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Vollständige Version anzeigen : Frage zum Besitz/Transport und öffentlichem training mit Waffen



Katthedemon
24-04-2010, 05:47
Wie der Titel schon sagt gibt es bei mir einige unklarheiten zur Rechtslage was das Waffengesetz angeht.

Ich besitze eine recht gute sammlung an Mittelalterlichen und alten Asiatischen Waffen und trainiere mit vielen davon aktiv.

hier mal meine fragen:

Darf ich mit Klingenwaffen stumpf/scharf oder ähnlichem öffentlich trainieren z.b. auf einer wiese oder einem sportplatz?

Der transport von waffen vom und zum trainingsort ist ja rechtlich kein problem nur wenn ich nun mit meinen freunden nach dem training noch einen heben gehe jenachdem mit Zweihänder aufm rücken ist das ja kaum als transport vom oder zum training anzusehen weis jemand wie die rechtslage hier ist?

edit: morgensterne sind toll ;)

BakMee
27-04-2010, 12:17
Also als erstes würde ich das mit deinem Morgenstern nicht so öffentlich sagen. Gerade durch solche Behauptungen ist es ja so gewesen das nicht nur das Nunchaku verboten wurde, sondern auch Manrikigusari, Gusarikama und mittlerweile auch das Shogei. Und wir wollen doch nicht das auch noch ein Verbot gilt für zusätzlich dem Morgenstern, oder?
Was das Tragen von Schwertern betrifft:
Einer meiner Schüler hat mal mit seinem Pa Kua Dao auf einer großen Wiese trainiert. Die Wiese war relativ frei und kaum ein Mensch in der Nähe, halt nur eine übermannsgroße Hecke. Er trainierte, schwitzte und trainierte und plötzlich kam ein Streifenwagen vorbei. Einer der Polizisten lief auf ihn zu während die andere Polizistin am Wagen blieb mit der Hand an ihrer Waffe gelegt. Mein Schüler wurde höflichst aufgefordert sein Schwert auf den Boden zu legen und zurückzutreten, was er auch tat. Der Polizist war sehr freundlich und sie erkannten die LAge das mein Schüler halt nur trainierte. Die Polizistin kam dazu und die beiden bewunderten das Schwert, besonders das Gewicht.
Fazit war aber das hinter der Mannshohen Hecke eine Grundschule war und irgendjemand mit einem Fernglas aus den weiterwegliegenden Häusern mein Schüler beobachtete und die Polizei alarmierte.
Natürlich muß man auch vor der Seite der Bürger und den Polizisten die Seite sehen, daß sie Amokläufer natürlich nicht dulden:o.
Doch die Polizisten klärten meinen Schüler auf und rieten ihm zu einem in der Nähe liegenden Platz an einem See zu gehen und dort weiterzutrainieren. Verboten ist es nicht.
Doch trotzdem gehe ich davon aus das man nicht in einer Kneipe um einen zu heben mit einem Schwert gehen sollte. Alkohol und Schwert ergeben kein gutes Resultat. Erst recht wenn zu viel von dem Alkohol im Spiel ist. Wer ein heben will der soll seine Waffe zuhause lassen.
Vielleicht hat der eine oder andere auch andere Erfahrungen gemacht die negativ sind und dabei sollte man denken das natürlich die Polizisten auch nicht alle gleich sind.
Es kommt immer darauf an wie man sich verhält oder sich gibt, wo man sich aufhält und natürlich was für eine Waffe man dabei hat.
Liebe Grüße,
BakMee

Sven K.
27-04-2010, 15:27
Gehe in die nächste Polizeiwache und frage nach. Sag ihnen wo du trainieren
möchtest und dass, falls irgendwelche gestörten Mitmenschen anrufen, weil
sich da Leute zerstückeln oder ein Bandenkrieg wütet, sie nicht gleich kommen
brauchen.

So habe ich es gemacht ud fahre recht gut damit. Im Bremer Bürgerpark
werden öfter mal KKs geübt. Da ist aber auch ein Wache direkt am Park. Als
springe ich kurz rein, sage dass ich mit (Training-)Blankwaffen und Stöcken
trainiere und habe noch nie Probleme gehabt.

Wie @BakMee schon sagte. Das Nunchaku ist verboten.

defensiv
27-04-2010, 15:47
Wie der Titel schon sagt gibt es bei mir einige unklarheiten zur Rechtslage was das Waffengesetz angeht.

1. Quellen-Texte selbst lesen: WaffG, AWaffV, StGB etc. ...
2. Fachbuch kaufen, z.B. "Waffenrecht aktuell: Textausgabe mit Einführung" von Dirk Ostgathe (http://www.amazon.de/Waffenrecht-aktuell-Textausgabe-mit-Einf%C3%BChrung/dp/3415041190/ref=sr_1_1/276-5637218-2810345?ie=UTF8&s=books&qid=1272379452&sr=1-1).
3. Experten fragen, hier z.B. Daemonday (http://www.kampfkunst-board.info/forum/member.php?u=49956).


(...) Mein Schüler wurde höflichst aufgefordert sein Schwert auf den Boden zu legen und zurückzutreten, (...)

Starre Klinge über 12 cm in der Öffentlichkeit? Nicht gut, gar nicht gut!


Gehe in die nächste Polizeiwache und frage nach. (...)

Polizisten haben oft erschreckend wenig Ahnung von Waffenrecht! Die benutzen übrigens auch o.g. Fachbuch!

miskotty
27-04-2010, 15:52
Starre Klinge über 12 cm in der Öffentlichkeit? Nicht gut, gar nicht gut!




ausser bei welchen ausnahmen?;)

Sven K.
27-04-2010, 15:57
Mir ging es allein darum, dass die Polizei mitbekommt, das einige Gestörte,
mit üblen Gerät, durch die Wälder zieht. :D

defensiv
27-04-2010, 16:17
ausser bei welchen ausnahmen?;)

Klar. Logo. Dann nehmen Kevin, Ivan, Mehmet und ich bei unseren S-Bahn-Touren am Wochenende die Katana nur mit, da wir eine japanische Samurai-Reenactment-Gruppe sind!? :narf: Sicher nicht! Theorie, Praxis ...

miskotty
27-04-2010, 16:28
Klar. Logo. Dann nehmen Kevin, Ivan, Mehmet und ich bei unseren S-Bahn-Touren am Wochenende die Katana nur mit, da wir eine japanische Samurai-Reenactment-Gruppe sind!? :narf: Sicher nicht! Theorie, Praxis ...

ne, ausnahme sport. genau das was sven beschrieben hat was passiert ist. auch manch deutscher beamter kann unterscheiden ob einer zb tai chi schwertform macht oder amok läuft:rolleyes:

defensiv
27-04-2010, 16:37
Theorie, blanke Theorie. In der Praxis muß Dir das erst mal einer glauben.

Denn sonst lauf ich demnächst auch nur noch im lustig bemalten Satin-Schlafanzug rum, wenn ich dann eine so lange Blankwaffe legal mit mir führen darf.

Schnueffler
27-04-2010, 18:43
Theorie, blanke Theorie. In der Praxis muß Dir das erst mal einer glauben.

Denn sonst lauf ich demnächst auch nur noch im lustig bemalten Satin-Schlafanzug rum, wenn ich dann eine so lange Blankwaffe legal mit mir führen darf.

Na ob das einer sehen will?
Als Beispiel Langwafen als Sperrgut bei der Einreise am Flughafen. Oftmals in Scheide und dann einer Tasche. Ist vollkommen ausreichend.

BakMee
27-04-2010, 22:54
Hallo defensiv,
mit der Klinge über 12 cm, kenne ich mich nicht ganz so gut aus. So viel ich weiß gilt das tragen eines Messers mit einer Klingenlänge über 8,5 cm schon als verbotene Waffe.
Allerdings, so erklärte es mir schon mehrfach die Polizei geht es darum um ein Messer das starr ist ab 8,5 cm - ? Die ? Länge konnte mir niemand sagen. So kurios es auch klingt, ein Schwert ist kein verbotener Gegenstand. Es gilt halt das man nicht die Waffe mittragen darf wo Menschen sich versammeln wie Kino, Zug, Bahn, Ubahn, Veranstaltungen u.s.w. wobei Kampfkunstvorführungen hier die Ausnahme bilden. Und auch hier gilt es das ein Schwert bei einer Vorführung indem es Kontakt mit einem anderen Gegenstand hat nicht gehärtet sein darf.
Leider konnte mir die Polizei nicht sagen ab wann etwas als Messer gilt und wann als Schwert. Ich denke auch nicht das man das sagen kann, sondern immer im ERmessen des Beamten liegt.
So wurde ich mal mit meinem Schwert in einer Lederhülle gebunden (unzugänglich) auf meinem Rücken auf meinem Motorrad "erwischt". Kontrolle... Die Polizei schaute das Schwert an und fragte natürlich was ich damit wollte. Ich erklärte meinen Beruf und schon war die Sache in Ordnung. Ich fragte nach ob die "ERlaubnis" mit meinem Beruf zu tun hat und diese erklärten mir wieder das , wenn man zum Training fährt ja auch die Waffe transportiert werden muß. Sie war unzugänglich gemacht da ich jede Menge Schnüre erst aufbinden mußte um drannzukommen. Außerdem sagten sie mir das wenn ich mit dem PKW unterwegs wäre es aber im Kofferraum gelagert sein müsste. Auf dem Krad geht sowas natürlich nicht.
Es könnte aber auch sein das wenn mich ein anderer Beamter angehalten hätte dieser anders reagiert hätte. Ich denke es liegt immer im ERmessen des Kontrollierenden...... Und die meisten wissen einfach nicht genau hier zu reagieren.
Liebe Grüße,
BakMee

Schnueffler
28-04-2010, 06:10
Es kommt ja auch immer drauf an, wie man dem Kontrollierenden gegenüber tritt.

Katthedemon
29-04-2010, 01:07
Danke für die "größtenteils" informativen Antworten :D

Ich werde mich denke ich auf meine stumpfen übungswaffen beschränken und mich mal mit den Grünen ( oder sind die mittlerweile Blau o0?) unterhalten.
Soll ich denen mein Arsenal direkt mal mitbringen oder meint ihr das wäre eher kontraproduktiv? Im selben zuge könnte ich denen ja nen paar neue tonfa techniken zeigen ;)


Wollte eigentlich auf einem fast nicht benutzen sportplatz üben der liegt aber naja nennen wir es mal in einem sozialem Brennpunkt^^ mal sehen was die Gesetzeshüter von der Idee halten.

Tiju
03-05-2010, 08:48
...
Starre Klinge über 12 cm in der Öffentlichkeit? Nicht gut, gar nicht gut!

...


Es geht um ein Schwert, soweit ich das mitgekriegt habe. Ein Schwert ist kein Messer, daher spielt die Klingenlänge hier überhaupt keine Rolle.

Es ist zu vermuten, daß das Schwert als Waffe konstruiert wurde oder so angesehen wurde/wird (da in Kampfkunst genutzt), daher unterliegt es als Hieb- und Stoßwaffe dem Führverbot. Ein Training in der Öffentlichkeit kann als berechtigtes Interesse i.S.v. § 42a Abs. 2 Nr. 3 WaffG angesehen werden, muß es aber nicht. Frag bei Deiner örtlichen Polizei nach.

Auf dem Weg zum Training und im Wirtshaus etc. muß das Schwert im verschlossenen Behältnis getragen werden, also z.B. eine stabile Sporttasche mit Vorhängeschloß an den Reißverschlüssen (§ 42a Abs. 2 Nr. 2 WaffG)

Nebenbei bemerkt, Daemonday schreibt viele gute Sachen, aber als Experten für das Waffenrecht würde ich ihn nicht bezeichnen. ;)

Zunte
03-05-2010, 09:12
Gehe in die nächste Polizeiwache und frage nach. Sag ihnen wo du trainieren
möchtest und dass, falls irgendwelche gestörten Mitmenschen anrufen, weil
sich da Leute zerstückeln oder ein Bandenkrieg wütet, sie nicht gleich kommen
brauchen.

So habe ich es gemacht ud fahre recht gut damit. Im Bremer Bürgerpark
werden öfter mal KKs geübt. Da ist aber auch ein Wache direkt am Park. Als
springe ich kurz rein, sage dass ich mit (Training-)Blankwaffen und Stöcken
trainiere und habe noch nie Probleme gehabt.

Wie @BakMee schon sagte. Das Nunchaku ist verboten.

Genauso hab ich es auch gemacht. Polizei weiß bescheid (ist n ganz kleines Dorf). Hab schon mit allem möglichen auf freien Plätzen in Wald und Flur trainiert, blöde Blicke gabs zur Genüge, Polente kam noch nie.
Das ist das Geheimniss menschlichen Zusammenlebens. Kommunikation.

Kyoshi
03-05-2010, 09:37
@ Sven K.

:halbyeaha So mache ich es auch !

@ Zunte

Da hatte ich es noch besser, der Sohn vom Revierleiter trainierte bei mir ! :D

Daemonday
04-05-2010, 13:38
3. Experten fragen, hier z.B. Daemonday.
Sag mal haben wir etz einen Werbevertrag?^^

@ Thread
Schwerter sind wen sie scharf ausgeschliffen sind Waffen und als solche nur im verschlossenen Behältnis zu transportieren.
Sind die Schwerter aber stumpf oder garnicht aus metal (bokuto, Iaito usw.) zählen sie nicht als Waffe sondern als ein Sportgerät. Steht zwar so nicht im WaffenG aber es ist eine Bundesweitgültige Rechtsnorm.
(spitz dürfen sie aber lustiger weise sein)
Sondergenehmigungen für Schwerter sind eh kein Thema. Wir haben jedes Jahr zu mehreren Anlässen so eine, und das durch nen einfachen Anruf.
Ist auch immer sehr lustig wenn wir mit Lanzen, Schwertern usw. zu einer Vorführung in die innenstadt marschieren oder mit der U-Bahn fahren.

Lg
Micha

Tori
04-05-2010, 21:40
Ist auch immer sehr lustig wenn wir mit Lanzen, Schwertern usw. zu einer Vorführung in die innenstadt marschieren oder mit der U-Bahn fahren.

Lg
Micha

Gottseidank hat wegen Euch noch keiner das SEK/MEK gerufen :p ;)

Scheinbar glaubt in Nürnberg keiner an Terror-Ninjas oder die kennen Euch alle schon :D

Tiju
05-05-2010, 10:37
...
Schwerter sind wen sie scharf ausgeschliffen sind Waffen und als solche nur im verschlossenen Behältnis zu transportieren.
Sind die Schwerter aber stumpf oder garnicht aus metal (bokuto, Iaito usw.) zählen sie nicht als Waffe sondern als ein Sportgerät. Steht zwar so nicht im WaffenG aber es ist eine Bundesweitgültige Rechtsnorm.
(spitz dürfen sie aber lustiger weise sein)
...Lg
Micha

Hast Du dafür eine Quelle? Ich halte die Ansicht für problematisch. Ein Schwert bleibt eigentlich, auch wenn es stumpf ist (wie stumpf denn?), eine Hieb- und Stoßwaffe.

Übungsschwerter aus Holz dürften von vornherein nicht unter den Begriff der Hieb- und Stoßwaffe fallen.

Daemonday
05-05-2010, 11:02
@tori

Scheinbar glaubt in Nürnberg keiner an Terror-Ninjas oder die kennen Euch alle schon
In Nürnberg denk ich kennt uns die Polizei schon, allein scho wegen Dino.
In Fürth ist das bisel anders, war en dort um Spalier zu stehen bei Dinos Hochzeit und wurden auf 200-300 Meter ca 3x von der Polizei angehalten^^.
Aber man muss ja nur erklären was sache ist.^^

@Tiju
Puh Quelle hmm muss mal schaun hatte irgendwo mal nen schrieb. Aber ansich ist es ja eh wurst da man eh total leicht ne genehmigung bekommt.

Die Klingen müssen halt so stumpf sein das sie nix schneiden können (ja ich weis auch nen stumpfes Schwert schneidet wen man durchzieht)


Iaido im Hinblick auf das Waffengesetz und dem Strafgesetzbuch
Ein Gegenstand ist nur dann eine Hieb- und Stoßwaffe, der nach seinem Wesen nach
dazu bestimmt ist, Verletzungen unter unmittelbarer Nutzung von Muskelkraft durch Hieb,
Stoß, Stich, Schlag oder Wurf beizubringen. Diese Definition erstreckt sich nur auf Gegenstände,
die wegen ihrer Bauart oder späteren Veränderung von vornherein als Waffe
im technischen Sinn gelten. Zum Beispiel kann mit einem Hieb durch eine Axt ein Mensch
verletzt werden, aber es handelt sich bei der Axt nicht um vornherein um eine Waffe (dies
gilt natürlich nicht für die Streitaxt, deren Gebrauch als Waffe von ihrem Erbauer von
vornherein vorgesehen ist).
Nicht als Waffe anzusehen sind Gegenstände, die nur die Form einer Waffe besitzen,
aber wegen ihrer Eigenschaften nicht als solche eingesetzt werden können (abgestumpfte
Spitzen oder stumpfe Schneiden), Nr. 1.9 WaffVwV.
Dies bedeutet für uns, dass ein Bokken oder ein Iaito mit stumpfer Klinge keine Hieboder
Stoßwaffe im Sinne des Waffengesetz ist.
Ein Bokken ist deshalb nicht als Hieb- oder Stoßwaffe einzustufen, da es erst gar nicht
unter den Begriff der Waffe fällt.
Ein Iaito mit stumpfer Klinge ist keine Hieb- oder Stoßwaffe, da es unter die Ausnahmebestimmung
der Nr. 1.9 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz
(WaffVwV) fällt.
Ein scharfes Schwert, ob als Shinken oder als angeschärftes Iaito, ist eine Hieb- oder
Stoßwaffe im Sinne des Waffengesetz. Ausschlaggebend für diese Einstufung ist der objektive
Zweck, der alleine durch die Bauart des Gegenstandes bestimmt wird. Dieser
Zweck richtet sich auf den Einsatz als Waffe. Eine anderslautende Definition des Herstellers
ist unbeachtlich.
Ich hatte irgendwo noch mal einenn der sich um Schaukampfwaffen dreht.

Lg
Micha

Tiju
05-05-2010, 12:29
Das Zitat (1.9 WaffVwV) stammt aus der Verwaltungsvorschrift zum alten WaffG, aber gehen wir mal davon aus, es gilt genauso für das neue WaffG.

1.9 WaffVwV lautet wie folgt:

"Hieb- und Stoßwaffen ( § 1 Abs. 7 WaffG )
Keine Hieb- oder Stoßwaffen sind solche Geräte, die zwar Hieb- oder
Stoßwaffen ( § 1 Abs. 7 WaffG) nachgebildet, aber wegen
abgestumpfter Spitzen oder stumpfen Schneiden offensichtlich nur für
den Sport oder als Zierde geeignet sind, z.B. Sportflorette, Sportdegen,
Zierdegen, hingegen nicht geschliffene Mensurschläger.
Unter § 1 Abs. 7 Satz 2 WaffG fallen insbesondere sog. Elektro-
Kontaktgeräte; das sind zur Verteidigung bestimmte Geräte, die nach
Betätigen einer Auslösevorrichtung dem mit dem Gerät Berührten
schmerzhafte elektrische Schläge versetzen."

Danach müßte das Schwert sowohl stumpfe Schneiden als auch eine untaugliche Spitze haben, sonst ist es nicht offensichtlich nur zum Sport oder zur Zierde geeignet. Bei Schaukampfwaffen würde ich das als gegeben ansehen, aber nicht bei einem Säbel mit stumpfer Schneide, aber spitzer Spitze.

Außerdem wäre ich nach wie vor mit dem "stumpfen" sehr vorsichtig. Bajonette zum Beispiel sind häufig stumpf, aber mit Sicherheit Hieb- und Stoßwaffen.

Die WaffVwV ist nur eine Verwaltungsvorschrift und bindet die Gerichte nicht. So ganz drauf verlassen kann man sich daher nicht. Ich hatte bisher mangels eigener Betroffenheit aber keine Lust, mal eine Rechtsprechungsrecherche dazu anzustellen. Ich würde einfach auf Nummer sicher gehen und die verschärften Führvorschriften beachten.

Daemonday
05-05-2010, 12:41
eben deswegen sagte ich auch bundesweit gültige rechtspraxis oder rechtsnorm.
Das ist kein Gesetz wird aber von den Gerichten so gehandhabt.
Ähnlich wie bei der Putativ Notwehr.

Praktisch heist das halt das du mit solchen Sportgeräten zum Training fahren darfst oder im Park trainieren, aber sie würdens dir warscheinlich schon bemängeln wenn dus mit in eine Disko nehmen wollen würdest.

Davon abgesehn sind auch die meisten schaukampfwaffen spitz zulaufend.
Und Bajunette sind meist immernoch scharf genug jemanden zu schneiden.

Lg
Micha