geschliffen. Das soll jedoch bei meiner Betrachtung außen vor bleiben.
Ähm, fährst Du mit der Bahn oder mit dem Flugzeug zum Training?
Wenn nein, würde ich mir über stumpfgeschliffene Matcheten in Deiner Trainingstasche keine Gedanken machen, weil die Polizisten nicht einfach so bei einer "normalen" Kontrolle in Deine Tasche schauen dürfen, da hierfür der konkrete Verdacht einer Straftat oder Gefahr im Verzug vorliegen muss.
Ausnahme sind Bahnhöfe, Flughäfen sowie die Zollgrenzen und ein gewisser Kontrollradius im Zollgrenzbezirk. Dort gilt die verdachtsunabhängige Kontrolle.
Ansonsten, wenn Du dem Herrn Polizisten keinen Anlass gibst, dann darf er auch nicht in Deine Tasche schauen. Das unterscheidet uns von z.B. Staaten wie Nordkorea!
Wenn Du in eine Schlägerei gerätst, dann wirst Du ohnehin überall und auch am Körper durchsucht, allein schon zwecks Eigenschutz. Alles waffenähnliche wird Dir dann sowieso negativ ausgelegt, egal ob erlaubt oder verboten, ob Du es führen darfst oder nicht. Da die Polizisten oft keine Experten in Sachen Waffenrecht sind und eine detaillierte Beurteilung von Waffen oder Gegenständen in solchen Situation nicht vorgenommen werden muss bzw. ggf. kann, wird erstmal alles "einkassiert" was gefährlich sein könnte. Wer Recht oder Unrecht hat entscheidet später ein Amtsgericht. Was verboten ist oder nicht ... Feststellungsbescheide des BKA, die KTU sowie Sachverständige und Gutachter.
Wenn bei einer Kontrolle z.B. Drogenkonsum festgestellt wird ... Drogenschnelltest, erweiterte Pupillen, Desorientierung etc. ... dann werden auch Deine Taschen durchsucht, weil dann ein Anlass gegeben ist ... denn Du könntest ja noch illegale Drogen mit Dir führen, die es sicherzustellen gilt.
Solltest Du jedoch ein braver Zeitgenosse sein - und davon gehen wir alle aus - dann darf Dir niemand in die Tasche schauen. Angenommen Du wirst bei einer Routineverkehrskontrolle angehalten, dann zeigst Du Deine Papiere, baust das Warndreieck auf (das hast Du ja sicher nicht in der Trainingstasche) und das war´s. Die dürfen nicht ohne Anfangsverdacht Deine Karre auseinandernehmen, in Deine Tasche oder in die Deiner Freundin schauen ... nach dem Motto ... "aha, ein pinkfarbener *****, ca. 26 cm" ...
Wenn ein Polizist in Deiner Wohnung ist, dann darf er auch nicht einfach so irgendwelche Behältnisse öffnen ... nach dem Motto ... "darf ich da mal reinschauen" ... und bevor Du "nein" sagen konntest, ist die Kiste schon geöffnet. Dafür benötigt es in der zivilisierten Welt einer richterlichen Durchsuchungsanordnung!
Registrierte Ordnungshüter dürfen das gerne kommentieren. Habe allerdings Recht, bin selbst vom Fach.
Hier war irgenwo von Zweckbestimmung die Rede.
Im Wald Äste abhacken = Werkzeug.
Aber die FMA sind ja nu Kampfkünste. Und da wird die Machete als Waffe benutz. Also müsste es ne Waffe sein da du ja Waffenkampf damit trainierst.
Anderseits hast du ja nicht Absicht wirklich damit zu kämpfen. Und in deisem Fall wäre sie, Stumpfgeschliffen, ein Trainingsgerät.
Glaube da müsste wirklich ein ANwalt ran.
ICh würde mir einfach ne Gummimachete kaufen um nummer sicher zu gehen.
Die Sache mit einpacken wurde ja schon genannt.
Schnueffler
29-12-2011, 19:29
@ Verwend.gruppe 3402:
Du sprichst jetzt aber nur von der Landespolizei, was die entsprechenden Kontrollen betrifft! ;)
Je nach Berufsgruppe, dürfen auch unterschiedliche Bereiche/Örtlichkeiten/Behältnisse/Fahrzeugteile kontrolliert werden.
Klar, wenn man in die Wohnung geht, dann nur mit Beschluss. Und wenn man dann entsprechende illegale Waffen findet, auch wenn man wegen was anderem da ist, dann sind es Zufallsfunde und werden mit abgearbeitet.
Auch das hier:
Ausnahme sind Bahnhöfe, Flughäfen sowie die Zollgrenzen und ein gewisser Kontrollradius im Zollgrenzbezirk. Dort gilt die verdachtsunabhängige Kontrolle.
Stimmt nicht zu 100%. Es gibt z.B. Zollkontrollen im Inland und die dürfen überall rein schauen.
Ich könnte mir vorstellen, dass man der Machete hierzulande die Werkzeugeigenschaft abspricht, da sie als solches in Deutschland keine Rolle spielt und eher zwecks Berufsausübung oder "allgemein anerkannte Zwecke" / Brauchtumspflege Ausnahmen gelten.
Nein, das ist unerheblich, es kommt auf die Zweckbestimmung an. Und die ergibt sich im Regelfall aus der Widmung durch den Hersteller. Ist die Widmung nicht feststellbar bspw. weil der Gegenstand aus dem Ausland stammt, der Hersteller nicht bekannt ist oder ähnliches, wird auf die objektive Beschaffenheit, den historischen Hintergrund etc. abgestellt.
Eine typische Machete zum Zuckerrohrschneiden ist nach der Gesamtschau eindeutig ein Werkzeugmesser. Als feststehendes Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm unterliegt sie allerdings dem Führungsverbot gemäß § 42a I Nr. 3 WaffG.
wenn du mit nem Vorschlaghammer auf ne Demo gehst, gilt der auch als Hiebwaffe. Zweckentfremdung. :)
Nein, er bleibt ein (gefährliches) Werkzeug, auch wenn der Führende damit Köpfe einschlagen will. Das "Wesen" des Gegenstandes im Sinne des Waffengesetzes wird durch den angestrebten Zweck nicht berührt.
Deswegen bestraft das Versammlungsgesetz ausdrücklich auch das Führen gefährlicher Werkzeuge auf Demonstrationen.
Ja das schön Führungsverbot, blos wozu soll man normalerweise im öffentlich Raum auch ne Machete freihängend oder mit rumfuchteln mit sich führen ?
Ansonsten seh ich kein Problem. Gartenwerkzeug fertig. Übrigens Beile könnte man sonst auch prima als Waffe titulieren, die Dinger wurden in Europa häufiger als Macheten für kriegerische Zwecke einegsetzt.
Wobei das nicht ganz stimmt : Hippen und Co KG die ja Varianten von Macheten sind, werden immer noch zur Entastung bei einigen Sachen genommen, waren auch ganz beliebt, genauso wie umgefummelte Sensen...
Ergo : Gartengerät im angemesen Kontext, sonst Waffe.
Übrigens wenn man keine riesen Welle macht, nervt auch keiner rum. Wo kein Kläger da kein Richter. Frag mal in der Schwertsammlerszene , da hat kaum einer Probleme, obwohl das nun echt keine Gartengeräte sind....:)
..die Zweckbestimmung lt. Waffengesetz ist nur eine Seite, die andere ist die "tatsächliche Verwendung" - wenn Du im Garten damit arbeitest ist es ein Werkzeug - wenn Du damit im Garten jemand erschlägst ist es, bzw. wird es eine Waffe.
Die Machete ist wie schon zuvor von jemandem erwähnt eine Hiebwaffe wenn sie bei jemandem auf dem Rücksitz "gesichtet" wird. Einen Richter überzeugt das nicht, dass Du damit nur Äste schlagen wolltest. Auf Grund der vorsorglichen Gefahrenabwehr (Vorverurteilung leider in der deutschen Justiz) wird jeder Polizist im öffentlichen Raum das Ding einziehen.
Eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" wird es vom BKA für eine Machete nicht geben. (Thema: Hieb und Stichwaffen)
cross-over
31-12-2011, 13:28
Eine typische Machete zum Zuckerrohrschneiden ist nach der Gesamtschau eindeutig ein Werkzeugmesser. Als feststehendes Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm unterliegt sie allerdings dem Führungsverbot gemäß § 42a I Nr. 3 WaffG.
Schöner Gesamtbeitrag zu dem Thema Sokolo
Aber noch eine Frage. Ein Brotmesser, Fleischermesser o.a. unterliegt MEINES Wissens nach nicht dem Waffenführungsverbot (oder liege ich da falsch). Die Machete ist ja in erster Linie ein Gartenwerkzeug. Wo wird jetzt der Unterschied gesehen zwischen Gartenmesser und Küchenmesser bzw. Gartenwerkzeug oder Küchenwerkzeug.
cross-over
31-12-2011, 13:30
..die Zweckbestimmung lt. Waffengesetz ist nur eine Seite, die andere ist die "tatsächliche Verwendung" - wenn Du im Garten damit arbeitest ist es ein Werkzeug - wenn Du damit im Garten jemand erschlägst ist es, bzw. wird es eine Waffe.
Ist dann nicht gefährliche Körperverletzung?
cross-over
31-12-2011, 13:38
@all
Ich habe das Thema eröffnet um ein bisschen als Amateur (FMA betreibender) das Waffengesetz zu verstehen.
Schnueffler
31-12-2011, 14:02
Ihr müßt immer den Unterschied einer geborenen und einer gekorenen Waffe bedenken.
Ist dann nicht gefährliche Körperverletzung?
Mh naja - wenn man jemanden erschlägt ist er Tod, dann ist es keine Körperverletzung mehr sondern entweder Todschlag oder Mord je nach Intention der Ermittlungsbehörden.
Grüße Krause
Oder Körperverletzung mit Todesfolge.
Aber noch eine Frage. Ein Brotmesser, Fleischermesser o.a. unterliegt MEINES Wissens nach nicht dem Waffenführungsverbot (oder liege ich da falsch).
Nee, da verwechselst Du tatsächlich was, alle feststehenden Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm unterliegen dem Führungsverbot. Deswegen heißt es genau genommen auch nicht Waffenführungsverbot sondern Verbot des Führens bestimmter tragbarer Gegenständen. ;)
Das von Kajihei erwähnte Gartenbeil fällt übrigens nicht darunter. Wäre vielleicht eine Alternative für's FMA-Training. :)
..die Zweckbestimmung lt. Waffengesetz ist nur eine Seite, die andere ist die "tatsächliche Verwendung" - wenn Du im Garten damit arbeitest ist es ein Werkzeug - wenn Du damit im Garten jemand erschlägst ist es, bzw. wird es eine Waffe.
Nein, wenn es zum Angriff auf einen Menschen verwendet wird, ist sie im juristischen Sinne ein gefährliches Werkzeug, keine Waffe.
Auf Grund der vorsorglichen Gefahrenabwehr (Vorverurteilung leider in der deutschen Justiz) wird jeder Polizist im öffentlichen Raum das Ding einziehen.
Ein Polizist kann jeden Gegenstand sicherstellen - nicht einziehen! - wenn er meint, dass davon in der konkreten Situation eine Gefahr ausgeht. Wenn die Gefahrenlage vorbei ist, gibt's den Gegenstand zurück, weiter passiert nichts.
Eingezogen werden Gegenstände, die bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verwendet wurden. Die gibt's nicht wieder.
Eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" wird es vom BKA für eine Machete nicht geben. (Thema: Hieb und Stichwaffen)
Bist Du Waffensachverständiger beim BKA oder woher hast Du diese Weisheit?
Also bei mir im Baumarkt Liegen Macheten einfach so in nem Korb zum rausnehmen. Daneben hängen dann Äxte, Beile und so Astsägen an der Wand. Nichts davon ist irgendwie gesichert oder verschlossen.
Da komme ich nicht auf die Idee das das ne gefährliche Waffe sein könne oder?
Also bei mir im Baumarkt Liegen Macheten einfach so in nem Korb zum rausnehmen. Daneben hängen dann Äxte, Beile und so Astsägen an der Wand. Nichts davon ist irgendwie gesichert oder verschlossen.
Da komme ich nicht auf die Idee das das ne gefährliche Waffe sein könne oder?
Das ist ja das Problem mir unserem unausgegorenem Waffengesetz (42a), eigentlich müsstest Du sie, wenn du den Markt verläßt, so verstauen/sichern das sie nicht zugriffsbereit für dich und für andere ist. Rechtsprechung gibt es dazu genug, ebenso leider auch die verschiedenen Auslegungen der einzelnen Richter bzw.Gerichte.
Es kann Dir wirklich passieren, wenn Du die Machete im Einkaufskorp zum Auto bringst und sie ist nicht gesichert, das ein eifriger "Polizist" im besten Fall Dich nur ermahnt. (ansonsten Bußgeld)
Wenn man sich an die Regel hält und Stahl über 12cm länge sichert,kann nichts "passieren" Allerdings aufpassen, wenn die Fehlschärfe scharf geschliffen ist, dann ist es eine waffe auch unter 12cm.
Gruß Krause
@all
Ich habe das Thema eröffnet um ein bisschen als Amateur (FMA betreibender) das Waffengesetz zu verstehen.
Den Blödsinn versteht keiner komplett, die Behörden auch nicht...:D
Das Problem in dieser Situation ist mit der Machete
1) Ist es überhaupt eine Waffe nach dem Waffengesetz, nicht jeder gefährliche Gegenstand/"gefährliches Werkzeug" ist auch eine Waffe.
Das Problem, im zweifel entscheidet da nicht der Gesetzestext, sondern die Juristische Praxis oder ein Feststellungsgutachten.
Heißt im Zweifel wird Anzeige erhoben, und es müsste einmal ein Referenz Gerichtsurteil dazu gefällt werden.(Bzw. es könnte schon eins vorliegen)
Z.b. Kubotans unterliegen nicht dem Waffengesetz, dank eines Feststellungsgutachtens.
2) Macheten unterliegen im Zweifelsfall dem Waffengesetz, und dem "Führungsverbotes"(Messer ein schneidig feststehend über 12 cm Klinge).
Heißt auf deinem befriedetem Gebiet darfst du es Führen und Gebrauchen.
UND dazu die geniale Ausführung §42a
"(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."
Dieser Anerkannte Zweck ist leider bis heute nicht definitiv bezeichnet worden, ABER was die Polizei zumindest sagt SV zählt nihct dazu.
beste Grüße
Paul
Chen-Xin Danny
11-01-2012, 18:12
Wer sichtbar mit einer Machete durch die Stadt läuft,
wird zu Recht von der Polizei festgenommen.
Das gleiche gilt für Äxte, Säbel oder Panzerfäuste,
und Schlachtermesser aus dem Schlachthof.
Ich würde es auch nicht dulden, wenn einer
mit einem blut -triefenen Schweinekopf unter dem Arm durch die
Stadt rennt oder sich vor der Grundschule damit aufstellt :D
Chen-Xin
Sind Schweineköpfe so gefährlich?
Ok der Gründienst bei uns in der Stadt wird dann nächste mal angezeigt, weil er Äxte dabei hat.
Oder soll ich dich direkt anrufen?
Oder anderer Fall die Reenactment Gruppe von nebenan, auch einsperren?
lg
Paul
Chen-Xin Danny
11-01-2012, 23:43
Der Unterschied mag aus deiner Sicht nicht sehr bedeutend sein,
für den Juristen schon und für einen Polizeibeamten ebenso.
Du bist eben nicht vom "Gründienst". Kleiner und feiner aber
entscheidender Unterschied, mit juristisch-gravierenden Folgen im
Ernstfall. Ein Kopfschlächter aus dem städtischen Schlachthof
wird mit seinem riesigen Schlachterbeil in einer belebten Fußgängerzone
auch nicht weit kommen. Erst recht dann nicht, wenn er sich mit seiner
Schlachterschürze und dem blutverschmierten Langmesser zeigt
Ich zeige dir gerne ein Video wo geschlachtet wird.
Dann lauf doch mal mit einer Axt durch eine Fußgängerzone ein
paar mal hin und her. Und wenn dich ein Polizeibeamter anspricht,
warum du das machst, sagts du einfach, die vom "Gründienst" laufen
ja auch mit der Axt rum ! :D
Komm wieder runter.;)
Ähnlich ist es mit "bluttriefenden Schweineköpfen".
Damit kommt ihr in einer belebten Fußgängerzone keine
1000 Meter weit, ohne das man die Polizei informiert hat.
Chen-Xin
Vorschlag du gehst weg von deiner Verallgemeinerung:
"Wer sichtbar mit einer Machete durch die Stadt läuft,
wird zu Recht von der Polizei festgenommen.
Das gleiche gilt für Äxte, Säbel oder Panzerfäuste,
und Schlachtermesser aus dem Schlachthof."
und wir einigen uns auf den Gesetztes Text:
"UND dazu die geniale Ausführung §42a
"(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.""
Heißt nicht jeder mit einer Axt oder Säbel wird in der Innenstadt festgenommen. Kriegswaffen sind ein anderer Fall.
Bei solchen Fragen geht es eben nicht um lapidare Formulierungen sondern schon um den Versuch einer genauen Sprache, da im Zweifel diese Rechtsauffassung sich irgendwann durchsetzten könnte.
Panta rhei - Auch das Gesetz. ;)
Paul
Seitdem ich in Norwegen bin, find ich das Deutsche Waffengesetz immer besser und eindeutiger ;)
Geht auch schlimmer.
Hundertzehn
12-01-2012, 12:08
Da lob ich mir das Leben auf dem Dorf, wo das Schwein noch auf der Straße geschlachtet wird und man auf die "Waffen" der Nachbarn nur achtet, weil man dann einen guten Einstieg in ein "Schwätzle" (=belangloses Gespräch zur Stärkung des sozialen Zusammenhaltes) hat.
Was "allgemein anerkannt" ist wechselt eben auch von Ort zu Ort.
Raging Bull
13-01-2012, 10:15
Mh naja - wenn man jemanden erschlägt ist er Tod, dann ist es keine Körperverletzung mehr sondern entweder Todschlag oder Mord je nach Intention der Ermittlungsbehörden.
Grüße Krause
Oder einfach ne KV mit Todesfolge....
Nein, das ist unerheblich, es kommt auf die Zweckbestimmung an. Und die ergibt sich im Regelfall aus der Widmung durch den Hersteller. Ist die Widmung nicht feststellbar bspw. weil der Gegenstand aus dem Ausland stammt, der Hersteller nicht bekannt ist oder ähnliches, wird auf die objektive Beschaffenheit, den historischen Hintergrund etc. abgestellt.
Eine typische Machete zum Zuckerrohrschneiden ist nach der Gesamtschau eindeutig ein Werkzeugmesser. Als feststehendes Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm unterliegt sie allerdings dem Führungsverbot gemäß § 42a I Nr. 3 WaffG.
.
Werkzeugmesser...logisch!
:thx: für die Richtigstellung
Schnueffler
13-01-2012, 11:49
Werkzeugmesser...logisch!
:thx: für die Richtigstellung
Außer du hast schön eingraviert:
Urban Killing Machete!
;)
Lars´n Roll
13-01-2012, 11:55
Urban Killing Machete!
;)
Sowas gibts nicht. Du meinst bestimmt Urban Bone Machete!
http://zombietools.net/images/weapons/urban-bone-machete-diagonal-logo-8253.jpg
Schnueffler
13-01-2012, 12:28
Die ist ja eindeutig ein Werkzeug, da Zweckbestimmung gegen Zombies!!!
War überzogen dargestellt. Gab ja genügend Messer, die Combat, Fighting, etc. eingraviert hatten, wo die Zweckbestimmung "Apfel schälen" schwer fällt.
Die ist ja eindeutig ein Werkzeug, da Zweckbestimmung gegen Zombies!!!
War überzogen dargestellt. Gab ja genügend Messer, die Combat, Fighting, etc. eingraviert hatten, wo die Zweckbestimmung "Apfel schälen" schwer fällt.
*vorsicht ironie*
1) Dieser Gegenstand ist primär laut der Beschreibung nicht dafür hergestellt Menschen zu verletzten oder zu töten, also maximal ein Gefährliches Werkzeug.
(Zombies sind getötete Menschen, das erschlagen von denen ist nach keinem Gesetz in Deutschland verboten. Heißt solange es dazu kein Gesetz gibt ist es nicht strafbar! Das Maximum wäre Leichenschändung, aber wenn ihr Glaubhaft versichern könnt das es Notwehr war, dürfte das ok sein)
2) Falls die Polizei euch das nicht glaubt, versucht klar zu stellen, das nach den Kino Klassikern "Zombies 1+2+3+4" und neuere Adaptionen, das "Töten von Zombies + Das erhalten der Menschlichen Kultur + das Überleben der Menschen sowie der Eindämmung einer gefährlichen Seuche" euch als "ein berechtigtes Interesse" und "einem allgemein anerkannten Zweck dient."
Das dürfte jeden überzeugen...
Paul
*vorsicht ironie*
1) Dieser Gegenstand ist primär laut der Beschreibung nicht dafür hergestellt Menschen zu verletzten oder zu töten, also maximal ein Gefährliches Werkzeug.
(Zombies sind getötete Menschen, das erschlagen von denen ist nach keinem Gesetz in Deutschland verboten. Heißt solange es dazu kein Gesetz gibt ist es nicht strafbar! Das Maximum wäre Leichenschändung, aber wenn ihr Glaubhaft versichern könnt das es Notwehr war, dürfte das ok sein)
StGB § 168 Störung der Totenruhe *Klugscheissmodus* :D
Notwehr? Ich weiß nicht, kann im Wortlaut des Gesetzes ein toter noch einen rechtswidrigen Angriff ausüben? Schätze aber die Justiz hat nach dem Z-Fall andere Sorgen :ups:
Das mit der Waffeneigenschaft nach Zweckbestimmung ist ja ohnehin so eine Sache. Wird durch ein "Combat" oder "Fighting" im Produktnamen aus einem Werkzeug eine Waffe vor dem Gesetz??
Störung der Totenruhe
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
zwar könnte das Zerstückeln wandelnder Leichen im Extremfall noch als beschimpfenden Unfug bezeichnet werden. Sofern du die Reste dort belässt, wo sie von der Leiche abfallen, solltest du aber keine Probleme bekommen.
Chen-Xin Danny
18-01-2012, 16:52
Wer mit einer Machete auf einen Friedhof herumläuft
hat vermutlich einen schweren Dachschaden und
kommt vielleicht in die Klapse.
;)
Chen-Xin
Notwehr? Ich weiß nicht, kann im Wortlaut des Gesetzes ein toter noch einen rechtswidrigen Angriff ausüben?
Nein, bei Zombies und wilden Tieren liegt keine Notwehr vor sondern ein Defensivnotstand, § 228 BGB. ;)
Schätze aber die Justiz hat nach dem Z-Fall andere Sorgen :ups:
Andere Sorgen als die Juristerei? :ups: Kann ich mir nicht vorstellen. :D
SideZhou
18-01-2012, 19:17
Ein sehr interessanter Thread, den ich hier gefunden habe. Dazu hätte ich eine klitzkleine Frage, für die ich keinen neuen Thread anlegen möchte und meiner Meinung nach auch hierher passt:
Darf ich mit meinem Golok (Machete aus Indonesien, stumpf geschliffen) im Garten auf einem Privatgrundstück, der leicht von außen eingesehen werden kann, trainieren oder darf man das nur im Dojo?
Es wäre schön, eure Meinungen dazu zu hören, denn genau das habe ich eigentlich vor. Auch mit einem Bo (Langstock) möchte ich trainieren, aber der ist sicherlich unproblematisch, aber beim Golok sieht man 1. nicht von außen, ob's wirklich stumpf ist und 2. vllt. darf man es trotzdem nicht für das Training auf privatem Grund einsetzen :(?
Danke im voraus! Gruß SideZhou
cross-over
18-01-2012, 20:29
Ein sehr interessanter Thread, den ich hier gefunden habe. Dazu hätte ich eine klitzkleine Frage, für die ich keinen neuen Thread anlegen möchte und meiner Meinung nach auch hierher passt:
Darf ich mit meinem Golok (Machete aus Indonesien, stumpf geschliffen) im Garten auf einem Privatgrundstück, der leicht von außen eingesehen werden kann, trainieren oder darf man das nur im Dojo?
Es wäre schön, eure Meinungen dazu zu hören, denn genau das habe ich eigentlich vor. Auch mit einem Bo (Langstock) möchte ich trainieren, aber der ist sicherlich unproblematisch, aber beim Golok sieht man 1. nicht von außen, ob's wirklich stumpf ist und 2. vllt. darf man es trotzdem nicht für das Training auf privatem Grund einsetzen :(?
Danke im voraus! Gruß SideZhou
Ja, darfst Du. Viel Spaß damit:)
SideZhou
19-01-2012, 07:49
Ja, darfst Du. Viel Spaß damit:)
Na, da bin ich echt erleichtert. Danke für die Antwort. Ich hatte mit früher dazu nie Gedanken gemacht, aber als ich mir hier eure Beiträge durchgelesen hatte, wurde ich unsicher. Gruß SideZhou
dirtrider4life
26-05-2013, 17:51
Nehmen wir mal an die Polizei hält mich mit ner Machete an und wir diskutieren darüber ob Waffe oder Werkzeug.
Ich sag dann das Teil ist ein Werkzeug, die fragen dann "Wer sagt das?" "Der Hersteller sagt das!"
Und wer ist der Hersteller?
Wenn ich dann sage dass ich der Hersteller bin weil ich das Teil gemacht hab?
Was wäre dann?
Ein Hersteller müsste das ja besser Wissen als der Polizist den der ist sich ja über den Zweck am klarsten.
Nein, entscheidend sind die bauartbedingten Eigenschaften des Gegenstandes. Was der Hersteller sagt, ist nicht (schon gar nicht allein) maßgeblich.
Das WaffG ist meiner Überzeugung nach in Teilen ganz bewusst schwammig gehalten. Das gibt der Polizei die Möglichkeit, situations- und personenangemessen zu handeln, ohne jede Eventualität gesondert zu regeln.
Klartext: Als braver Holzhackerbuam auf dem Weg ins Pfadfinderlager geht das mit der Machete in Ordnung. Mit Gleichgesinnten und Fanschal auf dem Weg zum Public Viewing nehmen sie Dir das Ding höchstwahrscheinlich weg.
Wirfst Du Deine Fiskars-Hippe in Deinen Kofferraum und fährst zu Oma zum Bäumeschneiden, brauchst Du Dir keinerlei Gedanken zu machen; abends auf dem Weg zur Disse mit dem Killerkhukri mit extrascharfer Stoßspitze auf dem Beifahrersitz wirds schwierig.
Und, ehrlich, mir fällt es schwer, das falsch zu finden.
Wieso findest du das richtig? Bist du der Ansicht, die Gewaltverbrechen in Deutschland vor 2008 waren häufiger oder schlimmer als heute und das Verbot hat irgendetwas gebracht außer einer weiteren Einschränkung von Freiheit? Der § 42 a WaffG ist ein Witz, die Frucht eines überforderten Berliner Senators und einer zunehmenden Anti-Waffenhysterie. Ich denke, das Verbot jedes Kampfsports würde die Sicherheit in Deutschland mehr befördern, wo die meisten Schlägertypen doch irgendetwas trainieren. ;)
Ich finde es eine Einschränkung von Freiheit, wenn ich ganz genau darauf achten muss, auch ja niemanden böse anzuschauen, weil der sonst sofort nach seinem mitgeschleppten Waffenarsenal greift.
Und weil jetzt sicher kommt "Aber die Bösen halten sich doch eh nicht dran!":
Es gibt keine Guten und Bösen. Es gibt Leute mit kürzerer und längerer Zündschnur. Und alle halten sie sich für die Guten.
Die Zündschnur kann auch je nach Situation mal kürzer, mal länger sein. Der eine springt auf dieses an, der andere auf jenes. Oder er hat einen schlechten Tag. Daher, je seltener Waffen getragen werden, desto geringer das Gesamtrisiko, dass bei gelegentlichen Explosionen etwas Unwiederbringliches zu Bruch geht.
Ok, dann stimmst du auch zu, den ständig durchdrehenden Bürgern unseres Landes am besten den Kampfsport zu verbieten? Denn erstens macht der aggressiv und zweitens schulen sich damit die typischen Straßenschläger. Leider kann man ja Hände und Arme noch nicht verbieten, damit wäre Deutschland endlich sicher. :)
Nein, da stimme ich nicht zu. Aus drei Gründen:
1. Kampfsport tötet nicht so leicht (nicht absichtlich, und schon gar nicht versehentlich) wie Messer
2. Kampfsport, soll er überhaupt irgendeine Wirkung zeitigen, zwingt denjenigen dazu, sich lange und ausführlich mit sich und mit Gewalt, und ihren Möglichkeiten und Grenzen, auseinanderzusetzen
3. Kampfsport hat daneben auch noch viele andere positive Nebenwirkungen.
Ich weiß, viele Kampfsportler (und noch mehr Kampfkünstler) würden ihre Hände gerne für tödliche Waffen halten. In der Regel sind gerade das die Harmlosesten.
Aber hier ging es um Macheten. Zurück zum Thema.
dirtrider4life
28-05-2013, 15:47
Also jedem der sich Gedanken zum Thema Waffen macht dem sei mal ein Vergleich zwischen jährlich weltweiten Opferzahlen durch Verkehr und Krieg angeraten.
Das dürfte die Absurdität so mancher Debatte aufzeigen!
Also jedem der sich Gedanken zum Thema Waffen macht dem sei mal ein Vergleich zwischen jährlich weltweiten Opferzahlen durch Verkehr und Krieg angeraten.Interessant wird diese Statistik, wenn man die Länder, in denen der Staat das Gewaltmonopol hat, mit denen vergleicht, in denen jeder Mann selber mit der Waffe in der Hand für seine Sicherheit sorgt.
Tuborgjugend
28-05-2013, 16:03
Interessant wird diese Statistik, wenn man die Länder, in denen der Staat das Gewaltmonopol hat, mit denen vergleicht, in denen jeder Mann selber mit der Waffe in der Hand für seine Sicherheit sorgt.
grundsätzlich ist es eher so: je liberaler die Waffengesetze, desto weniger Kriminalität
Nein, da stimme ich nicht zu. Aus drei Gründen:
1. Kampfsport tötet nicht so leicht (nicht absichtlich, und schon gar nicht versehentlich) wie Messer
2. Kampfsport, soll er überhaupt irgendeine Wirkung zeitigen, zwingt denjenigen dazu, sich lange und ausführlich mit sich und mit Gewalt, und ihren Möglichkeiten und Grenzen, auseinanderzusetzen
3. Kampfsport hat daneben auch noch viele andere positive Nebenwirkungen.
Ich weiß, viele Kampfsportler (und noch mehr Kampfkünstler) würden ihre Hände gerne für tödliche Waffen halten. In der Regel sind gerade das die Harmlosesten.
Aber hier ging es um Macheten. Zurück zum Thema.
Das enttäuscht mich jetzt aber ein bißchen. Da du den § 42 a WaffG gut findest, der eher für theoretischen Sicherheitsgewinn mit Marginalgarantie sorgt, hätte ich gedacht, jede noch so kleine Einschränkung, die uns sicherer macht, wäre willkommen. Ganz interessant ist die Debatte in der Expertenanhörung zum Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften, wo sich BKA und die überforderten Länderkollegen nicht grün waren (http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/16_wp/waffeng/wortproto.pdf).
Ich gebe zu, ich kann viele Ansichten zu dem Thema nur noch mit einer gehörigen Position Zynismus ertragen. :rolleyes: Ich würde übrigens an deiner Stelle niemals in die Schweiz fahren, da gibt es viele böse Bürger mit Waffen, sogar , zitter, Schußwaffen.
OK, jeder Versuch einer differenzierteren Debatte erübrigt sich hier wohl. Du hast Deine Meinung, Du hast Dein Feindbild, und gut ist. Schön für Dich.
Tja, ich bin da recht leidgeplagt durch die Erfahrungen zahlreicher Diskussionen zu solchen Fragen. Was wäre denn an differenzierten Argumenten drin? Hast Du statistische Daten zur Kriminalität mit Messern oder Kukris oder Schlagstöcken vor und nach 2008? Wenn marginale Sicherheitsgewinne ("es reicht, wenn schon ein Leben gerettet wird"), die nur theoretisch erfaßbar sind, ausreichen, eine riesige Zahl von Unbeteiligten zu belasten, die Messer oder Teleskopschlagstöcke geführt haben, ohne Probleme zu bereiten, kann man nicht diskutieren, denn mit solchen Argumenten rechtfertigt sich jede Einschränkung. Befürworter solcher Regeln sind den zu verbietenden Gegenständen gegenüber a) negativ eingestellt (ok, wieso nicht) und b) nicht bereit, gewisse allgemeine Risiken zur Ermöglichung größtmöglicher Umsetzung der allgemeinen Handlungsfreiheit hinzunehmen, weil sie sich c) nicht betroffen fühlen. Diskussionen (ich habe dutzende davon geführt) erübrigen sich da leider erfahrungsgemäß, weil jede Statistik, die die Unsinnigkeit der Verbote belegt, leicht ausgekontert werden kann.
Es geht um die Einstellung zur Freiheit, also halt eine ideologische Frage, die der Ratio nur begrenzt zugänglich zu sein scheint. Wenn du sagst, es wäre für dich Freiheit, nicht damit rechnen zu müssen, von durchknallenden Affekttätern mit Messern oder Schlagstöcken angegriffen zu werden, erscheint mir das erstens sehr theoretisch, zum anderen zu weitgehend, wenn dieses Argument ausreicht, Handlungen sehr vieler wegen Handlungen sehr weniger zu verbieten. Mit dem gleichen Recht könnte ich das Verbot von Alkohol oder von Autofahren verlangen (was wirklich mehr Sicherheit bringen würde), denn dort gibt es auch viel Mißbrauch, der mich potentiell bedroht. Wenn man sich die Begründungen zur Regel ansieht, ging es weitgehend um Messer und ausländische Jugendliche, bei denen die Polizei zu ihrem Mißvergnügen Messer sah, aber nicht wegnehmen konnte, denn es drohte keine unmittelbare Gefahr. Mit so einer Begründung ein Verbot zu rechtfertigen, riecht nach Polizeistaat. Außerdem hatte es in Berlin einen Anstieg von Straftaten mit Messern gegeben. Solche Straftaten werden üblicherweise nicht von Leuten begangen, die sich um Führverbote scheren. Natürlich muß man bundesweit etwas verbieten, weil die Berliner Probleme haben. Und schwuppdiwupp hat man auch gleich mal Schlagstöcke mitverboten. Die Partei, aus der der Anstoß zu der Regelung kam, hat jedenfalls damals und für immer meine ihr bisher meist gegebene Stimme verloren. ;)
dirtrider4life
01-06-2013, 17:43
Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt hat beides nicht verdient - Terrorismus und der Angriff auf unsere Freiheit (http://www.history-blog.at/history-blog/62-aktuelle-politik-im-historischen-licht/311-wer-freiheit-fuer-sicherheit-aufgibt-hat-beides-nicht-verdient-terrorismus-und-der-angriff-auf-unsere-freiheit.html)
Das geht wohl in die Richtung?
Ausser den Ex-Bonnerbonzen hat Berlin kein ernsthaftes Problem...:rolleyes:
Freiheit : Na träumt mal schön weiter.
Ich bin nur gespannt wann hier die große Bombe ( der totalen Überwachung ) platzt.
Ui, ich hab BOMBE gesagt !
Der einzieg Grund warum hier keiner zur Kenntnis nimmt das dieses Sicherheitsbedürfniss inzwischen parnaoide Züge annnimmt ist , ist der das die Majotriät zu sehr eingelullt ist.
Freiheit bedeutet auch sich durchsetzen, Dresche einstecken, sich wehren auflehnen.
Freiheit bedeutet aber auch mal zu akzeptieren das einige Leute andere Auffasssungen haben, einen anderen Lebensweg gehen, eine nader gesellschaftliche Struktur bevorzugen..
Mit der Andersartigkeit der Anderen Leben.
Das ist auch Freiheit.
Aber Mensch, sowas ist so was von unbequem....
Der Glaube durch massive Waffengesetze etwas ändern zu können ; naiv .
Wenn man die Gewalt und die Krimilaität ändern will, ändert das soziale Gefüge.
Mist, ich hab schon wieder "BOMBE" gesagt.
Was die sog. Fakten angeht :
Ich glaube grundsätzlich nur Statisken die ich selber manipuliert habe.
Mit etwas Budenzauber mach ich auch aus jedem Kühlschrank ein Heiligtum. ...
Aber gut, das war jetzt etwas Polit OT.:o
bezüglich der Überwachung für Einhaltung der Waffengesetze. Ich hatte mal nen Revolver(Schreckschuss) . Schön in meiner Wohnung versteckt. Ich hatte schon vergessen das der dort lag. Jedenfalls kam mal ein Bekannter zu Besuch.Der ist auf Klo und bekam ein Anruf. Dann begann der den Teppich zu lösen und hat ein Fach eröffnet. Welches man nicht durch Zufall findet.
Na ja jedenfalls Wundert es mich nicht mehr wenn andauernd bzw manchmal Düsenflieger dicht am Haus vorbei fliegen. Als ob die irgend etwas scannen.
Schnueffler
10-06-2013, 20:25
Als ob die irgend etwas scannen.
Deinen Kopf und deine Gedanken!
Hab gehört ein Helm aus Alufolie verhindert das !
Gruss cave
Deinen Kopf und deine Gedanken!
Mach ihm doch keine Angst! :D
Schnueffler
11-06-2013, 06:18
Mach ihm doch keine Angst! :D
Wieso?
Wenigstens einer, der Jet, der sich dafür interessiert! ;)
DeepPurple
11-06-2013, 17:09
...
Es geht um die Einstellung zur Freiheit, also halt eine ideologische Frage, die der Ratio nur begrenzt zugänglich zu sein scheint.
....
Eben, darum gehts. Was das dann mit Ratio zu tun, verstehe ich nicht ganz. Ich persönlich kann nichts damit anfangen, in der Öffentlichkeit mit Waffen rumzulaufen und verstehe nicht, wie man darauf bestehen kann.
Nicht, dass ich für Verbote wäre, aber das Thema ist für mich jetzt in punkto Freiheitsrechte weniger wichtig.
Mach ihm doch keine Angst! :D
Nein, ich habe vor ein Aluminiumhelm keine Angst. Wenn der Sauber ist stell ich mir den sogar praktisch vor.
dirtrider4life
11-06-2013, 23:17
Eben, darum gehts. Was das dann mit Ratio zu tun, verstehe ich nicht ganz. Ich persönlich kann nichts damit anfangen, in der Öffentlichkeit mit Waffen rumzulaufen und verstehe nicht, wie man darauf bestehen kann.
Nicht, dass ich für Verbote wäre, aber das Thema ist für mich jetzt in punkto Freiheitsrechte weniger wichtig.
Grundsätzlich hat das mit Freiheit im eigentlichen Sinne auf den ersten Blick nicht so sonderlich viel zu tun.
Freiheiten sind aber dazu da, dass man sie sich nimmt. Mir selbst oder halt jemand Anderen!
Das hat immer einen gewissen Touch von Diebstahl, weil Freiheiten des einen bedeuten oft Einschränkung bei jemand Anderen.
Dieser Jemand hat aber unter Umständen ein gewichtiges Argument dagegen.
Freiheit ist ein Privileg und keine Selbstverständlichkeit und wie das mit Privilegien so ist kann man die geliehen bekommen und genauso schnell auch wieder verlieren oder entzogen bekommen wenn man da nicht mit Gewicht gegenhalten kann.
Es sollte schon mal nachdenklich stimmen, dass wir in Kern-Europa seit mehr als 50 keinen Krieg mehr hatten.
Ist in der jüngeren Geschichte nicht so häufig vorgekommen dass sich die Völker so lange friedlich gesonnen waren und kein bekloppter Kaiser oder wahnsinniger Politiker einen Krieg vom Zaun gebrochen hat.
Wir sind wenn man es recht beschaut geschichtlich schon etwas überreif!
Der Glaube durch massive Waffengesetze etwas ändern zu können ; naiv .
Wenn man die Gewalt und die Krimilaität ändern will, ändert das soziale Gefüge.
Mist, ich hab schon wieder "BOMBE" gesagt.
Was die sog. Fakten angeht :
Ich glaube grundsätzlich nur Statisken die ich selber manipuliert habe.
Mit etwas Budenzauber mach ich auch aus jedem Kühlschrank ein Heiligtum. ...
Aber gut, das war jetzt etwas Polit OT.
:yeaha::yeaha::yeaha:
Eben, darum gehts. Was das dann mit Ratio zu tun, verstehe ich nicht ganz. Ich persönlich kann nichts damit anfangen, in der Öffentlichkeit mit Waffen rumzulaufen und verstehe nicht, wie man darauf bestehen kann.
Nicht, dass ich für Verbote wäre, aber das Thema ist für mich jetzt in punkto Freiheitsrechte weniger wichtig.
Es geht ja bei der Thematik nicht nur um das Mitführen, alleine der Besitz reicht schon aus strafbar zu sein.
Mit Verlaub , das ist absurd.
Wenn ich z.B. eine Waffe besitze die die den Anschein erweckt etwas anderes zu sein, aber diese nicht führe sondern hübsch in meiner privaten Vitrine lagere, welche Gefährdung geht davon aus ?
Das die Putzfrau von ihr heimtückisch ohne mein Wissen gepieksst wird ? ( Thematik Stockdegen, Fächerdolche etc )
Gitb es übrigens eine Tollwutimpfung für nunchaku die nur im Dojo gebraucht werden ?
Das ist so einfach Blödsinn.
Eine Einschränkung meiner Rechte ohne jegliche , nicht auf Vermutungen oder Unterstellungen basierenden Begründung.
Kurz : Freiheitsberaubung im übertragenem Sinn.
Mal angenommen, ich schleppe jetzt ein Schwert ohne Abdeckung mit mir rum.
Das es kein Lutscher ist den ich dabei habe, sieht jeder Depp.
Wer Angst hat, geht halt rechtzeitig. ( Es gibt komische Leute die haben vor Gegenständen Angst ...)
Ein Machete kann ich auch nicht in die Hosentasche stopfen. Jeder sieht was für ein Messerchen das ist.
D.h. die Möglichkeit der Flucht vor der meist nicht existenten Gefahr ist immer gegeben. ( Ich halte die meisten Leutchen die mal ein Schwert durch die Gegend schlepppen eben nicht für Psychopathen. In meiner Anfangszeit habe ich mich noch zu Kunden hinbewegt, d.h. ich hatte teilweise zwei, drei Schwerter griffbereit im Gepäck. ....Hab ich jemanden damit gekillt ? Weniger. )
Umgekehrt dito : Wenn ich njemand mein Schlüsselbund fröhlich um die Ohren wickeln würde ; er wünscht e es wäre ein Schwert gewesen. ( Nein ich hab kein Schlüsselbundfetisch, ich las das Mistding nur immer liegen, daher das massive Gewicht mit drei großen Karabinern. macht sich auch gut beim Radeln, scheuert weniger )
Worauf ich hinaus will :
Gewalt durch Gesetze die sinnlos Waffenverbieten aufgrund von Unterstellungen ( Nichts anderes ist es das vom Mitführen auf den Willen der Anwendung geschlossen wird ) eindämmen zu wollen :
So nicht.
Und falls es interessiert : Es geht mir tierisch auf die Nerven das ich jedes mal ein Riesenbohay hab nur weil ich ein Schwert vom Zoll abholen darf :Waffe blablabla...Die Pfeifen sollen erstmal englisch , japanisch oder sonst was lernen bevor sie losquäken von wegen "Kann jeder sagen "
Dito die meisten Odnungskräfte : Von nüscht ne wirkliche Ahnung, aber große Klappe.
Ich für mein Teil behalte mir vor, lieber auf einen Kunden von mir zu hören, einen Oberstaatsanwalt...
Geht prima, weil ich so kriminell verdorben bin.
Ich für mein Teil behalte mir vor, lieber auf einen Kunden von mir zu hören, einen Oberstaatsanwalt...
Das sind die Leute, die keine Tötungsabsicht erkennen, wenn man einem am Boden liegenden auf dem Kopf rumspringt?
Was sagt der zum Führungsverbot von Macheten?
Da das ursprüngliche Thema jetzt auch den Bereich Waffen und Freiheit und 50 Jahre Frieden in Europa einbezieht, nur zwei Gedankengänge (vulgo: Zitate) zweier rechtsschaffener Schriftsteller, die meine schwarze, reaktionäre Seele zum Klingen bringen:
Wir wollen annehmen, daß in einer Stadt, in einem Staate noch eine gewisse Anzahl von wirklich freien Männern lebt. In diesem Falle würde der Verfassungsbruch von einem starken Risiko begleitet sein. Insofern ließe sich die Theorie der Kollektivschuld stützen: die Möglichkeit der Rechtsverletzung steht im genauen Verhältnis zur Freiheit, auf die sie stößt. Ein Angriff auf die Unverletzbarkeit, ja Heiligkeit der Wohnung zum Beispiel wäre im alten Island unmöglich gewesen in jenen Formen, wie er im Berlin von 1933 inmitten einer Millionenbevölkerung als reine Verwaltungsmaßnahme möglich war. Als rühmliche Ausnahme verdient ein junger Sozialdemokrat Erwähnung, der im Hausflur seiner Mietwohnung ein halbes Dutzend sogenannter Hilfspolizisten [Anmerkung Cornell: hier „die SA“] erschoß. Der war noch der substantiellen, der altgermanischen Freiheit teilhaftig, die seine Gegner theoretisch feierten. Das hatte er natürlich nicht aus seinem Parteiprogramm gelernt. Jedenfalls gehörte er nicht zu jenen, von denen Leon Bloy sagt, daß sie zum Rechtsanwalt laufen, während ihre Mutter vergewaltigt wird.
Wenn wir nun ferner annehmen wollen, daß in jeder Berliner Straße auch nur mit einem solchen Falle zu rechnen gewesen wäre, dann hätten die Dinge anders ausgesehen. Lange Zeiten der Ruhe begünstigen gewisse optische Täuschungen. Zu ihnen gehört die Annahme, daß sich die Unverletzbarkeit der Wohnung auf die Verfassung gründe, durch sie gesichert sei. In Wirklichkeit gründet sie sich auf den Familienvater, der, von seinen Söhnen begleitet, mit der Axt in der Tür erscheint. Nur wird diese Wahrheit nicht immer sichtbar und soll auch keinen Einwand gegen Verfassungen abgeben. Es gilt das alte Wort: „Der Mann steht für den Eid, nicht aber der Eid für den Mann.“ Hier liegt einer der Gründe, aus denen die neue Legislatur im Volke auf so geringe Anteilnahme stößt. Das mit der Wohnung liest sich nicht übel, nur leben wir in Zeiten, in denen ein Beamter dem anderen die Klinke in die Hand drückt.
(Ernst Jünger: Der Waldgang)
Es ziehen aber Konflikte herauf, die sich nicht mehr ökonomisch befrieden lassen (...) Da die Geschichte nicht aufgehört hat, ihre tragischen Dispositionen zu treffen, kann niemand voraussehen, ob unsere Gewaltlosigkeit den Krieg nicht bloß auf unsere Kinder verschleppt.
(Botho Strauß: Anschwellender Bocksgesang)
Und ja, NATÜRLICH sind diese Autoren böse und nicht hilfreich und bäh (weshalb ich ihnen u.a. etliche Meter Bücherregal überlasse) - aber ich glaube fest daran, daß das alte löns'sche Bauerndiktum aus dem Werwolf "Hilf Dir selbst, dann hilft Dir unsere HErre GOtt" auch heute noch seine Gültigkeit hat.
DeepPurple
12-06-2013, 14:56
.....
Eine Einschränkung meiner Rechte ohne jegliche , nicht auf Vermutungen oder Unterstellungen basierenden Begründung.
Kurz : Freiheitsberaubung im übertragenem Sinn.
....
Das mag ja alles so sein, wie du sagst. Ich selbst musste schon 3 mal längere Zeit Fragen wegen meines Schwerts auf der Schulter und im Kofferraum beantworten. Jeweils auf dem Weg zum/vom Training.
Macheten, Waffen daheim, Hellebarden, Arbeitsmesser, meinetwegen.
Was ist mit Totschläger und dem Waffenrecht? Schlagstöcke, Tonfas und anders, dessen Zweckbestimmung eigentlich ersichtlich ist?
Inwiefern benötige ich heute die Freiheit, so was mit rumzutragen?
Mag sein, dass die Gesetzgeber mal wieder übers Ziel rausgeschossen haben, vor lauter Populismus. Aber nur "Freiheit" ist doch etwas dürftig als Begründung.
Brauch ich das Trumm oder brauch ich es nicht?
Das sind die Leute, die keine Tötungsabsicht erkennen, wenn man einem am Boden liegenden auf dem Kopf rumspringt?
Was sagt der zum Führungsverbot von Macheten?
Nö, die haben aber eine intimere Ahnung von Juristrei als wir hier oder die meisten einfachen Polizisten resp. Zöllner.
D.h. Wenn solche Leute aus ihrem Wissenhorizont + Erfahrungshorizont heraus doch eher in meine Meinungsrichtung tendieren, ist das offensichtlich auch irgendwie begründbar.
Darum ging es mir.
Das mag ja alles so sein, wie du sagst. Ich selbst musste schon 3 mal längere Zeit Fragen wegen meines Schwerts auf der Schulter und im Kofferraum beantworten. Jeweils auf dem Weg zum/vom Training.
Macheten, Waffen daheim, Hellebarden, Arbeitsmesser, meinetwegen.
Was ist mit Totschläger und dem Waffenrecht? Schlagstöcke, Tonfas und anders, dessen Zweckbestimmung eigentlich ersichtlich ist?
Inwiefern benötige ich heute die Freiheit, so was mit rumzutragen?
Mag sein, dass die Gesetzgeber mal wieder übers Ziel rausgeschossen haben, vor lauter Populismus. Aber nur "Freiheit" ist doch etwas dürftig als Begründung.
Brauch ich das Trumm oder brauch ich es nicht?
Gut dann begründe ich es etwas anders.
Der Vergleich von Totschlägern und Butterfly mit Dingen wie Schwertern nunchaku etc ist defacto Äpfel mit Steinen vergleichen.
Wieviele Verbrechen sind bekannt mit einem nunchaku als die Dinger noch erlaubt waren ?
Keine.
Mit Stockdegen oder Hellebarden ?
Ebenfalls keine.
Hingegen mit den beiden erstgenannten aktenordnerweise.
D.h. eine Begründungsübertragung aus der Gefährdungssicht heraus ist unsinnig.
D.h. mir wird z.:b verwährt eine Studiensammlung zu führen weil Dinge aus populistischen Gründen illegal sind ?
Mein Steuergeld wird verplempert duch stundenlange Zolldebatten z. B. aus populistischen Gründen ?
( Wen ich beim Zoll hocke verdien ich nichts und damit massiver Steuerausfall )
Was das Brauchtum angeht :
Mit Verlaub, den Staat hat es solange ich kein Menschen gefährde oder belästige einen Dreck anzugehen was ich für meine kulturelle Umgebung für notwendig erachte.
Sowas als Beurteilskriterium heranzuziehen : Mir graut es ein wenig, mir fallen da Dinge wie Pussyriot ein.
Gut soweit sind wir gottlob noch nicht, blos den weg auf diesen Irrsinn hin, ja den haben wir angefangen zu gehen.
Weil die Freiheit eben so ein pillepalle Gut ist bei dem es nichts ausmacht mal eben kleinen Stücken hier und da abzuzwacken und noch ein Krümmel......und noch einer....Ups, weg ist sie.:ups:
Ich verrate dir auch gerne warum ich jetzt schon dagegen wettere.
Sowas öffnet staatlicher Willkür Tür und Tor.
Beweis doch mal das es kulturell notwendig ist einen Schottenrock zu tragen z.B.
Da landen wir fix bei solchem Krempel wie einer Gewissenfrage.
Beweis mal das es für dich wichtig und gewissenstechnisch essentiell ist.
Entscheiden tun dann Betonköpfe die es defacto nicht beurteilen können...
Irgendwie sägt man damit auch schon an der Meinungsfreiheit etc..
Abgekürzt . Ich werde es nicht ungemotzt akzeptieren das aus populistischen Gründen durch die Hintertür Grundgesetze ausgehöhlt werden.
Aber schön, wir sind petit OT.
DeepPurple
12-06-2013, 19:02
....
Abgekürzt . Ich werde es nicht ungemotzt akzeptieren das aus populistischen Gründen durch die Hintertür Grundgesetze ausgehöhlt werden.
Gut, das ist ein ehrenwerter Ansatz. Seh ich ähnlich, setze mich aber bei Waffen im Sinne einer zur praktischen Verwendung erworbenen und mitgeführten nicht ein, von Schusswaffen bis Totschläger.
Was die anderen betrifft denke ich, dass hier eben wie so oft zuviel und zu unsinniges geregelt wurde, und das ohne echten Hintergrund.
Mein einziges Argument gegen so ein Verbot überhaupt ist die Unsinningkeit, da es die eigentlich gemeinten eh nicht interessiert. Aber ich werd mich mit denen sicher nicht in Reihe stellen und für deren Grundrechte kämpfen.
Aber schön, wir sind petit OT.
Und wenn schon. Besser eine Grundsatzdiskussion als bei jeder einzelnen Waffe...
@deep
Dem schließe ich mich gerne an.
Waffen die nachweislich zum Unheilanrichten angewendet werdet in relevanten Masstab ; bitte sehr, Verbotssiegel darauf.
Alles andere gleich mit zu verbieten weil einige Leute besonders laut rumblöcken : Niemals ohne mich.
Warum .
Ich habe Zeiten erlebt da war es sehr interessant mit einem Schwert durch die damalige DDR zu reisen.
Kam man in Berlin an, es wurde noch putziger.
Kam man in Berlin an und der Zoll erwischte einen : Knick, knack Spitze ab. Toll, eben mal so ein mehrere Jahrhunderte altes Schwert ruiniert...
Anderes Beispiel : Wir hatten früher mal eine ollen Offiziersdegen rumflattern.
Hätten die Russen das Ding gefunden : Eine Wand ist auch ein schöner Ort um erschossen zu werden.
Hätten wir das Ding immer noch gehabt nach dem Ende des WWII : Glückpunsch, gleiche Kiste. Berliner Waffengesetz der Alierten...
Es war ja so wahrscheinlich das wir alle mit einem Degen auf die losgehen.
Das ist übrigens kein Witz.
Das Ding hab ich immer noch. Blos als Stechbeitle umgearbeitet.
unser informaler Protest gegen diesen Mitlitärschwachsinn.
Militärschwachsinn...ich könnte jetzt weiterstricken mit einem gewissen Mann und seinem Satz "Jedem Deutschen solle die Hand abfallen..."
Auf den Punkt : Grundrechte sind dazu da die Allgemeinheit zu stärken und zu schützen, ebenfalls ihre Rechte.
Ihre Beschneidung ist ein No-Go.
Angefangen bei den Terrorismusgesetzen der Bader-Meinhof Zeit bis zur heutigen Islamisten Paranoia.
In die gleiche Kategorie fällt dieser Waffendummfug.
Wozu die im Endefeffekt auch dienen können...anders , aber leider ein rein politisches Thema.
Auf jede Fall : Wer hier seine Freiheiten in D-Land genissen will, sollte bitteschön auch dafür einstehen, und sei es nörgelnd motzender Weise.
DeepPurple
12-06-2013, 21:36
....
Alles andere gleich mit zu verbieten weil einige Leute besonders laut rumblöcken : Niemals ohne mich.
....
Das seh ich auch so.
Sturmnacht
14-06-2013, 23:42
ich hab nicht alles gelesen, aber nun so wie es wirklich ist..
machete = werkzeug unterliegt nicht dem waffengesetz...
sieht aus wie eine hiebwaffe ist aber keine...
aufgrund der novellierung durch den §42a hat sie aber eine Länge über 12cm, somit darf man sie erwerben und besitzen aber nicht führen...
außer man hat ein berechtiges interesse...
zb. durch den urwald laufen (ob da das deutsche recht noch gilt? ;)
zum transport vercshlossenes behältnis, wobei da ein billiges vorhängeschloß an der tasche oder was auch immer reicht...
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