Vollständige Version anzeigen : Führen von Rettungsmesser
CallMeNooob
03-09-2011, 18:53
Ich (Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr) würde mir gerne ein Rettungsmesser zulegen. Dieses wird im Verkauf eindeutig als solches deklariert (somit ist es ein Rettungswerkzeug, und keine "Waffe", oder?)
Es ist für Rettungssituationen gedacht, z.B. dem Befreien einer eingeklemmten Person beim Verkehrsunfall. Vorhanden sind hierfür z.B. ein Scheibenzertümmerer und Gurtschneider. Es ist einhändig zu öffnen. Klingenlänge unter 12 cm.
Ich würde dieses Messer allerdings auch gerne privat Führen, da man nie weiß wann der nächste Einsatz kommt und das Messer dann im Zweifelsfall zuhause rumliegt, wenn ich grade unterwegs war. Auch im Gerätehaus würde ich es nicht gerne rumliegen lassen, ich bin bei sowas immer recht paranoid.
Zusätzlich kann es ja auch immer passieren, dass man zufällig als Ersthelfer am Einsatzort ist und dann hilft das Messer auch in der Einsatzkleidung wenig.
Zuletzt sehe ich im Messer eine Option zur Selbstrettung, für den Fall selbst in einem Unfall verwickelt worden zu sein.
Dürfte ich dieses Messer z.B. am Gürtel mit mir Tragen?
Wie sieht es mit dem Gebrauch zur Selbstverteidigung aus? (ich sehe in dem Messer wie gesagt keine Waffe, sondern ein Werkzeug, aber im Notfall...)
MfG, Nooob
Daemonday
03-09-2011, 19:46
Wäre mal intressant ob Dienstbereitschaft bei der FFW als Allgemein anerkannter Grund gilt.
Notwehr ist keiner und somit darf man ein Einhandmesser (rettungsmesser sind auch nur Einhandmesser) nich führen.
Allgemein kommt man eigentlich nur als Handwerker, Angler oder ähnliches damit durch, aber auch nur dann wen man grad auf arbeit oder beim Angel ist.^^
Lg
Micha
stagediver
03-09-2011, 19:47
Oh - sehr interessantes Thema!
Möchte auch so ein Rettungstool, zumindest im Handschuhfach griffbereit.
Wie ist die Rechtslage?
defensiv
03-09-2011, 20:43
Ein durch Design und Aufmachung eindeutig als Rettungstool konzipiertes Messer ist rechtlich in Ordnung.
Ich finde die von dir aufgeführten Gründe sind ein berechtigtes Interesse, aber die Frage ist nicht wie ich das sehe sondern wie derjenige der dich kontrolliert das sieht. Das mit der SV würde ich bei ner Kontrolle aber nicht erzählen :D Andererseits, wann wird man schon mal kontrolliert ;)
Ich meine ein Freund, der Rettungssanitäter ist hat extra einen Schein gehabt um so ein Rettungsmesser jederzeit mitführen zu dürfen.
Wenn das immernoch so ist müsstest du ja bei dir auf der Wache jemanden haben der dir dazu eine definitive Aussage machen kann.
stagediver
03-09-2011, 21:21
Es gibt diese Messer doch auch mit abgerundeter Spitze, um den Defensiv/Werkzeugcharakter zu unterstreichen. Wie ist das mit solchen Modellen? Würde sowas konfisziert werden, wenn es in meinem Rucksack/Umhängetasche gefunden wird?
Pyriander
03-09-2011, 21:37
Oh - sehr interessantes Thema!
Möchte auch so ein Rettungstool, zumindest im Handschuhfach griffbereit.
Wie ist die Rechtslage?
Handschuhfach müsste, da geschlossen in Behältnis, OK sein.
CallMeNooob
03-09-2011, 22:44
Das ich im Falle einer Kontrolle nicht erzählen würde, dass das Messer für die SV gedacht ist ist wohl klar (ist es ja auch nicht).
Wer würde sich denn im Ernstfall aber verprügeln lassen, wenn er ein Messer am Gürtel tragt? Wäre ich in so einem Fall dann dran, wenn ich es zur Notwehr verwende und zb. den Angreifer verletze, auch wenn das Messer nicht zu diesem Zweck geführt wurde?
Wegen der Legaltität des Führens werde ich mich mal bei uns an der Wache schlau machen, sobald ich wieder daheim bin.
MfG
Es gibt nen BKA-FB zwecks Rettungsmesser, ein Victorinox Rescue Tool oder Eickhorn Rettungsmesser fallen allerdings nicht darunter. Hier gilt also, dass man einen "allgemein anerkannten Zweck" zum Führen braucht. Was das ist, kann aber jeder PVB selber auslegen. Da kommt es natürlich auch auf das eigene Erscheinungsbild drauf an und was man für ein Messer führst.
Ganz ehrlich? Tausende von Leuten laufen tagtäglich mit nem Einhandmesser rum. Wenn Du bei der FFW bist und z.B. ein sozialadäquates Vic Rescue Tool mit dir rumschleppt, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass es Probleme gibt, zumal das Ding ja in der Tasche steckt und nicht offen präsentiert wird.
Wenn man denn unbedingt ein Messer ausschließlich zur SV haben will(ob sinnvoll oder nicht, sei dahingestellt), dann sollte man ein Zweihandmesser oder ein feststehendes unter 12cm Klingenlänge mitnehmen, da gilt §42a nicht. M.W.n darf dir die Polizei dass Messer aber weiterhin abnehmen, wenn ein konkreter Verdachtsmoment besteht.
defensiv
03-09-2011, 23:43
Es gibt nen BKA-FB zwecks Rettungsmesser (...)
Ein Feststellungsbescheid des BKA macht Sachen einfacher, aber er ist nicht unbedingt erforderlich. Zumal das mit ordentlichen Kosten verbunden ist. Daher lassen das einige Hersteller/Importeure einfach bleiben.
Ein Feststellungsbescheid des BKA macht Sachen einfacher, aber er ist nicht unbedingt erforderlich. Zumal das mit ordentlichen Kosten verbunden ist. Daher lassen das einige Hersteller/Importeure einfach bleiben.
Ja, stimmt. Zumal der FB ja nicht übertragbar auf andere Messer ist, sondern nur verbindlich für das untersuchte Messer gilt, im Falle des Rettungsmesser also eines, dass genau die hier (http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/030828FbZ20Rettungsmesser,templateId=raw,property= publicationFile.pdf/030828FbZ20Rettungsmesser.pdf) beschrieben Eigenschaften erfüllt. Andere Messer müssen also erstmal im Hinblick auf §42a betrachtet werden, darunter fallen leider nunmal die Rettungsmesser mit einhändig festellbarer Klinge.
Man könnte ja eigentlich zum Schluss kommen, dass das einzige rechtlich klar als Rettungsmesser definierte Werkzeug, dass aus dem BKA-FB ist und alles andere einfach "nur" Messer mit Glasbrecher und Gurtschneider sind, oder?
Die Lektüre des folgenden Urteils dürfte die meisten Fragen zur aktuellen Lage in der Rechtsprechung beantworten:
Beschluss des 4. Senats für Bußge vom 14.6.2011 - 4 Ss 137/11 - (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Oberlandesgerichte&Art=en&Datum=2011&nr=14512&pos=4&anz=114)
2. Leitsatz:
Das Führen eines Einhandmessers in einem Pkw durch eine Privatperson, um damit in einem eventuellen Notfall den Sicherheitsgurt durchschneiden zu können, dient keinem allgemein anerkannten Zweck i. S. d. § 42 a Abs. 3 WaffG
Ergo: Beim privaten (nicht näher zweckbestimmten und sozialadäquaten) Führen eines Einhand-Rettungsmessers im PKW liegt verbotenes Führen im Sinne des WaffG vor.
Das Führen durch einen Feuerwehrmann im Einsatz ist definitiv sozialadäquat und erlaubt. Außer Dienst halte ich es für juristisch sehr fragwürdig.
Ich würde dieses Messer allerdings auch gerne privat Führen, da man nie weiß wann der nächste Einsatz kommt und das Messer dann im Zweifelsfall zuhause rumliegt, wenn ich grade unterwegs war. Auch im Gerätehaus würde ich es nicht gerne rumliegen lassen, ich bin bei sowas immer recht paranoid.
Sehr schlechte Begründung.
Dieses wird im Verkauf eindeutig als solches deklariert (somit ist es ein Rettungswerkzeug, und keine "Waffe", oder?)
Keine Waffe.
Wie sieht es mit dem Gebrauch zur Selbstverteidigung aus?
Sofern es das relativ mildeste Mittel ist, ist der Gebrauch zur Notwehr erlaubt. Auch bei verbotenem Führen.
Es gibt diese Messer doch auch mit abgerundeter Spitze, um den Defensiv/Werkzeugcharakter zu unterstreichen. Wie ist das mit solchen Modellen? Würde sowas konfisziert werden, wenn es in meinem Rucksack/Umhängetasche gefunden wird?
Möglicherweise, wenn es ein Einhänder ist. Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts gilt das Opportunitätsprinzip. D.h. der Hoheitsträger kann im Rahmen seines Ermessensspielsraums selbst entscheiden, ob und gegen wen er tätig wird.
Handschuhfach müsste, da geschlossen in Behältnis, OK sein.
Definitiv falsch. Das Waffengesetz spricht von "verschlossen" nicht von "geschlossen". Die Aufbewahrung im unverschlossenen Handschuhfach ist "Führen" im Sinne des Gesetzes.
Definitiv falsch. Das Waffengesetz spricht von "verschlossen" nicht von "geschlossen". Die Aufbewahrung im unverschlossenen Handschuhfach ist "Führen" im Sinne des Gesetzes.
Auch darüber streiten sich Juristen. Gibt auch einen Unterschied zwischen "verschlossen" und "abgeschlossen" :o
Mir wurde von einem Juristen, der sich für die Materie interessiert, gesagt, dass man von "verschlossen" ausgehen kann, wenn man mehr als 3 Griffe braucht um an die Waffe zu kommen - aber auch das unterliegt mal wieder der Interpretation durch die Anwesenden bei einer möglichen Kontrolle, mit einem Schloss ist man absolut auf der sicheren Seite.
PS: Auch ein Handschuhfach kann man abschliessen ;)
Ist ein Teppichmesser nicht auch ein Einhandmesser?
Auch darüber streiten sich Juristen. Gibt auch einen Unterschied zwischen "verschlossen" und "abgeschlossen" :o
Welcher da wäre?
Mir wurde von einem Juristen, der sich für die Materie interessiert, gesagt, dass man von "verschlossen" ausgehen kann, wenn man mehr als 3 Griffe braucht um an die Waffe zu kommen - aber auch das unterliegt mal wieder der Interpretation durch die Anwesenden bei einer möglichen Kontrolle, mit einem Schloss ist man absolut auf der sicheren Seite.
Es gibt da so niedrig instanzliche Urteile, die ein Führen trotz unabgeschlossenem Behältnis verneinen, wenn der Gegenstand nicht griffbereit ist (am Boden des befüllten Rucksacks o.ä.). So ein Urteil hat aber in etwa die Verbindlichkeit des morgendlichen Kaffeesatzes des urteilenden Richters, der im Zweifelsfall vor dir sitzt.
PS: Auch ein Handschuhfach kann man abschliessen ;)
Na wenn das bei dir so ist, dann Knüppel frei! (Und Einhandmesser und Kurzschwert und was man sonst noch so alles auf dem Weg zur Arbeit braucht. :D ) Aber immer schön auf den verschlossenen Transport zum Auto achten. ;)
Ist ein Teppichmesser nicht auch ein Einhandmesser?
Isset.
Pyriander
06-09-2011, 14:55
Es gibt da so niedrig instanzliche Urteile, die ein Führen trotz unabgeschlossenem Behältnis verneinen, wenn der Gegenstand nicht griffbereit ist (am Boden des befüllten Rucksacks o.ä.).
Ja, daher kam ich auch auf meinen Einwurf:
Laut Kieler Landesgericht reicht z.B. ein ordnungsgemäß verschlossener Rucksack als "verschlossenes Behältnis" gem. $42a aus.
Aber ich hatte doch tatsächlich (deshalb) ge- und nicht verschlossen im Kopf.
So ein Urteil hat aber in etwa die Verbindlichkeit des morgendlichen Kaffeesatzes des urteilenden Richters, der im Zweifelsfall vor dir sitzt.
:D
stagediver
06-09-2011, 18:11
Oh mann...
Um mal völlig unsachgemäß zu meckern:
Deutsches Waffenrecht sucks!!
CallMeNooob
06-09-2011, 18:40
Das Führen durch einen Feuerwehrmann im Einsatz ist definitiv sozialadäquat und erlaubt. Außer Dienst halte ich es für juristisch sehr fragwürdig.
Das kann so einfach für Mitglieder der Berufsfeuerwehr gesehen werden.
Aber Freiwillige sind IMMER im "Dienst" (sofern Einsatzfähig, also gesund und nüchtern).
Dass ich das Messer nicht im Gerätehaus lassen möchte hat Gründe wie, dass ich nicht will dass zB. die Kiddies von der Jugendfeuerwehr damit herumfuhrwerken und sich womöglich verletzen, oder einer der Kameraden nach kurzem Borgen vergisst es zurück an Ort und Stelle zu legen. Mag manchem plausibel erscheinen, anderem nicht. Ich für meinen Teil fühle mich besser wenn ich weiß wo das Ding ist und zwar bei mir.
Das kann so einfach für Mitglieder der Berufsfeuerwehr gesehen werden.
Aber Freiwillige sind IMMER im "Dienst" (sofern Einsatzfähig, also gesund und nüchtern).
Das ist wohl Definitionssache. Jedenfalls wird dir außerhalb des Einsatzes kaum ein berechtigtes Interesse im Sinne der Norm zugebilligt werden.
Dass ich das Messer nicht im Gerätehaus lassen möchte hat Gründe wie, dass ich nicht will dass zB. die Kiddies von der Jugendfeuerwehr damit herumfuhrwerken und sich womöglich verletzen, oder einer der Kameraden nach kurzem Borgen vergisst es zurück an Ort und Stelle zu legen.
Ich prognostiziere dir, dass die Verfolgungsbehörde das als Schutzbehauptung abtun wird, um das Ding immer führen zu können. Die Frage, warum es in eurem Feuerwehrhaus keine Möglichkeit gibt, ein Taschenmesser einzuschließen, liegt ziemlich auf der Hand. Oder warum Du dir kein Kästchen hinstellst, damit die Pimpfen da keinen Unfug mit treiben. Oder sonstwas. Sachbearbeiter können bei sowas ausgesprochen kreativ sein, die Kommunalverwaltung braucht schließlich Geld. ;)
Ich für meinen Teil fühle mich besser wenn ich weiß wo das Ding ist und zwar bei mir.
Dann solltest Du dir besser eins holen, bei dem man den Pin abschrauben kann. Dann gibt's keine Probleme. Oder Du nimmst halt das Risiko des Bußgeldes in Kauf.
Oh mann...
Um mal völlig unsachgemäß zu meckern:
Deutsches Waffenrecht sucks!!
Das ist wohl wahr.
Das ist wohl Definitionssache. Jedenfalls wird dir außerhalb des Einsatzes kaum ein berechtigtes Interesse im Sinne der Norm zugebilligt werden.
Ich prognostiziere dir, dass die Verfolgungsbehörde das als Schutzbehauptung abtun wird, um das Ding immer führen zu können. Die Frage, warum es in eurem Feuerwehrhaus keine Möglichkeit gibt, ein Taschenmesser einzuschließen, liegt ziemlich auf der Hand. Oder warum Du dir kein Kästchen hinstellst, damit die Pimpfen da keinen Unfug mit treiben. Oder sonstwas. Sachbearbeiter können bei sowas ausgesprochen kreativ sein, die Kommunalverwaltung braucht schließlich Geld. ;)
Sind das persönliche Erfahrungswerte oder reine Spekulation?
Sind das persönliche Erfahrungswerte oder reine Spekulation?
Rechtsauslegung mit einem Schuss persönlicher Erfahrung, was die grundsätzliche Herangehensweise von Mitarbeitern des Ordnungsamtes an waffenrechtliche Fragen anbelangt.
Ging allerdings nicht um Messer und hatte auch nichts mit mir persönlich zu tun.
Predaxus
07-09-2011, 06:11
@Pyriander: verschlossenes Handschuhfach.... der denkbar schlechteste Ort für ein Rescuetool, egal welcher Bauart.
In Österreich haben wir es da leichter ;). Dachte der TE an eine Kombi? Ein in Deutschland legales Einhandmesser + nen Gurtschneider, gibt es ja in allen möglichen Ausführungen, dann bist du auf der sicheren Seite (rechtlich gesehen)
Ich hab dass CRKT EXITOOL immer im Auto.
Rechtsauslegung mit einem Schuss persönlicher Erfahrung, was die grundsätzliche Herangehensweise von Mitarbeitern des Ordnungsamtes an waffenrechtliche Fragen anbelangt.
Ging allerdings nicht um Messer und hatte auch nichts mit mir persönlich zu tun.
Ok, dann spekuliere ich mal: Bis zum Sachbearbeiter im Ordnungsamt kommen vielleicht nur die suspekten Fälle im Zusammenhang mit § 42a. Es könnte eine Menge Fälle geben in denen der kontrollierende Beamte das vorgetragene Interesse problemlos abnickt, die dann aber folglich weder bei einem Sachbearbeiter noch Richter landen, folglich auch nicht bekannt werden. Damit wäre die ganze Sache nicht annähernd so dramatisch wie in Foren häufig unterstellt wird. Mal ganz abegsehen davon, dass man im Normalfall doch extrem selten kontrolliert wird. Begibt man sich in Situationen wo die Wahrscheinlichkeit kontrolliert zu werden steigt ändert sich möglicherweise schon wieder die Sichtweise auf das Führungsinteresse.
Soweit meine Gedanken dazu. Natürlich alles reine Spekulation. Gesunder Menschenverstand oder Wunschdenken? Keine Ahnung, aber alle anderen spekulieren ja auch nur ;)
Ok, dann spekuliere ich mal: Bis zum Sachbearbeiter im Ordnungsamt kommen vielleicht nur die suspekten Fälle im Zusammenhang mit § 42a. Es könnte eine Menge Fälle geben in denen der kontrollierende Beamte das vorgetragene Interesse problemlos abnickt, die dann aber folglich weder bei einem Sachbearbeiter noch Richter landen, folglich auch nicht bekannt werden.
Natürlich, wenn der kontrollierende Polizeibeamte keinen Grund für eine Maßnahme sieht, wird er nicht tätig werden. Und folglich landet die Sache auch nie beim Ordnungsamt.
Allerdings neigt der Schutzmann ansich berufsbedingt eher zum Misstrauen, als zum Gegenteil. Und das trifft dann im Zweifelsfall auch unbescholtene Bürger. Diese Haltung speist sich aus der Erfahrung, dass ein nicht geringer Teil polizeilicher Einsätze auf bis dato völlig unbescholtene und unauffällige Familienväter zurückgeht, die im Suff oder in Rage Mist bauen.
Im Copzone-Forum gibt es dazu zich Threads, wo sich Polizeibeamte dazu äußern und der Teil, der Einhänder oder 12 cm+ nicht verfolgt, sofern kein plausibler "allgemein anerkannter Zweck" vorgetragen wird, stellt eine verschwindend geringe Minderheit dar.
Anders dürfte es bei ungefährlichen Rettungstools mit stumpfer Spitze und kurzer Klinge aussehen. Aber um genau die scheint es ja hier nicht zu gehen, wenn der TE nach der Rechtslage in Notwehrsituationen fragt.
Damit wäre die ganze Sache nicht annähernd so dramatisch wie in Foren häufig unterstellt wird.
Dramatisch ist es sowieso nicht. Es geht um eine Ordnungswidrigkeit. D.h. im Falle des Falles ist ein Bußgeld fällig und der fragliche Gegenstand wird eingezogen. Im Zweifelsfall ärgerlich, aber kein Weltuntergang.
Mal ganz abgesehen davon, dass man im Normalfall doch extrem selten kontrolliert wird.
Joa, ich persönlich bin abgesehen von Vorkontrollen bei Demos von der Polizei noch nie körperlich durchsucht worden. Der Typ aus dem OLG-Urteil hat's ja offensichtlich darauf angelegt und das Ding offen am Gürtel getragen.
Ich persönlich würde allerdings, wenn ich das Risiko der OWi-Anzeige schon in Kauf nehme, direkt zum Teleskopschlagstock greifen. Den kann ich auch einhändig öffnen und würde ihn in einer Notwehrsituation im Gegensatz zum Messer auch einsetzen.
Wenn's dem TE wirklich nur um's Gurtschneiden und Scheibenzertrümmern geht, sollte er sich so ein stumpfes Rettungstool holen. Damit wird er erwartungsgemäß kaum Ärger bekommen. Mit oder ohne Einhandfunktion.
Allerdings neigt der Schutzmann ansich berufsbedingt eher zum Misstrauen, als zum Gegenteil. Und das trifft dann im Zweifelsfall auch unbescholtene Bürger. Diese Haltung speist sich aus der Erfahrung, dass ein nicht geringer Teil polizeilicher Einsätze auf bis dato völlig unbescholtene und unauffällige Familienväter zurückgeht, die im Suff oder in Rage Mist bauen.
ok, aber wer im Suff oder Rage Mist baut, kriegt den Folder m.E. zu recht abgenommen ;)
Im Copzone-Forum gibt es dazu zich Threads, wo sich Polizeibeamte dazu äußern und der Teil, der Einhänder oder 12 cm+ nicht verfolgt, sofern kein plausibler "allgemein anerkannter Zweck" vorgetragen wird, stellt eine verschwindend geringe Minderheit dar.
Ich habe den Eindruck in diesem Forum ist auch die Quote derjenigen Wichtigtuer aus dem Berufsstand recht hoch die einem auch wg. einer defekten Nummernschildbeleuchtung mit Blaulicht hinterherfahren und ein riesen Fass deswegen aufmachen (selbst schon gehabt). Wenn so einer einen Folderclip endeckt ist man natürlich gekniffen. Andererseit (ich weiß nicht ob deine Formulierung nur unglücklich ist) ist es doch ihre Pflicht das zu ahnden wenn kein Interesse vorgetragen wird!? Die Frage dreht sich (auch beim TE) doch einzig und allein ums Führungsinteresse.
Dramatisch ist es sowieso nicht. Es geht um eine Ordnungswidrigkeit. D.h. im Falle des Falles ist ein Bußgeld fällig und der fragliche Gegenstand wird eingezogen. Im Zweifelsfall ärgerlich, aber kein Weltuntergang.
:D
Ich persönlich würde allerdings, wenn ich das Risiko der OWi-Anzeige schon in Kauf nehme, direkt zum Teleskopschlagstock greifen. Den kann ich auch einhändig öffnen und würde ihn in einer Notwehrsituation im Gegensatz zum Messer auch einsetzen.
Naja, das Problem beim Telestock hinsichtlich OWi ist allerdings, dass du vortragen kannst was du willst. Beim Messer besteht immernoch die Möglichkeit, dass es anerkannt wird. Ausserdem kann man mit nem Tele definitiv nichts anderes als Kloppen ;)
Wenn's dem TE wirklich nur um's Gurtschneiden und Scheibenzertrümmern geht, sollte er sich so ein stumpfes Rettungstool holen. Damit wird er erwartungsgemäß kaum Ärger bekommen. Mit oder ohne Einhandfunktion.
Ich würde ungerne auf die Möglichkeiten des Werkzeugeinsatzes eines richtigen Messers verzichten zugunsten eines spezialisierten Tools (oder Tele).
Wenn's dem TE wirklich nur um's Gurtschneiden und Scheibenzertrümmern geht, sollte er sich so ein stumpfes Rettungstool holen. Damit wird er erwartungsgemäß kaum Ärger bekommen. Mit oder ohne Einhandfunktion.
Muß nicht mal "stumpf" sein, eine einfache - und legale - Lösung findet sich ebenfalls bei Victorinox:
Victorinox Fireman
Diese Messer sind sehr robust und leicht,
speziell entwickelt für Polizei, Feuerwehr
und Armee.
Victorinox Fireman Original Schweizer Taschenmesser Taschenwerkzeug (http://www.schweizer-messer.eu/Victorinox_Robuste_Modelle_mit_Verriegelung/Victorinox_Fireman_Taschenwerkzeug/08383.html)
ok, aber wer im Suff oder Rage Mist baut, kriegt den Folder m.E. zu recht abgenommen ;)
Klar, das sowieso. Aber es geht ja um Prävention. Der PVB kann keine Gedanken lesen und daher im Vorfeld nicht unterscheiden, wer Mist machen könnte und wer nicht. Daher dominiert die Haltung "lieber ein Messer zuviel abgenommen als eins zu wenig."
Ich habe den Eindruck in diesem Forum ist auch die Quote derjenigen Wichtigtuer aus dem Berufsstand recht hoch
Nicht mein Eindruck. Denke, das Forum ist ein relativ repräsentativer Querschnitt des Berufsstandes. Und da sind natürlich auch Wichtigtuer und Korinthenkacker dabei. Die Mehrheit halte ich jedoch für vernünftig.
Andererseit (ich weiß nicht ob deine Formulierung nur unglücklich ist) ist es doch ihre Pflicht das zu ahnden wenn kein Interesse vorgetragen wird!?
Nein, im OWi-Recht herrscht das Opportunitätsprinzip. D.h. der Vollzugsbeamte entscheidet nach seinem Ermessen, ob, wie und gegen wen er tätig wird. Er kann es auch bei einer Verwarnung belassen oder gar nicht tätig werden, sofern es ihm opportun erscheint.
Das steht im Gegensatz zum Legalitätsprinzip bei Straftaten. Da muss von Amtswegen her ermittelt werden. Ein Amtsträger, der das pflichtwidrig unterlässt, würde sich sogar wegen Strafvereitlung im Amt strafbar machen. Kein Kavaliersdelikt!
Naja, das Problem beim Telestock hinsichtlich OWi ist allerdings, dass du vortragen kannst was du willst. Beim Messer besteht immernoch die Möglichkeit, dass es anerkannt wird.
Klar. Wenn's dem Beamten plausibel erscheint. Aber für dumm verkaufen lassen die sich nicht. Und jetzt mal Hand auf's Herz: Würdest Du als PVB dem TE abkaufen, dass er seinen Einhänder ständig führen muss, weil's in seinem Feuerwehrhaus keine Möglichkeit gibt, ihn sicher zu verwahren? ;)
Ausserdem kann man mit nem Tele definitiv nichts anderes als Kloppen ;)
Ach, man kann auch Scheiben damit zertrümmern. Fühlt sich der U-Bahnfahrgast für den Fall des Unfalls gleich viel sicherer. :D
Ich würde ungerne auf die Möglichkeiten des Werkzeugeinsatzes eines richtigen Messers verzichten zugunsten eines spezialisierten Tools (oder Tele).
Klar. Dafür hab ich ein stinknormales Taschenmesser. Wundere mich ein wenig, warum's immer ein Einhänder sein muss. Für die SV seh ich's ein, aber ansonsten?
Muss es denn ein Werkzeug sein, womit man Äpfel schälen, Scheiben zertrümmern UND sich im Notfall verteidigen kann? Auf der Trekkingtour versteh ich's, da zählt jedes Gramm. Aber im Auto?
Hätt ich ne Karre, würde ich mir son Rettungstool holen. Für's Äpfelschälen und Brotschmieren mein Messerchen in der Hosentasche und für die SV meinen Argumentationsverstärker (unabhängig davon, wie der konkret aussieht, ein Messer ist es jedoch nicht, das ist nichts für mich.)
__________________
Muß nicht mal "stumpf" sein, eine einfache - und legale - Lösung findet sich ebenfalls bei Victorinox:
Victorinox Fireman
Diese Messer sind sehr robust und leicht,
speziell entwickelt für Polizei, Feuerwehr
und Armee.
Victorinox Fireman Original Schweizer Taschenmesser Taschenwerkzeug (http://www.schweizer-messer.eu/Victorinox_Robuste_Modelle_mit_Verriegelung/Victorinox_Fireman_Taschenwerkzeug/08383.html)
Da fehlt mir der Schlagdorn.
Dann eher das:
http://www.schweizer-messer.eu/Victorinox_Robuste_Modelle_mit_Verriegelung/Victorinox_Rescue_Tool_Taschenwerkzeug/08623MWN.html
Gibt's mit oder ohne Einhandklinge, für die ganz Risikoaversen. ;)
Klar, das sowieso. Aber es geht ja um Prävention. Der PVB kann keine Gedanken lesen und daher im Vorfeld nicht unterscheiden, wer Mist machen könnte und wer nicht. Daher dominiert die Haltung "lieber ein Messer zuviel abgenommen als eins zu wenig."
...
Nein, im OWi-Recht herrscht das Opportunitätsprinzip. D.h. der Vollzugsbeamte entscheidet nach seinem Ermessen, ob, wie und gegen wen er tätig wird. Er kann es auch bei einer Verwarnung belassen oder gar nicht tätig werden, sofern es ihm opportun erscheint.
...
Klar. Wenn's dem Beamten plausibel erscheint. Aber für dumm verkaufen lassen die sich nicht. Und jetzt mal Hand auf's Herz: Würdest Du als PVB dem TE abkaufen, dass er seinen Einhänder ständig führen muss, weil's in seinem Feuerwehrhaus keine Möglichkeit gibt, es sicher zu verwahren? ;)
...
Klar. Dafür hab ich ein stinknormales Taschenmesser. Wundere mich ein wenig, warum's immer ein Einhänder sein muss. Für die SV seh ich's ein, aber ansonsten?
Ok, eins nach dem anderen:
Hatte das mit Suff oder Rage so verstanden, dass da jemand auseinandergepflückt wird der schon Scheisse gebaut hat. Ohne Scheisse zu bauen läßt einen die Staatsmach ja meist in Ruhe, abgesehen von Demos, Fußballspielen o.ä. aber da sind die Vorzeichen ja auch andere.
Hinsichtlich Verfolgung hatte ich auch unterstellt, dass da bereits kontrolliert wurde und da finde ich es nachvollziehbar, dass wenn was gefunden wird und kein Grund genannt werden kann vollstreckt wird ;)
Dem TE würde ich auch nicht unbedingt raten die Geschichte mit dem Gerätehaus zu erzählen. Andererseits, wenn er glaubhaft rüber bringt, dass er sich quasi ständig dem Wohle der Allgemeinheit mit seinen Spezialfähigkeiten verpflichtet sieht... keine Ahnung was man als Polizist sonst so vorgetragen kriegt ;)
Folder sind einfach so unglaublich gut zu tragen. Und die meisten Modelle sind nunmal 1-Händer. Sind ja auch generell viel praktischer. Wenn es tatsächlich um SV geht würde ich wahrscheinlich eh lieber zu einem spezialisierten Fixed greifen ;)
Dann eher das:
Victorinox Rescue Tool Original Schweizer Taschenmesser Taschenwerkzeug (http://www.schweizer-messer.eu/Victorinox_Robuste_Modelle_mit_Verriegelung/Victorinox_Rescue_Tool_Taschenwerkzeug/08623MWN.html)
Gibt's mit oder ohne Einhandklinge, für die ganz Risikoaversen. ;)
Ich wußte nicht das es dieses Modell auch ohne Einhandklinge gibt, dann allerdings wäre er wirklich auf der sicheren Seite.:D
Wobei ich das "Risiko", das "Otto Normalverbraucher" kontrolliert wird, für gering halte und das dann der "Schupo" auch noch so ein "Korinthenkacker" ist, der daraus unbedingt eine Staatsaffaire machen will, halte ich für noch geringer - aber möglich ist alles:ups:
Aber wenn schon "paranoid" dann bitte noch einen Schritt weiter denken:
Sofern er (ihr) zur Gruppe der legalen Waffenbesitzer gehört, kann es wirklich unangenehm und letztlich sehr teuer werden. Gerät nämlich ein Sportschütze mit so einem "Rettungstool" an den erwähnten "Korinthenkacker" kann diese eigentlich harmlose Ordungswidrigkeit auch als Verstoß gegen das Waffengesetz gesehen werden - mit der Folge des Verlustes der WBK (Waffenbesitzkarte), da die geforderte Zuverlässigkeit im Sinne des WaffG dann in Frage gestellt werden könnte.......
Zugegeben - auch unwarscheinlich, aber auch das ist möglich:(
Siehe:
§ 42a, Absatz 1„Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“
Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.Ein Verstoß gegen WaffG §42a wird als Ordnungswidrigkeit, nicht als Straftat, geahndet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden (WaffG §53).
http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php
Ohne Scheisse zu bauen läßt einen die Staatsmach ja meist in Ruhe
Meist schon. Man kann aber auch einfach Pech haben. An so genannten "kriminalitätsbelasteten Orten" (meist Drogenumschlagsplätze) kann die Berliner Polizei bspw. verdachtsunabhängige Personenkontrollen und Durchsuchungen durchführen. Da haste dann einfach Pech gehabt, wenn Du Einhänder oder Teli oder sonstwas dabei hattest.
Näheres regelt das länderspezifische Gefahrenabwehrrecht. Aber solche Regelungen gibt es m.W. in jedem Bundesland.
Folder sind einfach so unglaublich gut zu tragen. Und die meisten Modelle sind nunmal 1-Händer. Sind ja auch generell viel praktischer.
Joa, ich hab ein ganz normales Taschenmesser (Folder?) wie das hier: http://www.messerzentrum.de/images/product_images/popup_images/H223412.jpg
Einhandfunktion wäre sicherlich grundsätzlich praktisch, aber ich find's jetzt auch nicht so schlimm, beide Hände benutzen zu müssen. ;)
Wenn es tatsächlich um SV geht würde ich wahrscheinlich eh lieber zu einem spezialisierten Fixed greifen ;)
Ich auch. Stell's mir nicht schön vor, in einer Kampflage mit dem Daumen rumfummeln zu müssen. Aber das deutsche Waffenrecht ist eben an Blödsinnigkeit kaum zu überbieten.
Sofern er (ihr) zur Gruppe der legalen Waffenbesitzer gehört, kann es wirklich unangenehm und letztlich sehr teuer werden. Gerät nämlich ein Sportschütze mit so einem "Rettungstool" an den erwähnten "Korinthenkacker" kann diese eigentlich harmlose Ordungswidrigkeit auch als Verstoß gegen das Waffengesetz gesehen werden - mit der Folge des Verlustes der WBK (Waffenbesitzkarte), da die geforderte Zuverlässigkeit im Sinne des WaffG dann in Frage gestellt werden könnte.......
Nun, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, müsste es sich um einen wiederholten oder gröblichen Verstoß gegen das WaffG gehandelt haben, siehe § 5 II Nr. 5 i.V.m. § 5 II Nr. 1 c) WaffG.
Ich halte grundsätzlich nichts für ausgeschlossen, wenn es um Schikanen gegen Schusswaffenbesitzer geht, gehe aber davon aus, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit so eine Maßnahme aufgrund eines einmaligen Verstoßes kassieren würde.
Nun, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, müsste es sich um einen wiederholten oder gröblichen Verstoß gegen das WaffG gehandelt haben, siehe § 5 II Nr. 5 i.V.m. § 5 II Nr. 1 c) WaffG.
Ich halte grundsätzlich nichts für ausgeschlossen, wenn es um Schikanen gegen Schusswaffenbesitzer geht, gehe aber davon aus, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit so eine Maßnahme aufgrund eines einmaligen Verstoßes kassieren würde.
Du magst zwar recht haben, aber als LWB hast Du erstmal Probleme ohne Ende. Ich kenne persönlich jemanden (auch Sportschütze), der aufgrund eines "echten" Rettungsmessers jede Menge Probleme bekommen hat, weil wahrscheinlich einem Beamten dessen Gesicht bei einer Kontrolle nicht gefallen hat ;) Mein Bekannter ist i.ü. Berufsfeuerwehrmann - war aber Privat unterwegs.
Der Beamte sah das (im übrigen eindeutig erkennbare Feuerwehr) Rettungsmesser als Einhandmesser und konfiszierte es - mit einem riesigen Ratten******* an Folgen. Das ganze hat sich zwar im Nachhinein in Wohlgefallen aufgelöst, aber den Streß und Ärger haste erstmal am Hals.
Ich trage auch gerne ein Messer bei mir, aber nur in Ausübung des Berufes oder Privat streng nach dem Gesetz.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste :rolleyes:
oliverk71
11-09-2011, 14:40
Bei einem Rescue-Messer, wie hier im FB beschrieben, kriegt man keine Probleme:
http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/030828FbZ20Rettungsmesser,templateId=raw,property= publicationFile.pdf/030828FbZ20Rettungsmesser.pdf
Gilt dann nämlich nicht als Messer, sondern als Werkzeug :hammer: (Der meinte wohl nicht als Waffe, sondern als Werkzeug :D )
Aber als Feuerwehrmann im Einsatz wird man kaum Probleme mit der Polizei kriegen, auch wenn man mit einer Axt rumläuft ;)
Es handelte sich um genau solch ein Messer. Das Problem war, daß scheinbar weder die Beamten noch die Sachbearbeiter des Fachbereiches im LRA diesen BKA-Bescheid kannten und lautstark "Führungsverbot" schrien :rolleyes:
Aber eben unrecht hatten ;)
little M
11-09-2011, 22:27
Warum nimmst du nicht ein Einhandmesser ohne Klingensicherung, das wäre legal.
Ich würde auch Abschätzen wie hoch die Chancen auf eine Kontrolle der Polizei wären..
Ich trag seit ca. 7 Jahren immer schon ein Einhandmesser mit Klingensicherung rum und hatte noch nie Probleme und auch keine Angst vor Kontrollen, war auch in den letzten 22 Jahren nie der Fall..
Ich würde auch Abschätzen wie hoch die Chancen auf eine Kontrolle der Polizei wären..
Ich trag seit ca. 7 Jahren immer schon ein Einhandmesser mit Klingensicherung rum und hatte noch nie Probleme und auch keine Angst vor Kontrollen, war auch in den letzten 22 Jahren nie der Fall..
Ich wurde schon desöfteren von der Polizei angehalten und musste ihnen meine Messer, die ich mit mir führe zeigen. Ohne weitere Folgen, da ich sie alle führen darf. Offensichtlich passiert das den meisten anderen Menschen nicht, aber wenn man etwas exzentrisch auf andere Menschen wirkt, wird man automatisch eher von Polizisten kontrolliert.
Ich würde es mir gut überlegen, ob ich das Risiko eingehen würde mit einem Messer, welches man nicht mit sich führen darf, einem hysterischen deutschen Beamten gegenüber zu treten.
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